Wo in Deutschland ein Kleingewerbe richtig anmelden
In Deutschland herrscht für jedes Gewerbe eine Anmeldepflicht beim zuständigen Amt. Obwohl zwischen verschiedenen Gewerben wie einem Handelsgewerbe und einem Kleingewerbe unterschieden wird, musst du als Unternehmer die Anmeldung korrekt und rechtzeitig durchführen. In den meisten Gemeinden fungieren das Finanzamt oder die Handelskammer als Anmeldeort. Doch auch im Rathaus kannst du den Betrieb und die Gründung deines eigenen Gewerbes offiziell bekannt geben.
Anmeldung eines Kleingewerbes
Bevor du dich erkundigst, wo du dein Gewerbe in deiner Gemeinde anmelden musst, solltest du zunächst feststellen, welche Art an Gewerbe du betreibst oder betreiben möchtest. Beispielsweise solltest du erfragen, ob du ein Handelsgewerbe oder ein Kleingewerbe führst oder als Selbstständiger oder Freiberufler arbeitest.
Grundsätzlich handelt es sich bei jedem Gewerbebetrieb um einen Handelsbetrieb. Laut Definition im Handelsgesetzbuch giltst du als Kaufmann, sobald du ein Handelsgewerbe betreibst. Erfordert dein Unternehmen jedoch aufgrund seiner Art oder seines Umfangs keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, kann es als Kleingewerbe gelten.
Schritt für Schritt, um das Kleingewerbe anzumelden
Beispielsweise bist du ein Kleinunternehmer mit Kleingewerbe, wenn dein jährlicher Umsatz im ersten Geschäftsjahr lediglich 17.500 Euro und im darauffolgenden Jahr maximal 50.000 Euro beträgt.
Auch die alleinige Gründung eines Gewerbes sorgt dafür, dass du als Einzelunternehmer ein Kleingewerbe betreibst. Entscheiden sich zwei Personen für ein gemeinsames Unternehmen, kann dies ebenso noch als Kleingewerbe ins Handelsregister eingetragen werden. Folglich entfällt hier die Handhabung als Handelsgewerbe.
Gewerbeanmeldung und Eintragung ins Handelsregister
Trägst du dich aber bereits zu Beginn ins Handelsregister ein, erlagst du den Status als Kaufmann. Als Folge führst du nun ein Handelsgewerbe. Der Eintrag ins Handelsregister erfolgt per Gesetz durch einen Notar.
Der Notar beurkundet nicht nur den Gesellschaftsvertrag, sondern stellt zugleich weitere Dokumente aus. Diese werden im Anschluss beim Amtsgericht eingereicht.
Grundsätzlich dauert somit der Gründungsprozess eines Handelsgewerbes länger als jener eines Kleingewerbes. Zugleich kannst du jederzeit als Kleingewerbe starten und mit laufendem Wachstum ein Handelsgewerbe führen. Ab diesem Punkt musst du verpflichtend dein Gewerbe im Handelsregister eintragen.
Ein Klein- oder Handelsgewerbe anmelden
Willst du ein Gewerbe eröffnen und planst es, zunächst als Kleingewerbe zu führen, musst du die Anmeldung bei bestimmten Ämtern durchführen. Mit der Anmeldung bei den Ämtern bekommst du gleichzeitig den Gewerbeschein, da die Kopie der Anmeldung als Gewerbeschein gilt. Dadurch musst du keinen Gewerbeschein beantragen, da du ihn automatisch nach der Gewerbeanmeldung bekommst.
Auch für ein Handelsgewerbe ist die Anmeldung bei den Ämtern Pflicht. Während der Handelsgewerbetreibende als Kaufmann sein Gewerbe ins Handelsregister eintragen und somit einen zusätzlichen Schritt tätigen muss, entfällt für den Kleinunternehmer diese verpflichtende Aufgabe.
Sowohl Kleingewerbetreibende wie Freiberufliche sind von der Eintragungspflicht ihres Unternehmens ins Handelsregister befreit. Willst du dennoch dein Gewerbe im Register eintragen lassen, kannst du dies jederzeit tun. Allerdings erhältst du durch diesen Schritt mehr Rechte und Pflichten.
Grundsätzlich kann die Anmeldung eines Klein- oder Handelsgewerbes beim
- Gewerbeamt
- Ordnungsamt
erfolgen. In manchen Städten werden die Ämter gesondert betrieben, wodurch du sie einzeln besuchen musst. Andere Städte wiederum bieten die Ämter im Rathaus, beim Bezirksamt oder beim Bürgeramt an.
Dadurch kannst du ebenso unter Umständen dein Gewerbe direkt im Rathaus anmelden. Ob das Rathaus in deiner Stadt oder in deiner Gemeinde diese Aufgabe ausführt, musst du rechtzeitig in Erfahrung bringen. Andere Ämter wie
- Finanzamt
- Berufsgenossenschaften
- IHK oder HWK
- Arbeitsamt und Krankenkasse
werden über deine Anmeldung informiert.
Den richtigen Anmeldeort wählen
Die Anmeldung für ein Kleingewerbe geschieht standardmäßig beim Gewerbeamt. Gehörst du zu den Freiberuflern, musst du dich allerdings direkt beim Finanzamt melden.
Durch die Anmeldung deines Gewerbes beim Gewerbeamt oder Ordnungsamt deiner Gemeinde kannst du gleichzeitig den Gewerbeschein beantragen. Das Gewerbeamt deiner Gemeinde befindet sich im Regelfall entweder in der Gemeindeverwaltung oder in der Stadtverwaltung, wodurch es ebenfalls im Rathaus sein kann.
Achten Sie darauf, das Formular die Gewerbeanmeldung richtig ausfüllen
Die Gewerbeanzeige findet hierbei persönlich oder auf dem Postweg statt. Willst du die Gewerbeanmeldung vornehmen, musst du das benötigte Formular und alle anderen Unterlagen dort einreichen.
Brauchst du Hilfe beim Ausfüllen des Formulars, kannst du dich gleichzeitig immer an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden. Wir füllen mit dir gemeinsam das Anmeldeformular für dein Gewerbe aus und verraten dir gleichzeitig, welche zusätzlichen Unterlagen du benötigst. Zugleich findest du hier eine praktische Checkliste, welche dir bei der Gründung und Anmeldung eines eigenen Gewerbes behilflich sein kann.
Ein Gewerbeanmeldung Formular erhalten
Führst du das Gewerbe allein, musst du die Gewerbeanzeige selbstständig durchführen. Bei einer Partnerschaft kann jeder Partner die Anmeldung abwickeln. Manche Städte bieten inzwischen dabei nicht nur das Anmeldeformular, sondern den gesamten Anmeldeprozess online an.
Steht das Formular nicht online zur Verfügung, musst du zu deinem Gewerbeamt oder Ordnungsamt gehen und eines dort anfordern. Hierbei besteht der Vorteil, dass du es dort gleich wieder abgeben kannst.
Um den Fragebogen erhalten zu können, musst du jedoch meist einen Termin ausmachen und die Öffnungszeiten beachten. Selbstverständlich kannst du es mitnehmen und dann mit uns gemeinsam korrekt ausfüllen, wodurch du die Gewerbeanzeige ganz gemütlich und bequem von zuhause aus erledigen willst.
Bevor du dein Gewerbe anmeldest oder überhaupt ein Gewerbe eröffnen willst, solltest du prüfen, ob eine Genehmigung für das geplante Gewerbe notwendig ist. Manche Gewerbe wie etwa
- Bauträger
- Dachdecker
- Altenpfleger
- Maler und Lackierer
- Glaser
- Immobilienmakler
- Zimmerer
- Raumausstatter
benötigen eine eigene Genehmigung, damit der Unternehmer sein Gewerbe eröffnen kann. Nur wenn du alle Genehmigungen vorweisen kannst, kannst du die Gewerbeanmeldung vornehmen. Die IHK sowie die HWK helfen dir, falls du nicht wissen solltest, ob du eine Genehmigung benötigst. Zugleich kannst du bei uns von Gewerbeanmeldung.com nachfragen, ob dein Gewerbe zu dieser Gruppe gehört.
Gewerbe beim Finanzamt anmelden
Hast du dein Gewerbe erfolgreich beim Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt angemeldet, folgt meist automatisch der nächste Schritt. Das Finanzamt schickt dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und teilt dir eine Steuernummer mit.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird zusätzlich benötigt, um innerhalb der EU Waren und Dienstleistungen umsatzsteuerfrei erwerben sowie verkaufen zu können.
Die Nummer wird dabei vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Der Vorteil von automatisch zugesandten Fragebogen besteht darin, dass du nicht auf die Öffnungszeiten des Finanzamtes angewiesen bist.
Gewerbe mit Mitarbeitern eröffnen
Anders als ein Einzelunternehmen unterstehen Gewerbe mit Mitarbeitern bestimmten Regelungen. Du musst deine Angestellten bei der jeweiligen Krankenkasse melden.
Alle Meldungen, welche du bei der Krankenkasse tätigst, werden dabei nicht nur beim Eintritt des bzw. der Mitarbeiter fällig. Frag bei deiner zuständigen Krankenkasse nach, zu welchen Zeitpunkt du die Meldungen durchführen musst.
Die anfallenden Beiträge musst du danach nur noch fristgerecht überweisen. Für die Überweisung und weitere Meldefristen bieten die Krankenkassen häufig aktuelle Merkblätter, welche du in Anspruch nehmen kannst.
Gewerbeanmeldung an vielen Orten möglich
Mit der Eröffnung deines eigenen Handels- oder Kleingewerbes tritt für dich eine Meldepflicht bei deinem zuständigen Amt ein. Die Anmeldung deines Gewerbes jeglicher Größe findet standardmäßig
- beim Gewerbeamt
- beim Ordnungsamt
statt. Die Meldung beim Ordnungsamt bzw. Finanzamt ist hierbei vor allem für Handelsgewerbe verpflichtend, während Kleingewerbe diese freiwillig durchführen können. Die Meldung beim Finanzamt geschieht hingegen automatisch. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, die Anmeldung schnell und einfach durchzuführen, damit du dein Gewerbe ordnungsgemäß betreiben darfst.
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