Der Gewerbeschein ist die Bestätigung der Anmeldung beim Gewerbeamt und die Bescheinigung der gewerblichen Tätigkeit. Sie ist sozusagen das Traumblatt eines Gründers, da sie einen sehr wichtigen Meilenstein darstellt. In diesem Artikel wirst du erfahren, wie du diesen Schein richtig ausfüllst, worauf du besonders achten musst und was nach der Gewerbeanmeldung noch auf dich zu kommt.
Wie bekommt man den Gewerbeschein?
Um den Schein zu erhalten, muss man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. Dort zahlt man eine Bearbeitungsgebühr und muss einige Dokumente vorzeigen, bevor man das Gewerbeformular erhält. Ist dieses Formular ausgefüllt worden wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Schein.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Wer stellt den Gewerbeschein aus?
Den Schein erhält man grundsätzlich beim Gewerbeamt. In manchen Städten kann es auch sein, dass man diesen Schein auch bei anderen Wirtschaftsämtern beantragen kann, wie zum Beispiel beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Doch das muss man genauer recherchieren, da sich dies von Stadt zu Gemeinde unterscheiden.
Wann bekomme ich den Gewerbeschein?
Den Schein erhält man in der Regel nach der Gewerbeanmeldung. In einigen Fällen kann es aber sein, dass man diesen auch erst später bekommt. Beispielsweise dann, wenn man sich bei dem Amt der Gewerbe dazu entschließt, das Formular mit nach Hause zu nehmen und dort die Fragen zu beantworten.
Dann verzögert sich die Anmeldung dementsprechend. Falls man online das Gewerbe anmelden sollte, kann es sein, dass einige Ämter die elektronische Unterschrift nicht akzeptieren. Dann müsste man die persönlich vor Ort abgeben oder per Post nachreichen. In diesen beiden Fällen kann es zu Verzögerung kommen.
Wo bekommt man den Gewerbeschein?
Um den Schein zu erhalten, muss man zunächst ein Gewerbe anmelden. Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen kann.
Dann muss man zunächst schauen, welches Amt für einen zuständig ist. Ebenfalls müssen Gewerbetreibende recherchieren, ob man für die Anmeldung persönlich vor Ort erscheinen kann oder ob man zunächst einen Termin für die Gewerbeanmeldung benötigt.
Ist auch dieser Punkt erledigt und man an dem besagten Tag der Gewerbeanmeldung angekommen, geht es wie folgt weiter: man muss zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann.
Diesen Betrag zahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Um nun das Gewerbeformular ausfüllen zu können, muss man einige erforderliche Unterlagen vorzeigen. Zum Beispiel:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Anschließend erhält man das Formular. Auf diesem muss man einige Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb machen. Nachdem man nun das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert.
Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher beim Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken.
Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden. Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft. Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung verpasst hast, dann kann ich dich beruhigen.
Soweit waren wir noch gar nicht. Denn, um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das kann man allerdings erst dann, wenn man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat.
Diesen Bogen erhält man grundsätzlich innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung. Mit sieben Seiten ist der Fragebogen, im Gegensatz zum Gewerbeformular, ein ganz schön dicker Brocken. Daher wäre es ratsam, wenn man sich für die Beantwortung der Fragen lange genug Zeit lässt.
Kann man auch online den Gewerbeschein beantragen?
Die Online Anmeldung ist eine kleine Revolution. Gründer können bequem von Zuhause aus ein Gewerbe anmelden. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit bisher nie wirklich die Zeit gefunden hatten, zu den entsprechenden Öffnungszeiten beim Amt des Gewerbes zu erscheinen, ein wahrer Segen.
Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen. Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden.
Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten. Doch zwei Mankos gibt es dann doch. Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist.
Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben. Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten.
Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.
Bis wann muss eine gewerbliche Tätigkeit anmelden?
Wann man die Anmeldung bei dem Amt der Gewerbe zu vollziehen hat, ist in Deutschland klar geregelt. Wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, die nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, dann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen.
Das ist so klar festgelegt worden. Wenn du also bereits jetzt schon weißt, das du die Anmeldung eines Kleingewerbes als Ziel auserkoren hast, dann solltest du dieses so schnell wie möglich vornehmen.
Ansonsten kann es sein, dass du mit harten finanziellen Konsequenzen rechnen muss. In Deutschland zahlt man nämlich für das Vergehen, die Anmeldung nicht beantragt zu haben, bis zu 1000 Euro und mehr.
Beispielsweise zahlt man für ähnliche Vergehen in München bis zu 50.000 Euro. Solch eine Summe würde für viele den absoluten finanziellen Ruin bedeuten und ist der Albtraum eines jeden Gründers. Es ist daher umso wichtiger, dass man die Anmeldung sehr ernst nimmt.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Man hat die Möglichkeit, die Anmeldung eines Kleingewerbes rückwirkend zu tun. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste.
Eine höhere Summe auf einmal zu zahlen kann ebenfalls ein großer Akt sein. Wer also ein Unternehmen anmelden möchte, sollte dies so schnell wie möglich erledigen.
Gibt es einen kleinen Gewerbeschein?
Nein. Es gibt einen solchen Schein nicht. Dies ist nur ein Mythos. Der Grund, weshalb viele Leute annehmen, dass es einen solchen Schein geben muss, liegt darin begründet, dass man ein Kleingewerbe als solches gar nicht als Rechtsform auf dem Gewerbeformular ankreuzen kann.
Daher vermuten viele, dass ein Kleingewerbe sein ganz eigenes Formular und demnach auch einen eigenen Schein besitzt. Doch das ist nicht der Fall. Jeder Gewerbetreibender erhält vom Gewerbeamt dasselbe Formular.
Fazit:
Um den Schein ausfüllen zu können, muss man vorher zum Gewerbeamt in der Stadt. Dort erhält man ein Gewerbeformular, welches man ausfüllen muss. Ist dieses ausgefüllt, erhält der Gründer eine Kopie davon. Diese Kopie dient dann von nun als Bescheinigung der gewerblichen Tätigkeit.
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