Inhalt
Was genau ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auch BGB-Gesellschaft genannt ist ein Gewerbe und zählt zu den Personengesellschaften.
GbR: Mindestens zwei Person kann gründen
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss von mindestens zwei Personen gegründet werden. Es können auch mehr als zwei Gründer sein. Dabei können diese Personen natürliche und juristische Personen sein. Mit juristischen Personen sind zum Beispiel Kapitalgesellschaften gemeint.
GbR: Ist die Gründung einfach?
Die GbR zählt zu einen der beliebtesten Rechtsformen, weil die Gründung einfach erfolgen kann ohne einen hohen bürokratischen Aufwand. Für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist kein Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben und muss nicht als Gewerbe in das Handelsregister eingetragen werden. Auch ist für die Gründung einer GbR kein Stammkapital notwendig, welches die Gründung einfacher macht.
Wie kann man eine GbR gründen?
Um eine Gesellschaft bürgerlichen gründen zu können, müssen sich zunächst mindestens zwei oder mehr Gesellschafter zusammentun, die dasselbe Ziel verfolgen möchten. Nach dem die Gesellschafter ihr Ziel festgelegt haben, können sie mit der Anmeldung beim Gewerbeamt beginnen. Dafür müssen die Gesellschafter das für sich zuständige Gewerbeamt aufsuchen. Es kann sein, dass es in größeren Städten mehrere Gewerbeämter gibt oder auch andere Gemeinden zuständig sind für die Gewerbeanmeldung.
Nach dem das zuständige Amt ausfindig gemacht worden ist, beginnt die Anmeldung des Gewerbes. Dafür müssen die Gesellschafter der GbR das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen. Bei dem Amt des Gewerbes müssen alle Gesellschafter, die die GbR anmelden möchten, anwesend sein und einzeln das Formular ausfüllen. Sie müssen es alle für sich ausfüllen, weil jeder den Gewerbeschein benötigt. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden, damit man der Tätigkeit nachkommen darf. Um den Gewerbeschein zu kriegen, müssen noch die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden und die entsprechende Bearbeitungsgebühr muss gezahlt werden.
Was für Angaben gibt im Formular zur Gewerbeanmeldung?
Im Allgemeinen macht man im Formular zur Gewerbeanmeldung Angaben zur eigenen Person, wie zum Beispiel: Name und Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und Staatsangehörigkeit, und Angaben zum Gewerbe. Hier muss man angeben:
- Wie viele Geschäftsführer gibt es?
- Wo ist der Sitz des Gewerbes?
- Von welcher Tätigkeit handelt es?
- Werden Mitarbeiter beschäftigt?
- Handelt es von einem Nebengewerbe?
- Wann wird mit der Tätigkeit begonnen?
Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?
Das Formular ist sorgfältig auszufüllen. Vor Ort kann man den Beamten um Hilfe bitten, wenn man keine genaue Vorstellung hat, wie man das Formular ausfüllen soll.
Welche Unterlagen benötigt man um eine GbR anzumelden?
Neben dem Antrag auf Gewerbeanmeldung müssen auch notwendige Unterlagen eingereicht werden, damit der Antrag bearbeitet werden kann. Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt letzten Endes davon ab, welcher Tätigkeit man nachkommen möchte. Im Allgemeinen werden benötigt:
- Der gültige Personalausweis oder Reisepass
- Bei nicht EU-Bürgern wird ein gültiger Aufenthaltstitel verlangt
- Eventuell eine aktuelle Meldebescheinigung
- Je nach dem welche Tätigkeit ausgeübt werden soll, können Nachweise oder Qualifikationen verlangt (z.B. Führungszeugnis oder Nachweis der fachlichen Kompetenz)
- Bei juristischen Personen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
Damit der Antrag auf Gewerbeanmeldung auch bearbeitet werden kann, müssen alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden. Wenn man das Formular zur Gewerbeanmeldung ausgefüllt, die notwendigen Unterlagen eingereicht und die Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man die Zulassung und kann mit der Tätigkeit beginnen.
Bis wann muss man eine GbR anmelden?
In Deutschland gibt es die Anzeigepflicht. Das heißt, dass sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, diese auch beim Gewerbeamt angemeldet werden muss unabhängig davon, für welche Rechtsform man sich entscheidet. Wenn eine Tätigkeit vorliegt, welche langfristig und selbstständig ausgeübt werden soll, mit der Absicht Gewinn einzubringen ohne dass man im Angestelltenverhältnis ist, muss man ein Gewerbe anmelden. Am besten meldet man das Gewerbe an bevor man mit der Tätigkeit beginnt.
Was wird wenn man der Gewerbeanmeldung nicht rechtzeitig nachkommt?
Wenn man der Gewerbeanmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann man mit Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros rechnen. Man braucht sich keine Sorgen machen, dass man frühzeitig etwas zahlen muss, weil man im Formular angeben kann wann genau man mit der Tätigkeit beginnen wird.
Wann muss man das Finanzamt aufsuchen?
Nach der Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt vom Gewerbeamt informiert. Daraufhin schickt das Finanzamt die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen zu. Dies kann sieben bis zehn Tage dauern. Falls es zu lange dauern sollte, kann man zur Sicherheit das Finanzamt kontaktieren. Der steuerliche Erfassungsbogen muss ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Man kriegt eine Steuer-ID für das Gewerbe. Diese muss auf jeder Rechnung, die ausgestellt wird, angegeben werden.
Wie sieht der steuerliche Erfassungsbogen aus?
Der steuerliche Erfassungsbogen ähnelt zum Teil dem Bogen zur Gewerbeanmeldung, nur bezieht dieser sich auf die finanziellen Aspekte einer Tätigkeit. Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man nicht mit der Tätigkeit beginnen. Jeder Cent, den man verdient, muss angezeigt werden. Folgende Angaben werden gemacht:
Zuerst gibt man seine eigenen Informationen an:
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Identifikationsnummer
- Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
- Tätigkeit, welche angemeldet wird
- Bankverbindung
- Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)
Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:
- Anschrift des Unternehmens
- Datum, wann man beginnen möchte
- Kammerzugehörigkeit
- Gründungsgrund (meistens Neugründung)
Was muss man noch machen um eine GbR anmelden?
Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Man kann dazu am Anfang keine genauen Angaben machen und muss man auch nicht unbedingt, weil man nicht sofort abschätzen kann, wie viel man genau gewinnen wird. Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden, welches aber nicht so schlimm ist.
Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind speziell auf einige Berufe ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt. Der sechste Punkt ist zum Beispiel an Bauunternehmer gerichtet. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Außerdem gibt man an, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht.
Sind sie neu bei eine Gewerbeanmeldung?
Für einen der sich zum ersten Mal selbstständig macht, kann es sein, dass all dies Neuland ist. Es können dabei einem tausende von Fragen durch den Kopf gehen, welche auch verunsichern können. Es ist völlig normal. Doch auf GewerbeAnmeldung.com braucht man sich keine Sorgen machen.
Wir sind für dich da und unterstützen dich. Gemeinsam füllen wir die Unterlagen aus. Beim Ausfüllen kannst du jede Frage stellen die dir durch den Sinn geht. Das einzige was du dann tun musst, ist es die Unterlagen bei deinem zuständigen Amt abzugeben und schon kannst du starten. Wir begleiten dich auch nach der Anmeldung deiner Tätigkeit noch und sind in jeder Notsituation für dich da.
Wie viel kostet die Gründung einer GbR?
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist sehr kostengünstig für den Gesellschafter. Bei der Gründung müssen die Gesellschafter keinen Stammkapital aufweisen. Die einzigen Kosten, die die Gesellschafter an erster Stelle tragen müssen sind die Bearbeitungsgebühren beim Gewerbeamt. Die Höhe der Gebühren können von Stadt zu Stadt variieren. Grundsätzlich belaufen sich die Kosten auf rund 20 bis 60 Euro. Falls noch weitere Unterlagen angefordert werden, wie zum Beispiel ein Führungszeugnis, kann es sein, dass weitere minimale Kosten anfallen können.
Ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich zur Gründung einer GbR?
Anders wie bei Kapitalgesellschaften ist es bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht erforderlich einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen, da es nicht im Handelsregister eingetragen wird. Mündliche Abmachungen reichen bei einer GbR aus. Die Abmachungen sind auch nur dann gültig, wenn alle Gesellschafter zustimmen. Doch um später Konflikte zu vermeiden ist es immer besser alles schriftlich in einem Gesellschaftsvertrag festzuhalten.
Meistens leiden bei Konflikten die persönlichen Beziehungen darunter und um das vorzeitig zu verhindern eignet sich ein Gesellschaftsvertrag am besten. Da es sich bei einer GbR nicht um eine eingetragene Gesellschaft handelt, gibt es auch keine Vorgaben wie der GbR-Vertrag aussehen muss. Es kann individuell festgehalten werden und am besten macht man den Vertrag zusammen mit einem Anwalt, damit es lückenlos ist. In dem Gesellschaftsvertrag kann folgendes festgehalten werden:
- Geschäftszweck
- Geschäftsdauer (falls notwendig)
- Die Geschäftsführer
- Die Aufteilung der Aufgaben
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Wenn doch ein Stammkapital eingebracht wird: Wer bringt wie viel Kapital mit?
- Falls ein Gesellschafter abtritt
- Wenn ein Todesfall vorliegt
- Falls die GbR verkauft wird
Falls ein Gesellschafter aus der GbR aussteigen möchte und es nur zwei Gründer gab, löst sich automatisch die GbR, weil die Voraussetzung nicht mehr erfüllt ist.
Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer
Mit der Gewerbeanmeldung beginnt auch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer.
Mitgliedschaft bei der IHK
Die Mitgliedschaft bei der IHK ist für jeden Gewerbetreibenden in Deutschland Pflicht und kann nicht gekündigt werden.
Die Höhe des Mitgliedschaftsbeitrages hängt davon ab, ob man im Handelsregister eingetragen ist. Es kann 30 bis 70 Euro betragen, und wenn es eingetragen ist 150 bis 300 Euro. Der jährliche Mitgliedschaftsbeitrag ist nicht umsonst, denn im Gegensatz bietet die Industrie- und Handelskammer einem Gewerbe an sich weiterzuentwickeln. Das heißt, dass sie Weiterbildungskurse und Zertifikate anbietet.
Kann man eine GbR online anmelden?
Heut zu Tage ist es auch durchaus möglich, dass man sein Gewerbe auch online anmelden kann. Doch ist es noch nicht bundesweit abgedeckt und hängt von der jeweiligen Stadt ab, wo man sein Gewerbe anmelden wird. Die Online-Anmeldung bietet einen großen Vorteil an. Dadurch kann man jeder Zeit sein Gewerbe anmelden, ohne dass man erst mal einen Termin machen muss. Es kann durchaus sein, dass es dauert bis man einen Termin bekommt und dadurch kann man auch später mit der Tätigkeit beginnen. Dies ist ein großer Zeitverlust für den Gewerbetreibenden. Oder aber auch kann es sein, dass man vor Ort warten muss bis man drankommt.
Mit dem Online-Verfahren kann die Anmeldung jeder Zeit bequem von Zuhause erfolgen. Der Ablauf der Online Anmeldung ist der selbe wie auch vor Ort. Man füllt das Formular aus, schickt die notwendigen Unterlagen ab und zahlt die Bearbeitungsgebühren.
Namensgebung der GbR
Bei der Namengebung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gibt es Vorgaben, an die sich die Gesellschafter halten müssen. Es darf kein frei erfundener Name ausgesucht werden. Die Namen der Gesellschafter müssen enthalten sein und am Ende muss ‚GbR‘ stehen. Es muss zurück verfolgbar sein wem die GbR gehört.
Welche Steuern zahlt man bei einer GbR?
Bei einer GbR werden Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer gezahlt.
GbR: Einkommenssteuer
Einkommenssteuer werden vom Gesellschafter in der privaten Steuererklärung gezahlt.
GbR: Gewerbesteuer
Gewerbesteuer sind jährlich zu bezahlen und werden vom Gewerbeamt berechnet. Sie können unterschiedlich aussehen.
GbR: Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist die Mehrwertsteuer. Diese betragen 19% und werden von jeder Einnahme, die man erzielt, gezahlt. Doch kann man sich die Umsatzsteuer sparen, wenn man die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nimmt.
Wie viel Umsatz darf man mit einer GbR machen?
Mit einer Gesellschaft bürgerlichen Recht ist es erlaubt jährlich 25.000 Euro Gewinn bzw. 260.000 Umsatz zu erwirtschaften. Eine GbR ist nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet und es reicht die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.
Kann eine GbR die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Die Regelung eines Kleinunternehmers kann jeder in Anspruch nehmen. Auch als Gesellschafter der GbR kann an die Regelung beim Finanzamt anmelden. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern. Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, zahlt in den ersten zwei Jahren keine Umsatzsteuer.
GbR: Kann man von den Umsatzsteuern befreit sein?
Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen. Das heißt es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlen muss.
Welche Kosten bringt ein Gewerbe jährlich mit sich?
Die genauen Kosten ganz unterschiedlich aussehen. Diese hängen davon ab, welche Tätigkeit man ausüben wird. Folgende Kosten können aufkommen:
- Die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer
- Miete für eine Räumlichkeit
- Partnerschaften
- Neuanschaffungen
- Mitarbeiter
Eine GbR als Nebengewerbe
Wenn man sich zuerst unsicher ist, mit der GbR, kann zuerst ein Nebengewerbe anmelden und muss nicht sofort den Job kündigen. Dabei empfindet man keinen Zeitdruck, weil man nicht unbedingt sofort erfolgreich werden muss. Dadurch, dass man eine Haupteinnahmequelle hat, ist man finanziell abgesichert und muss sich keine Sorgen um finanzielle Notlagen machen. Währenddessen kann man den Markt in Ruhe erkunden und Kontakte knüpfen.
Was wird wenn die nebenberufliche Tätigkeit bei einer GbR scheitert?
Wenn die nebenberufliche Tätigkeit bei einer GbR scheitern sollte, ist es nicht so tragisch, weil man keinen großen finanziellen Aufwand betreiben musste. Falls man sich sicher und vertraut geworden ist mit der Nebentätigkeit, kann man es in eine Haupttätigkeit ummelden.
Muss man den Arbeitgeber von der nebenberuflichen Tätigkeit informieren?
Ob der Arbeitgeber informiert werden muss, hängt immer vom Arbeitsvertrag ab. Wenn es im Vertrag enthalten ist, muss in jedem Fall der Arbeitgeber benachrichtigt werden. Falls nicht ist es nicht zwingend erforderlich. Es sei denn es herrscht dadurch Wettbewerb. In dem Fall muss man den Arbeitgeber wiederum informieren. Am besten ist es, dass man den Arbeitgeber in jedem Fall informiert, damit man sein Vertrauen nicht missbraucht.
Auf was muss die Gesellschafter sich beachten?
Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit muss man beachten, dass die Arbeitszeiten nicht beeinträchtigt werden und die Arbeit auch nicht nachlässt. Bei der Nebentätigkeit muss beachtet werden, dass die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschritten werden.
Pflichten und Rechte der Gesellschafter bei einer GbR
Wie auch bei jedem anderen Gewerbe gibt es Rechte und Pflichten, die der Gesellschafter bei einer GbR einhalten muss. Grundsätzlich muss er allen seinen Aufgaben, die ihm zugeteilt worden sind, nachkommen. Er muss immer im Sinne der Gesellschaft handeln. Das heißt er darf keine Entscheidungen treffen, die der GbR schaden könnte, wie zum Beispiel Wettbewerb.
Natürlich muss man hierbei beachten, dass mit einer Entscheidung alle Gesellschafter einverstanden sein müssen. Die Gesellschafter haben jeder Zeit das Recht auf das Einsehen der Dokumente.
Vor- und Nachteile einer GbR
Die Vorteile einer GbR sind:
- Kein Mindestkapital notwendig
- Kein hoher bürokratischer Aufwand
- Anmeldung beginnt sofort beim Gewerbeamt
- Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden
- Es kann als Nebengewerbe gegründet werden
- Hohes Ansehen bei Kreditinstituten
Der einzige Nachteil bei einer GbR ist, dass alle Gesellschafter zu gleichen Teilen mit ihrem privaten Vermögen haften.
Fazit
Wer zusammen mit einem Partner eine GbR gründen möchte, braucht nicht lange zögern, weil es einfach zu gründen ist. Es ist kein Mindestkapital und kein Gesellschaftsvertrag notwendig. Es müssen sich nur mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen und ihre gewerbliche Tätigkeit anmelden.
Auch wenn kein Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben ist, ist es von Vorteil für den Gesellschafter, wenn alles schriftlich festgehalten wird. Außerdem kann man mit einer GbR die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen. Dazu können sie auch erstmal nebengewerblich starten und haben genug Zeit um sich auszuprobieren ohne dabei Zeitdruck und Stress zu empfinden.
Mit der Nebentätigkeit ist man kreditwürdiger und hat ein höheres Ansehen bei den Kreditinstituten. Im Nachhinein hat man immer noch die Möglichkeit es eine Haupttätigkeit umzumelden. Kurz gefasst lässt sich sagen, dass die Gründung einer GbR einfach und schnell erfolgen kann. Dafür muss man nur mindestens zwei Gesellschafter sein, die das selbe Ziel verfolgen möchten.