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Wann kann man ein Gewerbe zu zwei anmelden?
Ein Gewerbe zu zweit anzumelden macht dann Sinn, wenn man denselben Geschäftszweck verfolgen möchte. Vor allem ist es dann von Vorteil, weil man sich dadurch dann jegliche Kosten aufteilen kann und auch die Arbeit untereinander.
Welche Rechtsform eignet sich am besten?
Um ein Gewerbe zu zweit zu gründen, muss man sich für die richtige Rechtsform entscheiden. Entweder kann man eine GbR gründen oder aber auch sich für eine Rechtsform von den Kapitalgesellschaften entscheiden. Der Unterschied von einer GbR zu den Kapitalgesellschaften liegt darin, dass man keinen Mindestkapital aufweisen muss und auch die Eintragung im Handelsregister nicht verpflichtend ist.
Was ist eine GbR?
Eine GbR ist eine Personengesellschaft und eine beliebte Rechtsform, weil die Gründung nicht aufwendig ist. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet werden. Das heißt, dass eine Person alleine keine GbR gründen kann. Dabei können die Gesellschafter natürliche und juristische Personen sein. Die Gründung erfolgt ganz einfach beim Gewerbeamt.
Wo kann man eine GbR anmelden?
Um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu gründen, muss man zuerst ein Gewerbe anmelden damit man auch mit der Tätigkeit beginnen kann. Dafür muss man zunächst das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen.
In Großstädten kann es durchaus sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt, die zuständig sind oder aber auch andere Gemeinden, wo man das Gewerbe anmelden kann. In manchen Städten kann man sogar sein Gewerbe online anmelden.
Dies hat den Vorteil, dass man jeder Zeit unabhängig von einem Amt sein Gewerbe anmelden kann und das bequem von Zuhause aus ohne viel Mühe. Vor allem eignet sich die Anmeldung für Berufstätige Personen, die nebenberuflich ein Gewerbe anmelden möchten.
Um das Gewerbe anmelden zu können, muss man ein Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen. In diesem Formular macht man zuerst Angaben zur eigenen Person (Name, Anschrift usw.) und im Anschluss Angaben zum Gewerbe, welches angemeldet wird. Dabei macht man Angaben wie:
- Anschrift der Gesellschafter
- Wie viele Geschäftsführer gibt es
- Welche Tätigkeit soll ausgeübt werden
- Wann wird mit der Tätigkeit begonnen
Nach dem man das Formular zur Gewerbeanmeldung ausgefüllt hat, die notwendigen Unterlagen eingereicht hat und die entsprechende Bearbeitungsgebühr gezahlt hat, kriegt man seinen Gewerbeschein.
Erst mit dem Gewerbeschein hat man die offizielle Berechtigung der Tätigkeit nachzukommen. Ohne diesen ist es nicht erlaubt und kann auch Konsequenzen mit sich tragen. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts müssen alle Gesellschafter bei der Anmeldung des Gewerbes anwesend sein, weil sie alle für sich einen Gewerbeschein beantragen müssen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt immer von der Tätigkeit ab, die man ausüben möchte. In jedem Fall werden benötigt:
- der gültige Personalausweis oder Reisepass
- bei nicht EU-Bürgern wird der gültige Aufenthaltstitel benötigt
- eventuell eine Meldebescheinigung
- abhängig von der Tätigkeit können Nachweise oder Qualifikationen notwendig sein
- Wenn eine juristische Person bei der Gründung beteiligt ist, wird die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter benötigt
In einigen Tätigkeiten muss die fachliche Kompetenz nachgewiesen werden damit man auch der Tätigkeit nachkommen darf.
Als Beispiel: Ein Fahrlehrer will eine Fahrschule öffnen. Dafür muss er erst die Ausbildung gemacht haben und zusätzliche eine zweijährige Berufsausbildung mit sich bringen, um sich selbstständig machen zu können.
Erst nach dem alle erforderlichen Unterlagen eingereicht worden sind, kann der Beamte auch das Formular zur Anmeldung bearbeiten und den Gewerbeschein aushändigen.
Brauchen die Gesellschafter einen GbR-Vertrag?
Bei Kapitalgesellschaften ist ein Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben. Diesen müssen sie von einem Notar beurkunden lassen und sich dann im Handelsregister eintragen lassen. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sieht dies ganz anders aus.
Mündliche Abmachungen reichen bei einer GbR aus. Jedoch kann es im Berufsleben immer zu Auseinandersetzungen kommen und um diese zu vermeiden, eignet sich am besten ein Gesellschaftsvertrag.
Nicht nur, dass man sie vermeiden kann, so kann man auch Konflikte schneller lösen. Bei einer GbR ist ein Gesellschaftsvertrag freiwillig und deshalb gibt es auch keine Vorgaben, wie ein Gesellschaftsvertrag aussehen muss. Es kann ganz individuell aussehen und unterschiedliche Punkte enthalten. Grundsätzlich kann man in einem GbR-Vertrag festhalten:
- Geschäftszweck (Welche Tätigkeit soll genau ausgeübt werden)
- Geschäftsdauer (falls notwendig)
- Wer sind die Geschäftsführer?
- Wem steht welche Aufgabe zu?
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Was passiert, wenn ein Gesellschafter abtreten möchte?
- Was passiert, wenn ein Gesellschafter stirbt?
- Wie läuft es ab, wenn eine GbR verkauft werden soll?
- Möchte man irgendwann die Rechtsform ändern?
Es gibt ganz verschiedene Themen, die man ausdiskutieren und festhalten kann. Beim Abschließen des Vertrages sollte man sich am besten von einem Anwalt Hilfe einholen damit keine Lücken auftauchen.
Auch wenn ein Gesellschaftsvertrag nicht verpflichtend ist, sollte man es abschließen, denn zum einen regelt sie die Pflichten und Rechten des Gesellschafters und schützt ihn auch zu gleich. Wenn Konflikte auftreten leiden meistens immer die persönlichen Beziehungen darunter und mit einem Gesellschaftsvertrag muss es nicht so weit kommen.
Wann muss man eine GbR anmelden?
Unabhängig von der Rechtsform muss ein Gewerbe immer angemeldet werden, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, die man selbstständig und langfristig ausüben und damit Gewinn erzielen möchte. Die Anmeldung sollte im besten Fall schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen.
Man sollte sich dabei keine Sorgen um frühzeitige Kosten machen, da man im Formular zur Gewerbeanmeldung angeben kann, wann man mit der Tätigkeit beginnen möchte. Wer der Gewerbeanmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, hat mit Konsequenzen zu rechnen.
Dem kann ein Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros drohen und neben dem Bußgeld muss man noch alle Steuern nachträglich zahlen. Um den Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man am besten schon vorher sein Gewerbe anmelden und sich hohe Kosten sparen.
Wie viel kostet die Gründung einer GbR?
Die Gründung einer GbR kostet fast gar nichts. Die einzigen Kosten, die man am Anfang tragen muss, sind lediglich nur die Bearbeitungsgebühren beim Gewerbeamt. Diese können immer ganz unterschiedlich aussehen und hängen von der jeweiligen Stadt ab, wo man sein Gewerbe anmeldet.
In der Regel belaufen sich die Kosten auf rund 20 bis 60 Euro. Je nach dem, ob weitere Unterlagen angefordert werden, wie zum Beispiel ein Führungszeugnis, können nur weitere minimale Kosten aufkommen.
Der größte Vorteil bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, dass man bei der Gründung keinen Cent aufweisen muss, weil kein Stammkapital notwendig ist. Das heißt man kann direkt mit der Tätigkeit beginnen ohne sich etwas ansparen zu müssen.
Weitere Kosten hängen immer von der Tätigkeit. Übt man die Tätigkeit zunächst von Zuhause aus (Homeoffice) oder braucht man schon eine Räumlichkeit?
Was kostet ein Gewerbe jährlich?
Auch die Kosten eines Gewerbes bzw. einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts hängen immer von der Tätigkeit ab oder ob Mitarbeiter beschäftigt werden. Kosten, die man tragen muss oder könnte, sind:
- Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer
- Steuern
- Miete einer Räumlichkeit
- Neuanschaffungen
- Mitarbeiter
- Eventuell Partnerschaften
Hier bei kann man keine genauen Kosten angeben, wie viel ein Gewerbe jährlich kosten würde. In jedem Fall muss man den Mitgliedschaftsbeitrag bei der IHK und die Steuern zahlen.
Wann muss man eine GbR beim Finanzamt anmelden?
Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt im Grunde von alleine, weil das Gewerbeamt das Finanzamt über die Gewerbeanmeldung informiert. Im Anschluss schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zu, welchen man ausfüllen und zurückschicken muss.
Was ist der steuerliche Erfassungsbogen?
Der steuerliche Erfassungsbogen ist so ähnlich wie das Formular zur Gewerbeanmeldung. Nur beziehen sich die Fragen beim steuerlichen Erfassungsbogen mehr auf das Finanzielle. Hier wird zum Beispiel gefragt was man sich vorstellt mit dem Gewerbe an Einnahmen zu erzielen oder ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung eignet sich am besten für kleinere Gewerbe, die zunächst nicht Unmengen an Geld verdienen möchten. Bei der Regelung kann man sich von den Umsatzsteuern befreien lassen.
Dabei muss man jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Erst wenn beides erfüllt ist, zahlt man keine Umsatzsteuern. Diese Regelung soll die Kleinunternehmer in den ersten zwei Jahren entlasten und ihren Start vereinfachen. Auch eine GbR kann von der Kleinunternehmerregelung profitieren und in Anspruch nehmen.
Welche Steuern zahlt man bei einer GbR?
Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zahlt man Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, zahlt man keine Umsatzsteuern mehr. Umsatzsteuer ist die einfache Mehrwertsteuer und betragen 19%.
Bei jeder Einnahme muss man 19% davon an das Finanzamt zahlen. Die Einkommenssteuer werden auch nicht von einem Gewerbe selbst gezahlt, sondern beziehen sich auf das Einkommen des Gesellschafters durch das Gewerbe und muss in der privaten Steuererklärung angegeben werden.
Gewerbesteuern sind immer unterschiedlich und werden anhand des Gewerbes berechnet. Aus dem Grund kann man keine genauen Angaben zur Höhe des Betrages machen. Die Kosten müssen jährlich getragen werden.
Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer
Die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer ist für jeden Gewerbetreibenden verpflichtet und beginnt mit der Gewerbeanmeldung. Man kann die Mitgliedschaft nicht kündigen und keinesfalls die Kosten auslassen. Das Gewerbeamt informiert die IHK darüber.
Die Kosten der Mitgliedschaft bei der IHK sind jährlich zu tragen und sehen auch unterschiedlich aus. Bei einem Gewerbe, welches nicht im Handelsregister eingetragen ist, betragen sie 30 bis 70 Euro und bei eingetragenen 150 bis 300 Euro.
Die Kosten, die man zahlt sind jedoch nicht umsonst, denn im Gegenzug bietet die IHK dem Gewerbe und Gewerbetreibenden Weiterbildungskurse und Zertifikate an, die immer nützlich sein können.
Kann man auch eine GbR nebenberuflich gründen?
Man hat die Möglichkeit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nebenberuflich zu gründen. Dies eignet sich dann am beste, wenn man sich noch unsicher mit der Tätigkeit ist. Dadurch hat man die Möglichkeit sich auszutesten, ohne dass man Druck empfindet schnell erfolgreich zu werden und schnell Geld zu verdienen.
Man ist immer noch finanziell abgesichert, weil man eine Haupteinnahmequelle hat. Zu dem kann man erstmal den Markt erkunden, Kontakte knüpfen und seine Tätigkeit optimieren.
Doch muss man darauf achten, dass man dadurch seine Arbeit im Hauptberuf und die Arbeitszeiten nicht vernachlässigt, denn auch wenn man der Tätigkeit nebenbei nachkommt, muss man sich an die gesetzlichen Arbeitszeiten halten.
Namensgebung bei einer GbR
Es ist nicht erlaubt einer GbR irgendeinen Namen zu geben, den man sich ausgedacht hat. Man muss zurückverfolgen können wem die GbR gehört. Aus diesem Grund muss der Name der GbR alle Namen der Gesellschafter enthalten und zu dem muss am Ende bekanntlich gemacht werden, dass es sich um eine GbR handelt. Dabei reicht es, wenn man Ende ‚GbR‘ steht.
Welche Vorteile bietet eine GbR?
Eine GbR eignet sich am besten für Personen, die denselben Zweck verfolgen möchten. Dabei können sie sich untereinander unterstützen in dem sie ihre Arbeit aufteilen. Dadurch können sie schneller erfolgreich werden und den anderen Gesellschafter entlasten.
Da die Gesellschafter keinen Stammkapital aufweisen müssen, können sie direkt mit der Tätigkeit beginnen. Im Nachhinein haben sie immer noch die Möglichkeit ihre Rechtsform zu ändern. Am Anfang können sie sich die Umsatzsteuer ersparen, wenn sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Eine Personengesellschaft zu gründen ist ohnehin kostengünstig und kann noch günstiger werden, wenn man sich zu einer GbR zusammenschließt und sich dabei jegliche Kosten aufteilt.
Wenn sich die Gesellschafter noch unsicher sind, können sie zunächst als Nebengewerbe starten, sich austesten und nach dem sie sicher sind aus der GbR ein Hauptgewerbe machen. Außerdem hat man mit einer GbR ein hohes Ansehen bei den Kreditinstituten und ist kreditwürdiger.
Fazit
Die Gründung einer GbR muss man von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen erfolgen. Sie müssen sich zuerst beim Gewerbeamt anmelden in dem jeder Gesellschafter für sich einen Gewerbeschein beantragt.
Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörde, um der Tätigkeit nachzukommen. Das heißt, dass man ohne diesen nicht starten kann und deshalb sollte man schon vor Beginn mit der Tätigkeit die GbR anmelden. Danach erfolgt die Anmeldung beim Finanzamt und bei der Industrie- und Handelskammer.
Die Mitgliedschaft bei der IHK ist für jeden Gewerbetreibenden verpflichtet und kann nicht abgetreten werden. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. In diesem kann man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung für die GbR in Anspruch nehmen möchte.
Wenn man die Voraussetzungen dafür erfüllt, kann man sich in den ersten zwei Geschäftsjahren von den Umsatzsteuern befreien lassen. Man hat die Möglichkeit mit einer GbR erstmal nebenberuflich zu starten, wenn man sich unsicher ist.
Nach dem man sich ausgetestet hat, kann man es immer noch in ein Hauptgewerbe umwandeln. Der Vorteil bei einer GbR ist, dass die Gesellschafter sich die Kosten immer aufteilen können und es somit für sie günstiger wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine GbR jeder Zeit ohne Stammkapital gegründet werden kann. Es ist nur wichtig, dass sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen, die denselben Geschäftszweck verfolgen möchten. Sie müssen sich nur beim Gewerbeamt anmelden, um auch wirklich starten zu können und der Rest kommt von alleine.