Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auch BGB-Gesellschaft genannt, gehört zu der Personengesellschaften und ist auch ein Gewerbebetrieb. Die Gründung einer GbR muss von mindestens zwei Gesellschafter erfolgen.
Wer kann Gesellschafter einer GbR sein?
Es können natürliche oder juristische Personen sein. Die GbR kann von Gesellschafter gegründet werden, die den selben Ziel verfolgen und damit Gewinn beabsichtigen. Die Gesellschaft ist von Vorteil für kleinere Unternehmen, denn die Gründung ist recht einfach.
Wie kann man ein GbR anmelden?
Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt und je nach Stadt kann es auch sein, dass man sein Gewerbe online anmelden kann. Zur Anmeldung müssen alle Gesellschafter vorstellig werden bzw. sich melden.
Was brauchen Gesellschaftern für Gründung?
Notwendige Formulare zur Anmeldung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind der Personalausweis oder Reisepass und eventuell Nachweise und Erlaubnisse. Nach dem man alle Unterlagen beim Gewerbeamt eingereicht hat, leiten sie die Informationen an das Finanzamt.
Es ist aber besser, wenn man selbst zum Finanzamt geht, weil es dauern kann bis man Post von ihnen kriegt. Vom Finanzamt kriegt man den steuerlichen Erfassungsbogen, den man sofort ausfüllen und abgeben muss.
Danach bekommt man seinen Gewerbeschein und mit diesem ist man berechtigt dazu der Tätigkeit nachzukommen. Eine GbR muss bei der Industrie- und Handwerkskammer und/oder bei der Handwerkskammer eingetragen werden. Die Eintragung im Handelsregister ist aber nicht vorgeschrieben.
Ist ein GbR-Vertrag Pflicht?
Bei der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist kein Vertrag vorgeschrieben, doch ist es von Vorteil immer etwas schriftlich festzuhalten.
Um spätere Interessenkonflikte zu vermeiden ist es besser, damit auch persönliche Beziehungen nicht darunter leiden. Es ist dann Pflicht, wenn von einem Gesellschafter in das Unternehmen eine Immobilie eingebracht wird. Falls ein GbR-Vertrag gemacht wird, sollte man es später von einem Anwalt überprüfen lassen.
Außerdem ist es von Vorteil, dass man es schriftlich festhält, falls es zur eine schwierigen wirtschaftlichen Lage oder zur Auflösung kommen sollte.
Es kann noch weitere Punkte enthalten, wie zum Beispiel die Verteilung vom Gewinn. Wenn man kein GbR-Vertrag macht, sollte man im Hinterkopf haben, dass auch mündliche Abmachungen rechtsgültig sind.
Das heißt wenn ein Gesellschafter mit einer Abmachung nicht einverstanden ist, ist diese nicht gültig. Im Falle einer Auflösung haften alle Gesellschafter zu gleichen Teilen.
Ist eine GbR umsatzsteuerpflichtig?
In Deutschland gibt es unterschiedliche Arten von Steuern, die gezahlt werden. Wenn es sich ganz klar um ein Gewerbebetrieb handelt, muss man Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen.
Umsatzsteuer bei GbR
Wenn man regelmäßig Leistungen anbietet, dann muss man dafür Umsatzsteuer in der Höhe von 19% bezahlen. In manchen Fällen auch nur 7%.
Umsatzsteuer sind wie wir es im Alltag kennen Mehrwertsteuer und sind fast auf allen Rechnungen zu finden. Deshalb werden die Umsatzsteuer auch vom Kunden selbst bezahlt und nicht von dem Gewerbetreibenden.
Was sind die Vorteile einer GbR?
Die Vorteile einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind, dass man es schnell und kostengünstig gründen kann. Die Anmeldung kann ganz schnell beim Gewerbeamt oder aber auch online beim zuständigen Gewerbeamt erfolgen. Somit dauert es nicht all zu lange und man kann mit der Tätigkeit beginnen.
Bei der Gründung einer GbR müssen die zwei oder mehr Gesellschafter auch kein Mindestkapital aufweisen. Das heißt man müsste nicht erstmal sparen, damit man überhaupt anfangen kann.
Zu dem ist auch der schriftliche Teil leicht geregelt, da man nicht zwingend einen GbR-Vertrag festhalten muss. Auch die Buchführung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist leicht, denn es reicht die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Fazit
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann schnell erfolgen. Es gilt nur die Voraussetzung, dass mindestens zwei juristische oder natürliche Personen sich zusammen tun. Es ist auch möglich, dass sich zum Beispiel eine natürliche Person mit einer juristischen zusammen tut.
Die GbR macht dann Sinn, wenn man denselben Zweck verfolgt. Eine Unternehmen muss angemeldet werden, wenn man langfristig damit einen Zweck verfolgen will, wo man Gewinn erzielen möchte. Somit kann man sich Kosten sparen und aufteilen.
Wenn man untereinander klar definier hat, welchen Zweck man verfolgen will, kann man zum Gewerbeamt die GbR anmelden. Ein Gesellschaftsvertrag ist nicht vorgeschrieben, jedoch ist es für alle Geschäftsführenden von Vorteil um sich selbst abzusichern.
In diesem Vertrag kann man vieles schriftlich festhalten, unter anderem aber auch, welchen Zweck man mit der GbR verfolgen möchte. Somit ist es auch schriftlich geregelt und man kann nicht vom Zweck abweichen.
Auch wenn man es nicht tut, gelten mündliche Abmachungen und diese sind nur dann gültig, wenn alle Geschäftsführenden damit einverstanden sind. Die Buchführung einer GbR ist auch einfach, denn die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht aus. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass eine GbR kostengünstig und einfach zu gründen ist.