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Gewerbeanmeldung in Trier

Wer Trier besucht, darf sich die vielen römischen Denkmäler nicht entgehen lassen. Zu den Hauptattraktionen der alten römischen Stadt gehören die kaiserlichen Bäder. Sie sind die jüngsten der drei römischen Bäder und wurden im 4. Jahrhundert erbaut.

Noch heute ist sie eine der größten Badeanlagen des Römischen Reiches und lässt ihre Besucher in die Geschichte der Stadt eintauchen. Es zeigt vor allem die Liebe der Römer zu ihren luxuriösen Bädern, die zum Entspannen einluden und als Treffpunkt dienten. Trotz all des Luxus und der Größe wurden die kaiserlichen Bäder nie fertiggestellt und dienten schließlich als Kaserne.

Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Trier

Wer plant, ein regelmäßiges Einkommen zu erzielen, ist es wichtig, dass man sich Gedanken über die rechtlichen Rahmenbedingungen macht. Die Selbstständigkeit ist eine besondere Form der Selbständigkeit und ist in § 18 Absatz 1 (EStG) des Einkommensteuergesetzes definiert.

Der Status „Freiberufler“ ist nur für bestimmte Berufe zulässig, wie Ärzte, Journalisten, Masseure, Computerspezialisten, Dolmetscher, Rechtsanwälte und Patentanwälte, Notare sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, aber auch kreative Berufe wie Schauspieler oder Künstler.

Insgesamt gibt es in Deutschland über eine Million Freiberufler. Die Selbstständigen erwirtschaften rund 9 % des Bruttoinlandsprodukts und sind damit von großer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Als Selbständiger hat man den Vorteil, dass man nicht gewerbesteuerpflichtig ist.

Einkünfte, die durch eine klassische Überschussrechnung ermittelt werden, unterliegen der Einkommensteuer. Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall, ob eine selbständige Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist.

Die meisten der vorgestellten Tätigkeiten sind eher kommerzieller Natur. Dazu ist es notwendig, das Unternehmen zu registrieren. In Deutschland werden die meisten Existenzgründer als Kleinunternehmen registriert. Dies ist der erste Schritt zur Gründung eines Unternehmens. Mit einem Kleinunternehmen kann man sich ohne Startkapital selbstständig machen. Dies ist ein großer Vorteil und erleichtert die Inbetriebnahme erheblich.

Das Kleingewerbe ist keine eigene Rechtsform und muss, anders als eine GmbH oder AG, nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Generell gilt: Ein Unternehmer, der nicht als Gewerbetreibender im Sinne des Handelsgesetzbuches gilt, betreibt einen Kleinbetrieb.

Ein spannendes Thema, das Kleingewerbe bietet viele Vorteile: Neben einer vereinfachten Buchhaltung muss der Kleingewerbetreibende nicht die Rechte und Pflichten eines Kaufmanns wahrnehmen. So ist er beispielsweise nicht zur Buchführung verpflichtet, solange der Umsatz 500.000,00 Euro nicht übersteigt oder der Gewinn 50.000,00 Euro übersteigt. Der Umsatz umfasst Provisionen, Vergütungen und Erträge.

Hinsichtlich der Umsatzsteuer besteht ein Wahlrecht. Der Kleinunternehmer kann sich freiwillig bereit erklären, die Umsatzsteuer auszuweisen und sie von der gezahlten Umsatzsteuer abzuziehen. Das hat vor allem im Umgang mit den eigenen Kunden Vorteile, denn eine offizielle Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer wirkt einfach professioneller und seriöser.

Dieses Verfahren ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Sie können daher von einer Existenzgründung, insbesondere in der Anfangsphase, absehen und sich zunächst auf Ihr Geschäft konzentrieren.

Kosten für die Gewerbeanmeldung in Trier

Die Anmeldung des Unternehmens erfolgt beim Ordnungsamt Trier, Am Augustinerhof oder Im Wasserweg 7-9. Für die persönliche Gewerbeanmeldung muss an ein Ausweisdokument, Reisepass, Handweerkerkarte, Handelsregisterauszug, etc. mitgebracht werden.

Darüber hinaus ist es wichtig mindestens 30 Minuten Zeit einzuplanen. Die Anmeldegebühr beträgt 40,00 Euro in Trier. Man ist am Ende sicherlich sehr davon überrascht, wie einfach es ist, ein Unternehmen zu registrieren.

Das Finanzamt und die zuständige IHK werden über die Anmeldung des Unternehmens informiert. Die IHK verlangt eine Umlage, die aber nur von großen Unternehmen zu zahlen ist.

Das Finanzamt kann auf Wunsch eine Umsatzsteuernummer erteilen. Sie werden aber auch in der nächsten Steuererklärung nachsehen, ob man sein Geschäftseinkommen erklärt hat. Wer keine Einkommensteuererklärung einreicht, nimmt das Finanzamt eine Schätzung vor. Wer sich nicht sicher ist, sollte sich an einem Steuerberater wenden.

Welche Risiken sind zu beachten?

Als Unternehmer ist man nach der Kleinunternehmerregelung mit seinem Unternehmen und seinem Privatvermögen verantwortlich. Wer von den dargestellten Möglichkeiten Gebrauch machen möchte, muss daher besonders auf das Urheberrecht und die Rechte Dritter achten. Es dürfen nur Inhalte verkauft werden, die man selbst erstellt hat.

Für die im Einkommensteuerrahmen genannte Besteuerung ist es ratsam, ein separates Konto oder ein Sparkonto einzurichten. Wer von Anfang an etwa 40 % des Einkommens auf dieses Konto überweist, hat eine Reserve und ist vor Überraschungen bei der nächsten Steuererklärung geschützt.

Was ist als Kleingewerbender zu bedenken?

Während sie für Unternehmen verpflichtend ist, sind kleine Unternehmen nicht verpflichtet, eine doppelte Buchführung zu erstellen. Eine einfache Gewinn- und Verlustrechnung ist bereits ausreichend. Dafür gibt es Softwarepakete, meist und vor allem am Anfang ist die Buchhaltung über Excel die effizienteste und günstigste Lösung.

Auch wenn der Umfang der Tätigkeit, der Gewinn, der Umsatz und eventuell auch die Umsatzsteuer gering sein werden, ist eine Anmeldung des Gewerbes unumgänglich. Der Gang zum Gewerbeamt ist daher obligatorisch, die Gewerbeanmeldung kann aber für 40,00 Euro in Trier erfolgen. Mit der Anmeldung ist das Gewerbe offiziell gegründet.

Es kann sich lohnen, eine Umsatzsteuernummer beim Finanzamt zu beantragen. Der Vorteil liegt darin, dass die Umsatzsteuer auf Ausgaben, die mit dem Unternehmen in Zusammenhang stehen, zusammen mit der erhaltenen Umsatzsteuer aus den Einnahmen verrechnet werden kann. Wichtig ist, dass für die Bemessung der Umsatzsteuer nicht der Gewinn, sondern der Umsatz entscheidend ist.

Besteht eine Pflicht zur Buchführung für ein Nebengeschäft? Nein. Der Kleingewerbetreibende ist kein Gewerbetreibender, daher besteht keine Verpflichtung zur Buchführung gegenüber dem Finanzamt.

Die Buchhaltung ist zeitaufwendig und teuer, daher ist sie überflüssig. Als Kaufmann muss er jedoch ein gewisses Maß an Ordnung halten; es ist ratsam, Belege aufzubewahren und das Geschäft nachvollziehbar zu führen. Ob man es glaubt oder nicht, die häufigste Ursache für das Scheitern von Kleinunternehmen ist das Vergessen der Rechnung! Also: Es besteht zwar keine Verpflichtung, aber ein Mindestmaß an Buchhaltung muss gemacht werden.

Als Kleingewerbetreibender oder Einzelunternehmer werden die Einkünfte des Unternehmens, also die „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“, über die Einkommensteuererklärung besteuert. Es gibt eine „Mischung“ aus privat und geschäftlich.  Woher das Geld zum Bezahlen der Rechnungen kommt, ist für das Finanzamt also unerheblich. Das gibt dem Händler einen gewissen Spielraum, birgt aber auch die Gefahr, den Überblick zu verlieren. Es ist daher ratsam, getrennte Konten zu eröffnen.

Wie lange kann ein Unternehmen als Kleinunternehmen betrachtet werden? Das Ziel ist in der Regel, dem Start-up-Unternehmen zu Wachstum und Erfolg zu verhelfen. Eine der wichtigsten Regeln für Kleinunternehmen ist daher die Umsatzgrenze.

Wie viel Umsatz darf man mit einem Unternehmen machen?

Der Jahresumsatz muss unter 500.000 und der Gewinn unter 50.000 pro Jahr gehalten werden, wenn das Unternehmen als Kleinunternehmen behandelt werden soll. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von etwa 0,5 Millionen ist es sogar ratsam, eine andere Rechtsform zu wählen.

Ein heißes Eisen sind Marken und Patente. Für die hier vorgestellten Online-Verdienstmöglichkeiten sind Marken und Patente im Allgemeinen nicht entscheidend. Wer jedoch ein eigenes Produkt entwickelt oder als Youtuber Geld verdienen will, sollte sich mit dem Marken- und Patentrecht beschäftigen. Welche Musiktitel können verwendet werden? Welche Grafiken? Welche Quellennachweise sind obligatorisch und wo?

Kleingewerbe, Einnahmen, Ausgaben, Werbung, Kundenakquise, Produktion, Buchhaltung – selbst in einem kleinen Unternehmen gibt es viel zu tun. Von Anfang an ist es wichtig, den Überblick zu behalten und vor allem die Wettbewerbssituation regelmäßig zu überprüfen.

Damit im jungen Unternehmen alles gut läuft, kann man sich durch einen regelmäßigen, einfachen und kostengünstigen Termin an die verschiedenen Punkte erinnern. Umsatzsteuer immer am Ende des Monats, Überprüfung von Google Adwords alle zwei Wochen, Google-Rankings usw.

Die wichtigste Regeln für kleine Unternehmen ist die Beharrlichkeit. Besonders am Anfang kann es sehr schwierig und anstrengend sein, ein Unternehmen zu führen. Deshalb sollte man auf sich selbst vertrauen: Die Bemühungen werden belohnt und das Engagement wird sich auszahlen. Das Unternehmen braucht seine Zeit, die es braucht. Jederzeit ist es wichtig an die eigene Strategie zu arbeiten und regelmäßig den Status zu ermitteln.

Immer wieder ist es bedeutend sich Fragen wie „Was läuft gut? Wo kann ich mich noch verbessern? Was sind die Fehler meiner Mitbewerber?“ im Hinterkopf zu behalten. Fehler sind gut, weil man aus ihnen lernen kann. Und Fehler geben einem die Chance, zu den Konkurrenten aufzuschließen. Damit selbst das eigene Kleingewerbe endlich auf der Liste der Gewinner steht.