Wann muss man ein Kleingewerbe-anmelden?
Wann du dich beim Gewerbeamt melden muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wenn deine errichtete Tätigkeit einen Umsatz von über 410 Euro erwirtschaftet, dann ist es höchste Zeit beim Gewerbeamt vorstellig zu werden.
Um ein Gewerbe anmelden zu können, benötigst du einige Unterlagen, worauf wir später noch genauer eingehen werden. Solange dein Umsatz unter 410 Euro liegt, interessiert sich das Finanzamt nicht für dich und die Gewerbeanmeldung ist kein direktes muss.
Wenn dein Gewerbe bzw. dein Unternehmen angemeldet werden soll, du aber noch nicht Volljährig bist, dann musst du mit einem Erziehungsberechtigten zum Gewerbeamt und dich mit dieser Person anmelden.
Welche Gewerbe gibt es?
Es gibt viele unterschiedliche Gewerbe, für die unterschiedliche Dokumente benötigt werden. In erster Linie wird aber entschieden, ob du im Haupt- oder im Nebengewerbe gründen möchtest. Mit einem Hauptgewerbe ist gemeint, dass du Vollzeit in diesem Unternehmen arbeitest und keinem Job nachgehst.
Ein Nebengewerbe wiederum wird neben der eigentlichen Arbeit getan und sollte nicht mehr wie 18 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen. Sobald das Nebengewerbe mehr Zeit als die eigentliche Arbeit beansprucht, muss der Arbeitgeber informiert werden.
Wenn du ein Nebengewerbe gründen möchtest, dann zahlt dein Arbeitgeber weiterhin deine Versicherung. Es gibt einige Tätigkeiten, in denen du kein Gewerbe eröffnen musst. Dazu zählen die Katalog- und Katalogähnlichen Berufe. Darunter fallen Berufe wie:
- Ärzte.
- Zahnärzte.
- Tierärzte.
- Rechtsanwälte.
- Notare.
- Patentanwälte.
- Vermessungsingenieure.
- Ingenieure.
Diese Berufe müssen nur zum Finanzamt und erhalten von dort ihre Steuernummer.
Was ist ein Kleingewerbe?
Als Kleingewerbe werden Betriebe bezeichnet, die unter der Kleinunternehmerregelung agieren. Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Hilfestellung für Gründer, um der Gewerbesteuer zu entgehen. Damit diese Voraussetzuung in Kraft tritt, darf dein Gewerbe innerhalb des ersten Geschäftsjahres nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Da auch die Bundesrepublik davon profitiert, viele Unternehmen begrüßen zu dürfen, wird im zweiten Jahr ein Umsatz von 50.000 erlaubt. Dieser immenser Vorteil ist vor allem für Menschen interessant, die noch keinen allzu hohen Ertrag innerhalb der ersten beiden Jahre erwarten oder die neben dem Beruf gründen.
Falls der erwirtschaftete Betrag allerdings über 24.500 Euro liegt, wird das Kleinunternehmen wie jedes andere Unternehmen behandelt und Gewerbesteuern fallen an. Ein weiterer Vorteil eines Kleingewerbes ist, das dieser kein hohes Kapital benötigt und genauso keinen hohen Verwaltungsaufwand benötigt.
Die doppelte Buchführung kommt für diese Gewerbetreiber nicht zu tragen. Am Ende des Geschäftsjahres reicht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung für die Steuererklärung. Auch entfällt die Pflicht, wie es beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH verlangt wird, Jahresabschlüsse zu veröffentlichen.
Ein Kleingewerbe mit einer vereinfachten Buchführung darf einen Jahresumsatz von 600.000 Euro bzw. einen Gewinn von 60.000 Euro erwirtschaften. Für ein kleineres Gewerbe gelten die Vorschriften der BGB und nicht der HGB.
Gewerbeanmeldung – was erwartet mich beim Gewerbeamt?
Du hast für dich eine tolle Idee, denkst, diese kann einen Ertrag erwirtschaften und folglich führt dich dies über kurz oder lang zum Gewerbeamt. Deutschland ist eine Nation voller innovativen und einzigartigen Gründern, die die Welt verändert und revolutioniert haben.
Das Land der Dichter und Denker eben. Gründer genießen auch ein hohes Ansehen in der Gesellschaft, weil diese Menschen als „Macher“ wahrgenommen werden und dies die meisten Menschen imponiert. Genauso positiv sieht es auch in den meisten Gewerbeämtern aus.
Die Leute empfangen einen sehr höflich und versuchen zu helfen, wo sie nur können. Man erhält ein Gewerbeanmeldung Formular, in der man einige zu seiner Person und zu seinem Gewerbe machen muss, z B auch die Frage, ob man als Haupt- oder Nebengewerbe beginnen möchte.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- eine Meldebestätigung oder als Nicht-EU-Bürger ein Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes werden weitere Unterlagen verlangt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder auch eine Handwerkskarte.
Nach dem alles benötigte abgegeben wurde, müssen nur noch die Kosten für den Schein beglichen werden. Die Kosten ändern sich von Stadt zu Stadt, doch man kann sagen, diese zwischen 15 Euro, 26 Euro und auch 60 Euro gehen.
Was folgt nach dem Gewerbeamt?
Nachdem du die Kleingewerbe Anmeldung hinter dir hast, informiert das Gewerbeamt die weiteren Ämter, dazugehören auch das Finanzamt und die Industrie und Handelskammer, kurz IHK. Von der IHK erhälst du dann deine neue Steuernummer und einen Bogen zur steuerlichen Erfassung.
Wenn du diese ausgefüllt zurückgeschickt hast, kannst du bereits mit deiner gewerblichen Tätigkeit beginnen. Bei der IHK wirst du Mitglied, dies ist gesetzlich verpflichtend. Als Kleingewerbler zahlst du einen Beitrag von rund 30-70 Euro im Jahr. Die Gebühren steigen mit deinen Einnahmen.
Auch wenn dies im ersten Moment nicht erfreulich klingt, so solltest du nicht vergessen, das die IHK viele Weiterbildungskurse anbietet, die dir im Nachhinein behilflich sein können.
Die Beitragspflicht entfällt nur dann, wenn dein jährlicher Umsatz unter dem Betrag von 5200 Euro liegt. Auch musst du dich bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Sie steht für die gesetzliche Versicherung. Sofern du allerdings keine Mitarbeiter hast, fallen hier keine Beiträge an, da du nur verpflichtet bist, deine Mitarbeiter zu versichern und nicht dich selbst.
Sofern du ohnehin ein Nebengewerbe betreibst, zahlt dein Arbeitgeber weiterhin deine Versicherung. Es gibt da allerdings noch ein kleines Problem mit der IHK.. es kann nämlich vorkommen, das du innerhalb deines ersten Jahres bereits eine Beitragsrechnung von dieser erhältst.
Rechnungen zahlen wir nur ungern, gut das es da GewerbeAnmeldung.com gibt. Denn, die Experten auf dieser Plattform bieten dir eine IHK-Gebührenberatung an.
Bei dieser Beratung wird geprüft, ob die Möglichkeit besteht, das deine Kosten auf ein Minimum von 0 Euro reduziert werden können. Dies ist ein unermesslicher Vorteil, vor allem für Neugründer, die ohnehin noch einige Anschaffungskosten haben und durch die IHK-Gebührenberatung wahres Geld einsparen können.
Eine Garantie, das deine Kosten auf jeden Fall gesenkt werden können, gibt es nicht, doch die zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen bisheriger Nutzer dieser Beratung lassen darauf schließen, das die Beratung meistens erfolgreich ist. Wenn du dich auch absichern möchtest und mehr Informationen benötigst, dann klicke hier und spare jede Menge Geld.
Gewerbe anmelden – muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Das Gewerbe anzumelden ist die eine Sache, dies auch dem Arbeitgeber zu sagen die andere. Es kann nämlich durchaus der Fall sein, das dies nicht immer gut ankommen kann. Doch keine Sorge: in Deutschland gibt es kein Gesetz, das dich dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung dem Arbeitgeber mitzuteilen. Es gibt allerdings einige wenige Ausnahmen, wo es trotzdem dazu kommen kann. Die Ausnahmen treten dann in Kraft, wenn:
- wenn deine vertragliche Situation dies von dir verlangt und das so vereinbart worden ist,
- wenn ein Interessenkonflikt besteht, da du in Konkurrenz mit dem aktuellen Arbeitgeber stehst,
- wenn du durch deine gewerblichen Tätigkeiten völlig ausgelaugt und unmotiviert auf der Arbeit erscheinst und nicht deine beste Leistung abrufen kannst.
Auch solltest du dir im Klaren sein, das dein Arbeitgeber als Misstrauens deinerseits deuten kann, wenn du dein Gewerbe nicht erwähnst.
Fazit:
Die Gewerbeanmeldung macht Spaß, vor allem in Deutschland! Du musst nur kurz beim Gewerbeamt erscheinen, einige Formulare ausfüllen und Kosten von rund 15 Euro, 26 Euro und 60€ zahlen, um den Gewerbeschein zu erhalten. Halte deine Unterlagen bereit, die da wären:
- Personalausweis oder Reisepass,
- Meldebestätigung,
- je nach Art des Gewerbes weitere Unterlagen wie Gesundheitszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis etc.
Das ist für dich bereits zu viel und du möchtest dein Gewerbe noch bequemer anmelden? Das geht natürlich auch Online! Einige Städte bieten auch diesen Service, vor allem Großstädte sind vorne dabei. Dort hast du keine lästigen Wartezeiten oder musst ein Termin vereinbaren und kannst unabhängig der Öffnungszeiten die Gewerbeanmeldung durchführen.
Nachdem du den Gewerbeschein erhalten hast, werden deine Informationen weiter an das Finanzamt geleitet. Beim Finanzamt melden musst du dich nicht, diese kommen automatisch auf dich.
Falls du allerdings nach wenigen Tagen und Wochen keine Rückmeldung erhältst, dann erst solltest du aktiv werden und dich bei ihnen melden. Du wirst bei der IHK per Gesetz Mitglied und zahlst moderate Beträge von rund 30 bis 70 Euro im Jahr.