Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Wann man ein Gewerbe anmelden muss, ist in Deutschland klar geregelt. Es gibt die Anzeigepflicht. Jeder, der einer gewerblichen Tätigkeit nachkommen bzw. ausüben möchte, muss dafür zuerst ein Gewerbe anmelden.
Was genau ist eine gewerbliche Tätigkeit?
Von einer gewerblichen Tätigkeit ist die Rede, wenn die Tätigkeit nach außen sichtbar, auf Dauer angelegt und auf Gewinn ausgerichtet ist. Dabei handelt es von einer Tätigkeit, die selbstständig ausgeübt wird und man nicht ein Arbeitnehmer ist oder besser gesagt nicht in einer Angestelltenposition ist. Ausgenommen von einem Gewerbe ist die Verwaltung des eigenen Vermögens.
Wenn dies auf einen zutrifft, dann muss man sich so schnell wie möglich, um die Gewerbeanmeldung kümmern. Die Anmeldung sollte vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen und spätestens mit Beginn der Tätigkeit. Wer sich für ein Gewerbe entscheidet, sollte dies gut planen, denn es kann sein, dass die Anmeldung etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Diese Zeit sollte man berücksichtigen, bevor man mit der Tätigkeit beginnt. Ohne eine Gewerbeanmeldung ist es einem nicht gestattet der Tätigkeit nachzukommen. Wer dies tut, kann sich Strafbar machen und mit Bußgeldern rechnen. Aus dem Grund sollte man sich früh genug, um die Anmeldung kümmern und den Stress mit den Behörden vermeiden.
Wie meldet man sein Gewerbe in Mannheim an?
Wer sein Gewerbe in Mannheim anmelden möchte, hat die Möglichkeit sein Gewerbe vor Ort, per E-Mail, per Fax der per Post anmelden. Wenn man sich für die Anmeldung vor Ort entscheidet, muss man dafür zuerst einen Termin vereinbaren. Die Terminvereinbarung ist auch online möglich. Die Adresse des Gewerbeamtes lautet: Karl-Ludwig-Straße 28-30 in 68165 Mannheim.
Nachdem man sich für eine Möglichkeit entschieden hat, geht es auch los mit dem Schritt zur Selbstständigkeit. Dafür muss man das Formular zur Anmeldung ausfüllen. Neben dem Formular muss man auch die notwendigen Unterlagen dabeihaben, damit der Antrag bearbeitet werden kann.
Zuletzt zahlt man noch die Bearbeitungsgebühren. Die Höhe der Bearbeitungsgebühren können nach Rechtsform variieren. In der Regel betragen sie 20 bis 100 Euro. Wenn der ganze Prozess abgeschlossen worden ist, bekommt man den Gewerbeschein.
Welche Unterlagen benötigt man hierfür?
Unterlagen, die man dabeihaben sollte, sind:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei nicht EU-Bürgern der Pass und eine Aufenthaltsgenehmigung
- Vollmacht und Ausweiskopie vom Vollmachtgeber, falls ein Bevollmächtigter vorsprechen soll
- bei erlaubnispflichtigen Gewerben wird eine Gewerbeerlaubnis benötigt
- eventuell andere Erlaubnisse
- je nach Tätigkeit ein Nachweis der beruflichen Qualifikation
- bei juristischen Personen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter und Auszug aus dem Handelsregister
Welche Erlaubnisse und Nachweise genau benötigt werden, können je nach Rechtsform und Tätigkeit variieren. Bevor man beim Gewerbeamt vorstellig wird, sollte man sich genug erkundigen, damit auch die Anmeldung reibungslos und schnell ablaufen kann.
Wie sieht der Gewerbeschein aus und wozu dient er?
Den Gewerbeschein kriegt man nach der Anmeldung. Besser gesagt, wenn die Anmeldung abgeschlossen worden ist. Dieser dient dazu, dass man nun mit der Tätigkeit beginnen darf. Es ist die offizielle Zulassung der Behörden, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Also muss man zuerst das Gewerbe anmelden, seinen Gewerbeschein kriegen und kann erst dann anfangen Geld zu verdienen.
Im Gewerbeschein findet man zuerst die personenbezogenen Daten: Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum. Daraufhin folgen die Daten zum Gewerbe. Diese sind: Zahl der Gesellschafter, Anschrift des Gewerbes, angemeldete Tätigkeit, Neben- oder Hauptgewerbe, Datum mit Beginn der Tätigkeit, Art des Betriebes, Zahl der beschäftigten Personen, Grund für de Anmeldung und je nachdem noch weitere Daten.
Muss jeder ein Gewerbe anmelden?
Tatsächlich gibt es Ausnahmen, die kein Gewerbe anmelden müssen. Diese unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Dazu zählen die Freiberufler. Freiberufler sind gesetzlichen geregelt und üben keine gewerbliche Tätigkeit aus. Die Merkmale einer freiberuflichen Tätigkeit sind, dass sie meistens ein engeres Verhältnis zum Kunden haben, exponentielles Wachstum des ,,Unternehmens‘‘ nicht in Vordergrund steht und sie haben meistens einen akademischen Abschluss. Zu den Freiberuflern zählen zum Beispiel: Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater, Unternehmensberater und noch viele andere Berufe. Wenn man sich unsicher ist, ob man zu den Freiberuflern oder Gewerbetreibenden zählt, kann man es beim Finanzamt erfragen. Nicht nur Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden. Auch Landwirte, künstlerische und lehrende Berufe sind von der Anmeldung eines Gewerbes ausgenommen.
Was folgt nach dem Besuch beim Gewerbeamt?
Nur mit dem Besuch beim Gewerbeamt ist es nicht getan. Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer und eventuell die Handwerkskammer. Vom Finanzamt kriegt man den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt.
Dabei beantwortet man Fragen, die auf das finanzielle des Gewerbes eingehen, wie zum Beispiel: Wie viel Gewinn oder Einnahmen beabsichtigt man mit dem Gewerbe. Diesen muss man sorgfältig ausfüllen und zurückschicken. Es kann auch sein, dass man eine Steuer-ID für das Gewerbe selbst kriegt.
Diese muss man auf den Rechnungen, die man ausstellen wird angeben. Gleichzeitig mit der Anmeldung des Gewerbes beginnt auch die Mitgliedschaft bei der IHK. Für die Mitgliedschaft bei der IHK muss man einen jährlichen Beitrag zahlen. Wie hoch diese Beitragsgebühren sind, hängt ganz davon ab von welcher Rechtsform es handelt. Falls man Mitarbeiter beschäftigen wird, müssen diese auch bei den entsprechenden Behörden angemeldet werden.
Kann man sich auch zunächst für ein kleines Gewerbe entscheiden?
Wer sich anfangs unsicher ist und sich nicht traut selbstständig zu werden, kann auch ein Kleingewerbe anmelden. Meistens hat man Angst direkt den großen Schritt zu wagen und den Job zu kündigen.
Dann eignet sich ein Kleingewerbe oder ein Nebengewerbe sehr gut, denn dadurch kann man die Kosten des Gewerbes geringhalten. Falls man sich für ein Kleingewerbe entscheidet, muss man dies beim Finanzamt anmelden.
Mit einem Kleingewerbe ist es erlaubt im Jahr 500.000 Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn zu machen. Falls es von einer Nebentätigkeit handelt, sollte man es zuerst dem Arbeitgeber mitteilen. Außerdem sollte man beachten, dass man die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschreitet und die Leistung im Hauptberuf nicht nachlässt.
Welche Kosten bringt ein Gewerbe mit sich?
Die Kosten eines Gewerbes können sich nach Tätigkeit und Rechtsform stark unterscheiden. Es kann sein, dass man für die Tätigkeit eine Räumlichkeit benötigt, welche Kosten mit sich bringt. Ganz im Gegenteil gibt es auch Tätigkeiten, die Zuhause ausgeübt werden können. Meistens benötigt man für die Tätigkeit Neuanschaffungen, die man sich zulegen muss. Weitere Kosten, die anfallen könnten, sind:
- Mitgliedschaft bei der IHK
- Mitarbeiter
- Versicherungen
- Partnerschaften