Viele von uns hegen den Traum, einmal Selbstständig zu sein und mit der gewerblichen Tätigkeit ein sorgenfreies Leben führen zu können. Das du auf dieser Seite bist, ist der erste Schritt, deinem Traum näher zu kommen.
Das erfordert eine Portion Mut und noch vielmehr Ehrgeiz, um am Ball bleiben zu können. In diesem Artikel wirst du alles wissenswerte Erfahren, was es mit dem Gewerbe Schein auf sich hat und wie du diesen erhältst.
Wo kann man einen Gewerbeschein beantragen?
Man muss sich beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es manchmal ist. Denn vor allem in Großstädten ist es so, das es viele Ämter gibt, die dafür infrage kommen könnten. Daher muss man zunächst einmal recherchieren, bei welchem Gewerbeamt man sich anmelden muss.
Wenn dieses einmal gefunden ist, muss man erst einmal schauen, ob man beim Gewerbeamt einfach so auftauchen darf oder einen festen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Kann man online Gewerbeanmeldung bearbeiten?
Einige würden nur ungerne sehr lange im Wartezimmer verharren wollen. Anderen käme es gelegen, zu jeder Zeit einfach dort aufzukreuzen und das Gewerbe anmelden zu können. Wer aktuell nicht die Zeit hat und dennoch ein Gewerbe anmelden möchte, kann auch nachschauen, ob die Gemeinde auch einen Online Gewerbeanmeldung akzeptiert.
Was kosten Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt?
Vor allem in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens und in viele Großstädten gibt es diesen Service. Wer bequem von Zuhause aus etwas erledigen möchte, dem ist damit geholfen. Für die Gewerbeanmeldung muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Welche Unterlagen benötige man zur Gewerbeanmeldung?
- einen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes können weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis. Diese kosten allerdings etwas,
- Minderjährige benötigen die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- eine Vollmacht Schreiben, falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann,
- eventuell einen Auszug aus dem Handelsregister, das kommt allerdings für Unternehmen infrage, die eine Kapitalgesellschaft sind.
Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?
Man erhält beim Gewerbeamt ein Formular vorgelegt, welches ausgefüllt werden muss. Dort müssen Angaben zum Gründer und Gewerbe abgegeben werden. Hierbei ist es beispielsweise wichtig zu wissen, das man angeben muss, ob man ein Hauptgewerbe oder Nebengewerbe eröffnen will.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Dieses Formular wird dann unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie ist dann der Gewerbeschein.
Es ist allerdings wichtig zu wissen, das dieser Gewerbeschein es einem noch nicht erlaubt, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Dies darf man nämlich erst dann, wenn man die Steuernummer und den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat an das Finanzamt.
Wann muss man ein Gewerbe angemeldet haben?
Sofort oder währenddessen man mit der selbstständigen Tätigkeit beginnt. Dann gibt es noch Freiberufler, die gar nicht erst den Gang zum Gewerbeamt machen müssen und nur beim Amt der Finanzen vorstellig werden müssen.
Auch die Gewerbeanmeldungen hinter sich lassen können Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Dazu gehören Menschen, die mit einer Tätigkeit einen Gewinn von 410 Euro im Jahr erwirtschaften. Alle anderen sind verpflichtet, sofern eine Gewinnabsicht klar erkennbar ist und diese Tätigkeit bewusst wiederholt, ein Gewerbe anzumelden.
Wie lange kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?
Man hat auch die Möglichkeit, ein Gewerbe rückwirkend anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Wochen Zeit.
Man sollte sich allerdings nicht so viel Zeit lassen, da im schlimmsten Fall ein Bußgeld von bis zu 1000€ und mehr drohen kann. In München beispielsweise werden Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000€ verhängt. Zwar lassen einige Ämter bei eher kleineren Gewinnen eher Milde walten, dennoch sollte man sich nicht darauf verlassen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich nachholen.
Wann muss man beim Finanzamt anmelden?
In der Regel muss man nicht zum Amt der Finanzen. Vielmehr ist es so, dass diese dich innerhalb von sieben bis zehn Tagen von alleine Kontaktieren. Falls das nicht der Fall sein sollte, dann erst sollte man Eigeninitiative zeigen und dort einmal anrufen oder vorbeischauen.
Das Amt des Gewerbes schickt deine Daten weiter. Vom Amt der Finanzen erhält man zum einen die Steuernummer für das Unternehmen, sowie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser muss ausgefüllt zurückgeschickt werden und ist sehr wichtig. Es ist sieben Seiten lang, nehme dir daher ausreichend viel Zeit und fülle alles mit klarem Kopf aus.
Wer braucht eine Gewerbeschein?
Wer glaubt, das jeder einen Gewerbeschein benötigt, der täuscht sich. Freiberufler nämlich benötigen dies nicht und müssen nur die Anmeldung beim Amt der Finanzen vornehmen. Zu diesen Freiberuflern gehören unter anderem Berufe wie:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Künstler,
- Journalisten,
- Schriftsteller,
- und viele mehr.
Im Internet findest du eine viel illustrierte Seite all derjenigen Berufe, die die Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes nicht benötigen und somit auch keinen Gewerbeschein.
Fazit:
Für den Gewerbeschein muss man einen kleinen Betrag von Kosten abdecken. Unter anderem Kosten für die Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Bei der Anmeldung dabei haben muss man:
- einen Personalausweis,
- eine Melde-Bestätigung,
- eventuell weitere Dokumente, je nach Art des Unternehmens.