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Wie bekomme ich einen Gewerbeschein?
Um als Selbstständiger durchstarten zu können, benötigst du in erster Linie einen Gewerbeschein, der aussagt, das du ein Gewerbe in Deutschland eröffnen darfst. Um einen Gewerbeschein beantragen zu können, musst du erst einmal herausfinden, ob deine ausgeübte Tätigkeit in diesen Bereich fällt.
Es gibt nämlich auch Berufe, die man freie Berufe nennt, in der du kein Gewerbe anmelden musst. Nachdem du dies geklärt hast, musst du beim Gewerbeamt in deiner jeweiligen Stadt bzw. in dem jeweiligen Stadtbezirk vorstellig werden und deine Unterlagen abgeben.
Gewerbeanmeldung Formular für Gewerbeschein: Darauf müssen sie achten!
Du erhälst von dem Arbeiter ein Formular, worauf die Gewerbeanmeldung beruht. Du musst die Fragen gewissenhaft ausfüllen und deine Tätigkeit auch im groben Verallgemeinern.
Das bedeutet, das wenn du z b mit Handys anfängst und später zusätzlich noch andere elektronischen Geräte verkaufst, nicht mehr deinem eigentlichem Gewerbe entsprechen würdest. Deshalb ist es wichtig, das du dann dein Gewerbe nicht nur „Handy Verkauf“, sondern Handy Verkauf und mehr angeben solltest, um weitere bürokratischen Hürden zu umgehen.
Nachdem du das Formular nun ausgefüllt hast, erhälst du eine Kopie mit einem Stempel. Die Gewerbeanmeldung hast du nun hinter dir. Die Bescheinigung, dass du die Papiere erhalten hast, nennt man umgangssprachlich auch „Gewerbeschein„
Was bedeutet ein Gewerbeschein?
Der „Kleingewerbeschein“ ist nichts anderes als der ganz normale Gewerbeschein. Damit werden allerdings Gründer bezeichnet, die neben ihrer Arbeit ein Nebengewerbe eröffnen und damit unter der Kleinunternehmerregelung fallen.
Die Kleingewerbe Anmeldung erfolgt genauso wie bei einem normalen Gewerbe bei dem Gewerbeamt, wenn man seine Gewerbeanmeldung tätigen muss. Als Kleinunternehmer darfst du im Jahr bis zu 22.000 Euro verdienen ohne eine Gewerbesteuer abführen zu müssen. Dies ändert sich jedoch, wenn dein Jahresumsatz über 24.500 liegt.
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Wann bekommt man ein Gewerbeschein?
Wenn du dich beim Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt anmelden gehst. Um ein Gewerbe anmelden zu können musst du allerdings erst einmal überprüfen, ob du zu dieser Personengruppe gehörst. Ein Gewerbe anmelden müssen nicht Katalog- und Katalogähnliche Berufe. Darunter zählen unter anderem:
- Architekten
- Ärzte
- Erzieher
- Heilpraktiker
- Ingenieure
- Künstler
- Rechtsanwälte
- Übersetzer
- Psychologen
- Wirtschaftsprüfer
- Zahnärzte
Bei weiteren Fragen schaue gerne hier vorbei. In der Regel erhälst du deinen Gewerbeschein direkt nach der Antragstellung, sofern du persönlich vor Ort bist. Solltest du allerdings deine Unterlagen Online eingereicht haben, dann kann dies, von Stadt zu Stadt, schon einmal sieben bis 10 Tage dauern, bis du deinen Gewerbeschein in den Händen hältst.
Kann ich online Anmeldung für Kleingewerbe beantragen?
Viele Städte bieten den Service der Online Anmeldung an. Recherchiere im Internet, ob dies in deiner Stadt möglich ist. Beispielsweise kannst du in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens, in Bayern, Hamburg oder auch in Berlin deine Anmeldung online abschließen.
Das hat den einfachen Vorteil, dass du zum einen keine langen Wartezeiten mehr und du dein Gewerbe zu jederzeit eröffnen kannst, weil die Öffnungszeiten dich nicht daran hindern.
Welche Kosten erwarten mich bei der Gewerbeanmeldung?
Die Kosten für die Gewerbeanmeldung betragen zwischen 15-60 Euro und unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. In Köln zahlt man 26 Euro. Im Gewerbeamt Berlin zahlt man bis zu 31€. In Frankfurt wiederum bis zu 33€.
Du musst einige Unterlagen dabei haben, wie beispielsweise deinen aktuellen Personalausweis. Hast du diesen mal zufälligerweise nicht bei dir, können Mehrkosten entstehen. Ohne einen gültigen Ausweis kannst du kein Gewerbe anmelden.
In einigen Gewerben wird auch das polizeiliche Führungszeugnis verlangt, diesen musst du allerdings vorher beantragen und kostet weitere 13€. Möchtest du ein Gewerbe in der Gastronomie eröffnen, dann benötigst du ein Gesundheitszeugnis, welcher wiederum 20€ kostet.
Lass dich allerdings von diesen Zahlen nicht abschrecken. Wenn du nur ein Kleingewerbe anmelden möchtest, dann bleiben deine Kosten moderat.
Welche Unterlagen benötigt man zur Gewerbeanmeldung?
Du musst dich bei deinem für dich zuständigem Gewerbeamt anmelden oder das Ordnungsamt besuchen. In den meisten Fällen benötigst du einen Reisepass oder deinen Personalausweis.
Außerdem eine Meldebescheinigung oder für Nicht-EU Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung. Je nach Gewerbe benötigst du weitere Unterlagen wie ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte. Falls du selbst nicht vor Ort erscheinen kannst, dann kannst du eine Person bevollmächtigen die dich vertritt.
Auch kannst du deine Unterlagen per Online Mail an das zuständige Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt weiterleiten. Um auch die Gewerbeanmeldung abschließen und den Gewerbeschein erhalten zu können, musst du bei einigen Ämtern deine Unterschrift noch persönlich oder per Post nachreichen, da diese eine elektronische Unterschrift nicht akzeptieren.
Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Einen Gewerbeschein beantragen oder die Gewerbeanmeldung sind leicht gemacht und dauern nicht lange. Doch wann genau ist der richtige Zeitpunkt, um sein eigenes Gewerbe anzumelden?
Wann muss man im Gewerbeamt erscheinen? Auch dafür gibt es in Deutschland klare Regeln. Wenn eine mit wiederholt Gewinnerzielungsabsicht durchgeführte Tätigkeit, die keine Arbeit im Angestelltenverhältnis ist, ist eine gewerbliche Tätigkeit und verpflichtet somit zur Gewerbeanmeldung.
Sofern dein Jahresgewinn unter 410€ liegt, gibt es allerdings keine Konsequezen und du benötigst keine Gewerbeanmeldung und somit auch kein Gewerbeschein.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Auch ist es Möglich das Beantragen rückwirkend zu gestalten, dafür hat man bis zu 60 Wochen Zeit. Diese Anmeldung muss zügig erfolgen, da für das Missachten hohe Kosten drohen.
Bis zu 1000€ und mehr sind dabei drin. Zwar interessiert das Finanzamt sich für eher Geringverdiener nicht bzw. lässt Milde walten, dennoch solltest du dir nicht allzu lange Zeit lassen.
Fazit:
Bei der Gewerbeanmeldung muss man den Gewerbeschein beantragen. Diesen erhält man nachdem man das Formular bei der Gewerbeanmeldung vollständig ausgefüllt hat und gibt einem die Erlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland ein Gewerbe aufzumachen. Der Gewerbeschein ist das Resultat der Gewerbeanmeldung und kann in einigen Städten sowohl persönlich, als auch online abgeholt werden.