Was ist ein Gewerbe und der Gewerbeschein?
Ein Gewerbe ist eine nach außen sichtbare, selbstständige und langfristige Tätigkeit. Wenn man mit einer Tätigkeit Einnahmen erzielt, ohne dass man dabei im Angestelltenverhältnis ist, muss man ein Gewerbe anmelden.
Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es meistens von einer Massenproduktion und wenn dies der Fall ist muss man beim zuständigen Amt vorstellig werden. Wenn die Anmeldung erfolgt ist, kriegt man den Gewerbeschein.
Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung des Amtes, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Ohne den Gewerbeschein ist die Ausübung nicht gestattet. In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das heißt, dass jeder der möchte auch ein Gewerbe anmelden darf.
Wie meldet man ein Gewerbe an?
Um ein Gewerbeamt anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden. Dafür muss man zunächst das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen. In Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt oder aber auch andere Gemeinden sind für die Anmeldung zuständig.
Wenn man nun das Gewerbeamt ausfindig gemacht hat, muss man eventuell einen Termin machen. Beim Amt des Gewerbes vor Ort füllt man das Formular zur Anmeldung aus, reicht die notwendigen Unterlagen ein und zahlt die entsprechenden Bearbeitungsgebühren. Wenn dies erledigt ist, kriegt man auch sofort den Gewerbeschein und kann im Grunde auch schon starten.
Kann man ein Gewerbe online anmelden?
In einigen Städten bietet sich auch die Möglichkeit sein Gewerbe online anzumelden. Der Ablauf ist der selbe wie vor Ort, nur dass man es von Zuhause aus erledigt, welches ein großer Vorteil ist.
Durch die Online Anmeldung kann man jeder Zeit bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden und kann die lästigen Wartezeiten vor Ort vermeiden. Vor allem eignet es sich am besten für die, die hauptberuflich noch tätig sind und nur ein Nebengewerbe anmelden möchten.
Als Berufstätiger hat man nicht immer Zeit und kann auch nicht jeder Zeit Urlaub kriegen. Die Bestätigung nach der Online Anmeldung kriegt man zugeschickt und kann auch dann starten.
Welche Unterlagen muss man beim Gewerbeamt einreichen?
Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt davon ab welche Art von Gewerbe man anmeldet und um welche Rechtsform es sich handelt. In jedem Fall wird der gültige Personalausweis oder Reisepass benötigt.
Bei nicht EU Bürgern ist der gültige Aufenthaltstitel nötig und eventuell eine aktuelle Meldebescheinigung. Falls man noch minderjährig ist, wird die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter benötigt. Wenn bei der Gründung eine juristische Person mitwirkt, wird die Zustimmung der gesetzlichen Geschäftsführer benötigt.
Je nach dem um welche Tätigkeit es sich handelt, kann es sein, dass man Zulassungen vorweisen muss oder aber auch ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt wird. Dies wird dann beim zuständigen Amt mitgeteilt.
Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Wann die Gewerbeanmeldung in Deutschland erfolgt sein muss, ist klar geregelt. Sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss das Gewerbeamt besucht werden.
Da man den Gewerbeschein benötigt, um offiziell der Tätigkeit nachzukommen, ist die Gewerbeanmeldung auch unumgänglich. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man am besten sein Gewerbe schon vor Beginn anmelden, damit die Anmeldung rechtzeitig getan ist.
Wenn man der Gewerbeanmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, können einem Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros drohen. Neben dem Bußgeld muss man auch nicht gezahlte Steuern nachträglich zahlen. Somit kann die Gewerbeanmeldung sehr teuer werden und diesen Stress sollte man vermeiden.
Was kostet ein Gewerbeschein?
Die Gebühren der Gewerbeanmeldung können von Stadt zu Stadt variieren. Genaue Kosten kann man hierbei nicht nennen, doch in der Regel belaufen sich die Kosten auf rund 20 bis 60 Euro, je nach Art des Gewerbes.
Wie sieht der Gewerbeschein aus?
Auf dem Gewerbeschein findet man Angaben zur eigenen Person und zum Gewerbe selbst. Zum Gewerbe findet man folgende Angaben:
- Wer ist der Geschäftsführer und wie viele gibt es?
- Bezeichnung des Gewerbes
- Sitz des Gewerbes
- Von welcher Rechtsform handelt es?
- Tätigkeit, welche ausgeübt wird
- Handelt es von einer Haupt- oder Nebentätigkeit
- Wie viele Mitarbeiter werden beschäftigt
Der Gewerbeschein ist nicht nur für den Gewerbetreibenden selbst, sondern wird auch bei den weiteren Behörden, wo man das Gewerbe anmelden muss vorgelegt.
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Nach dem Gewerbeamt gibt es noch einige andere Anlaufstellen für den Gewerbetreibenden. Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer. Vom Finanzamt kriegt man den Bogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt.
Diesen muss man ausfüllen und sofort zurückschicken. Neben dem Bogen kriegt man auch eine Steuer-ID für das Gewerbe selbst. In dem Bogen zur steuerlichen Erfassung findet man Fragen zu finanziellen Aspekten des Gewerbes.
Hier gibt man an wie viel man sich vorstellt an Einnahmen zu erzielen. Auch kann man in dem Bogen angeben, ob man ein Kleingewerbe anmelden möchte. Man kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen.
Mit der Gewerbeanmeldung beginnt auch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer. Diese ist für jeden Gewerbetreibenden verpflichtet und kann nicht gekündigt werden.
Die IHK unterstützt und überwacht das Gewerbe. Für die Mitgliedschaft bei der IHK muss man jährliche Kosten tragen, die aber nicht umsonst gezahlt werden. Die IHK bietet dafür dem Unternehmen Weiterbildungskurse und Zertifikate an. Das Angebot sollte man in Betracht ziehen, um auch das Gewerbe zu erweitern.
Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man diese auch bei den entsprechenden Behörden wie bei der Versicherung und Berufsgenossenschaft anmelden.
Welche Rechtformen gibt es?
Bei den Rechtsformen unterscheidet man zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Zu den Personengesellschaften gehören zum Beispiel Einzelunternehmer und eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Ihre Anmeldung beginnt ganz einfach beim Gewerbeamt.
Bei Kapitalgesellschaften ist die Anmeldung etwas aufwendiger. Eine Kapitalgesellschaft ist zum Beispiel eine GmbH. Eine Kapitalgesellschaft hat eine beschränkte Haftung. Das heißt, dass man als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nicht mit dem Privatvermögen haften.
Dadurch zeichnet es sich aus. Um eine Kapitalgesellschaft zu gründen, muss man zuerst einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Dieser muss vom Notar beurkundet werden und die Eintragung im Handelsregister ist verpflichtend. Erst danach kann man das Gewerbeamt ausfindig machen.
Bevor man sich für eine Rechtsform entscheidet, sollte man sich erkundigen, welche sich finanziell am Besten lohnen würde am Anfang.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Wer beim Finanzamt die Regelung eines Kleinunternehmers in Anspruch nimmt, zahlt keine Umsatzsteuer. Diese Regelung soll den neuen Selbstständigen unterstützten und ihn in den ersten Jahren entlasten. Jeder darf diese Regelung in Anspruch nehmen, ob Gewerbetreibender oder nicht.
Damit man aber keine Umsatzsteuer zahlt, muss man Voraussetzungen erfüllen. Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Beide Grenzen müssen eingehalten werden, damit man keine Umsatzsteuer zahlt. Das heißt, wenn bereits im ersten Jahr die Umsatzgrenze überschritten wird, tritt die Regel nicht mehr in Kraft.
Wer braucht keinen Gewerbeschein?
Es gibt einige Ausnahmen, die kein Gewerbe anmelden müssen. Dazu zählen Freiberufler und Personen, die in der Urproduktion tätig sind. Freiberufler sind in § 18 des EstG klar geregelt und können von den Gewerbetreibenden abgegrenzt werden. Sie werden abgegrenzt, weil sie von der Gewerbeanmeldung befreit sind.
Als Freiberufler ist man in der Tätigkeit nicht gewerblich unterwegs, weil es bei ihnen nicht von einer Massenproduktion handelt. Eher im Gegenteil die Leistung, die sie anbieten, ist auf den Wunsch des Kunden angepasst.
Allgemein lässt sich sagen, dass es bei freiberuflichen Tätigkeiten von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten handelt. Als Freiberufler meldet man sich beim Finanzamt an. Zu der Urproduktion gehören Land- und Forstwirtschaftler, Wein- und Gartenbau, Tierzucht und Fischerei.
Gibt es eine Gültigkeit für den Gewerbeschein?
Eine Dauer für den Gewerbeschein als solches gibt es nicht. Er ist dauerhaft gültig. Wenn das Gewerbe nicht mehr betrieben wird, muss diese abgemeldet werden.
Ein Gewerbe als Nebentätigkeit
Wenn man zuerst klein beginnen möchte und nicht direkt den Job kündigen will, kann zuerst ein Nebengewerbe anmelden. Dies kreuzt man dann im Formular zur Gewerbeanmeldung an. Wenn man zunächst nebengewerblich startet, hat man genug Zeit um sich auszutesten.
Im Nachhinein kann man die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit ummelden. Bei der Nebentätigkeit muss man beachten, dass man die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschreitet.
Fazit
Wann in Deutschland ein Gewerbe angemeldet werden muss und wann nicht ist klar geregelt. Wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss diese sofort beim Gewerbeamt angemeldet werden.
Die Anmeldung ist unvermeidbar. Es gibt Ausnahmen, bei denen kein Gewerbe angemeldet werden muss. Dazu zählen Freiberufler und Menschen, die in der Urproduktion tätig sind.