Du bist heiß auf die Selbstständigkeit, doch du hast noch einige Fragen rund um das Thema Gewerbeanmeldung und niemanden, den du um Rat fragen kannst? Das kennen wir allzu gut.
Durch diese und viele weitere Fragen entstand die Seite GewerbeAnmeldung.com, in der wir versuchen, Gründer bei ihren Fragen zu unterstützen und sie umfassend mit Informationen zu füttern. In diesem Beitrag wirst du alles erfahren, was es braucht, um den Gewerbeschein in den Händen zu halten.
Inhalt
Wo muss man das Gewerbe anmelden?
Du musst als erstes recherchieren, welches Bezirksamt in deiner Stadt oder Gemeinde für die Gewerbeanmeldung aufgesucht werden muss. Meistens sind das entweder Ordnungsämter oder das Gewerbeamt selbst.
In einigen Fällen kann es sein, das du das Gewerbeamt nicht einfach so aufsuchen darfst und benötigst hierfür einen Termin nach Absprache. Andere wiederum erlauben den freien Zutritt, doch dann kann es meistens dazu kommen, das du etwas warten muss, weil sich eine kleine Warteschlange gebildet hat.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- rund 20 bis 60 Euro für die Gebühren des Gewerbescheins,
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente verlangt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte. Diese verursachen weitere Kosten, die im mittlerem zweistelligem oder niedrigem dreistelligen Bereich liegen.
Wie kann man einen Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Gewerbeformular ausgefüllt und die eigene Unterschrift drauf gesetzt hat und diese noch gestempelt wurde, dient dies dann als Gewerbeschein Nachweis. Dieser Gewerbeschein ermächtigt einen allerdings einen nicht dazu, mit dem Gewerbe direkt Geld zu verdienen. Das darf man erst dann, wenn man beim Finanzamt vorstellig wurde.
Was muss man bei der Gewerbeanmeldung beachten?
Als erstes sollte man schauen, ob man zu der Gruppe gehört, die ein Gewerbe überhaupt eröffnen muss. Es gibt nämlich eine Personengruppe, die von der Gewerbepflicht befreit ist.
Auch solltes du darauf achten, das du das Gewerbe rechtzeitig anmeldest. Sofern du mit deiner gewerblichen Tätigkeit unter 410 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaftest, brauchst du kein Gewerbe anmelden. Alles darüber hinaus ist verpflichtend.
Man ist dann Gewerbepflichtig, wenn man eine Tätigkeit mehrmals ausübt, die eine reine finanzielle Gewinnabsicht hat, ohne dabei im Angestelltenverhältnis zu sein. Man hat zwar die Möglichkeit, ein Gewerbe auch rückwirkend noch anzumelden.
Diese dauer dafür beträgt rund 60 Monate. Dennoch sollte man sich nicht zu viel Zeit lassen, da das Finanzamt gerne Mal Bußgelder verteilt, die 1000 Euro und mehr kosten können. Zwar lassen diese bei eher niedrigen Beträgen milde walten, dennoch sollte man nicht darauf hoffen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich hinter sich bringen.
Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Es gibt eine Personengruppe, die klar definiert ist, die nicht dazu verpflichtet wird, ein Gewerbe anzumelden. Dazu gehören die Katalog- und die Katalogähnlichen Berufe. Leute die solch einen Beruf ausüben, müssen nicht beim Gewerbeamt erscheinen und auch keine Gewerbesteuern zahlen. Sie müssen sich von selbst beim Finanzamt melden und die Tätigkeit angeben. Zu diesen Berufen gehören:
- Ärzte.
- Zahnärzte.
- Tierärzte.
- Rechtsanwälte.
- Notare.
- Patentanwälte.
- Vermessungsingenieure.
- Ingenieure.
- Schriftsteller.
- Journalisten.
- Künstler.
Bevor man also ein Gewerbeamt aufsucht, sollte man genau schauen, ob man überhaupt dazu verpflichtet wird.
Wie sieht ein Gewerbeformular aus?
Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Als Haupt- oder Nebengewerbe beginnen?
Auch wenn diese Frage nicht viel vermuten lässt, so kann sie doch sehr wichtig für deine Brieftasche sein. Denn wenn du bei der Gewerbeanmeldung angibst, ein Hauptgewerbe zu gründen, musst du deine Kosten bei der Krankenkasse selbst begleichen.
Für den ein oder anderen können diese Mehrkosten sehr abschreckend sein und ein Grund gegen die Anmeldung. Doch du erhältst hier einen kleinen Überblick über Pro und Contra der jeweiligen Gewerbearten. Ein Nebengewerbe erscheint für viele eine logische Wahl, da man zum einen keinen großen Druck empfindet, direkt einen hohen wirtschaftlichen Betrag zu erzielen, da noch das Haupteinkommen regelmäßig kommt.
So kann man auch ebenfalls erst einmal testen, ob das Gewerbe überhaupt eine vielversprechende Zukunft aufweist und einen höheren Betrag monatlich erwirtschaften kann. Auch bist du Herr über die Entscheidung, wie lange und wie viel Zeit du in ein solches Gewerbe stecken möchtest.
Falls die Möglichkeit bestehen sollte, das der Verlust des Hauptjobs droht, so kann man das Nebengewerbe immer noch in ein Hauptgewerbe verwandeln. Ein weiter Vorteil eines Nebengewerbes ist, das die zusätzlichen Einnahmen ein zusätzliches Plus zu dem bisherigen Einnahmen dazu addieren.
Allerdings muss sich auch vor Augen halten, das man nur eine bestimmte Anzahl an Stunden zusätzlich Zeit für ein Gewerbe hat. Daher müsste man entweder viel weniger Schlafen oder weniger Zeit mit Familie und Freunde verbringen. Auch sollte man sich hinterfragen, ob die investierte Zeit denn dafür ausreichen würde, um mit einem Nebengewerbe erfolgreich zu sein.
Zusätzlich dazu gilt, das ein Nebengewerbe von potenziellen Kunden eher belächelt wird, weil diese nicht die nötige Aussagekraft hat, wie ein Hauptgewerbe. Außerdem darf man den Fakt nicht vergessen, das man durch einen Hauptjob verhindert wäre und nur selten die Möglichkeit hätte, bei den Kunden persönlich zu erscheinen.
Wege daher genau ab, was für dich die kommenden Wochen und Monate Priorität hat und wähle weise aus, welches Gewerbe für dich den größtmöglichen Benefit liefert.
Welche Kosten fallen pro Jahr für ein Gewerbe an?
Bei der Gewerbeanmeldung müssen rund 20 bis 60€ bezahlt werden. Je nach Art des Gewerbes können für zusätzliche Dokumente weitere Kosten verlangt werden. Man sollte berücksichtigen, falls man ein Hauptgewerbe gründen möchte, die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss. Als Gewerbetreibender ist man außerdem verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten.
Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 70€ pro Jahr. Ebenfalls verpflichtend ist die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Diese ist für die gesetzliche Krankenversicherung zuständig. Sofern du Mitarbeiter hast, musst du deren Versicherung bezahlen.
Falls keine Vorhanden sind, werden keine Kosten fällig. Man selbst muss sich nicht versichern. Auch sollte man Bedenken, das für etwaige Neuanschaffungen, Räumlichkeiten, Verträge Geld fließt, welche im Jahr wieder eine höhere Summe ausmachen kann.
Auch kann es sein, das man im Laufe des ersten Geschäftsjahres von der IHK eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Innerhalb einer festgelegten Satzung kann man dem widersprechen. Die Experten von GewerbeAnmeldung.com können dir dabei helfen, dieses Problem vielleicht zu minimieren oder gar komplett aus der Welt zu schaffen.
Was damit genau meint ist? Eine Senkung der Rechnung auf ein Minimum von bis 0€ sind möglich. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen sprechen da eine deutliche Sprache. Wenn du weitere Informationen benötigst, klicke hier.
Kann man ein Gewerbe auch online anmelden?
Mittlerweile bieten immer mehr Städte die Option an, das Gewerbe auch online anmelden zu können. Dies ist eine erhebliche Erleichterung für all die Gründer, die aufgrund ihrer bisherigen Arbeit nicht immer die Zeit gefunden haben, zu den Öffnungszeiten beim Gewerbeamt zu erscheinen.
Bei der Anmeldung über das Internet benötigt man eine Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses. Zudem wird die Melde-Bestätigung gefordert. Die Gebühr für den Gewerbeschein kann ebenfalls bequem von der Bank aus bezahlen.
Bei einigen Banken kann es sein, das diese die elektronische Unterschrift nicht akzeptieren und daher diese noch einmal persönlich anfordern. Diese kann man allerdings auch per Post schicken. Die restlichen Informationen werden dann an die weiteren Ämter geleitet.
Wann muss man zum Finanzamt?
Das Gewerbe anmelden ist nur die halbe Miete. Die eigentliche Aufgabe wartet beim Finanzamt. Als Gründer eines Gewerbes muss man allerdings nicht persönlich vor Ort erscheinen. Die Infos werden vom Gewerbeamt weitergeleitet.
In der Regel erhält man vom Amt der Finanzen innerhalb einer Woche die neue Steuernummer und den Bogen zur steuerlichen Erfassung, der sieben Seiten lang ist. Falls sich das Amt nicht melden sollte, empfiehlt es sich, dort einmal anzurufen. Auf jeden Fall müssen Freiberufler das Finanzamt kontaktieren, da hier das Gewerbeamt als Weiterleiter weg fällt.
Was hat es mit der Industrie und Handelskammer auf sich?
Jeder Gewerbetreibende ist in Deutschland dazu verpflichtet, die Anmeldung bei der IHK anzutreten. Das ist gesetzlich so festgehalten und kann nicht widerrufen werden. Für kleine Gewerbe gilt, das diese pro Jahr rund 30 bis 70€ für die Mitgliedschaft zahlen müssen.
Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, betragen die Gebühren 150 bis 300€. Auch wenn diese Mehrkosten im ersten Augenblick nervig sein können, so kann man dennoch von der IHK profitieren. Diese bietet nämlich viele Weiterbildungsmöglichkeiten und Zertifikate an, die dem Unternehmen zugute kommen können.
Welche Steuern zahlt man als Kleingewerbe?
Als ein kleines Unternehmen zahlt man, sofern man die Regelung nicht einhalten konnte, die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer und auch die Einkommensteuer.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gründer die die Gewerbeanmeldung erst vor kurzem in Anspruch genommen haben. Diese Regelung besagt, das sofern ein Gewerbe im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 und im zweiten Jahr unter 50.000€ Umsatz erwirtschaftet hat, keine Gewerbesteuern zahlen muss. Für Gründer kann dies ein kleiner Geldregen bedeuten.
Wie viel darf man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?
Als kleines Unternehmen darf man im Jahr einen Umsatz von 500.000€ oder einen Gewinn von 50.000€ erzielen.
Wann gilt man nicht mehr als Kleingewerbe?
Eine einheitliche Definition, wann man nicht mehr Kleingewerbe wahrgenommen wird, gibt es so nicht. Man spricht jedoch davon, sofern man einen Umsatz von über 500.000€ erwirtschaftet, nicht mehr als Kleinunternehmer wahrgenommen wird.
Auch ist es so, das man nicht mehr von einem kleinem Unternehmen spricht, wenn sechs oder mehr Arbeiter angestellt sind. Auch können die Gründer das kleine Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen. Auch wenn per Definition man immer noch als Kleingewerbe gilt, kann die Reputation dadurch steigen und die Kunden können das Gewerbe anders wahrnehmen.
Dem Arbeitgeber vom Gewerbe erzählen?
Das Gewerbe Anmelden ist die eine Sache, das andere beim Arbeitgeber vorstellig zu werden und ihm von diesem zu berichten. In Deutschland gibt es kein Gesetz, das einen Arbeitnehmer dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber von der Anmeldung zu berichten.
Dennoch gibt es einige kleine Ausnahmen, wo es dennoch verpflichtend oder Sinn machen kann. Zum einen kann die vertragliche Situation einen Arbeitgeber dazu ermächtigen, von nebenberuflichen Tätigkeiten informiert zu werden. Es kann auch sein, das beide Unternehmen in der selben Branche aktiv sind und somit ein Interessenkonflikt entstehen könnte.
Dann sollte man den Arbeitgeber informieren. Ebenfalls sollte man die Möglichkeit in Betracht ziehen, das der Arbeitgeber es als Misstrauen deuten kann, wenn man ihn nicht informiert. Darunter kann das Arbeitsleben leiden.
Fazit:
Als erstes muss man sich beim Gewerbeamt anmelden. Ein Kleingewerbe anmelden geht in der Regel schnell und dauert keine 30 Minuten im Büro. Wer diese Zeit nicht hat, kann die Gewerbeanmeldung auch online durchführen. Man zahlt eine Bearbeitungsgebühr an das Gewerbeamt, welches rund 20 bis 60 Euro beträgt. Mit dabei haben muss man ein:
- Personalausweis bzw. Reisepass,
- Melde-Bestätigung bzw. als Ausländer Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes können noch andere Dokumente verlangt werden.