Dein Gewerbe
startet hier

Bekomme alle Behörden-Dokumente und spare dabei viel Zeit und Geld.

4,9  ★★★★★   *

GewerbeAnmeldung - Gewerbe anmelden mit Gewerbeanmeldung Formular

Gewerbeanmeldung Jena

Im 9. Jahrhundert wird „Jani“ im Zehntverzeichnis des Klosters Hersfeld erwähnt. Um 1230 planten die Herren von Lobdeburg die Gründung der Stadt am Westufer der Saale, annähernd rechteckiger Grundriss, gitterförmiges Straßennetz, Markt mit dem Rathaus als Kreuzungspunkt der teilweise geschwungenen Hauptstraßen. In den Jahren 1263 und 1287 urkundlich als Stadt (civitas und oppidum) erwähnt.

In Silber ein in Blau-Silber gekleideter Engel mit Nimbus, Rüstung, Helm und Flügeln in Gold. Mit der rechten Hand treibt er einen braunen Speer in den Rachen eines grünen Drachen, mit der linken Hand hält er einen goldenen Schild mit einem schwarzen Löwen in roter Rüstung, mit der linken Hand hat er seinen linken Fuß auf dem Drachen. Unter dem Drachen ist ein kleiner silberner Schild mit einer blauen Traube (Wappen vom 16.09.1992).

Das historische Wappen war, wie auf den Brakteaten Jenas aus dem 14. und 15. Jahrhundert sowie auf den alten Meilensteinen der Flur d’Jena zu sehen ist, die Traube. Das älteste Siegel der Stadt Jena stammt aus dem Jahr 1382 und zeigt bereits den Erzengel Michael, den Schutzpatron der Hauptkirche, der einen Speer in den Rachen eines Drachen treibt. Als die Landgrafen von Thüringen die Oberhoheit über die Stadt von allen Lobdeburgern übernahmen, wurde auch der Meißner Löwenschild in das Siegel aufgenommen.

Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Jena

Viele Menschen denken, dass die Anmeldung eines Gewerbes spezielle Kenntnisse und eine Menge Vorbereitung erfordert. Dies ist nicht unbedingt der Fall. Es hängt vor allem davon ab, was man mit seinem Unternehmen vorhat und welche Rechtsform man gewählt hat.

Die einfachste, schnellste und wahrscheinlich traditionellste Art, ein Unternehmen anzumelden, ist die Anmeldung als Einzelunternehmen. Die meisten Selbstständigen / Freiberufler wählen diese Form, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Selbstständige Tätigkeit bedeutet nicht Vollzeitbeschäftigung. In Deutschland verdienen viele Menschen mit ihrer Selbstständigkeit ein wenig Geld. Auch wenn es nur ein paar Euro im Monat sind, sobald die Absicht erkennbar ist, aus der Tätigkeit einen „Gewinn“ zu erzielen, muss ein Gewerbe angemeldet werden.

Wet sich dazu entscheidet, ein Gewerbe anzumelden, muss entweder zum Gewerbeamt Jena gehen oder per Post an Am Anger 28, Jena zusenden. Jederzeit kann man sich an die dortigen Ansprechpartner wenden. Persönlich wird man dort zunächst gefragt, welche Art von Unternehmen man führen möchte und welche Rechtsform gewählt wird.

Worauf ist beim Ausfüllen der Gewerbeanmeldung in Jena zu beachten?

Eine Gewerbeanmeldung ist kein Kauderwelsch, sondern ein DIN-A4-Blatt, das recht handlich ist. Für die Gewerbeanmeldung benötigt man neben dem Gewerbeschein einen gültigen Personalausweis, Reisepass, Handwerkerkarte, Handelsregisterauszug etc. sowie eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro.

Spannend wird der Gewerbeschein ab Punkt 15 „Registrierte Tätigkeit“. Hier sollte man die Tätigkeit beschreiben, mit der man Geld verdienen will. In der Regel reichen Stichworte wie „Hochzeitsfotograf“ oder „freier Texter“ aus. Die angemeldete Tätigkeit kann jederzeit geändert oder erweitert werden, was aber immer mit geringen Kosten verbunden ist. Daher sollte man sich im Vorfeld Gedanken über den genauen Zweck des Unternehmens machen. Wer als Fotograf einen Gegenstand auf einem Foto separat berechnet, ist das natürlich kein Problem.

Besonderes Augenmerk sollte auf Punkt 16. des Firmenmeldeformulars gelegt werden, da viele Mitarbeiter an dieser Stelle automatisch „nein“ ankreuzen. Dies wäre nur dann der Fall, wenn man wirklich eine selbständige Tätigkeit aufnimmt und keine andere Tätigkeit als Arbeitnehmer mehr ausüben würde.

Wer eine selbständige Tätigkeit beginnt (Punkt 17.), ist es am besten, nicht zu viel Zeit in der Vergangenheit zu verbringen. Angenommen, man ist seit Sommer 2020 selbstständig, meldet aber das Gewerbe aber erst im Januar 2021 an. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich das Ordnungsamt bei dem Gründer meldet und um eine kleine Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld bittet.

Nebengewerbe anmelden

Ein Vollzeitgeschäft zu beginnen, kann ein großes Risiko sein, besonders am Anfang. Wenn das Geschäftsmodell nicht funktioniert, droht der finanzielle Ruin. Viele Unternehmer bleiben daher bei ihrem Arbeitgeber angestellt und erwägen zusätzlich die Anmeldung eines Nebengewerbes. Das erleichtert den Übergang in die volle Unabhängigkeit und minimiert die Risiken.

Diese Doppelbelastung kann jedoch auf Dauer anstrengend sein. Außerdem müssen für eine Nebentätigkeit die gleichen Regeln beachtet werden wie für eine Haupttätigkeit.

Immer dann, wenn eine erlaubte Tätigkeit dauerhaft und selbstständig mit dem Ziel der Gewinnerzielung ausgeübt wird, muss man ein Gewerbe anmelden. Anders als oft angenommen, gilt diese Verpflichtung auch für niedrige Einkommen – eine Steuerbefreiung gibt es also nicht.

Prinzipiell ist es möglich, seinen Beruf frei zu wählen. Artikel 12 des Grundgesetzes sieht dies vor. Somit ist auch eine zusätzliche Tätigkeit zum Hauptberuf möglich. Für Beamte oder Personen mit anderen hoheitlichen Aufgaben ist es schwieriger, eine Entlassung zu registrieren. In jedem Fall muss der Arbeitgeber über die Nebenselbstständigkeit informiert werden.

Andernfalls droht im schlimmsten Fall die Entlassung. Der Arbeitgeber kann die Zustimmung nicht verweigern, es sei denn, es gibt triftige Gründe für Bedenken – oft sogar dann, wenn der Vertrag eine andere Beschäftigung ausschließt. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, hilft meist nur noch ein Rechtsbeistand.

Ein berechtigter Einwand seitens des Arbeitgebers liegt z. B. vor, wenn die selbständige Tätigkeit in Konkurrenz zur Haupttätigkeit steht. Darüber hinaus kann die Nebentätigkeit verhindert werden, wenn der Mitarbeiter durch die zusätzliche Arbeitsbelastung weniger produktiv wird. Die Nebentätigkeit muss auch unabhängig vom Arbeitgeber ausgeübt werden, d.h. es dürfen keine materiellen Mittel oder besondere Ausbildungskenntnisse erforderlich sein.

Natürlich müssen auch die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes beachtet werden. Es ist verboten, auf Dauer mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten. Nehmen die beiden Tätigkeiten zusammen jedoch mehr Zeit in Anspruch, stellt dies einen Verstoß gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag dar. Problematisch wird es auch, wenn der Umfang des Nebenjobs den des Hauptjobs überschreitet.

Eine Nebentätigkeit hat Vorteile, aber auch Nachteile. Der größte Vorteil ist sicherlich die finanzielle Sicherheit, die durch den bestehenden Arbeitsvertrag gewährleistet wird. Dies ermöglicht in den ersten Monaten der Selbstständigkeit eine Menge Experimente. Scheint das Geschäftsmodell nicht rentabel zu sein, bleibt der Hauptjob, so dass die eigene Existenz in jedem Fall gesichert ist.

Ein weiterer großer Vorteil ist die soziale Absicherung durch den Hauptjob. Neben der Krankenversicherung wird auch die Hälfte der Renten- und Arbeitslosenversicherung vom Arbeitgeber bezahlt. So hält man die eigenen Ausgaben so gering wie möglich. In vielen Fällen, insbesondere wenn man in seinem Hauptberuf Vollzeit beschäftigt ist, muss man keine zusätzlichen Beiträge zahlen.

Ist die Nebentätigkeit länger als eine geringfügige Beschäftigung oder hat der Selbstständige sogar einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer eingestellt, werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. Die Sozialversicherungspflicht muss daher in jedem Einzelfall geprüft werden.

Andererseits ist die Doppelbelastung über einen längeren Zeitraum nicht zu unterschätzen und kann viel Energie kosten. Wie bereits erwähnt, darf die Selbstständigkeit die Leistung beim Arbeitgeber nicht beeinträchtigen. Andererseits kann die Berichterstattung im Hauptberuf auch den Zweitberuf unterbrechen, so dass nichts dagegen spricht, für zwei oder drei Wochen in den Urlaub zu fahren. Bei 100%iger Selbstständigkeit ist das eher ein Luxus.