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GewerbeAnmeldung - Gewerbe anmelden mit Gewerbeanmeldung Formular

Gewerbeanmeldung Moers

Das Schloss in Moers befindet sich im Herzen der Stadt und grenzt anschließend an den Schlosspark. Beide gelten als eine der beliebtesten Sehenswürdigkeiten und Wahrzeichen. Seit fast einem Jahrhundert beherbergt es das Grafschafter Museum.

So entsteht ein anschauliches Bild der wechselvollen Geschichte der Stadt. Vor dem Schloss symbolisiert eine Statue von Louise Henriette, Prinzessin von Oranien und Kurfürstin von Brandenburg, den Übergang der Stadt um 1700 vom Haus Oranien zum Haus Brandenburg-Preußen.

Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Moers

Um das eigene Gewerbe anzumelden, braucht nur wenige Schritte:

Schritt 1: Gebe an, ob man ein Gewerbe anmelden muss oder ob das Unternehmen gar nicht anmeldepflichtig ist.

Schritt 2: Alle Voraussetzungen müssen überprüft werden. Man braucht bei bestimmten Berufen auch eine Sondergenehmigung wie einen Meisterbrief; Handwerkskarte, Zulassungen.

Schritt 3: Wer zum Gewerbeamt Moers am Rathausplatz 1 in Moers geht, muss darauf achten, dass nicht die wichtigsten Unterlagen wie Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vergessen werden. Je nach Gewerk muss man weitere Dokumente mitbringen wie beispielsweise Genehmigungen, Zulassungsbescheinigungen oder andere Dokumente.

Schritt 4: Das Formular Gewerbeanmeldung muss ausgefüllt werden. Entweder holt man sich das Formular vor Ort ab oder ladet es von der Homepage herunterladen und druckt es sodann aus. Schritt 5: Zusammen mit dem ausgefüllten Formular und die gebrauchten Unterlagen wird die Gewerbeanmeldung nunmehr eingereicht.

Wer dies persönlich tut, erhält eine abgestempelte Kopie für seine Unterlagen. Für den Fall, wer seine Gewerbeanmeldung in Moers per Post zugestellt hat, erhält in nur wenigen Tagen eine Bestätigung, damit diese dort eingegangen ist.

Es ist geschafft – jetzt ist das Unternehmen registriert. Die Bescheinigung, die besagt, dass man ein Unternehmen offiziell registriert hat, wird umgangssprachlich als „Gewerbeschein“ bezeichnet.

Das Unternehmen muss von jedem Gewerbetreibenden angemeldet werden. Das bedeutet, dass im Falle eines Einzelunternehmens der Eigentümer das Unternehmen anmeldet. Bei einer Personengesellschaft erfolgt die Eintragung durch den Geschäftsführer oder die Gesellschafter, bei einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) durch den Geschäftsführer.

Was kostet eine Gewerbeanmeldung in Moers?

Die Registrierung eines Unternehmens ist ein schneller und kostengünstiger Prozess. Die Anmeldung von natürlichen Personen und vertretungsberechtigten Gesellschaftern, die keine juristischen Personen sind, ist in der Stadt Moers mit einer Gebühr von 26,00 Euro verbunden.

Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter sind, beträgt die Gebühr 33,00 Euro. Für jede weitere gesetzliche Vertretung bei juristischen Personen wird eine Gebühr von 13,00 Euro erhoben.

Bitte denken Sie daran: Je nach Art des Unternehmens müssen Sie jedoch zusätzliche Kosten einkalkulieren. So müssen Sie beispielsweise eine Gebühr für das polizeiliche Führungszeugnis oder auch eine Gebühr für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister bezahlen.Grundlagen der Unternehmensregistrierung: Wer sollte ein Unternehmen registrieren?

„Wer sollte ein Gewerbe anmelden?“ oder „Sind Selbstständige auch Gewerbetreibende? Freiberufliche Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbeordnung und sind gesetzlich von der Pflicht zur Gewerbeanmeldung befreit.

Das bedeutet, dass Freiberufler kein Gewerbe anmelden müssen. Sie müssen auch keine Gewerbesteuer zahlen. Die Tätigkeiten, die zu den Freiberuflern gehören, finden sich in § 18 des Einkommensteuergesetzes. Dazu gehören die sogenannten Katalogberufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Künstler, Schriftsteller und Journalisten, Dozenten und Designer, Berater und Referenten.

Jede Berufssparte, die ein ähnliches Berufsbild haben, werden ebenfalls zu den Fachkräften gezählt. Diese Liste der freien Berufe ist jedoch nicht vollständig. Es ist immer das Finanzamt, das bestimmt, ob Sie selbständig werden.

Ebenfalls von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind diejenigen, die in der sogenannten Primärproduktion tätig sind. Dazu gehören Landwirtschaft, Viehzucht, Fischzucht, Fischerei und ähnliche Tätigkeiten. Für sie ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich.

Muss ein Unternehmen registriert werden, wenn es kein Geld dafür gibt?

Sie sollten nur dann ein Gewerbe anmelden, wenn Sie tatsächlich die Absicht haben, aus Ihrer Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen. Die Betonung liegt hier auf dem Wort Absicht. Wer Holzspielzeug herstellt und es dann verschenkt oder für den Holzpreis an den Kindergarten abgibt, betreibt kein Gewerbe.

Außerdem muss die Tätigkeit dauerhaft sein. Wer sein Holzspielzeug zwar verkauft, dies aber nur einmal im Sommer tut, betreibt ebenfalls keinen Handel im rechtlichen Sinne des Wortes. Die erzielten Einnahmen müssen aber natürlich versteuert werden.

Was sind die Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung?

In Deutschland ist die Ausübung eines Berufes nicht an eine Lizenz gebunden. Jedem ist es erlaubt, eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Die einzige zwingende Voraussetzung ist, dass man ankündigt, dass man eine Transaktion durchführen. Dies ist die Registrierung des Unternehmens.

Beim Gewerbeamt Moers wird geprüft, ob man die Grundvoraussetzungen erfüllt – wie Alter, Geschäftsfähigkeit und die Art des Unternehmens, das man betreiben will. Lediglich für die verschiedenen Gewerke gibt es spezielle Anforderungen, für die man auch die Befähigung zur Ausübung des Gewerbes nachweisen muss.

Dies gilt für zulassungspflichtige Berufe (Meisterbrief oder vergleichbare Qualifikation), Pflegedienste, Versicherungsmakler und -agenten, Taxi- und Speditionsgewerbe, Fahrschulen, Gaststätten und Spielzimmer, Handel mit Tieren, aber auch mit Waffen, Munition und Sprengstoffen, Hausmeister und Inkassobüros, Arbeitnehmerüberlassung und selbständige Buchhaltungshelfer.

In diesen Fällen müssen die Behörden zunächst die Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes erteilen. Sobald die Genehmigung jedoch erteilt wurde, darf das Gewerbe ausgeübt werden. Eine solche behördliche Genehmigung wird auch als „Konzession“ bezeichnet. Die Gewerbeanmeldung ist nur der erste Schritt zur Selbstständigkeit – die Anmeldung beim Finanzamt oder auch bei der Krankenkasse und anderen Ämtern ist ebenfalls notwendig.

Nebengewerbe anmelden

Gesetzlich gesehen ist der Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, den Arbeitgeber über das Nebengewerbe zu informieren. Vielmehr regelt Artikel 12 des Grundgesetzes (GG) die freie Berufswahl. In diesem Bereich gibt es aber auch Grenzen. Viele Arbeitnehmer haben einen Arbeits- oder Tarifvertrag, in denen es unterschiedlichen Regelungen zu Nebentätigkeiten und Nebenberufen gibt. In der Regel besagt die entsprechende Klausel, dass eine Kündigung der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf.

Viele dieser Vertragsklauseln sind jedoch zu präzise formuliert, so dass sie unangemessen in die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers eingreifen. Dies ist dann der Fall, wenn ein generelles Verbot der Nebentätigkeit ausgesprochen wird. Eine solche Klausel ist rechtswidrig und kann daher ignoriert werden.

Es besteht daher keine Verpflichtung, den Arbeitgeber über eine rechtmäßige Nebentätigkeit zu informieren. Wenn sich der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag ein Zustimmungsrecht vorbehält, muss man den Arbeitgeber über das Nebengewerbe informieren. Eine Verweigerung der Zustimmung ist jedoch nur dann zulässig, wenn die Nebentätigkeit die berechtigten geschäftlichen Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt.

Ein Interessenkonflikt besteht insbesondere dann, wenn man mit der Nebentätigkeit in Konkurrenz zum Arbeitgeber stehen. In diesem Fall kann er die Nebentätigkeit ohne weiteres untersagen und einem entlassen, wenn man dem Verbot nicht nachkommt.

Das Wettbewerbsverbot ergibt sich aus § 60 Handelsgesetzbuch (HGB) und § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Steht man mit der Nebentätigkeit jedoch nicht in Konkurrenz zu dem Arbeitgeber, findet die Tätigkeit außerhalb der herkömmlichen Arbeitszeit statt und leidet die Arbeitskraft nicht unter der Doppelbelastung, kann der Arbeitgeber die Erlaubnis nicht einfach verweigern. Einige Richter gehen sogar so weit zu sagen, dass in solchen Fällen nicht einmal eine Genehmigung erforderlich ist.