Gewerbeanmeldung in Erlangen
Erlangen hat unglaubliche 40.000 Studenten pro 100.000 Einwohner. Stellen Sie sich vor: Mehr als jeder dritte Erlanger ist ein Student. Dadurch wirkt das Stadtbild jung. Dutzende von Fahrrädern sind an jeder Ecke geparkt. Die Gassen der Altstadt sind voller Leben – auch unter der Woche und tagsüber. Junge Geschäfte und trendige Cafés sind in Erlangen nicht die Ausnahme, sondern die Regel.
Und dann gibt es natürlich einige sehenswerte Plätze und Gebäude – den Schlossgarten im Zentrum der Altstadt zum Beispiel, sowie den angrenzenden Botanischen Garten.
Auch die Aussicht vom Turm der Hugenottenkirche ist sehr schön. Übrigens, von ganz oben sieht man, dass Erlangen wie ein Schachbrett angeordnet ist. Erlangen war eine der ersten barocken Planstädte überhaupt. Alte Fachwerkhäuser und enge Gassen sind daher in Erlangen selten.
Allgemeines über die Gewerbeanmeldung in Erlangen
Neben der Geschäftsidee ist die Gewerbeanmeldung die Grundlage für die Selbstständigkeit. Wer seinen Traum vom eigenen Unternehmen verwirklichen will, kann nach guter Vorbereitung schnell sein Gewerbe anmelden und sofort starten.
Wer neu auf dem Gebiet der Selbstständigkeit und der Anmeldung von verbundenen Unternehmen ist, wird schnell von der Menge an Informationen überwältigt sein. Was sind die Anforderungen? Welche Dokumente werden benötigt? Welches Gewerbe ist für diesen Bereich zuständig?
Bei der Anmeldung eines Unternehmens stellen sich unzählige Fragen. Doch was zunächst wie ein unüberwindbares Hindernis erscheint, ist mit ein paar Formularen und Behördengängen schnell überwunden. Natürlich ist es wichtig zu wissen, ob es sich bei der Gewerbeanmeldung um ein Kleingewerbe handelt, das zusätzlich zur eigentlichen Beschäftigung ausgeübt wird, oder ob es sich um den Beginn einer selbständigen Tätigkeit handelt.
Wer sich in Deutschland selbständig machen will, um Waren und Dienstleistungen zu verkaufen oder auszutauschen, muss dafür in der Regel ein Gewerbe anmelden. Generell kann jeder sein eigenes Unternehmen auf der Grundlage der Gewerbefreiheit anmelden. Für bestimmte Gewerke reicht jedoch ein Gewerbeschein nicht aus und es ist zusätzlich eine Gewerbeerlaubnis erforderlich.
Der Gewerbeschein, kurz Gewerbeschein, ist die Empfangsbestätigung der zuständigen Behörde, die den Gründern das Recht gibt, ein Gewerbe zu betreiben. Um einen Gewerbeschein zu beantragen, führt der Weg zur Ordnungsbehörde Erlangen.
Bei der Beantragung einer Gewerbeerlaubnis und damit der Anmeldung eines Gewerbes wird geprüft, ob alle Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens erfüllt sind. Die Daten des Händlers werden zur Übermittlung an alle anderen zuständigen Behörden aufgezeichnet.
Bei der Erteilung des Gewerbescheins werden die betroffenen zuständigen Behörden über die Existenz des neuen Gewerbetreibenden informiert. Diese Behörden sind das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer, das Statistische Landesamt, das Handelsregistergericht und die Berufsgenossenschaft.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
Wer zum Gewerbeamt geht, um einen Gewerbeschein zu beantragen, muss zunächst einen amtlichen Identitätsnachweis erbringen, d.h. einen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Je nach Art des Unternehmens und der Branche müssen zusätzliche Dokumente und Nachweise vorgelegt werden.
Dazu gehören Nachweise über Berechtigungen, Dokumente und Genehmigungen, die für das jeweilige Gewerbe erforderlich sind. Die auszufüllenden Unterlagen sind online auf dem Erlanger Stadtportal verfügbar, so dass der Antrag bereits ausgefüllt beim Gewerbeamt eingereicht werden kann.
Jeder, der ein Unternehmen anmeldet, egal in welcher Rechtsform, wird in Zukunft mit dem Finanzamt zu tun haben. In der Regel wird sich das Finanzamt nach der Anmeldung beim Gewerbeamt per Post mit dem Gründer in Verbindung setzen. Um sich steuerlich registrieren zu lassen, muss ein Fragebogen ausgefüllt werden, in dem der voraussichtliche zukünftige Umsatz und Gewinn geschätzt wird.
Auch Kleinunternehmer, die von der Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Gebrauch machen können und daher keine Umsatzsteuer abführen dürfen, sind dennoch verpflichtet, die Angaben gegenüber dem Finanzamt zu machen. Wer bisher noch nicht selbständig war, erhält bei dieser Gelegenheit eine neue Steueridentifikationsnummer.
Bestimmte Berufe sind von der Pflicht zur Gewerbeanmeldung befreit. Das sind die sogenannten freien Berufe, zu denen Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Künstler gehören. Solange diese Berufe nicht in einer bestimmten Rechtsform, wie z. B. einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, organisiert sind, müssen sie kein Gewerbe anmelden. Auch Landwirte und Wissenschaftler sind eine Ausnahme und müssen nicht zum kaufmännischen Büro gehen.
Für die Gewerbeanmeldung in Erlangen muss man nicht unbedingt persönlich vorsprechen. Das Formular sowie alle wichtigen Dokumente können zum einen postalisch in das Bürgeramt, Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung geschickt oder per Fax: 09131-86 24 21 sowie per Email: ordnungsbehoerde@stadt.erlangen.de gesendet werden.
Was kostet eine Gewerbeanmeldung?
Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung liegen zwischen 40,00 Euro und 50,00 Euro.
Gewerbe anmelden – Pflichten und Ausnahmen
Grundsätzlich muss jeder, der in Deutschland ein Gewerbe betreiben will, dieses anmelden, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten. Es gibt aber auch einige Ausnahmen – für bestimmte freie Berufe ist eine Gewerbeerlaubnis nicht erforderlich. Damit ein Unternehmen ordnungsgemäß funktionieren kann, muss es zunächst registriert werden. Hierfür muss eine Gewerbeerlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Im nächsten Schritt leitet das Gewerbeamt die übermittelten Daten an andere zuständige Behörden, wie z.B. das Finanzamt oder die Handelskammer, weiter. Dies gilt für jeden, der sein eigenes Unternehmen anmelden möchte. Aber auch für diejenigen, die ein bereits bestehendes Unternehmen übernehmen, die Rechtsform des Unternehmens ändern, einen neuen Gesellschafter aufnehmen oder einen Gewerbezweig gründen wollen.
Für einige Berufe ist keine Berufszulassung erforderlich, um selbständig tätig zu sein. Dies sind vor allem die sogenannten freien Berufe und freiberuflichen Tätigkeiten. Diese freiberuflichen Tätigkeiten umfassen hauptsächlich künstlerische, medizinische oder heilkundliche Tätigkeiten und Dienstleistungen. So gehören Ärzte, Künstler oder Heilpraktiker zu diesen freien Berufen und sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Außerdem sind Rechtsanwälte, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure oder Piloten nicht verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.