Was ist eine GbR?
Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) auch BGB-Gesellschaft genannt ist eine Personengesellschaft und gehört zu den einfachsten Formen . Die Gründung einer GbR erfolgt von mindestens zwei Gesellschaftern. Die Gesellschafter können natürlich oder auch juristische Personen sein.
Gesellschafter, die den selben Zweck verfolgen möchten und damit Gewinn beabsichtigen können zusammenfinden und eine GbR gründen. Die Gründung einer GbR muss beim zuständigen Gewerbeamt gemeldet werden. Ohne dass die Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgt ist, dürfen die Gesellschafter nicht der Tätigkeit nachkommen.
Beim Gewerbeamt muss man alle Unterlagen vollständig abgeben, damit den Gewerbeschein bekommt. Der Gewerbeschein ist die Erlaubnis der Behörden zur Ausübung der geplanten Tätigkeit. Dies kann zu Ordnungswidrigkeiten führen. Freiberufler dagegen müssen auch bei einer GbR nicht das Gewerbeamt aufsuchen.
Sie müssen sich direkt beim Finanzamt anmelden. Auch Freiberufler haben die Möglichkeit zur Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Freiberufler sind gesetzlich geregelt und werden auch katalogähnliche Berufe genannt. Katalogähnliche Berufe sind zum Beispiel:
- Ärzte
- Zahnärzte
- Tierärzte
- Rechtsanwälte
- Archichtekten
- Ingenieure
- Steuerberater
- und noch weitere Berufe
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss nicht im Handelsregister eingetragen werden, jedoch bei der IHK und/oder Handwerkskammer dagegen schon. Aber wenn es sich um eine offene Handelsgesellschaft (OHG) handet, ist auch die Eintragung im Handelsregister vorgeschrieben. Bei der Gründung einer Gesellschaft buergerlichen Rechts ist ein Gesellschaftsvertrag nicht vorgeschrieben.
Wo muss man eine GbR anmelden?
Die GbR Gründung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt. Hier muss man alle Unterlagen vollständig abgeben, damit man den Gewerbeschein bekommen kann. Wichtig ist, dass alle Gesellschafter anwesend sind, wenn die GbR angemeldet wird. Hierfür müssen alle Gesellschafter das Formular ausfüllen und abgeben.
Ohne den Gewerbeschein sind die Gesellschafter nicht dazu berechtigt, die Tätigkeit auszuüben und damit Gewinn zu erzielen. Je nach dem in welcher Stadt man wohnt, hat man heut zu Tage auch den Vorteil, dass man sein Gewerbe online anmelden kann.
Auch beim Online-Verfahren müssen alle Unterlagen vollständig abgegeben werden. So kann die Gewerbeanmeldung schneller und jeder Zeit erfolgen, denn man muss nicht unbedingt auf ein Termin von der Behörde warten. Außerdem kann man auch schneller mit der Tätigkeit beginnen.
Wann muss man das Gewerbeamt aufsuchen?
Sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt muss die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erfolgen. Das heißt die Anmeldung muss vor Beginn der Tätigkeit erfolgen.
Vor allem muss die Anmeldung dann erfolgen, wenn man beabsichtigt mit der Tätigkeit ein Gewinn zu erzielen. Dann muss es sofort beim Gewerbeamt gemeldet werden! Wenn man der Tätigkeit ohne den Gewerbeschein nachkommt, kann es zu Bußgeldstrafen führen!
Kosten einer GbR-Gründung
Die Gründung einer GbR ist kostengünstig, denn beim Gewerbeamt kostet die Anmeldung zwischen 15 bis 50 Euro. Je nach dem ob weitere Unterlagen, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, benötigt werden, können noch weitere minimale Kosten anfallen.
Nicht nur die Gewerbeanmeldung ist kostengünstig, sondern auch die GbR-Gründung selbst, denn die Gesellschafter müssen bei der Gründung kein Mindestkapital aufweisen.
Deshalb zählt eine GbR auch zu den einfachsten Formen. Dadurch, dass kein Mindestkapital notwendig ist, ist die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts einfach und man muss nicht lange warten, um sie gründen zu können.
Welche Unterlagen benötigt man für die Gewerbeanmeldung?
Je nach dem welche Tätigkeit im Unternehmen man nachkommen wird, können unterschiedliche Unterlagen gefordert werden. Auf jeden Fall benötigt man das ausgefüllte Formular zur Gewerbeanmeldung und den Personalausweis oder Reisepass.
Fall es sich um eine ausländische Staatsangehörigkeit handeln, müssen diese Gesellschafter im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sein. Durch andere Ausweise kann man seine Identität nicht nachweisen. Das heißt Personalausweis oder Reisepass muss man bei der Gewerbeanmeldung dabei haben.
Je nach Tätigkeit können auch Nachweise vom Gewerbeamt gefordert werden. Zum Beispiel bei Berufen wie Handwerker und Makler könnte es der Fall sein. Weitere notwendige Unterlagen könnte zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis sein.
Bei Freiberuflern müssen Gründer ihre fachlich Kompetenz nachweisen können, damit sie der Tätigkeit nachkommen können bzw. ihren Beruf ausüben können.
Wie sieht das Formular zur Gewerbeanmeldung aus?
Das ausgefüllte Formular zur Gewerbeanmeldung wird beim zuständigen Gewerbeamt unterschrieben und dem Gründer bzw. den Gründern zurückgegeben.
Dies ist somit auch die Erlaubnis der Behörde. In dem Formular muss man private Daten und betriebliche Daten angeben. Beim Ausfüllen muss man darauf achten, dass man richtige Angaben machen muss.
Betriebliche Angaben sind zum Beispiel die Adresse des Unternehmens, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, ob es noch weitere Geschäftsführer gibt, ob Arbeiter beschäftigt werden und wann man mit der Tätigkeit beginnen wird. Bei der Anmeldung von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, müssen alle Gesellschafter das Formular ausfüllen und abgeben.
Zu welchen Behörden muss man noch?
Neben dem Gewerbeamt muss man eine GbR auch beim Finanzamt melden. In der Regel wird das Finanzamt vom Gewerbeamt benachrichtigt, jedoch kann dies etwas Zeit in Anspruch nehmen, deshalb sollten die Gesellschafter selbst das Finanzamt aufsuchen. Beim Finanzamt muss einen Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und man kriegt eine Steuer-ID für das Unternehmen.
Die Steuer-ID vom Unternehmen muss man auf jeder Rechnung stehen. Deshalb sollte man schnell zum Finanzamt, damit man auch Rechnungen ausstellen kann. Wenn man in der Gesellschaft Arbeiter beschäftigt, muss man auch zum Arbeitsamt und eine Betriebsnummer anfordern.
Nach dem man eine GbR angemeldet hat, muss man sich auch bei der Industrie- und Handelskammer eintragen lassen und dort Mitglied werden. Falls man eine handwerkliche Tätigkeit ausübt, muss man sich auch bei der Handwerkskammer eintragen lassen. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss im Handelsregister nicht eingetragen werden, es sei denn es handelt sich um eine offene Handelsgesellschaft.
Braucht man einen GbR-Vertrag?
Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss man keinen GbR-Vertrag machen, denn bei einer GbR sind auch mündliche Abmachungen gültig. Diese Abmachungen sind aber nur dann gültig, wenn auch alle Gesellschafter damit einverstanden sind. Ein Gesellschaftsvertrag ist zwar nicht erforderlich, aber sollte man trotzdem machen, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Es gibt verschiedene Aspekte, die man im Gesellschaftsvertrag nieder schreiben kann. Der erste Punkt , den man festhalten sollte, ist der Zweck der Gesellschaft. Dies ist wichtig, damit die Gesellschafter später nicht vom Zweck abweichen.
Zusätzlich kann man die Gewinn- und Verlustverteilung, den Fall von Auflösung der GbR, Insolvenz oder falls einer der Gesellschafter abtreten sollte, regeln. Somit kann man spätere Konflikte vermeiden oder auch schnell lösen, denn meistens leiden die persönlichen Beziehungen der Geschäftsführer darunter.
Die Namensgebung einer GbR
Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gibt es bei der Namensgebung vorgaben. Das heißt man kann keinen frei erfundenen Namen der GbR geben. Bei einer GbR muss im Namen von jedem Gründer der Name und Vorname enthalten sein.
Neben dem Namen muss auch bekanntlich gemacht werden, dass es sich um eine GbR handelt. Also muss am Ende “GbR“ stehen. Wenn man sich dafür entschieden hat von welchem Gründer oder Gründern der Name im GbR-Namen stehen wird, kann man auch zusätzlich einen frei erfundenen Namen ranhängen.
Angenommen es handelt sich um einen Transport Unternehmen könnte der Name heißen: “Reiner Schmitz und Peter Wolfgang Transport GbR“. Der Name der GbR muss auch auf jeder Rechnung zu finden sein.
Welche Vorteile bietet ein GbR?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bringt viele Vorteile mit sich. Der größte Vorteil ist, dass die Geschäftsführer kein Mindestkapital aufweisen müssen und unkompliziert eine GbR gründen können. Somit kann jeder eine GbR gründen.
Wichtig ist nur, dass man mit den anderen Geschäftsführern die richtige Idee hat, welcher Tätigkeit man nachkommen möchte. Deshalb eignet es sich auch am besten für Personen die den selben Zweck verfolgen möchten, denn sie können sich alle Kosten teilen, wie zum Beispiel die Gebühren der Gewerbeanmeldung.
Den größten Vorteil bietet eine GbR bei Kreditinstituten, denn wenn man eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vorweisen kann, kommt es bei ihnen viel besser an und man kriegt leichter einen Kredit. Eine GbR stellt ein vertrauenswürdiges Unternehmen dar.
Außerdem kann man eine GbR auch nebenberuflich führen. Dies gibt dem Geschäftsführer Sicherheit und man hat keine Existenzängste. Die einzigen Nachteile der GbR sind, dass die Haftung alle Gesellschafter zu gleichen Teilen ist und eine GbR ist keine Firma. Deshalb darf man auch keinen frei erfundenen Namen der GbR geben.
Wie wird eine GbR besteuert?
Bei einer GbR muss man drei Arten von Steuer zahlen. Da eine GbR als Gewerbe gemeldet werden muss, muss man auch Gewerbesteuern zahlen. Außer bei Freiberuflern, denn sie müssen kein Gewerbe anmelden und somit fallen diese Kosten für sie weg.
Als Unternehmen selbst zahlt man zwar keine Einkommenssteuer, jedoch müssen die Geschäftsführer bei ihrer persönlichen Steuererklärung dies angeben. Als GbR-Unternehmen muss man Umsatzsteuer zahlen.
Für jede Leistung, die man bei einer GbR verkauft, muss man 19% Umsatzsteuer zahlen. Bei manchen Tätigkeiten können es auch nur 7% sein. Umsatzsteuer sind nichts anderes als Mehrwertsteuer, so wie wir es auch im Alltag kennen.
Die Umsatzsteuer sind auf jeder Rechnung zu finden und müssen direkt an das Finanzamt gezahlt werden. Da die Umsatzsteuer auf den Betrag draufkommen, werden sie nicht direkt von der GbR selbst gezahlt, sondern vom Kunden selbst.
Wie viel Umsatz darf eine GbR machen?
Mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist es erlaubt im Jahr bis zu 260.000 Euro Umsatz zu erzielen und bis zu 24.500 Euro einen Gewinn. Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die Buchhaltung einfach, weil die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht. Aus diesem Grund ist die GbR auch eine einfache Form. Falls man diese Beträge überschreitet, muss man eine GbR im Handelsregister eintragen lassen.
Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer GbR
Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts müssen die Gründer ihren Pflichten nachkommen. Die Pflichten sind, dass man allen Abmachungen nachkommen muss.
Sie müssen zum Beispiel ihrer Arbeit nachkommen. Jegliche Abmachungen zählen dazu. Zu dem müssen sie der GbR treu bleiben und dürfen keine Entscheidungen treffen, die der Gesellschaft bürgerlichen Rechts schaden könnte.
Das heißt auch, dass Wettbewerbsverbot ausgeschlossen ist und das man keine Entscheidungen treffen darf, die zur solch einer Situation führen könnte. Auch haben die Geschäftsführer das Recht sich alle Dokumente einsehen zu können. Vor allem dann, wenn er es für nötig hält.
Nebenberuflich eine GbR betreiben
Man hat auch die Möglichkeit neben seinem Hauptberuf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu betreiben. Da stellt sich die Frage, ob man es seinem Arbeitgeber melden muss.
Dies kann sich in manchen Fällen unterscheiden. Grundsätzlich muss man es nicht dem Arbeitgeber melden, wenn es im Arbeitsvertrag nicht so drin steht. Doch müsste man es dem Arbeitgeber sagen, wenn dadurch Wettbewerb herrschen könnte. Wenn dies der Fall ist, hat der Arbeitgeber das Recht dies zu verbieten.
Falls kein Wettbewerb herrschen sollte, gibt es auch kein Grund warum der Arbeitgeber es verbieten sollte. Der Arbeitnehmer muss trotzdem darauf achten, dass es seine hauptberufliche Tätigkeit und die Arbeitszeiten nicht beeinträchtigt. Auch wenn man die nebenberufliche Tätigkeit vom GbR nicht melden muss, sollte man es trotzdem tun, um das Vertrauen des Arbeitgebers nicht zu brechen.
Fazit
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist einfach zu gründen. Wichtig ist nur, dass mindestens zwei natürliche oder juristische Personen sich zusammen tun, die den selben Zweck verfolgen möchten. Solche Personen können zusammen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen. Wenn man mit diesem Zweck beabsichtigt Gewinn zu erzielen, muss eine Gewerbeanmeldung erfolgen.
Die Gründung ist recht einfach, weil man nur das Gewerbe an erster Stelle anmelden muss und dafür kein Mindestkapital aufweisen muss. Ein Gesellschaftsvertrag ist für die Geschäftsführer nicht Pflicht. Doch sollte man trotzdem einen Gesellschaftsvertrag machen, damit die Geschäftsführer für wirtschaftliche Notlagen abgesichert sind und somit auch Konflikte vermieden werden können.
Die Buchhaltung einer GbR ist einfach gehalten, da die Einnahme-Überschuss-Regelung (EÜR) ausreicht. Diese ganzen Aspekte machen es leicht eine GbR gründen zu können und deshalb ist es auch die einfachste Form.
Beim GbR gründen bilden Freiberufler eine Ausnahme, weil sie kein Gewerbe anmelden müssen, sondern direkt zum Finanzamt müssen und dort nur den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen müssen.
Da man eine GbR leicht gründen kann, ohne dass man Kapital aufweisen muss, kann man das Gewerbe schnell anmelden und auch mit der Tätigkeit beginnen. Ohne die Anmeldung ist es den Gesellschaftern nicht erlaubt der Tätigkeit nachzukommen.
Die Geschäftsführer müssen der GbR treu bleiben und dürfen keine Entscheidungen treffen, die zu Schäden führen könnte. Die Geschäftsführer dürfen ohnehin keine Entscheidungen alleine treffen, denn es müssen alle damit einverstanden sein.