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GewerbeAnmeldung - Gewerbe anmelden mit Gewerbeanmeldung Formular

Gewerbeanmeldung Leipzig

Wo erfolgt die Anmeldung des Gewerbes in Leipzig?

Die Anmeldung des eigenen Gewerbes erfolgt in der Prager Straße 118-136 in 04317 Leipzig. Bevor man persönlich beim Gewerbeamt erscheint, muss man zuerst einen Termin vereinbaren.

Den Termin kann man online vereinbaren. Außerdem kann man auch die ausgefüllten Formulare per E-Mail an gewerbebehoerde@leipzig.de schicken oder auf dem Postweg an Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Gewerbebehörde in 04092 Leipzig.

Wer muss alles ein Gewerbe anmelden?

Wer ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht ist klar geregelt. Nicht jede Tätigkeit wird im Rahmen eines Gewerbes ausgeübt und deswegen ist in dem Fall auch eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich. Bei diesen Ausnahmen handelt es von Freiberuflern, künstlerische und lehrende Berufe, Land- und Forstwirte.

Freie Berufe sind gesetzliche geregelt. Diese Berufe könnten zum Beispiel sein: Architekten, Ärzte, Notare, Steuerberater, Schriftsteller und noch viele andere Berufe.

Die Merkmale, die eine freiberufliche Tätigkeit ausmachen, sind, dass meistens ein engeres Verhältnis zum Kunden herrscht und ein akademischer Abschluss vorliegt, welcher auch nachgewiesen werden muss. Außerdem steht bei einer freiberuflichen Tätigkeit das exponentielle Wachstum nicht in Vordergrund. Ob nun eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt, wird vom Finanzamt entschieden.

Gibt es eine Frist bis wann man sein Gewerbe anmelden muss?

Wenn es tatsächliche von einer gewerblichen Tätigkeit handelt, gibt es auch klare Fristen, bis wann man sein Gewerbe anmelden muss. Die Anmeldung sollte schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen und aller spätestens mit Beginn der Tätigkeit. Ohne eine Erlaubnis darf man die Tätigkeit nicht ausüben und vor allem kein Geld verdienen.

Eine gewerbliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn sie von Dauer ist, Gewinn einbringen soll und selbstständig ausgeübt wird, ohne dass man dabei in einem Angestelltenverhältnis ist. Wenn dies der Fall ist, braucht man den Gewerbeschein. Den Gewerbeschein kriegt man erst nach der Anmeldung vom Gewerbeamt und ist die offizielle Zulassung der Behörden, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen.

Wer ohne diesen die Tätigkeit ausübt kann sich strafbar machen bzw. kann mit hohen Bußgeldern rechnen. Um den Stress und die unnötigen Kosten zu vermeiden, sollte man vorsorglich sein Gewerbe anmelden und die Zeit gut einplanen, denn man sollte bedenken, dass auch die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn es ein Datum gibt, wann man mit der Tätigkeit beginnen möchte.

Wie geht man bei der Anmeldung seines Gewerbes vor?

Zunächst muss man das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen. Es beginnt damit, dass man seine eigenen Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit angibt. Danach kommt der wesentliche Teil mit den Angaben zum Gewerbe. Erst gibt man die Anzahl der Gesellschafter an und im Anschluss die Anschrift des Gewerbes. Des Weiteren gibt man an:

  • Tätigkeit, welche angemeldet wird
  • ob es von einem Haupt- oder Nebengewerbe handelt
  • Datum, wann die Tätigkeit beginnen soll
  • die Art des Betriebes
  • ob Mitarbeiter beschäftigt werden
  • und noch einige andere Informationen (je nach Tätigkeit)

Neben dem Formular muss man noch die notwendigen Unterlagen einreichen. Damit der Antrag auch bearbeitet werden kann, zahlt man die entsprechenden Bearbeitungsgebühren. Wenn die Anmeldung vor Ort gemacht wird und alle Unterlagen vollständig sind, kann es sein, dass man direkt seinen Gewerbeschein kriegt. Ansonsten kann es paar Tage in Anspruch nehmen.

Welche Unterlagen braucht man für die Gewerbeanmeldung?

Die Unterlagen, die benötigt werden, können je nach Art und Rechtsform des Gewerbes unterschiedlich sein. Ganz allgemein werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • letzte Meldebescheinigung
  • für ausländische Staatsangehörigkeiten (kein EU-Land) wird die Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für die anzumeldende Tätigkeit benötigt
  • für juristische Personen wird die Kopie des Handelsregisterauszuges benötigt
  • bei Gründung einer GmbH wird der beurkundete Gesellschaftsvertrag benötigt
  • Kopie der Erlaubnis für erlaubnispflichtige Gewerbe
  • eventuell auch ein Nachweis der beruflichen Qualifikation

Wie viel kostet die Gründung eines Gewerbes in Leipzig?

Die Anmeldung des Gewerbes in Leipzig kostet 10 bis 65 Euro. Je nach Rechtsform kann es sein, dass auch andere Gebühren anfallen, wie zum Beispiel die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages oder die Gründung eines Geschäftskontos.

Was folgt nach dem Gewerbeamt?

Nach dem die Anmeldung beim Gewerbeamt in Leipzig erfolgt ist, werden das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer benachrichtigt. Das Finanzamt schickt eventuell die Steuer-ID des Gewerbes zu und den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Der steuerliche Erfassungsbogen ist so ähnlich wie das Formular zur Gewerbeanmeldung aufgebaut.

Erst macht man Angaben zur eigenen Person und danach die zum Gewerbe. Jedoch handelt es hierbei um finanzielle Fragen, wie zum Beispiel: Was stellt man sich vor an Einnahmen zu erzielen? Diesen muss man ausfüllen und schnellstmöglich zurückschicken.

Als Gewerbetreibender wird man auch zum Mitglied bei der IHK, welche Pflicht ist für jeden. Für die Mitgliedschaft bei der IHK muss man einen jährlichen Beitrag zahlen. Die Höhe des Beitrages variiert je nach Rechtsform.

Mit welchen Kosten kann man noch als Gewerbetreibender rechnen?

Genaue Kosten, die ein Gewerbe mit sich bringt, kann man nicht nennen. Es hängt immer von der Tätigkeit und Rechtsform ab. Kosten, die anfallen könnten, sind:

  • Räumlichkeit
  • Neuanschaffungen
  • Mitgliedschaft bei der IHK
  • Mitarbeiter
  • Versicherungen
  • Partnerschaften

Kann man auch ein Kleingewerbe anmelden?

Es steht jeden Gewerbetreibenden zu ein Kleingewerbe anzumelden. Wer sich für ein Kleingewerbe entscheidet, muss es im steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt angeben. Ein Kleingewerbe eignet sich gut, wenn man zunächst nicht Unmengen an Geld verdienen wird und falls man sich noch unsicher ist mit der Selbstständigkeit.

Mit einem Kleingewerbe zahlt man weniger Steuern und deshalb ist es auch kostengünstiger. Außerdem kann man auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Viele Menschen sind sich auch unsicher, wenn sie ein Gewerbe gründen, weil die Angst zu versagen groß ist.

Deshalb kann man zuerst ein Kleingewerbe anmelden und es als ein Nebengewerbe bzw. Nebentätigkeit anmelden. Währenddessen kann man noch seinen eigenen Job behalten, jedoch sollte man dabei die Verpflichtungen nicht vergessen. Das heißt, dass man seinen Job und die Leistung nicht vernachlässigen sollte. Außerdem muss man sich auch an die gesetzlichen Arbeitszeiten halten.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für kleinere Gewerbe und befreit sie in den ersten zwei Jahren von der Umsatzsteuer. Dafür muss man folgendes erfüllen: Im ersten Geschäftsjahr darf man nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Erst dann zahlt man keine Umsatzsteuer.