Was ist ein Gewerbeschein?
Den Gewerbeschein kriegt man, wenn man sein Gewerbe gegründet hat. Es gilt als die offizielle Zulassung der Behörden, um der Tätigkeit nachkommen zu können. Doch um den Gewerbeschein zu kriegen, muss man ein Gewerbe anmelden.
Beim Anmelden des Gewerbes füllt man ein Formular zur Gewerbeanmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Danach kriegt man seinen Gewerbeschein und kann anfangen. Ohne den Gewerbeschein ist man nicht dazu berechtigt der Tätigkeit nachzukommen und kann auch mit Konsequenzen rechnen.
Was ist eine GbR?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Personengesellschaft und muss von mindesten zwei oder mehr Personen gegründet werden. Sie kann von natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Die Gründung eine GbR ganz einfach, da sie keinen bürokratischen Aufwand hat.
ohne Stammkapital für Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Die Gesellschafter können ohne Stammkapital starten und müssen auch keinen Gesellschaftsvertrag abschließen, weil sie nicht vom Notar beurkundet und ins Handelsregister eingetragen werden muss.
Aus diesem Grund ist sie auch eine einfache Rechtsform zum Gründen. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eignet sich am besten für Gesellschafter, die denselben Geschäftszweck verfolgen möchten.
Wer kann alles eine GbR gründen?
In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit und somit kann jeder eine GbR bzw. ein Gewerbe gründen, wer möchte. Es gibt einige Berufe, die kein Gewerbe anmelden müssen und trotzdem eine GbR gründen können.
Und zwar sind es die Freiberufler. Sie haben auch die Möglichkeit sich zu einer GbR zusammenzuschließen. Doch damit sie eine GbR gründen können, müssen auch beide Gesellschafter in ihrer Tätigkeit freiberuflich sein.
Freiberufler sind nach dem Gesetz in § 18 des Einkommenssteuergesetzes klar geregelt. Einige Berufe, die zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen, sind zum Beispiel:
- Ärzte
- Zahnärzte
- Tierärzte
- Ingenieure
- Schriftsteller
- Steuerberater
- Und noch einige andere Berufe
Um als Freiberufler eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu gründen, müssen sie auch in diesem Fall das für sich zuständige Finanzamt ausfindig machen.
Sie müssen nur den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und können direkt starten. Doch um starten zu können, müssen Freiberufler ihre fachlichen Kompetenzen anhand eines akademischen Abschlusses oder ähnlichem nachweisen.
Wie gründet man eine GbR?
Wenn man kein Freiberufler ist und zu zweit einer gewerblichen Tätigkeit nachkommen möchte, muss man zuerst ein Gewerbe anmelden. Dies macht man beim zuständigen Gewerbeamt, in dem man das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllt und die notwendigen Unterlagen einreicht.
Welche Unterlagen genau benötigt werden hängen davon ab, welcher Tätigkeit man nachkommen wird.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- Der gültige Personalausweis oder Reisepass
- Bei nicht EU-Bürgern wird der gültige Aufenthaltstitel benötigt
- Je nach Tätigkeit können Nachweise und Qualifikationen gefordert werden
- Bei juristischen Personen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter notwendig
Wenn alle Unterlagen eingereicht worden sind und die entsprechenden Bearbeitungsgebühren gezahlt worden sind, kriegt man den Gewerbeschein und ist offiziell dazu berechtigt der Tätigkeit nachzukommen.
Die Bearbeitungsgebühren, die man zahlen muss, hängt von der jeweiligen Stadt ab und können unterschiedlich sein. In der Regel betragen die Kosten rund 20 bis 60 Euro. Je nach dem, ob weitere Unterlagen gefordert werden, wie zum Beispiel ein Führungszeugnis, können noch weitere minimale Kosten anfallen.
Je nach dem in welcher Stadt man sein Gewerbe anmeldet, hat man eventuell sogar die Möglichkeit von Zuhause aus zu tun. Ja, richtig! Von Zuhause aus! Einige Städte bieten die Online-Anmeldung an. Es ist das selbe Prinzip wie auch vor Ort.
Man füllt das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und schickt die notwendigen Unterlagen ab. Dies hat den Vorteil, dass man jeder Zeit unabhängig von den Öffnungszeiten eines Amtes sein Gewerbe anmelden kann und auch die lästigen Wartezeiten vor Ort vermeiden kann.
Wenn man eine GbR gründet, müssen alle Gesellschafter das Gewerbeamt besuchen, weil jeder das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen muss. Für eine GbR eignet sich die Online-Anmeldung sehr gut, da nicht immer alle Gesellschafter die Zeit finden, um das Gewerbeamt zu gehen.
Wo meldet man noch ein GbR an?
Nach dem man beim Gewerbeamt war informieren sie das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer. Vom Finanzamt erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen muss man ausfüllen und zurückschicken.
Gewerbeanmeldung beim Finanzamt
In dem Bogen macht man erstmal allgemein Angaben zur eigenen Person und dann zum Gewerbe. Man muss Fragen beantworten wie zum Beispiel: Wie viel stellt man sich vor an Gewinn bzw. an Einnahmen zu erzielen oder ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Mit der Gewerbeanmeldung beginnt auch die Mitgliedschaft bei der IHK. Diese ist für jeden Gewerbetreibenden verpflichtend und kann nicht gekündigt werden. Die jährliche Mitgliedschaftskosten hängen davon ab, ob das Gewerbe in das Handelsregister eingetragen ist oder nicht.
Die Kosten können 30 bis 70 Euro oder 150 oder 300 Euro betragen. Die IHK unterstützt das Gewerbe und bietet Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten an. Diese können immer von Interesse für einem Gewerbetreibenden sein, weil dadurch ein Gewerbe sich weiterentwickeln kann.
Je nach dem, ob Mitarbeiter bei der GbR beschäftigt werden, muss man die Mitarbeiter anmelden und eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit anfordern.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe und befreit das Unternehmen in den ersten zwei Jahren von den Umsatzsteuern. Sie soll die Gesellschafter unterstützen und die Kosten in den ersten Geschäftsjahren senken.
Doch dafür muss man folgendes erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen. Wenn man als GbR weiß, dass man keine Unmengen an Geld verdienen wird in den ersten zwei Jahren, kann man die Regelung in Anspruch nehmen und sich einiges an Kosten ersparen.
Braucht man einen GbR-Vertrag?
Anders als bei Kapitalgesellschaften ist bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein Gesellschaftsvertrag nicht vorgeschrieben, da sie nicht im Handelsregister eingetragen wird.
Doch im Berufsleben kann es immer zu Auseinandersetzungen kommen und dann ist ein Gesellschaftsvertrag immer nützlich. Ein Gesellschaftsvertrag regelt die Pflichten und Rechte eines Gesellschafters.
Vor allem ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig, weil bei Konflikten die persönlichen Beziehungen darunter leiden können und mit einem Vertrag die Probleme schnell gelöst werden können.
Es gibt keine Vorgaben, wie ein GbR-Vertrag aussehen muss, doch für einen lückenlosen Vertrag sollte man sich Hilfe von einem Anwalt holen. In dem Gesellschaftsvertrag kann man festhalten:
- Geschäftszweck
- Wer die Geschäftsführer sind
- Arbeitsaufteilung
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Den Fall der Auflösung
- Falls ein Gesellschafter abtritt
- Falls ein Todesfall vorliegt
Was sind die Pflichten eines Gesellschafters?
Ein Gesellschafter hat die Pflicht bei einer GbR immer treu zu bleiben. Das heißt, dass er immer der Gesellschaft treu bleiben muss und im Sinne der Gesellschaft handeln muss. Somit ist automatisch Wettbewerb ausgeschlossen.
Sie dürfen keine Entscheidungen treffen, die der GbR schaden könnte. Außerdem sind die Gesellschafter dazu verpflichtet ihrer Tätigkeit nachzukommen. Neben den Pflichten hat auch ein Gesellschafter Rechte. Sie haben jeder Zeit das Recht auf das Einsehen aller Dokumente.
Kann man auch erstmal ein Nebengewerbe anmelden?
Falls die Gesellschafter sich zunächst unsicher sind, ob sie sofort erfolgreich werden oder ähnliches, können die Gesellschafter der GbR zunächst als Nebengewerbe starten.
Dadurch setzen sie nicht direkt alles aufs Spiel und können sich dadurch austesten. Sie können in Ruhe den Markt erkunden und ihr Business aufbauen.
Dabei brauchen sie sich keine Sorgen darum machen, ob sie eine finanzielle Notlage kommen könnten, weil sie durch ihren Hauptberuf immer noch abgesichert sind. Wenn sie merken, dass sie erfolgreicher werden, können sie nachhinein es in ein Hauptgewerbe umwandeln oder sogar die Rechtsform ändern.
Was sind die Vorteile einer GbR?
Die Vorteile einer GbR sind, dass man ohne viel bürokratischen Aufwand und ohne Stammkapital direkt starten kann. Die Kosten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts können sich die Gesellschafter unter sich aufteilen und kommen kostengünstiger davon wie, wenn sie alleine mit der Tätigkeit beginnen.
Man kann sich nicht nur die Kosten aufteilen, sondern auch die Arbeit. Dadurch können sie sich gegenseitig entlasten. Wenn die Gesellschafter sich zunächst unsicher sind, haben sie die Möglichkeit erst nebengewerblich zu starten und im Nachhinein als Hauptgewerbe die Tätigkeit fortzuführen.
Den größten Vorteil haben die Gesellschafter bei Kreditinstituten, weil sie so eine höhere Kreditwürdigkeit haben. Außerdem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich in den ersten zwei Jahren von den Umsatzsteuern befreien lassen.
Fazit
Wenn man gemeinsam mit einem Partner eine Geschäftsidee hat, aber nicht genug Stammkapital können sie sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenschließen. Dabei ist der bürokratische Aufwand sehr gering, weil sie nicht unbedingt einen Gesellschaftsvertag abschließen müssen.
Auch wenn kein Gesellschaftsvertrag erforderlich ist, ist es von Vorteil für die Gesellschafter, weil in dem Vertrag alles geregelt ist. Die Gründung einer GbR beginnt für die Gesellschafter beim Gewerbeamt.
Dafür füllen sie das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und reichen die notwendigen Unterlagen ein. Die Gesellschafter müssen alle einzeln das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen, weil sie alle den Gewerbeschein benötigen.
Denn der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden, um mit der Tätigkeit zu starten. Ohne das Gewerbe angemeldet zu haben, darf man nicht mit der Tätigkeit beginnen und sein Geld verdienen. Nach der Gewerbeanmeldung werden das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer informiert.
Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen, welcher ausgefüllt und zurückgeschickt werden muss. Die Mitgliedschaft bei der IHK ist für jeden Gewerbetreibenden verpflichtet. Wenn sich die Gesellschafter zunächst unsicher sind, können sie als Nebengewerbe starten und sich austesten.
Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts am besten für Personen eignet, die die selbe Geschäftsidee haben und sich sowohl Kosten als auch Arbeit aufteilen können. Die Personen können natürliche und juristische Personen sein.
Wenn die Gesellschafter nicht viel Kapital aufweisen können, sollten sie direkt mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts starten und ihr Geld verdienen.