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Was ist eine GbR?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft und ist ein Gewerbe. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird mit mindestens zwei oder mehr Gesellschaftern gegründet.
Eine Person alleine kann keine GbR gründen. Sie kann von natürlichen und juristischen Personen gegründet werden. Mit juristischen Personen ist zum Beispiel eine Kapitalgesellschaft gemeint.
Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zählt zu einen der beliebten Rechtsformen, weil der bürokratische Aufwand bei der Gründung gering ist. Zu dem ist auch die Gründung auch kostengünstig.
Braucht man einen GbR-Vertrag?
Anders wie bei den Kapitalgesellschaften muss bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht erstmal ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden, damit man eine GbR anmelden kann.
Bei Kapitalgesellschaften muss zuerst ein Vertrag aufgesetzt werden und vom Notar beurkundet werden. Bei einer GbR sieht dies ganz anders aus. Bei einer GbR ist der GbR-Vertrag freiwillig, da eine GbR auch nicht im Handelsregister eingetragen werden muss.
Bei einer GbR sind mündliche Abmachungen ebenfalls rechtgültig. Es muss beachtet werden, dass jeder Gesellschafter mit der Entscheidung einverstanden ist. Ein GbR-Vertrag ist zwar nicht vorgeschrieben, jedoch ist es trotzdem von Vorteil für die Gesellschafter.
Mit einem Vertrag können sie spätere Interessenkonflikte und wirtschaftliche Konflikte vermeiden und schneller lösen. Es gibt keine Vorgaben wie der GbR-Vertrag auszusehen hat. Hierbei kann man verschiedene Punkte festhalten, wie zum Beispiel:
- Geschäftszweck
- Geschäftsdauer (falls nötig)
- Welcher Gesellschafter wie viel Kapital mit einbringt, falls Kapital mit in die GbR eingebracht werden soll
- Arbeitsaufteilung
- Gewinn- und Verlustverteilung
- das Vorgehen, wenn ein Gesellschafter abspringt
- den Fall eines Todes
- falls die GbR in Insolvenz geht
Der GbR-Vertrag kann ganz individuell aussehen. Auch wenn es keine rechtlichen Vorgaben bei eine GbR-Vertrag gibt, sollte man sich im besten Fall Hilfe von einem Anwalt einholen, damit keine Fehler unterlaufen.
Da man sich meistens mit Bekannten zu einem Unternehmen zusammenschließt, können später persönliche Beziehungen darunter leiden. Der GbR-Vertrag dient dazu um die Rechte und Pflichten der Gesellschafter zu regeln.
Wo meldet man eine GbR an?
Die Gründung einer GbR beginnt beim zuständigen Gewerbeamt. Beim Gewerbeamt muss man der Gewerbeanmeldung nachkommen. Dafür füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung an und reicht die notwendigen Unterlagen ein.
Damit das Formular vom Beamten bearbeitet werden kann, muss eine Bearbeitungsgebühr gezahlt werden. Die Bearbeitungsgebühren können von Stadt zu Stadt variieren, belaufen sich in der Regel auf rund 20 bis 60 Euro. Bei der Gründung müssen alle Gesellschafter vor Ort anwesend sein, weil alle einzeln das Formular zur Anmeldung ausfüllen müssen.
Nach der Anmeldung kriegt man seinen Gewerbeschein. Mit dem Gewerbeschein ist man offiziell dazu berechtigt, der Tätigkeit nachzukommen. Ohne den Gewerbeschein darf man der Tätigkeit nicht nachkommen. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss nicht in das Handelsregister eingetragen werden.
Wie sieht das Formular zur Gewerbeanmeldung aus?
Das Formular zur Gewerbeanmeldung sieht auf dem ersten Blick kompliziert aus, jedoch ist es einfach auszufüllen.
Außerdem kann man sich auch vor Ort beim Gewerbeamt Hilfe von einem Beamten holen. In dem Gewerbeformular macht man Angaben zur eigenen Person und Angaben zum Betrieb.
Zuerst beginnt es mit den Angaben zur Person:
- Name und Vorname des Gesellschafters
- Geschlecht
- Geburtsdatum und Geburtsland
- Staatsangehörigkeit
- Anschrift des Gesellschafters
Danach folgen die Angaben zum Betrieb:
- Anzahl der Geschäftsführer oder gesetzlichen Vertreter (mindestens zwei)
- Anschrift der Gesellschaft
- Gegenstand der Gesellschaft (Tätigkeit, die ausgeübt werden soll)
- Haupt- oder Nebengewerbe
- Ob Mitarbeiter beschäftigt werden
- Datum des Beginns
Welche Unterlagen werden bei der Anmeldung benötigt?
Je nach Tätigkeit des Gewerbes können unterschiedliche Unterlagen gefordert werden. In jedem Fall wird benötigt:
- der gültige Personalausweis oder Reisepass
- bei nicht EU-Bürgern der gültige Aufenthaltstitel und eventuell eine Meldebestätigung
- bei juristischen Personen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
- je nachdem welche Tätigkeit ausgeübt werden soll, können Nachweise oder Qualifikationen gefordert werden (wie zum Beispiel Führungszeugnis oder Ausbildungsnachweis)
Wenn man das Formular und die notwendigen Unterlagen eingereicht hat, kriegt man seinen Gewerbeschein.
Kann man eine GbR online anmelden?
Heut zu Tage bieten auch viele Städte an, dass man ein Gewerbe online anmelden kann. Dies ist vom großen Vorteil für den Gesellschafter, weil er jeder Zeit sein Gewerbe anmelden kann und das bequem von Zuhause aus.
Dafür muss man nicht erst auf einen Termin der Behörde warten und kann auch Wartezeiten vor Ort vermeiden. Bei der Online-Anmeldung ist es genau dasselbe wie vor Ort.
Man füllt das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Per E-Mail kriegt man dann eine Bestätigung.
Wann muss eine GbR angemeldet werden?
Ein Gewerbe muss immer angemeldet, wenn eine selbstständige und gewerbliche Tätigkeit vorliegt, mit der Absicht Gewinn zu erwirtschaften. Dies gilt auch für eine GbR.
Sobald man weiß, dass man eine Tätigkeit aufnehmen möchte, sollte man zeitgerecht der Gewerbeanmeldung nachkommen. Im besten Fall kommt man der Anmeldung schon vor Beginn der Tätigkeit nach, denn man kann auch im Gewerbeformular angeben, wann man mit der Tätigkeit beginnen wird.
Falls man der Anmeldung nicht fristgerecht nachkommt, kann es zu Bußgeld führen. Dieses Bußgeld kann mehrere Tausende Euros betragen. Zusätzlich muss man auch die Steuern, die nicht gezahlt worden sind, nachträglich zahlen.
Dies kann für die Gesellschafter dann teuer enden. Aus diesem Grund sollte man der Gewerbeanmeldung schon vor Beginn nachkommen, um den Stress mit den Behörden zu vermeiden.
Muss man auch zum Finanzamt?
Das Gewerbeamt leitet die Informationen der Gewerbeanmeldung an das Finanzamt weiter. In der Regel kriegt man in sieben bis zehn Tagen Post vom Finanzamt. Das Finanzamt schickt die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen zu.
Den steuerlichen Erfassungsbogen muss man ausfüllen und zurückschicken. Falls vom Finanzamt kein Post kommen sollte, können die Gesellschafter selbst das Finanzamt aufsuchen. Die Steuer-ID, die man vom Finanzamt kriegt, muss auf jeder Rechnung, welche ausgestellt wird, zu finden sein.
Wie viel kostet die Gründung einer GbR?
Die Gründung einer GbR ist kostengünstig. Da es sich bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts um eine Personengesellschaft handelt, müssen die Gesellschafter keinen Mindestkapital aufweisen. Dadurch können sie sofort mit der Tätigkeit beginnen. Die ersten Kosten müssen die Gesellschafter nur bei der Gewerbeanmeldung tragen.
Die Gebühren der Gewerbeanmeldung belaufen sich in der Regel zwischen 20 bis 60 Euro. Weitere minimale Kosten können anfallen, wenn das Gewerbeamt weitere Unterlagen anfordert, wie zum Beispiel ein Führungszeugnis oder ähnliches.
Wie viel darf man mit einer GbR verdienen?
Bei einer GbR ist es erlaubt jährlich 25.000 Euro Gewinn bzw. 260.000 Umsatz zu erwirtschaften. Bei einer GbR reicht die einfache Buchführung aus. Mit der einfachen Buchführung ist die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) gemeint.
Welche Steuern zahlt man bei einer GbR?
Bei einer GbR werden folgende Steuern gezahlt:
- Einkommenssteuer
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
Gewerbesteuer zahlt jeder Gewerbetreibende an das Finanzamt. Die Einkommenssteuer beziehen sich auf das Einkommen des Gesellschafters und müssen in der privaten Steuererklärung angegeben werden.
Die Umsatzsteuer ist die Mehrwertsteuer so wie man es kennt. Bei jeder Einnahme sind davon 19% Steuern an das Finanzamt zu zahlen.
Da die Umsatzsteuer Mehrwertsteuer sind, werden sie im Grunde genommen vom Kunden selbst direkt gezahlt. Doch die GbR hat die Möglichkeit sich von den Umsatzsteuern befreien zu lassen.
Ist eine GbR ein Kleingewerbe?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann von der Kleinunternehmerregelung profitieren und keine Umsatzsteuer zahlen.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Neugründer und soll sie in der ersten zwei Geschäftsjahren entlasten. Um als Kleingewerbe angesehen werden zu können, darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaftet werden.
Wenn diese beide Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt man keine Umsatzsteuer. Ob man von der Kleinunternehmerregelung profitieren möchte, muss man in dem steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt angeben.
Wie viel kostet eine GbR jährlich?
Die Kosten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts können unterschiedlich aussehen. Faktoren, die die Kosten beeinflussen können, sind:
- Miete für eine Räumlichkeit
- Neuanschaffungen
- Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer
- Mitarbeiter
Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer
Die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer ist für jeden Gewerbetreibenden verpflichtend und kann nicht abgetreten werden. Die Kosten der Mitgliedschaft bei der IHK sind jährlich zu bezahlen.
Die Kosten können sich unterscheiden. Es hängt davon, ob die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist oder nicht. Da eine GbR nicht in das Handelsregister eingetragen wird, betragen die Kosten rund 30 bis 70 Euro jährlich.
Falls die GbR im Handelsregister eingetragen wird, können die Kosten 150 bis 300 betragen. Die Gebühren können steigen und sind abhängig von den Einnahmen. Wenn das Kleingewerbe jährlich einen Umsatz von unter 5.200 Euro vorweist, müssen die Gewerbetreibende keine Gebühren für dieses Jahr bezahlen.
Da fragt man sich natürlich, wofür man überhaupt diese Gebühren bezahlt. Die IHK versucht die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Dies versucht sie beispielsweise indem sie dabei hilft, Bahngleise zu reparieren, damit potenzielle Kunden wieder ohne Probleme zu den Geschäften vor Ort.
Außerdem kann man viele Weiterbildungskurse in Anspruch nehmen, allerdings sind diese ebenfalls kostenpflichtig. Dann gibt es noch eine unschöne Seite an der IHK, die sehr viele Kritiker hat. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.
Diese Rechnung kann man bereits innerhalb des ersten Jahres erhalten und kann es in sich haben. Dann müssen eventuell vorher geplante Koorperationen und Neuanschaffungen auf über Monate hinweg verschieben muss.
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Kann ein Freiberufler eine GbR gründen?
Auch Freiberufler können sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenschließen. Anders als bei normalen Gewerbetreibenden müssen Freiberufler kein Gewerbe anmelden, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind.
Die Anmeldung einer GbR bei Freiberuflern beginnt beim Finanzamt. Sie müssen das für sich zuständige Finanzamt ausfindig machen und direkt den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen.
Beim Finanzamt müssen sie vor Ort ihre fachliche Kompetenz nachweisen, weil es sich bei ihnen um freie Berufe handelt. In einigen Ausnahmefällen kann es auch sein, dass Freiberufler ein Gewerbe anmelden müssen.
Dies wird von dem Beamten vor Ort entschieden. Da Freiberufler kein Gewerbe anmelden müssen, sind sie auch von den Gewerbesteuern befreit und sind keine Mitglieder bei der IHK.
Wer sind Freiberufler?
Freiberufler sind nach § 18 des Einkommenssteuergesetz klar geregelt. Zu den freien Berufen zählen die Katalogberufe. Diese Berufe sind zum Beispiel:
- Ärzte
- Tierärzte
- Zahnärzte
- Heilpraktiker
- Steuerberater
- Unternehmensberater
- Notare
- Ingenieure
- Architekten
- Journalisten
- Schriftsteller
- Dolmetscher
- Übersetzer
Und noch weitere Berufe. Allgemein lässt sich sagen, dass es sich bei freien Berufen um wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit handelt.
GbR als Nebengewerbe
Auch kann man eine GbR neben dem Hauptjob als Nebengewerbe betreiben. Dadurch hat man keinen Zeitdruck, denn man kann sich nebenbei austesten ohne Angst davor zu haben, dass etwas schief laufen könnte.
Dadurch dass man eine Haupteinnahmequelle hat, kann man auch nicht in finanzielle Notlagen geraten. In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Das heißt, dass jeder der ein Gewerbe eröffnen möchte dies auch darf.
Bei einem Nebengewerbe kann man auch erstmal den Markt erkunden und währenddessen Kontakte knüpfen. Ob man dem Arbeitgeber von der nebenberuflichen Tätigkeit erzählen muss, kann unterschiedlich aussehen. Zuerst ist es wichtig, ob es im Arbeitsvertrag enthalten ist.
Wenn ja, dann muss man den Arbeitgeber informieren. Bei der nebenberuflichen Tätigkeit darf es nicht zum Wettbewerb mit dem Arbeitgeber kommen. Wenn dies der Fall ist, kann der Arbeitgeber es verbieten.
Außerdem darf das Nebengewerbe die Haupttätigkeit nicht bei der Leistung der Arbeit und der Arbeitszeit beeinträchtigen. Falls es im Vertrag nicht steht und kein Wettbewerb herrscht, ist es nicht zwingend erforderlich den Arbeitgeber zu informieren.
Doch um das Vertrauen des Arbeitsgebers nicht zu missbrauchen, sollte man es am besten erzählen. Als Nebengewerbetreibender muss man darauf achten, dass man die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht verletzt.
Namensgebung bei der GbR
Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist es nicht erlaubt einen frei erfundenen Namen zu nutzen. Es gibt Vorschriften wie die GbR genannt werden muss. Bei dem Namen der GbR müssen die Namen der Gesellschafter genutzt werden und am Ende muss bekanntlich gemacht werden, dass es sich um eine GbR handelt.
Nach den Namen kann man einen Zusatz benutzen, wie zum Beispiel ‚Transport‘ oder ‚Reinigung‘. Bei einer GbR muss zurückverfolgt werden können, wen die GbR gehört und aus diesem Grund müssen die Namen angegeben werden.
Zu dem muss auch der Name auf den Dokumenten zu finden sein, wie zum Beispiel Briefkopf. Der Name einer GbR wird auch als Unternehmensbezeichnung genannt.
Pflichte und Rechten bei einer GbR
Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haben die Gesellschafter Pflichten, denen sie nachkommen müssen. Dies könnte zum Beispiel die Arbeit sein, die sie auf sich genommen haben. Sie sind dazu verpflichtet dieser nachzukommen.
Dies muss auch nicht unbedingt schriftlich festgehalten sein. Die Gesellschafter müssen immer Sinne der GbR handeln. Das heißt, dass sie keine Entscheidungen treffen dürfen, die der GbR schaden könnten.
Dazu könnte zum Beispiel Wettbewerbsverbot zählen. Die Gesellschafter haben das Recht auf das Einsehen der Dokumente, vor allem dann, wenn sie es für nötig halten. Ihnen dürfen keine Dokumente enthalten werden.
Vorteile einer GbR
Der Vorteil einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, dass man bei der Gründung keinen Mindestkapital aufweisen muss. Dadurch kann man jeder Zeit der Gewerbeanmeldung nachkommen und muss nicht erst ein Kapital ansparen. Die einzigen Kosten, die sie bei der Gründung tragen, sind die Bearbeitungsgebühren beim zuständigen Gewerbeamt.
Außerdem können die Gründer der GbR Kosten, die auf sie kommen werden, aufteilen (z.B. Miete und Neuanschaffungen). Dadurch, dass kein GbR-Vertrag abgeschlossen werden muss, ist der bürokratischer Aufwand gering und die Gründung auch einfach. Weshalb sie auch eine beliebte Rechtsform ist.
Obwohl eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Personengesellschaft ist, hat sie ein hohes Ansehen bei Kreditinstituten, weil eine GbR verlässlich ist. Außerdem kann man eine GbR auch nebenberuflich betreiben. Dies hat den Vorteil, dass man trotzdem einen Haupteinnahmequelle hat und finanziell abgesichert ist.
Außerdem hat man dadurch keinen Zeitdruck und kann sich dabei austesten (je nach dem um welche Tätigkeit es sich handelt). Währenddessen kann man den Markt erkunden und Kontakte knüpfen.
Durch die zusätzlichen Einnahmen bei der nebenberuflichen Tätigkeit ist man interessanter für die Banken. Die Wahrscheinlichkeit einen Kredit bzw. besseren Kredit zu kriegen ist höher als vorher. Weiter Kosten kann eine GbR bei den Umsatzsteuern sparen, weil sie sich als Kleinunternehmen von den Gewerbesteuern befreien lassen kann.
Fazit
Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts müssen sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammenschließen. Nach dem der Geschäftszweck formuliert worden ist, können sie das zuständige Gewerbeamt aufsuchen und ihre GbR anmelden.
Um eine GbR anzumelden ist kein beurkundeter Gesellschaftsvertrag notwendig. Einen Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter auf eigenen Wunsch abschließen.
Der Gesellschaftsvertrag regelt die Pflichten und Rechte der Gesellschafter. Deshalb ist es von Vorteil trotzdem einen Gesellschaftsvertrag zu machen um spätere Interessenkonflikte und wirtschaftliche Krisen zu vermeiden. Dadurch leiden auch keine persönlichen Beziehungen unter den Konflikten.
Beim zuständigen Gewerbeamt kommen sie der Gewerbeanmeldung nach, in dem sie das Formular und die notwendigen Unterlagen einreichen. Bei der Anmeldung müssen alle Gesellschafter anwesend sein.
Erst wenn die Gewerbeanmeldung erfolgt ist und sie den Gewerbeschein bekommen haben, dürfen sie mit der Tätigkeit beginnen. Das Gewerbeamt leitet die Informationen an das Finanzamt und die IHK weiter. Vom Finanzamt kriegt man die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt.
Die Mitgliedschaft ist für den Gewebetreibenden verpflichtet und kann nicht abgetreten werden. Die Gründung einer GbR ist kostengünstig, weil die Gesellschafter kein Mindestkapital aufweisen müssen.
Dadurch kann man sofort mit der Gewerbeanmeldung beginnen. Auch können Freiberufler eine GbR gründen. Sie müssen sich dann beim Finanzamt anmelden. Sie sind von der Gewerbeanmeldung und der Mitgliedschaft bei der IHK befreit.
Bei einer GbR kann man von der Kleinunternehmerregelung profitieren und sich von den Umsatzsteuern befreien, wenn man den Voraussetzungen nachkommt. Eine GbR kann man auch nebenberuflich betreiben.
Dies bringt viele Vorteile mit sich (z.B. zusätzliche Einnahmen). Eine GbR selbst bringt viele Vorteile für die Gesellschafter mit sich von denen er profitieren kann.