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Was ist eine GbR?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auch BGB-Gesellschaft genannt gehört zu den Personengesellschaften und ist somit auch ein Gewerbe. Die GbR-Gründung erfolgt von mindestens zwei Personen.
Eine Person alleine kann keine GbR gründen. Diese können sowohl natürliche Personen sein als auch juristische Personen. Die Gründung einer GbR ist einfach und unkompliziert, weshalb sie auch als einer der beliebtesten Rechtsformen gilt. Sie eignet sich gut für Personen, die den selben Geschäftszweck verfolgen möchten.
Wie gründet man eine GbR?
Die GbR-Gründung beginnt beim Gewerbeamt. Zuerst muss man das zuständige Gewerbeamt für sich finden. In Großstädten, wie zum Beispiel in Berlin, kann es durchaus sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt.
Nach dem man das zuständige Gewerbeamt ausfindig gemacht hat, muss man sich entweder ein Termin machen oder man kann ohne Termin zur Anmeldung.
Dies hängt letztendlich vom Gewerbeamt selbst ab. Vor Ort füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Bei dem Formular zur Gewerbeanmeldung muss man Angaben zur eigenen Person und zum Gewerbe sprich zur GbR machen.
Das Formular muss hier von jedem Gesellschafter einzeln ausgefüllt werden. Deshalb müssen alle Gesellschafter vor Ort anwesend sein. Nach der Gewerbeanmeldung bekommt man den Gewerbeschein und ist offiziell dazu berechtigt der Tätigkeit nachzukommen. Ohne den Gewerbeschein ist es nicht erlaubt.
Das heißt auch sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, welches auf Gewinn ausgerichtet ist, muss einer Anmeldung beim Gewerbeamt nachgekommen werden. Wenn man es nicht rechtzeitig macht, kann es zu Bußgeld führen in Höhe von mehreren Tausenden Euros.
Um diesen Stress zu vermeiden, sollte man die GbR schon vor Beginn mit der Tätigkeit anmelden. Lesen sie unseren Inhalt, um mehr über GbR Gründung zu erfahren.
Wie sieht ein Formular zur Gewerbeanmeldung aus?
Bei dem Formular zur Gewerbeanmeldung macht man Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb. Hierbei sollte man darauf achten es sorgfältig auszufüllen. Vor Ort kann man sich auch Hilfe von einem Beamten einholen. Das Formular ist in zwei Teilen aufgeteilt und beinhaltet folgende Punkte:
Angaben zur Person:
- Name und Vorname der Person
- Geschlecht
- Geburtsdatum und Geburtsland
- Staatsangehörigkeit
- Anschrift
Angaben zum Betrieb:
- Anzahl der Geschäftsführer oder gesetzlichen Vertreter
- Anschrift des Betriebes
- Tätigkeit, die angemeldet wird
- Haupt- oder Nebengewerbe
- Datum des Beginns
Nach dem das Formular ausgefüllt worden ist und zusammen mit den notwendigen Unterlagen einreicht, ist die Gewerbeanmeldung auch erledigt und man kann mit der Tätigkeit bald beginnen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängen immer von der Tätigkeit ab, der man nachkommen möchte. In jedem Fall werden benötigt:
- der gültige Personalausweis oder Reisepass
- bei nicht EU-Bürgern der gültige Aufenthaltstitel
- eventuell eine Meldebescheinigung
- bei juristischen Personen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
- ebenfalls bei juristischen Personen der Gewerbezentralregisterauszug
Weitere Unterlagen wie Nachweise oder Qualifikationen können vor Ort vom Beamten angefordert werden, wie zum Beispiel ein Führungszeugnis. Mit Qualifikationen ist gemeint der Nachweis einer fachlichen Kompetenz.
Je nach dem um welche Tätigkeit es sich genau handelt, kann es sein, dass man diese Nachweisen muss. Neben den Unterlagen muss auch die entsprechende Bearbeitungsgebühr gezahlt werden. Die genauen Bearbeitungsgebühren hängen von der jeweiligen Stadt.
Kosten für Gründung
In der Regel belaufen sich die Kosten auf 20 bis 60 Euro. Diese Gebühren muss von jedem Gesellschafter gezahlt werden, da jeder für sich selbst ein Gewerbeschein beantragen muss.
Kann man auch Online eine GbR anmelden?
Heut zu Tage ist die Gewerbeanmeldung viel leichter geworden, weil man nicht unbedingt vor Ort erscheinen braucht. Viele Städte bieten inzwischen eine Online-Plattform an, wo man der Gewerbeanmeldung online nachkommen kann. Auch kann man eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts online anmelden. Im Prinzip ist es das selbe wie auch bei der Anmeldung vor Ort.
Wie kann man online eine GbR anmelden?
Man füllt das Formular zur Anmeldung aus und schickt die notwendigen Unterlagen ab. Per E-Mail erhaltet man dann seine Bestätigung. Das Positive bei der Online-Anmeldung ist , dass man jeder Zeit der Gewerbeanmeldung nachkommen kann und nicht abhängig von Öffnungszeiten ist. So kann man auch rechtzeitig ein Gewerbe anmelden, wenn man doch erst auf einen Termin warten muss, welcher nicht zeitnah ist.
Zuerst muss man sich erkunden, ob die eigene Stadt es anbietet. Wenn ja, dann kann man selbst entscheiden ob man persönlich vor Ort erscheint oder bequem von Zuhause es erledigt.
Muss man persönlich zum Finanzamt?
Zur Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt muss man nicht unbedingt persönlich hin. Nach der Gewerbeanmeldung werden die Informationen vom Gewerbeamt an das Finanzamt weitergeleitet. Danach erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen und die Steuer-ID der GbR.
Den steuerlichen Erfassungsbogen sollte man sofort ausfüllen und zurückschicken. Die Steuer-ID des Gewerbes ist sehr wichtig, denn sie muss auf jeder Rechnung, die ausgestellt wird, angegeben werden. Ohne die Steuer-ID kann man auch erst keine Rechnungen ausstellen.
Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer
Sowie die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt auch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer automatisch. Das Gewerbeamt leitet die Informationen an die IHK weiter. Die Mitgliedschaft bei der IHK ist verpflichtend und kann nicht abgetreten werden.
Die Gebühren der Mitgliedschaft hängen von der Rechtsform eines Gewerbes ab und können unterschiedlich sein. Bei Kleinunternehmen beträgt die Mitgliedschaft zwischen 30 und 75 Euro und bei Unternehmen die im Handelsregister eingetragen sind zwischen 150 und 300 Euro im Jahr.
Ganz umsonst und unnötig ist die Mitgliedschaft nicht, denn im Gegenzug bietet die IHK für die Gesellschaft Weiterbildungskurse und Zertifikate an. Sie bieten der Gesellschaft an sich weiterzuentwickeln. Zertifikate sind sehr wichtig für einen Unternehmen, weil sie dies ihren Geschäftspartnern vorzeigen können und damit auch ein höheres Ansehen haben.
Können Freiberufler eine GbR gründen?
Auch Freiberufler haben das Recht sich zu einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusammen zuschließen. Auch hier die Voraussetzung, dass es mindestens zwei Freiberufler gibt, die eine GbR gründen.
Anders als bei normalen Gewerbetreibenden müssen Freiberufler kein Gewerbe anmelden, da sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich unterwegs sind. Freiberufler müssen sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden und den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen.
Beim Finanzamt muss man persönlich erscheinen. Vor Ort müssen die Freiberufler ihre fachliche Kompetenzen nachweisen, denn freie Berufe sind in Deutschland klar geregelt. Dazu gehören zum Beispiel:
- Ärzte
- Tierärzte
- Ingenieure
- Architekten
- Steuerberater
- Unternehmensberater
- Journalisten
- Schriftsteller
- und noch einige weitere Berufe
Grundsätzlich handelt es bei den freien Berufen von wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Da es sich hierbei um Berufe handelt, müssen Freiberufler ihre Fachliche Kompetenzen nachweisen (z.B. durch eine Ausbildung oder ähnliches).
Jedoch kann es trotzdem sein, dass auch ein Freiberufler in Ausnahmefällen einer Gewerbeanmeldung nachkommen müssen. Dies hängt davon ab in welchem Sinne man seinen freien Beruf ausübt. Es wird vom Beamten vor Ort entschieden.
Ist ein GbR-Vertrag Pflicht?
Bei einer GbR ist kein Gesellschaftsvertrag erforderlich. Anders als wie bei einer GmbH ist es bei der Gründung nicht notwendig. Bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts sind auch mündliche Abmachungen rechtsgültig.
Damit aber die Abmachungen auch ausgeführt werden können, müssen alle Gesellschafter mit der Entscheidung einverstanden sein. Trotzdem kann man auf eigenen Wunsch eines der Gesellschafter ein Gesellschaftsvertrag machen.
Es wäre sogar von Vorteil, damit man spätere Interessenkonflikte vermeiden kann oder auch Konflikte schneller lösen kann. Dadurch leiden auch keine persönlichen Beziehungen darunter.
In einem Gesellschaftsvertrag können verschiedene Punkte festgehalten werden und können ganz individuell aussehen. Punkte, die einem Gesellschaftsvertrag festgehalten werden können, sind:
- Geschäftszweck
- Höhe der Anteile des Gesellschafters
- Arbeitsaufteilung
- Gewinnverteilung
- den Fall der Auflösung
- oder falls ein Gesellschafter abtreten sollte
Im besten Fall sollte man den Gesellschaftsvertrag von einem Anwalt überprüfen lassen damit es lückenlos ist. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sollte man bedenken, dass alle Gesellschafter zu gleichen Teilen haften und mit ihrem Privatvermögen.
Da es sich bei einer GbR um eine Personengesellschaft handelt und somit nicht haftungsbeschränkt ist im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften.
Was kostet die Gründung einer GbR?
Die Gründung einer GbR ist kostengünstig und aus diesem Grund ist sie auch eine beliebte Rechtsform. Zuerst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt in Frage.
Die sind recht gering und belaufen sich in der Regel zwischen 20 bis 60 Euro. Weitere minimale Kosten anfallen, wenn weitere Unterlagen gefordert werden. Zu dem müssen die Gesellschafter auch bei der Gründung kein Mindestkapital aufweisen, weshalb die Gründung auch schnell und einfach erfolgen kann.
Weitere Kosten die bei der Gründung auf die Gesellschafter zukommen können, sind ganz unterschiedlich. Die Frage hierbei ist, ob man ein Räumlichkeit mieten muss oder zum Beispiel Geräte oder Neuanschaffungen benötigt. Diese Kosten kann man sich innerhalb der GbR aufteilen und kommt somit kostengünstiger davon, wie wenn man alleine ein Gewerbe gründet.
Namensgebung einer GbR
Bei der Namensgebung einer GbR gibt es Vorschriften an die sich die Gründer halten müssen. Bei einer GbR kann man keinen frei erfundenen Namen nutzen. Bei dem Gesellschaftsnamen müssen alle Namen der Gründer angegeben werden.
Nach den Namen muss auch bekanntlich gemacht werden, dass es sich um eine GbR handelt. Nach dem Namen hat man auch die Möglichkeit einen frei erfundenen ranzuhängen.
Ein Name für eine GbR könnte so aussehen: “Tim Heidermann und Laura Müller Reinigung GbR“. Sowie die Steuer-ID muss auch der Name der GbR auf jeder Rechnung stehen und immer bekanntlich gemacht werden.
Welche Steuern zahlt man bei einer GbR?
Bei einer GbR zahlt man auch wie bei anderen Arten eines Gewerbes die Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Die Einkommenssteuer werden nicht von der GbR selbst gezahlt, sondern werden in der privaten Steuererklärung des Gesellschafters angegeben.
Gewerbesteuern werden jährlich bezahlt und werden entsprechend der GbR berechnet. Umsatzsteuer betragen 19% und sind auf jeder Rechnung zu finden. Die Umsatzsteuer sind die Mehrwertsteuer und werden letztendlich vom Kunden selbst gezahlt. Jedoch kann sich eine GbR von dem Umsatzsteuern befreien.
Kann eine GbR ein Kleingewerbe sein?
Auch eine GbR kann von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Es ist eine Starthilfe für neu gegründete Unternehmen und soll sie in den ersten Jahren entlasten.
Wer von der Kleinunternehmerregelung profitieren möchte meldet dies nicht beim Gewerbeamt an, sondern beim zuständigen Finanzamt. Es muss im steuerlichen Erfassungsbogen angegeben werden.
Bei der Regelung kann man sich von dem Umsatzsteuern befreien lassen, aber dafür muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung ist, dass man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaftet.
Wer diese beiden Voraussetzungen erfüllt, zahlt keine Umsatzsteuer. So kann man für ein Kleingewerbe eine Menge Geld sparen.
Pflichten und Rechten bei einer GbR
Die Gründer haben Pflichten, denen sie nachkommen müssen und genauso haben sie auch Rechte bei einer GbR. Zu den Pflichten von einem Gesellschafter gehören, dass sie ihre Aufgabe bzw.
Tätigkeit nachkommen. Sie müssen ihren Leistungen, die abgemacht worden sind nachkommen. Zu dem müssen sie auch immer im Sinne der GbR handeln. Das heißt, dass sie keine Entscheidungen treffen dürfen, die der GbR schaden könnten. Dazu zählt zum Beispiel Wettbewerb.
Außerdem haben alle Gesellschafter das Recht und auch die Pflicht zum gemeinsamen führen der GbR. Außerdem hat jeder Gesellschafter das Recht sich alle Dokumente einsehen zu können.
Was sind die Vorteile und Nachteile einer GbR Gründung?
Eine GbR bietet einige Vorteile. Der größte Vorteil fängt bei der Gründung an, denn die GbR-Gründung ist kostengünstig. Bei dem zuständigen Gewerbeamt muss man nur die Bearbeitungsgebühren bezahlen und müssen auch kein Mindestkapital aufweisen.
Weitere Kosten, die auf den Gesellschafter bzw. auf die Gesellschaft zukommen, können sich untereinander aufgeteilt werden. Somit ist auch ein einzelner Gesellschafter entlastet und muss nicht alleine für alle Kosten aufkommen.
Man kann sich nicht nur die Kosten aufteilen, sondern auch die Arbeit untereinander. Da der Gesellschaftsvertrag beim Notar nicht beurkundet werden muss, ist auch die Eintragung im Handelsregister nicht Pflicht.
Dadurch sinken auch die Kosten bei der Industrie- und Handelskammer. Als Kleingewerbe kann eine GbR sich auch von den Umsatzsteuern befreien und auch hier sparen.
Da auch kein hoher bürokratischer Aufwand besteht, ist die Gründung somit einfacher. Die Nachteile der GbR sind nur, dass die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften und die Umsatzgrenze bei 260.000 Euro liegt.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gründung einer GbR einfach, schnell und kostengünstig ist. Voraussetzung ist, dass sich mindesten zwei natürliche oder juristische Personen sich zusammenschließen.
Wenn sich die zwei Gesellschafter gefunden haben und eine gemeinsame Geschäftsidee haben können sie ihre GbR beim zuständigen Amt des Gewerbes ihr Gewerbe gründen.
Vor Ort müssen alle Gesellschafter einzeln das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen. Nach dem Gründen der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts bekommt man den Gewerbeschein und hat somit die offizielle Zulassung der Behörden der Tätigkeit nachzukommen.
Ein GbR-Vertrag ist nicht zwingend erforderlich zum Gründen einer GbR, kann aber trotzdem gemacht werden um spätere Interessenkonflikte zu vermeiden. Falls man einen GbR-Vertrag macht, sollte man es zusammen mit einem Anwalt machen damit keine Punkte offen bleiben.
Das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer werden vom Gewerbeamt benachrichtigt. Vom Finanzamt bekommt man die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen, welchen man ausfüllen und zurückschicken muss.
Die Mitgliedschaft bei der IHK ist verpflichtend und kann nicht abgetreten werden. Die Vorteile einer GbR ist, dass sich die Gesellschafter die Kosten der Gesellschaft teilen können. Außerdem kann die Gesellschaft von der Kleinunternehmerregelung profitieren und sich von den Umsatzsteuern befreien.