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Gesellschaft bürgerlichen Rechts – Was ist das?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (abgekürzt: GbR) ist ein Gewerbe und zählt zu den Personengesellschaften.
Mindestens zwei Person kann gründen
Gegründet wird eine GbR von mindestens zwei Personen. Dies ist die Voraussetzung zur Gründung einer GbR. Dabei können die Personen natürliche oder juristische Personen sein.
Ist die Gründung einfach?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts zählt zu einen der beliebten Rechtsformen, weil die Gründung einfach ist und schnell erfolgen kann. Warum einfach?
Um eine GbR zu gründen muss man keinen Gesellschaftsvertrag abschließen, sich nicht im Handelsregister eintragen lassen und es ist kein Stammkapital notwendig. Man muss nur lediglich beim Gewerbeamt vorstellig werden.
Wie meldet man eine GbR an?
Die Gründung einer GbR erfolgt ganz einfach beim zuständigen Gewerbeamt. Man braucht nicht erst vorstellig beim Notar werden oder woanders. Die Gesellschafter müssen nur ihr Ziel festlegen und ihr zuständiges Gewerbeamt ausfindig machen.
Es kann sein, dass es in größeren Städten mehrere Gewerbeämter gibt oder auch andere Gemeinden zuständig sind für die Gewerbeanmeldung.
Kann man auch online anmelden?
Es kann sein, dass in der jeweiligen Stadt die Online Anmeldung angeboten wird. Nach dem das zuständige Amt ausfindig gemacht worden ist, beginnt die Anmeldung des Gewerbes. Dafür müssen die Gesellschafter der GbR das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen. Dieses Formular muss von jedem Gesellschafter einzeln und für sich ausgefüllt werden.
Sie müssen es alle für sich ausfüllen, weil jeder den Gewerbeschein benötigt. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden, damit man der Tätigkeit nachkommen darf. Um den Gewerbeschein zu kriegen, müssen noch die weiteren erforderlichen Unterlagen eingereicht werden und die entsprechende Bearbeitungsgebühr muss gezahlt werden.
Wie sieht das Formular zur Gewerbeanmeldung aus?
Zuerst beginnt man mit den Angaben zur eigenen Person, wie zum Beispiel: Name und Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und Staatsangehörigkeit. Anschließend folgen die Angaben zum Gewerbe. Hier muss man angeben:
- Wie viele Geschäftsführer gibt es?
- Wo ist der Sitz des Gewerbes?
- Von welcher Tätigkeit handelt es?
- Werden Mitarbeiter beschäftigt?
- Handelt es von einem Nebengewerbe?
- Wann wird mit der Tätigkeit begonnen?
Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?
Das Formular ist sorgfältig auszufüllen. Vor Ort kann man den Beamten um Hilfe bitten, wenn man keine genaue Vorstellung hat, wie man das Formular ausfüllen soll.
Du willst vorbereitet zum Gewerbeamt? Kein Problem! Bei uns auf GewerbeAnmeldung.com kannst du gemeinsam mit unserer Hilfe das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen.
Hierbei kannst du uns all deine Fragen stellen und erlebst auch keine Überraschungen vor Ort beim Gewerbeamt. Die gemeinsam ausgefüllten Unterlagen kriegt du von uns zugeschickt und das einzige was du noch tun musst, ist diese bei deinem zuständigen Gewerbeamt einzureichen und schon die Anmeldung erledigt.
Welche Unterlagen benötigt man um eine GbR anzumelden?
Neben dem Antrag auf Gewerbeanmeldung müssen auch notwendige Unterlagen eingereicht werden, damit der Antrag bearbeitet werden kann. Dabei sollten die Unterlagen vollständigen sein. Je nach dem welcher Tätigkeit man nachkommen möchte, können noch weitere Unterlagen angefordert werden. Im Allgemeinen werden benötigt:
- Der gültige Personalausweis oder Reisepass
- Bei nicht EU-Bürgern wird ein gültiger Aufenthaltstitel verlangt
- Eventuell eine aktuelle Meldebescheinigung
- Je nach dem welche Tätigkeit ausgeübt werden soll, können Nachweise oder Qualifikationen verlangt (z.B. Führungszeugnis oder Nachweis der fachlichen Kompetenz)
- Bei juristischen Personen wird die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter benötigt
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Wenn man das Formular zur Gewerbeanmeldung ausgefüllt, die notwendigen Unterlagen eingereicht und die Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man die Zulassung und kann mit der Tätigkeit beginnen.
Bis wann muss die Anmeldung erfolgt sein?
Zur Anmeldung des Gewerbes gibt es Fristen, die man einhalten muss. Die Anmeldung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sollte rechtzeitig erfolgen, denn wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann man mit Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros rechnen. Um diesen Stress zu vermeiden und auf der sicheren Seite zu sein, sollte man schon vor Beginn mit der Tätigkeit beim Gewerbeamt vorstellig werden und seine Tätigkeit anmelden.
Wie meldet man sich beim Finanzamt an?
Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt über die Gewerbeanmeldung. Daraufhin schickt das Finanzamt die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen zu. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen. Falls es zu lange dauern sollte, kann man zur Sicherheit das Finanzamt kontaktieren.
Der steuerliche Erfassungsbogen muss ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Neben dem Bogen zur steuerlichen Erfassung kriegt man auch eine Steuer-ID zugeschickt, für das Gewerbe selbst. Diese ist wichtig und sollte auf jeder Rechnung, die im Namen der GbR ausgestellt, angegeben werden.
Wie sieht der steuerliche Erfassungsbogen aus?
Den steuerlichen Erfassungsbogen kriegt man vom Gewerbeamt zugeschickt. Erstmal beginnt es mit den Angaben zur eigenen Person und daraufhin werden Fragen zum Gewerbe beantwortet, welche sich auf die finanzielle Aspekte beziehen. Folgende Angaben werden gemacht:
Zuerst gibt man seine eigenen Informationen an:
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Identifikationsnummer
- Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
- Tätigkeit, welche angemeldet wird
- Bankverbindung
- Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)
Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:
- Anschrift des Unternehmens
- Datum, wann man beginnen möchte
- Kammerzugehörigkeit
- Gründungsgrund: Handelt es von einer Neugründung oder Ummeldung? (meistens Neugründung)
Schritt für Schritt um ein Gewerbe anmelden
Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel man sich vorstellt an Einnahmen zu erzielen. Man kann dazu am Anfang keine genauen Angaben machen und muss man auch nicht unbedingt, weil man nicht sofort abschätzen kann, wie viel man genau gewinnen wird. Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden, welches aber nicht so schlimm ist.
Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind speziell auf einige Berufe ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt.
Der sechste Punkt ist zum Beispiel an Bauunternehmer gerichtet. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Im letzten Punkt muss man angeben, ob man von der Regelung des Kleinunternehmers profitieren möchte.
Sind sie neu bei eine Gewerbeanmeldung?
Man macht sich neu selbstständig und ist ganz neu auf dem Gebiet. Es können dabei einem tausende von Fragen durch den Kopf gehen, welche auch verunsichern können. Es ist völlig normal. Doch auf GewerbeAnmeldung.com braucht man sich keine Sorgen machen.
Wir sind für dich da und unterstützen dich. Gemeinsam füllen wir die Unterlagen aus. Beim Ausfüllen kannst du jede Frage stellen die dir durch den Sinn geht. Das einzige was du dann tun musst, ist es die Unterlagen bei deinem zuständigen Amt abzugeben und schon kannst du starten. Wir begleiten dich auch nach der Anmeldung deiner Tätigkeit noch und sind in jeder Notsituation für dich da.
Was kostet die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist sehr kostengünstig für den Gesellschafter. Ein großer Vorteil, den man bei der Gründung einer GbR hat, ist, dass man keinen Stammkapital aufweisen muss.
Die einzigen Kosten, die die Gesellschafter an erster Stelle tragen müssen sind die Bearbeitungsgebühren beim Gewerbeamt. Wie hoch genau die Kosten der Gewerbeanmeldung vor Ort sind, kann man nicht genau sagen, weil es von Stadt zu Stadt variieren kann. Doch in der Regel belaufen sich die Kosten auf rund 20 bis 60 Euro.
Ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich zur Gründung einer GbR?
Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist es zwingend nicht erforderlich einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen, da es nicht im Handelsregister eingetragen wird. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind auch mündliche Vereinbarungen rechtsgültig. Die Abmachungen sind auch nur dann rechtsgültig, wenn alle Gesellschafter zustimmen. Da es sich bei einer GbR nicht um eine eingetragene Gesellschaft handelt, gibt es auch keine Vorgaben wie der GbR-Vertrag aussehen muss. Dieser kann ganz individuell aussehen.
Für einen lückenlosen Gesellschaftsvertrag sollte man sich Hilfe von einem Anwalt einholen. In dem Gesellschaftsvertrag kann folgendes festgehalten werden:
- Geschäftszweck
- Geschäftsdauer (falls notwendig)
- Die Geschäftsführer
- Die Aufteilung der Aufgaben
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Wenn doch ein Stammkapital eingebracht wird: Wer bringt wie viel Kapital mit?
- Falls ein Gesellschafter abtritt
- Wenn ein Todesfall vorliegt
- Falls die GbR verkauft wird
Wie kann ein GbR sich löschen?
Falls ein Gesellschafter aus der GbR aussteigen möchte und es nur zwei Gründer gab, löst sich automatisch die GbR, weil die Voraussetzung nicht mehr erfüllt ist. Auch wenn kein Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben ist, sollte man es tun, um sich selbst abzusichern.
Um spätere Interessenkonflikte zu vermeiden, ist es immer besser alles schriftlich in einem Gesellschaftsvertrag festzuhalten. Vor allem weil persönliche Beziehungen unter den Konflikten leiden. Ein Gesellschaftsvertrag dient dazu alles zu regeln und zu lösen.
GbR als Mitglied bei der IHK
Mit der Gewerbeanmeldung beginnt auch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer. Die Mitgliedschaft bei der IHK ist für jeden Gewerbetreibenden in Deutschland verpflichtend und kann nicht abgetreten werden. Die Höhe des Mitgliedschaftsbeitrages hängt davon ab, ob man im Handelsregister eingetragen ist. Es kann 30 bis 70 Euro betragen, und wenn es eingetragen ist 150 bis 300 Euro. Der jährliche Mitgliedschaftsbeitrag ist nicht umsonst, denn die IHK bietet dem Gewerbe Weiterbildungskurse und Zertifikate an.
Keine Kosten bei der IHK? Wir helfen dir deine Kosten zu senken! Wir auf GewerbeAnmeldung.com überprüfen und berechnen es für dich und versuchen die Mitgliedschaftskosten bis auf null Euro zu senken!
Kann man eine GbR online anmelden?
Heut zu Tage ist es auch durchaus möglich, dass man sein Gewerbe auch online anmelden kann. Doch ist es noch nicht bundesweit abgedeckt und hängt von der jeweiligen Stadt ab, wo man sein Gewerbe anmelden wird. Die Online-Anmeldung bietet einen großen Vorteil an. Dadurch kann man jeder Zeit sein Gewerbe anmelden, ohne dass man erst mal einen Termin machen muss.
Es kann durchaus sein, dass es dauert bis man einen Termin bekommt und dadurch kann man auch später mit der Tätigkeit beginnen. Dies ist ein großer Zeitverlust für den Gewerbetreibenden. Oder aber auch kann es sein, dass man vor Ort warten muss bis man drankommt. Mit dem Online-Verfahren kann die Anmeldung jeder Zeit bequem von Zuhause erfolgen.
Namensgebung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf nicht irgendein frei erfundener Name gegeben werden. Es gibt Vorgaben, an die sich die Gesellschafter halten müssen. Im Namen der GbR müssen die Namen der Gesellschafter enthalten sein. Nach den Namen der Gesellschafter muss am Ende ‚GbR‘ stehen bzw. es muss kenntlich sein, dass es von einer GbR handelt.
Die Namen der Gesellschafter müssen enthalten sein, um die GbR zurück zu verfolgen. Nach den Namen der Gesellschafter kann man einen Zusatz hinzufügen, welches die Tätigkeit der GbR beschreibt. Ein Beispiel hierfür: ‚Marie Buch und Johannes Buch Reinigung‘.
Welche Steuern zahlt man bei einer GbR?
Bei einer GbR zahlt man die Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
GbR: Einkommenssteuer
Einkommenssteuer werden vom Gesellschafter in der privaten Steuererklärung gezahlt.
GbR: Gewerbesteuer
Gewerbesteuer sind jährlich zu bezahlen und werden vom Gewerbeamt berechnet. Sie können unterschiedlich aussehen.
GbR: Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist die Mehrwertsteuer. Diese betragen 19% und werden von jeder Einnahme, die man erzielt, gezahlt. Doch kann man sich die Umsatzsteuer sparen, wenn man die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nimmt.
Wie viel Umsatz darf man mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erwirtschaften?
Mit einer Gesellschaft bürgerlichen Recht ist es erlaubt jährlich 25.000 Euro Gewinn bzw. 260.000 Umsatz zu erwirtschaften. Eine GbR ist nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet und es reicht die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.
Kann eine GbR die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Im steuerlichen Erfassungsbogen kann man die Regelung eines Kleinunternehmers in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für den neuen Selbstständigen. Es soll ihn in den ersten zwei Jahren unterstützten und den Start erleichtern. Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, zahlt in den ersten zwei Jahren keine Umsatzsteuer.
GbR: Kann man von den Umsatzsteuern befreit sein?
Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen.
Welche Kosten bringt eine GbR jährlich mit sich?
Die genauen Kosten ganz unterschiedlich aussehen. Diese hängen davon ab, welche Tätigkeit man ausüben wird. Folgende Kosten können aufkommen:
- Die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer
- Miete für eine Räumlichkeit
- Partnerschaften
- Neuanschaffungen
- Mitarbeiter
- Eventuell Versicherungen
Eine GbR als Nebengewerbe
Ein Nebengewerbe eignet sich am besten für die, die sich noch nicht ganz sicher sind und nicht direkt alles auf Spiel setzen möchten. Durch die Nebentätigkeit empfindet man keinen Druck schnell erfolgreich zu werden und hat genug Zeit sich dabei auszutesten. Im Nachhinein kann man es immer noch ohne Probleme in eine Haupttätigkeit ummelden. Dadurch, dass man eine Haupteinnahmequelle hat, ist man finanziell abgesichert und muss sich keine Sorgen um finanzielle Notlagen machen. Währenddessen kann man den Markt in Ruhe erkunden und Kontakte knüpfen.
Muss man den Arbeitgeber von der Nebentätigkeit informieren?
Ob der Arbeitgeber informiert werden muss, hängt immer vom Arbeitsvertrag ab. Wenn es im Vertrag enthalten ist, muss in jedem Fall der Arbeitgeber benachrichtigt werden. Falls nicht ist es nicht zwingend erforderlich. Es sei denn es herrscht dadurch Wettbewerb. In dem Fall muss man den Arbeitgeber wiederum informieren. Am besten ist es, dass man den Arbeitgeber in jedem Fall informiert, damit man sein Vertrauen nicht missbraucht.
Auf was muss die Gesellschafter sich beachten?
Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit muss man beachten, dass die Arbeitszeiten nicht beeinträchtigt werden und die Arbeit auch nicht nachlässt. Zu dem sollte auch beachtet werden, dass die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschritten werden.
GbR für Freiberufler
Freiberufler können sich auch zur GbR zusammenschließen. Wer zu den Freiberuflern zählt ist im Einkommenssteuergesetz klar geregelt und diese sind eigentlich von der Gewerbeanmeldung ausgenommen. Doch können Freiberufler auf eigenen Wunsch ein Gewerbe anmelden und somit auch eine GbR.
Dabei müssen beide in ihrer Tätigkeit freiberuflich sein. Doch verlieren hierbei die Freiberufler ihren steuerlichen Vorteil, weil sie Gewerbesteuer zahlen müssten. Bevor sie also direkt ein Gewerbe anmelden, sollten sie sich darüber erkundigen, ob es sich lohnen würde ein Gewerbe anzumelden.
Pflichten und Rechte der Gesellschafter bei einer GbR
Wie auch bei jedem anderen Gewerbe gibt es Rechte und Pflichten, die der Gesellschafter bei einer GbR einhalten muss. Grundsätzlich muss er allen seinen Aufgaben, die ihm zugeteilt worden sind, nachkommen.
Als Gesellschafter der GbR muss man immer im Sinne des Gewerbes handeln und darf keine Entscheidungen treffen, die der GbR schaden könnte. Natürlich muss man hierbei beachten, dass mit einer Entscheidung alle Gesellschafter einverstanden sein müssen. Die Gesellschafter haben jeder Zeit das Recht auf das Einsehen der Dokumente.
Fazit
Man hat mit einem Partner eine Geschäftsidee, jedoch kann man nicht viel Geld aufweisen? Dann eignet sich am besten eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Es müssen sich nur mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen und ihre gewerbliche Tätigkeit anmelden.
Um die Tätigkeit beim Gewerbeamt anzumelden, müssen sie keinen Gesellschaftsvertrag und keinen Stammkapital aufweisen, weshalb die Anmeldung auch einfach erfolgen kann. Die Anmeldung sollte schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen. Nach der Gewerbeanmeldung kriegt man den Gewerbeschein und somit die offizielle Zulassung, um mit der Tätigkeit starten zu können. Ohne diese kann man nicht mit der Tätigkeit beginnen.
Falls man unberechtigt mit der Tätigkeit beginnt, kann man mit teuren Konsequenten rechnen. Wer sich bei der Gründung zunächst noch unsicher ist, kann zuerst eine Nebentätigkeit anmelden. Dabei kann man sich in Ruhe austesten und empfindet keinen Druck. Später kann man es immer noch ummelden und richtig durchstarten.