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GewerbeAnmeldung - Gewerbe anmelden mit Gewerbeanmeldung Formular

Gewerbeanmeldung Chemnitz

Wo in Chemnitz kann man sein Gewerbe anmelden?

Chemnitz ist eine Großstadt neben Leipzig und Dresden in Sachsen. Das Gewerbeamt in Chemnitz liegt am Düsseldorfer Platz 1 in 09111. Man hat die Möglichkeit sein Gewerbe vor Ort anzumelden oder schriftlich per Post. Wer seine Papiere per Post einreichen möchte, muss diese an folgende Adresse schicken:
Stadt Chemnitz
Ordnungsamt
Gewerbe, Marktwesen
09106 Chemnitz

Bevor man persönlich dort erscheint, muss man zuerst einen Termin vereinbaren. Diese kann man in der Woche von Montag bis Freitag bis auf Mittwoch vereinbaren.

Besteht die Möglichkeit in Chemnitz sein Gewerbe online anzumelden?

In Chemnitz hat man zurzeit nicht die Möglichkeit sein Gewerbe online anzumelden.

Das Vorgehen der Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung beginnt damit, dass man das Formular ausfüllen muss. Diesen sollte man schon ausgefüllt dabeihaben. Im Prinzip ist es leicht auszufüllen, doch wenn Fragen offen sind, kann man sie vor Ort dem Beamten stellen.

Das Formular beginnt damit, dass man seine eigenen Daten angibt: Name, Anschrift, Geburtsdatum. Danach folgt der Teil zum Gewerbe, welches man anmelden wird. Erst gibt man an, ob und wie viele Gesellschafter oder Geschäftsführer vorhanden sind (je nach Rechtsform).

Danach gibt man die Anschrift seines Gewerbes an. im 18. Punkt beschreibt man die Tätigkeit, welche man ausüben wird. Hierbei sollte man darauf achten, dass die Tätigkeit sehr genau beschrieben wird.

Des Weiteren gibt man an: Ist es ein Nebengewerbe? Wann wird man mit der Tätigkeit beginnen? Werden Mitarbeiter beschäftigt? Aus welchem Grund, erfolgt die Anmeldung? Ist es auch eventuell eine Ummeldung oder Wechsel der Rechtsform?

Zuletzt muss das Formular unterschrieben werden, damit der Antrag auch tatsächlich bearbeitet werden kann. Außerdem muss er im Original vorgelegt werden. Neben dem Formular muss man noch die notwendigen Unterlagen einreichen und die Bearbeitungsgebühren zahlen, um den Gewerbeschein zu erhalten.

Was braucht man, um das Gewerbe anzumelden?

Unterlagen, die man neben dem Formular benötigt, können unterschiedlich sein (je nach Tätigkeit). Benötigt wird der Personalausweis oder Reisepass im Original. Falls man eine ausländische Staatsangehörigkeit, welches kein EU-Land ist, wird der Aufenthaltstitel benötigt.

Am besten hat man noch den Reisepass dabei. Falls man selbst nicht beim Gewerbeamt sein wird, wird eine Vollmacht benötigt. Wenn das Gewerbe in einem Register eingetragen wurde, wird die beglaubigte Kopie benötigt. Falls ein Gesellschaftsvertrag vorhanden ist, wird die beglaubigte Kopie benötigt (vor allem zum Beispiel bei einer GmbH).

Je nach Tätigkeit kann auch die Handwerkskarte benötigt. Auch hier muss die Kopie beglaubigt sein. Außerdem kann ein Führzeugnis nötig sein. Im besten Fall erkundigt man sich vorher, welche Unterlagen benötigt werden, damit auch alles vollständig ist.

Was kostet die Anmeldung des Gewerbes in Chemnitz?

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung können mindestens 10,00 Euro bis maximal 50,00 Euro betragen. Die genauen Kosten richten sich nach der Tätigkeit, welche angemeldet wird und Rechtsform. Zahlen kann man beim Gewerbeamt in Chemnitz bar, mit Karte oder per Überweisung, welche man bekommen wird.

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit in Chemnitz?

Wenn man alle Unterlagen vollständig hat, dauert es drei Arbeitstage bis die Anmeldung bearbeitet wird.  Erst danach kriegt man seinen Gewerbeschein.

Frist der Gewerbeanmeldung

In Deutschland ist es klar geregelt, bis wann man sein Gewerbe anmelden muss. Es herrscht Anzeigepflicht und somit ist man auch dazu verpflichtet seine gewerbliche Tätigkeit anzuzeigen. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn man sie selbstständig, dauerhaft ausübt und damit Gewinn beabsichtigt.

Um der Tätigkeit nachkommen zu können, wird der Gewerbeschein benötigt. Der Gewerbeschein ist dafür Voraussetzung, denn es die Zulassung dafür, dass man der Tätigkeit nachkommen darf. Deshalb sollte die Anmeldung schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen oder aller spätestens mit Beginn der Tätigkeit.

Jedoch sollte man hier beachten, dass die Anmeldung eine Bearbeitungszeit hat und man dementsprechend den Beginn der Tätigkeit planen sollte (falls ein bestimmtes Datum vorliegt). Wer unerlaubt der Tätigkeit nachkommt, kann mit Konsequenzen rechnen.

Diese könnten Bußgelder in Höhe von mehrere Tausenden Euros betragen. Dadurch wird die Anmeldung teurer als sie überhaupt gewesen wäre. Diesen Stress und die Kosten kann man vermeiden in dem man sich rechtzeitig um die Gewerbeanmeldung kümmert.

Wer ist einer Gewerbeanmeldung verpflichtet?

Nicht jeder muss ein Gewerbe anmelden. Es gibt dabei Ausnahmen. Zu denen zählen:

  • die Freiberufler
  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • künstlerische und erzieherische Tätigkeiten

Diese Tätigkeiten bzw. Berufe sind gesetzlich geregelt und unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Zu den freien Berufen zählen zum Beispiel: Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Steuerberater, Unternehmensberater und noch einige andere Berufe.

Während bei einer gewerblichen Tätigkeit das exponentielle Wachstum im Vordergrund steht, ist es bei einer freiberuflichen Tätigkeit anders. Hier herrscht eher ein engeres Verhältnis zum Kunden, wo man auf die Wünsche des Kunden eingeht.

Meistens haben auch Freiberufler einen akademischen Abschluss, welchen sie beim Finanzamt nachweisen müssen. Ob man zu einem Freiberufler zählt und man kein Gewerbe anmelden muss, entscheidet das Finanzamt.

Was muss man nach dem Gewerbeamt erledigen?

Nach dem der Antrag beim Gewerbeamt bearbeitet worden ist, leiten sie diese Informationen weiter an das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer und eventuell die Handwerkskammer. Jedes Gewerbe wird mit der Anmeldung auch zum Mitglied bei der IHK.

Die Mitgliedschaft kostet den Gewerbetreibenden einen jährlichen Beitrag. Wie hoch genau diesen Kosten sind, wird von der IHK berechnet. Dies hängt meistens von der Rechtsform und der Art des Gewerbes ab. Das Finanzamt schickt die Steuer-ID und das steuerliche Erfassungsbogen zu.

Diesen muss man sorgfältig ausfüllen und zurückschicken. In diesem beantwortet man finanzielle Fragen. So ähnlich wie im Formular zur Gewerbeanmeldung gibt man zuerst seine eigenen Daten an und danach die zum Gewerbe. Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, muss dies in diesem Bogen angeben.

Ein Kleingewerbe anmelden

Wer sich für ein Kleingewerbe entscheidet, meldet es diese beim Finanzamt an. Dafür nimmt man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Wenn man dies tut, zahlt man keine Umsatzsteuer. Dafür muss man folgendes erfüllen: Im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erzielen.

Grundsätzlich darf man mit einem Kleingewerbe im Jahr 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erzielen. Die Kleinunternehmerregelung und das Kleingewerbe eignen sich am besten, wenn man bereits von vornehinein weiß, dass man anfangs keine Unmengen an Geld verdienen wird.

Dadurch kann man seine Kosten geringhalten und später hat man immer noch die Möglichkeit seine Rechtsform zu ändern und mehr zu verdienen. Vor allem ist ein Kleingewerbe für die Menschen gut, die erstmal im Nebengewerbe starten möchten und nicht direkt sein Job kündigen möchten, weil sie sich unsicher sind.