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Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung
Ein Gewerbe anzumelden ist für viele der erste Schritt in die Selbstständigkeit. Es ist für jeden Gründer ein spannendes Abenteuer, welches am Ende mit einem Happy End beendet werden soll. Ob man langfristig mit dem Unternehmen Gewinne erwirtschaften oder man einen profitablen Exit erwartet, das ist jedem selbst überlassen.
Viele Gründer, die auf dieser Seite nach Informationen suchen, gehören zu denjenigen, die eine Kleingewerbe Anmeldung anstreben. Eine ganz große GmbH muss es auch für den Anfang gar nicht sein. Der Weg ist das Ziel. Viele möchten auch einfach nur nebenberuflich das Einkommen weiter auf hübschen, um attraktiver für die Banken zu sein, um eventuell bessere Kreditangebote zu erhalten.
Wie der persönliche Grund am Ende auch aussehen mag, letztendlich möchte jeder von uns die Chance erhalten, seine Vision in die Tat umzusetzen und im besten Fall damit sogar Erfolg haben. Erfolg definiert sich hierbei nicht allein mit dem Geld, welches man verdient. Es reicht auch bereits aus, wenn man den Kunden ein Lächeln ins Gesicht zaubern kann.
Das sollte für jeden Gründer nach der Gewerbeanmeldung das oberste Gebot sein: der Kunde steht über allem. Und genauso, wie wir uns einen guten Service, ein gutes Produkt oder gute Unterhaltung wünschen, so erwarten dies auch Leute von uns, die unsere potenziellen Kunden sein können.
Doch bis man überhaupt so weit ist und sich mit den Marketing Fragen beschäftigen kann, gilt es zunächst zu klären, wo man überhaupt die Gewerbeanmeldung durchführen kann und was alles danach geschieht.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim Amt des Gewerbes anmelden. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus. Beispielsweise gibt es allein in Berlin 12 Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss.
Wie lange dauert Gewerbeanmeldung?
Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.
Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.
Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen.
Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören. Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Worauf muss man Gewerbeanmeldung – Formular beachten?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.
Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.
Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.
Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.
Wann muss man ein Gewerbeanmeldung beantragen?
Eine Gewerbeanmeldung sollte genau dann erfolgen, wenn man weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit wiederholt ausüben möchte, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erzielen. Dann ist man in Deutschland sogar dazu verpflichtet, die Anmeldung vorzunehmen.
Das nicht Anmelden kann nämlich große Konsequenzen haben. Man kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000€ erhalten. In München ist es gar so, dass ein Bußgeld in Höhe von rund 50.000€ ausgesprochen werden kann.
Das ist zwar nicht die Norm und nur in absoluten Notfällen anwendbar, dennoch sollte dies einem die Augen öffnen und zeigen, dass man sich nicht allzu lange Zeit bei der Gewerbeanmeldung lassen sollte.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Man kann sich beim Gewerbeamt auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit, wenn man die ersten offiziellen Nachweise für eine Transaktion einsehen kann. Dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden.
Zusätzlich dazu kommt dann noch ein Zinssatz drauf, der ebenfalls bezahlt werden muss. Ein Bußgeld wird nicht in allen Fällen verhängt und hängt jeweils von den Ämtern ab. Bei eher kleineren Beträgen lassen diese in machen Fällen eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.
Kann man auch Online ein Gewerbe anmelden?
Immer mehr Menschen arbeiten. Immer mehr Menschen haben sogar einen zweiten und dritten Job, um den Alltag zu bestreiten. Viele haben feste Schichten. Bei einigen ist nie klar, wann genau sie wieder freie Zeit finden werden, um einen Tag in der Zukunft von voraus planen zu können.
Für all diejenigen gibt es eine gute Nachricht: die Online Gewerbeanmeldung ist am kommen. Man ist nicht mehr abhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten, man muss keinen Termin vereinbaren und muss auch nirgendwo mehr erscheinen. Man die Gewerbeanmeldung bequem von Zuhause aus erledigen.
Das ist eine willkommene Abwechslung für all die Menschen, die gerne eine Anmeldung voranbringen möchten, es aber aufgrund der Umstände aber leider nicht tun können.
Was sind Vorteile und Nachteile von online Gewerbeanmeldung?
Online das Gewerbe anzumelden ist ganz leicht. Man muss zunächst die benötigten Unterlagen als Dokument hochladen. Die selben Dokumente, die man auch beim Gewerbeamt benötigen würde.
Anschließend muss man auch die Gebühr für die Bearbeitung bezahlen. Diese kann man bequem über mehrere Bezahl Möglichkeiten anbieten. Anschließend muss man das Gewerbeformular ausfüllen und dann den Gewerbeschein ausdrucken.
Die Informationen werden dann an das Gewerbeamt geleitet, diese verarbeiten die Dateien und informieren die weiteren Behörden. Ein großer Vorteil der Gewerbeanmeldung über das Netz ist, dass man so einiges an Papier sparen kann und man somit auch der Umwelt ein Stückchen entgegen kommt.
Auch wenn die Art dieser Gewerbeanmeldung schon fast revolutionär ist, so gibt es dann doch ein kleines Problem. Oder eher zwei. Das eine ist, das nicht alle Gewerbeämter die elektronische Unterschrift akzeptieren, wie beispielsweise es in Hamburg der Fall ist.
Die eigentliche Unterschrift müsste man dann entweder per Post oder persönlich vor Ort abgeben. Das andere Problem ist, dass nicht alle Städte diesen Service anbieten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens kann man die Gewerbeanmeldung Online durchführen. In allen anderen Städten versucht man so schnell wie möglich auch diesen Service anzubieten.
Wer muss sich überhaupt Anmeldung beim Gewerbeamt durchführen?
In Deutschland ist es klar geregelt, wer ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht. Einige Berufsgruppen benötigen keine Anmeldung. Darunter gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen: Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Anwälte,
- Designer,
- Ingenieure,
- Fotografen,
- Künstler,
- Schriftsteller,
- Künstler,
- und viele weitere mehr.
Eine weitere Berufsgruppe, die kein Gewerbe anmelden muss, sind diejenigen, die der Urproduktion arbeiten. Bei der Urproduktion handelt es sich um Erwerbstätigkeiten, die sich mit der Gewinnung von Naturerzeugnissen bzw. Rohstoffen beschäftigen. Dazu zählen unter anderem die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und der Gartenbau sowie die Fischerei, die Jagd und der Bergbau.
Was für ein Gewerbe anmelden?
Was für ein Gewerbe man anmelden sollte, ist einem selbst überlassen. Viele Leser auf der Seite möchten eine nebenberufliche Selbstständigkeit starten und eher ein Kleingewerbe haben. Das Kleingewerbe ist das beliebteste Gewerbe in Deutschland. Das witzige hierbei ist, dass man ein Kleingewerbe nicht beim Gewerbeamt beantragen kann.
Dies kann man nämlich erst beim Finanzamt bzw. dann wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten hat. Wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann kann man als Unternehmen viele Vorteile mitnehmen. Daher würde es sich für einen Großteil der Leser eher lohnen, zunächst ein Gewerbe anmelden zu lassen, welches diese Regelung in Anspruch nimmt.
Man kann dies nebenberuflich tun, die Krankenkasse zahlt in der Regel weiterhin der Arbeitgeber, der Verwaltungsaufwand für ein solches Gewerbe ist sehr gering und die Kosten sind ebenfalls für jeden bezahlbar. Zumal man für ein Kleingewerbe kein Mindestkapital vorweisen muss.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Starthilfe vom Finanzamt. Nicht immer muss die Förderung eines Unternehmens darin bestehen, dass diesem eine beachtliche Summe an Geld geliehen wird.
Manchmal reicht es auch aus, wenn man einfach einige Steuern nicht zahlen muss, ohne dabei Steuerhinterziehung zu begehen. Also ganz legal. Und ja, das geht eben mit dieser Regelung. Man muss nämlich keine Umsatzsteuer bezahlen, sofern bestimmte Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind.
Diese wären, dass man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz hat. Wenn dies gegeben ist, dann muss man keine Umsatzsteuer bezahlen.
Diese Regelung kann man nicht beim Gewerbeamt für sich beanspruchen, sondern beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn man diese Option nicht zieht, dann darf man die Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe verwenden.
Wie viel kann man mit einem Gewerbe verdienen?
Auch wenn der Name Kleingewerbe etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Zahlen alles andere als klein. Vielmehr ist es sogar so, dass diese Zahlen das Hauptgehalt bei weitem übertreffen könnten.
Doch lange auf die Folter spannen möchte ich dich auch nicht: mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Das sind immens hohe Zahlen und sollten verdeutlichen, was ein Kleingewerbe einem so viel ermöglichen kann.
Vor allem sollte man dabei nicht vergessen, das dies auch noch auf das eigentliche Gehalt addiert wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können. An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss.
Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an. Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.
Welche Kosten muss man pro Jahr für ein Gewerbe bezahlen?
Ein kleines Gewerbe ist sehr kostengünstig. Dennoch ist es für jeden Gründer wichtig zu wissen, welche Kosten überhaupt auf einen zukommen können. Zunächst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60€ betragen. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind.
Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden. Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70€ und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300€ begleichen.
Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte. Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.
Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.