Bremerhaven ist eine junge Stadt mit einer langen Geschichte. Im nordöstlichen Teil der Seestadt, dem Wurtendorf Weddewarden, fand bereits vor 2.000 Jahren eine menschliche Besiedlung statt, eine erste urkundliche Erwähnung gibt es für das Jahr 1091. Etwas jüngere schriftliche Aufzeichnungen über die zum heutigen Stadtgebiet gehörenden Kirchendörfer Geestendorf und Wulsdorf stammen aus dem Jahr 1139.
Die Siedlungen, die sich auf den Inseln der Geest durch ausgedehnte Moore und Flussniederungen auszeichnen, lagen an der Militärstraße von Altenwalde nach Bremen, kamen aber über den Charakter eines Dorfes nicht hinaus. Nur das um 1275 erstmals erwähnte Dorf Lehe nördlich der Geeste erlangte überörtliche Bedeutung als Amtssitz und Marktflecken mit Kleinstadtrechten.
Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Bremerhaven
Jeder, der beabsichtigt, mit eigenen Projekten und Dienstleistungen Geld zu verdienen und damit einen Gewinn zu erzielen, ist verpflichtet, sich zu registrieren. Wer sich selbstständig und allein handelt, muss seine Tätigkeit als Einzelunternehmen anmelden.
Ob Verkauf von
selbstgemachten Dekorationsartikeln, Finanzberatung oder das Erstellen von Webseiten für Firmen und Vereine: Wer selbständig ist und mit dieser Tätigkeit (auch nebenberuflich) Geld verdienen will, muss offiziell ein Gewerbe für sein Einzelunternehmen anmelden. Entgegen vieler Behauptungen ist dies heute einfacher als man denkt – oft muss man dafür nicht einmal zu den Behörden gehen, sondern kann das Unternehmen einfach von zu Hause aus gründen.
Wer nicht selbständig tätig ist und eine gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben will, ist nach § 14 GeWO (Gewerbeordnung) verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Die Anmeldung muss spätestens 14 Tage nach Aufnahme des Geschäftsbetriebs erfolgen und ist persönlich oder schriftlich entweder beim Bürger-/ Ordnungsamt in der Bürgermeister-Smidt-Straße 10 oder in Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30 möglich.
Freiberufler sind Ärzte, Anwälte und Künstler. Sie müssen lediglich ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Freiberufliche Tätigkeiten sind in § 18 EStG geregelt.
Die Gewerbeanmeldung kostet in Bremerhaven 32,00 Euro.
Einzelunternehmen gründen
Die Einzelfirma ist oft eine Möglichkeit für angehende Studenten, nebenbei etwas Geld zu verdienen. Schließlich muss ein Studium finanziert werden und gerade in jungen Jahren ist das Geld oft knapp. Die Bereitschaft, ein Unternehmen zu gründen und der Wunsch, eigene Ideen umzusetzen, sind auch in jungen Jahren recht hoch. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die meisten Einzelunternehmen von relativ jungen Menschen gegründet werden.
Dennoch hat jeder Bundesbürger – ob Student, Rentner oder Familienvater – das Recht auf eine selbständige Tätigkeit – auch im Nebenerwerb. Das bedeutet, dass man jederzeit ein Gewerbe anmelden kann, auch wenn man gerade mitten in seinem Vollzeitjob oder Studium steckt.
Als Gründer sind die Hürden zur Gründung eines Einzelunternehmens sehr niedrig. Man braucht kein Startkapital, sondern nur etwa 32,00 Euro Anmeldegebühr, den eigenen Personalausweis und ein paar Minuten Zeit.
Darüber hinaus muss man mindestens 18 Jahre alt sein, um in Deutschland als „geschäftsfähig“ zu gelten. Ansonsten ist die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Für die Anmeldung der gewünschten Tätigkeit ist das Formular GewA1 erforderlich. Der einfachste Weg wäre, zum eines der zwei Bürger-Ordnungsamt Bremerhaven zu gehen. Dieses Formular steht dort zur Verfügung und man kann es Schritt für Schritt mit der zuständigen Person durchgehen, ohne Fehler zu machen. Ein weiterer Vorteil wäre, dass die Person im Bürger-Ordnungsamt Bremerhaven weitere bürokratische Fragen beantworten kann.
Nach der Gewerbeanmeldung in Bremerhaven
Wer sich bei der Geschäftsstelle angemeldet hat, gibt es nichts mehr zu beachten. Solange die Anmeldegebühr bezahlt, der Personalausweis vorgelegt und das Formular ordnungsgemäß ausgefüllt wurde, ist die Anmeldung erst einmal vollständig.
Für den Fall, wer die Gewerbeanmeldung postalisch oder per Fax abgeschickt hat, muss man auf die Reaktionen der zuständigen Behörde warten. In der Regel erhält man mit der Post eine Rechnung und eine unterschriebene Kopie des Antrages auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis. Nun hat man seinen eigenen „Gewerbeschein“ in den Händen. Sobald man die Rechnung bezahlt hat, ist auch hier alles erledigt.
In jedem Fall erhält man 2 bis 3 Wochen nach der Anmeldung einen Brief vom Finanzamt. Diese Stelle ist für die steuerliche Registrierung des Unternehmens zuständig. Man bekommt sodann einen Fragebogen zur steuerlichen Registrierung und eine Steueridentifikationsnummer. Diese müssen auch auf zukünftigen Rechnungen angegeben werden. Im Fragebogen selbst muss man selbst seine zukünftigen Gewinne und Umsätze abschätzen.
Differenzierung zwischen Hauptgewerbe und Nebengewerbe
Es kommt tatsächlich auf die jeweilige Behörde an: Dem Finanzamt und dem Gewerbeamt ist die Dauer egal, aber laut Krankenkasse wird eine Nebentätigkeit immer dann so genannt, wenn man maximal 18 Stunden pro Woche dafür aufwendet. Die Bundesagentur für Arbeit spricht sogar von einem Maximum von 15 Stunden.
Wer regelmäßig mehr als 18 Stunden pro Woche nebenbei arbeitet, benötigt die Krankenkasse eine Zusatzversicherung. Wenn sowohl die Stundenzahl als auch der Gewinn der Tätigkeit regelmäßig die der bisherigen Haupttätigkeit übersteigt, muss die Nebentätigkeit als Haupttätigkeit erfasst werden.
Einzelunternehmen und Gewerbesteuer
Als Einzelunternehmer wird die Gewerbesteuer erst fällig, wenn der Gewinn 24.500,00 Euro pro Jahr übersteigt. Mit dem Freibetrag von 24.500,00 Euro sollen Hürden für Jungunternehmer abgebaut werden, so dass in diesem Bereich ein gewisser finanzieller Spielraum geschaffen werden kann.
Der Steuerfreibetrag gilt für jedes Unternehmen. Wenn eine Person zwei verschiedene Gewerbe angemeldet hat, gelten die Quoten auch für beide Betriebe einzeln.
Wenn Ihr Umsatz weniger als 17.500 Euro pro Jahr beträgt, sind Sie als Selbständiger von der Umsatzsteuer befreit. Das macht es für zukünftige Selbstständige mit einem relativ kleinen Umsatz viel einfacher.
Wichtig ist hier die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG zu beachten, durch die der Ausweis und die Abführung der Umsatzsteuer befreit werden kann.
Was sind die Vorteile eines Einzelunternehmens?
- einfache Buchführung
- Gewinne gehören allen
- Große Gestaltungsfreiheit nach eigenen Vorstellungen
- kein Mindestkapital
- keine Buchhaltung, nur Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- praktisch keine Gründungskosten,
- sehr gut geeignet für die Existenzgründung
- Sehr hohe Flexibilität
- wenig Bürokratie
Was sind die Nachteile eines Einzelunternehmens?
- Hohe Eigenverantwortung
- Kein eigenständiger Firmenname erlaubt
- Verantwortung mit dem gesamten Privatvermögen
Wie sieht es mit Krankenversicherungsbeiträgen aus?
Gleichzeitig muss die zuständige Krankenkasse darüber informiert werden, dass man nun selbständig ist. Die Versicherung wird dann von Zeit zu Zeit prüfen, ob die angemeldete Nebentätigkeit tatsächlich als Nebentätigkeit eingestuft werden kann.