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Was ist GbR?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch BGB-Gesellschaft genannt, ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen und zählt zu den Rechtsformen der Personengesellschaft. Voraussetzung eines Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, dass mindestens zwei Gesellschafter das Gewerbe anmelden.
Ist Gbr-Vertrag pflicht?
Ein GbR-Vertrag ist nicht erforderlich, jedoch ist es von Vorteil um spätere Konflikte zu vermeiden. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften alle geschäftsführenden Gesellschafter zu gleichen Teilen. Der Vorteil einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, dass man keinen Mindestkapital bei der Gründung aufweisen muss, wodurch es kostengünstig ist. Auch ist die Buchführung unkompliziert, denn es reicht die Einnahme-Überschuss-Rechnung aus.
Ist die GbR ein Gewerbe?
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist auch ein Gewerbe. Der Unterschied ist, dass mindestens zwei natürliche oder juristischen Personen zusammenkommen und eine GbR gründen. Zur GbR-Gründung muss man wie in den meisten Fällen zum Gewerbeamt.
Wo kann man ein Gbr Gewerbe anmelden?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss man beim Gewerbeamt anmelden. Das zuständige Gewerbeamt ist in der Stadt des Geschäftssitzes. Bei der Anmeldung müssen alle Gesellschafter anwesend sein, um den Gewerbeschein beantragen zu können. Heut zu Tage hat man den Vorteil, dass man auch sein Gewerbe online anmelden kann.
Bei mehreren Gesellschafter ist es vom großen Vorteil, weil man nicht immer die Zeit finden kann, um zusammen zu kommen. Falls die Möglichkeit besteht es online anzumelden, kann man es jeder Zeit machen. Wenn es sich auch um juristische Personen handelt, müssen die gesetzlichen Vertreter eingetragen werden. Freiberufler, die sich zusammen schließen, müssen nicht zum Gewerbeamt, sondern melden ihr Gewerbe beim Finanzamt an.
Zu dem muss das Gewerbe bei der Industrie- und Handelskammer und/oder der Handwerkskammer eintragen lassen, aber die Eintragung im Handelsregister ist nicht vorgeschrieben.
Was kostet ein GBR Gewerbe anmelden?
Die Kosten der Gewerbeanmeldung belaufen sich auf rund 20 bis 60 Euro, abhängig von der Art des Gewerbes. Zu dem muss das Gewerbe bei der Industrie- und Handelskammer und/oder der Handwerkskammer eintragen lassen, aber die Eintragung im Handelsregister ist nicht vorgeschrieben.
Welche Unterlagen werden bei der GbR Gewerbeanmeldung benötigt ?
Wenn man ein Gewerbe anmelden möchte, muss man zunächst zum ständigen Gewerbeamt. Dort angekommen zahlt man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro.
Außerdem erhält man bei der Gewerbeanmeldung Formulare, die man ausfüllen muss. In der Regel muss dieses vor Ort ausgefüllt werden. Es gibt auch die Möglichkeit, dass man es online oder per Post machen kann, abhängig von der Stadt.
Notwendige Unterlagen um das Gewerbe anmelden zu können ist bei natürlichen Personen der Personalausweis notwendig, bei juristischen Personen der Handelsregistereintrag und die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
GbR Gewerbeanmeldung-Formular: Darauf Müssen Sie achten!
Um das Gewerbe anzumelden muss man bei der Gewerbeanmeldung ein Formular ausfüllen. Hier müssen die Angaben zum Betrieb ausgefüllt werden, wie z.B. die Anschrift des Unternehmens und die Tätigkeit, die ausgeübt wird. Nach dem die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt erfolgt ist, sollte die Anmeldung beim Finanzamt erfolgen.
In der Regel meldet das Gewerbeamt es bei ihnen, jedoch kann das Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb sollte man das Finanzamt selbst aufsuchen. Auch hier muss man ein Formular zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, wo man z.B. ausfüllen muss wie viel Euro Gewinn man erwirtschaften möchte.
Wie fülle ich die GbR Gewerbeanmeldung Formular aus?
Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Was muss ich als Freiberufler dem Finanzamt melden?
In erster Linie musst du dem Finanzamt erst einmal gar nichts melden. Vielmehr ist es so, dass das Gewerbeamt den anderen Ämtern bescheid gibt und die Informationen weiterleitet. Man erhält in der Regel innerhalb von einer Woche und bis zu zehn Tage dann den Fragebogen und die Umsatzsteuer Identifikationsnummer.
Falls innerhalb dieser Frist sich keiner meldet, dann erst sollte man selbst aktiv werden und sich beim Finanzamt anmelden. Auch müssen sich Freiberufler von selbst an das Finanzamt wenden. Der Fragebogen ist sieben Seitenlang und kann sehr anspruchsvoll sein. Dort werden auch Angaben gemacht zur Kleinunternehmerregelung.
Fazit
Die Gründung des Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist recht einfach und unkompliziert. Zunächst müssen sich mindestens zwei juristischen Personen oder natürliche zusammen schließen um die Voraussetzungen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zu erfüllen. Das heißt es könnte auch z.B. eine natürliche Person mit einer juristischen Person zusammen tun.
Zum Anmelden werden Personalausweis und/oder ein Handelsregisterauszug benötigt, wenn es sich auch um eine juristische Person handelt. Je nach dem welches Gewerbeamt zuständig sein wird, hat man auch die Möglichkeit es online zu tun. Der Vorteil bei der Gründung ist, dass es kostengünstig ist und man kein Mindestkapital aufweisen muss. Die Kosten der Gründung betragen rund 20 bis 60 Euro.