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Was ist eine GbR?
Eine GbR auch BGB-Gesellschaft genannt, ist eine Personengesellschaft, welche von mindestens zwei juristischen oder natürlichen Personen gegründet wird. Bei einer GbR ist es vorausgesetzt, dass mindestens zwei Personen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen.
Die GbR-Gründung ist unkompliziert und zählt daher zu den einfachsten Formen der Gründung eines Gewerbes. Grundsätzlich ist eine Gewerbeanmeldung bei einer GbR vorgeschrieben. Eine Ausnahme bilden dagegen die Freiberufler.
Sie müssen auch beim GbR gründen, kein Gewerbe anmelden. Sie müssen sich direkt an das Finanzamt wenden, sowie auch keine freiberufliche GbR muss dort gemeldet werden. In der Regel wird das Finanzamt vom Gewerbeamt informiert, jedoch kann dies etwas Zeit in Anspruch nehmen, deshalb sollten die Gesellschafter es selbst vornehmen.
Zu dem muss eine GbR bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen werden und abhängig von der Tätigkeit, der man nachkommt, eventuell bei der Handwerkskammer.
Eine GbR muss nicht im Handelsregister eingetragen werden. Ein Gesellschaftsvertrag ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber zum Schutz der Gesellschafter ist es von Vorteil es trotzdem zu tun. Somit kann man auch spätere Konflikte vermeiden oder aber schneller lösen.
Ist eine GbR ein Gewerbe?
Wenn mindestens zwei Gesellschafter sich zusammen tun, um den selben Ziel zu verfolgen und damit Gewinn beabsichtigen, muss eine Gewerbeanmeldung erfolgen und ist somit ein Gewerbe.
Die Gewerbeanmeldung muss bevor man mit der Tätigkeit beginnt erfolgen, weil man vom Gewerbeamt seinen Gewerbeschein erhaltet und erst damit berechtigt ist der Tätigkeit nachzukommen.
Je nach dem welcher Tätigkeit man nachkommt, kann es sein das eine Gewerbeanmeldung nicht vorgeschrieben ist. Freie Berufe sind von der Anmeldung eines Gewerbes befreit. Dies hat den Vorteil, dass diese Gesellschafter später keine Gewerbesteuer zahlen müssen.
Muss man eine GbR beim Gewerbeamt anmelden?
Beim zuständigen Gewerbeamt muss man eine GbR melden, wenn die Gesellschafter damit beabsichtigen Gewinn zu erzielen und wenn man gewerblich tätig sein wird.
Bei der Anmeldung müssen vor alle Gesellschafter vor Ort anwesend sein und einzeln das Formular zum Anmelden ausfüllen. Die Gesellschafter tun sich dann zusammen und bilden eine GbR.
In welchem Fall muss man nicht zum Gewerbeamt?
Im Fall von freien Berufen muss keine Gewerbeanmeldung erfolgen. Sie müssen sich direkt beim zuständigen Finanzamt anmelden und das Formular zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Wenn Freiberufler sich zu einer GbR zusammenschließen, dann müssen auch alle Personen zu der Kategorie zählen. Jedoch muss man beachten, dass auch in diesem Fall eine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt nötig sein kann. Letztendlich entscheidet das Finanzamt darüber.
Ein Beispiel hier für ist der Beruf als Fotograf: Wenn sie im Auftrag arbeiten und Passfotos für Behörden machen, handelt es von einer gewerblichen Tätigkeit.
Also bevor man mit der Tätigkeit anfängt, sollte man zum Finanzamt und die entscheiden dann, ob es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Auch darf man den freien Berufen nicht nachkommen, ohne es gemeldet zu haben. Sonst können Ordnungswidrigkeiten folgen.
Welche Berufsgruppen gehören zu den Freiberuflern?
Freie Berufler sind laut § 18 des Einkommensteuergesetzes in Deutschland klar geregelt. Sie werden auch Katalogberufe genannt. Diese wären zum Beispiel:
- Ärzte
- Rechtsanwälte
- Notare
- Unternehmensberater
- Steuerberater
- Ingenieure
- Architekten
- Heilpraktiker
- Journalisten
- Übersetzer
- uvm.
Allgemein kann man sagen, dass wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeiten zu den Freien Berufen gehören. Ob es sich um einen Freien Beruf handelt, entscheidet letztendlich das Finanzamt.
Wenn sich diese Katalogberufe selbstständig machen wollen, müssen sie ihre berufliche Qualifikation nachweisen, zum Beispiel anhand ihrer Ausbildung. Zu dem gibt es auch Kammerpflichtige Berufe, bei denen man sich anmelden muss. Diese Berufe wären zum Beispiel: Ärzte, Apotheker, Notare, Steuerberater und Architekten.
Versicherung bei Freien Berufen
Bei freien Berufen müssen die Personen die Krankenversicherungskosten selbst tragen. Die Entscheidung, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern lassen, liegt bei ihnen selbst. Sie sollten für sich selbst entscheiden, welche Versicherungsart für sie besser ist.
Welche Unterlagen benötigt man?
Zur Anmeldung von einer GbR benötigt man beim zuständigen Gewerbeamt das Formular zur Anmeldung. Dieses Formular muss von jedem Gesellschafter einzeln ausgefüllt und abgegeben werden. Um die Identität nachweisen zu können, braucht man den Personalausweis oder Reisepass.
Falls man eine ausländische Staatsbürgerschaft hat, muss man im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sein. Je nach Tätigkeit kann es auch sein, dass ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert werden kann. Freie Berufler melden sich direkt beim zuständigen Finanzamt an und vor Ort wird entschieden, ob es sich tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.
Die fachliche Qualifikation muss vom Freiberuflern nachgewiesen werden können. Erst nach dem die Anmeldung erfolgt ist, dürfen die Gesellschafter der Tätigkeit nachkommen und ihr Geld verdienen. Falls man bei der GbR noch Mitarbeiter beschäftigen wird, muss man bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer anfordern.
Welche Steuern zahlt die GbR?
Bei einer GbR gibt es 3 Arten von Steuer die gezahlt werden: die Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Einkommenssteuer werden nicht von der Gesellschaft selbst gezahlt, sondern werden bei den Gesellschaftern in der privaten Einkommenssteuererklärung angegeben.
Gewerbesteuer werden gezahlt, wenn eine Gewerbeanmeldung vorliegt. Das heißt freie Berufler sind von den Gewerbesteuern befreit, wenn keine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erfolgt ist. Zu dem zahlt man bei einer GbR auch Umsatzsteuer.
Ist eine GbR umsatzsteuerpflichtig?
Eine GbR ist umsatzsteuerpflichtig. Das heißt bei jedem Betrag der in Rechnung gestellt wird, zahlt man 19% Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer sind auf jeder Rechnung zu finden. Umsatzsteuer kennen wir aus unserem Alltag.
Aus Sicht der Gesellschaft werden es Umsatzsteuer genannt und aus der Sicht vom Kunden sind es die Mehrwertsteuer. Bei manchen Berufen können die Umsatzsteuer auch 7% betragen.
Muss man einen GbR-Vertrag machen?
Ein Vertrag ist bei einer GbR nicht unbedingt Pflicht, denn auch Abmachungen die mündlich getroffen werden sind gültig. Doch um spätere Konflikte zu vermeiden, ist es auch für die Gesellschafter von Vorteil ein Gesellschaftsvertrag schriftlich nieder zu schreiben. In einem Gesellschaftsvertrag kann man alles mögliche festhalten.
An erster Stelle sollte man den Zweck der GbR festhalten, um später nicht davon abzuweichen. Zusätzlich kann im Gesellschaftsvertrag die Aufgaben der Gesellschafter, Geschäftsführungsaufteilung, Gewinn- und Verlustverteilung stehen. Auch kann man schriftlich den Fall der Auslösung oder falls einer der Gesellschafter abtreten sollte aufschreiben.
Alle Gesellschafter sollten einverstanden sein, wenn man eine Abmachung trifft. Falls einer nicht einverstanden ist, ist die Entscheidung auch nicht gültig. Die Gesellschafter dürfen keine Entscheidungen treffen, die der GbR schaden würde.
Bei einer GbR haften alle Gesellschafter zu gleichen Teilen und mit ihrem Privatvermögen. Falls ein Gesellschaftsvertrag gemacht wird, sollte man es am Ende von einem Anwalt überprüfen lassen.
Was sind die Vorteile einer GbR?
Der ganz große Vorteil bei einer GbR ist, dass man es kostengünstig gründen kann und kein Mindestkapital aufweisen muss. Dadurch kann man die GbR einfach und unkompliziert gründen.
Zu dem hat man den Vorteil, dass man die Kosten, die aufkommen könnten, untereinander mit den Gesellschaftern teilt. Falls Personen den selben Zweck verfolgen möchten, macht es Sinn sich zusammenzuschließen.
Außerdem ist auch der schriftliche Teil ganz einfach, denn die Anmeldung bei den notwendigen Gewerben muss erfolgen. Ein Gesellschaftsvertrag ist nicht zwingend erforderlich. Auch ist die Buchhaltung bei einer GbR einfach, denn die Einnahme-Überschuss-Rechnung reicht aus.
Was sind die Vorteile einer freiberuflichen GbR?
Auch bei freien Berufen kann man sich die Kosten der GbR teilen und muss keinen Mindestkapital aufweisen. Außerdem können sich diese die Arbeit aufteilen, vor allem dann, wenn man den selben Beruf ausübt.
Auch besteht die Möglichkeit, dass der eine den anderen Gesellschafter ergänzen kann, wenn es an fachlicher Kompetenz mangelt. bei einer freiberuflichen GbR genügt auch die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung zur Buchführung.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gründung einer GbR einfach und unkompliziert ist. Das einzige was man dafür tun musst, ist zum zuständigen Gewerbeamt und die GbR anmelden. Hier für benötigt man nur das Formular zur Anmeldung, seinen Personalausweis oder Reisepass und falls man eine ausländische Staatsangehörigkeit hat eine gültige Aufenthaltsgenehmigung.
Je nach dem welche Tätigkeit man ausüben wird, können noch zusätzliche Nachweise und Qualifikationen gefordert werden. Bei Freiberuflern muss die fachliche Kompetenz nachgewiesen werden. Sie melden sich direkt beim Finanzamt an, welche dann entscheiden ob es sich tatsächlich um einen freien Beruf handelt und den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen.
Für freie Berufe ist der steuerliche Erfassungsbogen die Zulassung dafür, dass man der Tätigkeit nachkommen kann. Bei einer nicht freiberuflichen GbR ist das Formular zur Anmeldung, auch Gewerbeanzeige genannt, die Zulassung der Behörde.
Die Anmeldung sollte am Besten vor Beginn der Tätigkeit erfolgen. Sonst könnten Ordnungswidrigkeiten folgen. Ein Gesellschaftsvertrag ist bei einer GbR nicht vorgeschrieben, jedoch wäre es ein Vorteil für die Gesellschafter.
Hier kann man vieles festhalten, wie zum Beispiel den Zweck der Gesellschaft, die Arbeitsaufteilung, Gewinn- und Verlustverteilung und vieles mehr. Somit kann man spätere Interessenkonflikte vermeiden und auch schneller lösen.
Bei einer GbR hat man den Vorteil, dass man es kostengünstig gründen kann, weil man kein Mindestkapital aufweisen muss. Deshalb zählt eine GbR auch zu den einfachen Formen. Außerdem können bei einer GbR jegliche Kosten mit den anderen Gesellschaftern geteilt werden.