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Wer braucht keinen Gewerbeschein?
Wer mit einem Gewerbeschein arbeiten muss und wer nicht ist in Deutschland klar geregelt. Jede gewerbliche Tätigkeit muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden und für jede gewerbliche Tätigkeit wird auch der Gewerbeschein benötigt.
Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn sie nach außen sichtbar ist, langfristig und selbstständig ausgeübt wird mit der klaren Absicht damit Gewinn zu erzielen ohne dabei ein Angestellter zu sein.
Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind. Diese sind die sogenannten Freiberufler. Als Freiberufler ist man nicht gewerblich unterwegs und dementsprechend benötigen sie keinen Gewerbeschein, auch wenn sie ebenfalls einer Tätigkeit selbstständig nachkommen.
Was sind Freiberufler?
Freiberufler sind eine gesonderte Kategorie, welche kein Gewerbe anmelden. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit handelt es von einer Tätigkeit, welches auf den Wunsch des Kunden angepasst ist bzw. es besteht ein engeres Verhältnis zum Kunden. Bei einer gewerblichen Tätigkeit ist es im Gegenteil.
Es handelt von einer Massenproduktion und das Unternehmen wächst viel schneller. Zu dem liegt bei einem Freiberufler meistens ein akademischer Abschluss vor, welches nachgewiesen werden muss. Die Bezahlung der Freiberufler beruht auf Honorarbasis.
Wer gilt als Freiberufler?
Wer nun als Freiberufler gilt ist im Einkommenssteuergesetz in § 18 geregelt. Durch die Regelung ist auch klar wer der Gewerbeanmeldung verpflichtet ist und wer als Freiberufler gilt.
Freiberufler werden in drei Kategorien aufgeteilt: Katalogberufe, katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass es bei freien Berufen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten handelt.
Zu den freien Berufen zählen zum Beispiel: Ärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Vermessungsingenieure, Heilpraktiker, Steuerberater, Unternehmensberater und noch viele mehr. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, bei denen auch ein Freiberufler ein Gewerbe anmelden muss.
Dies wird letztendlich vom Finanzamt entschieden und hängt davon ab in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommt. Ein sehr gutes Beispiel ist hierfür der Fotograf. Je nachdem muss ein Fotograf ein Gewerbe anmelden, wie zum Beispiel der Hochzeitsfotograf.
Wie lassen sich Freiberufler versichern?
Als Freiberufler darf man zwischen der gesetzlichen und privaten Versicherung entscheiden. Beim Treffen der Entscheidung muss man abwägen, welches die bessere Option für einen ist. Dabei sind das Alter und die Gesundheit entscheidende Punkte.
Man sollte bedenken, dass wenn man in der privaten Versicherung ist, nicht einfach so wieder in gesetzliche wechseln kann. Für die Künstler gibt es die Künstlersozialkasse. Bei der Künstlersozialkasse muss man sich zuerst anmelden und wenn man angenommen wurde, zahlt man nur die Hälfte der Beiträge der Sozialversicherung.
Für einige Freiberufler gibt es die sogenannten Standeskammern (z.B. Apothekenkammer). Als Freiberufler muss man sich bei der entsprechenden Standeskammer anmelden.
Gilt man als Freiberufler als selbstständig?
Ja. Auch Freiberufler sind Selbstständig. Jeder, der neben einem Angestelltenverhältnis noch eine zusätzliche Einkommensquelle hat, ohne dass dieses auf dem Arbeitsverhältnis beruht, der gilt als Selbstständiger.
Vor allem bei Freiberuflern ist dies umso ausgeprägter, als wie bei manch anderen Selbstständigkeiten. Denn als Freiberufler kann man gleich mehrere Aufträge von unterschiedlichsten Auftraggebern erhalten.
Wo müssen Freiberufler sich anmelden?
Als Freiberufler muss man nicht das Gewerbeamt suchen, sondern sich direkt beim zuständigen Finanzamt melden. An das Finanzamt schickt man ein formloses Schreiben, in dem man kurz beschreibt, welcher Tätigkeit man nachkommen möchte und wann man beabsichtigt zu beginnen.
Kurz muss man auch die Angaben zur eigenen Person machen. Anschließend kriegt man den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt. In dem steuerlichen Erfassungsbogen gibt man seine eigenen Daten an, Daten zur Tätigkeit und gibt an, was man sich vorstellt an Einnahmen zu erzielen.
Wenn dieser ausgefüllt worden ist, schickt man diesen ab. Neben dem Bogen muss man auch eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses einreichen. Je nach dem können auch weitere Unterlagen angefordert werden.
Bei Berufen, die eine Verantwortung tragen, muss der akademische Abschluss nachgewiesen werden. Ohne einen Abschluss hat man nicht die Berechtigung dazu. Wenn alles eingereicht worden ist, wird vom Finanzamt entschieden, ob eventuell doch ein Gewerbe angemeldet werden muss.
Dabei sollte man auch bedenken, dass jemand selbst nicht entscheiden kann, ob er ein Freiberufler ist. Falls dies nicht der Fall ist, ist die Anmeldung der Tätigkeit erfolgt.
Die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn mit der Tätigkeit erfolgen. Nach der Anmeldung beim Finanzamt müssen sie sich bei der entsprechenden Standeskammer anmelden und sich versichern lassen. Möchte man Mitarbeiter beschäftigen, müssen diese auch angemeldet werden.
Welche Kosten kommen auf einen Freiberufler zu?
Die genauen Kosten, die auf einen Freiberufler zukommen, kann man nicht genau benennen, weil es von der Tätigkeit selbst abhängt. Diese können ganz unterschiedlich sein.
Es hängt davon ab, ob man eine Räumlichkeit benötigt, welche Materialien man benötigt bzw. welche Neuanschaffungen. Weitere Kosten können anfallen, wenn man Mitarbeiter beschäftigt oder man zusätzliche Versicherungen abschließt. Anders als wie bei einer Gewerbeanmeldung müssen Freiberufler bei der Anmeldung beim Finanzamt nichts zahlen.
Als Freiberufler ein Kleinunternehmer sein – geht das?
Als Freiberufler ist man von den Gewerbesteuern befreit. Man zahlt nur die Einkommenssteuer und Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist die Mehrwertsteuer und betragen in der Regel 19%. Von den Einnahmen, die man erzielt, muss man 19% versteuern.
Jedoch kann man als Freiberufler die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern in den ersten zwei Jahren befreien lassen. Dafür muss man allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Diese lautet: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Wenn man bereits im ersten Geschäftsjahr die Grenze überschreitet, gilt man nicht mehr als Kleinunternehmer.
Die Regelung soll den neuen Selbstständigen unterstützen und seine Kosten senken. Wenn man bereits am Anfang weiß, dass man nicht allzu viele Einnahmen erzielen wird, kann man die Regelung in Anspruch nehmen. Dies muss man dann im Bogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen.
Vor- und Nachteile eines Freiberuflers
Die Vorteile eines Freiberuflers sind, dass er man keine Gewerbesteuer zahlen muss. Außerdem kann man sich mit der Kleinunternehmerregelung auch den Umsatzsteuern befreien lassen.
Auch kostet die Anmeldung beim Finanzamt den Freiberufler nichts. Die Kosten, die ein Freiberufler bei der Gründung seiner Tätigkeit tragen muss, können unterschiedlich aussehen. Jedoch ist es trotzdem kostengünstig, weil man keinen Stammkapital nachweisen muss.
Fazit
Wer zu den Freiberuflern zählt, ist klar geregelt im Einkommenssteuergesetz. Bei Freiberuflern liegt meistens ein akademischer Abschluss vor, welches bei der Anmeldung beim Finanzamt nachgewiesen werden muss. Das heißt, man kann nicht für sich selbst entscheiden, ob man ein Gewerbe anmelden muss oder nicht.
Als Freiberufler ist man nicht der Gewerbeanmeldung verpflichtet, sondern muss sich beim zuständigen Finanzamt anmelden. Ohne dass man sich angemeldet hat, darf man nicht mit der Tätigkeit beginnen und Einnahmen erzielen. Als Freiberufler kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen und hat somit einen steuerlichen Vorteil.