Inhalt
GbR Gewerbeanmeldung: Ist die GbR ein Gewerbe?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch BGB-Gesellschaft genannt, ist ein Gewerbe und gehört zu den Personengesellschaften. Wenn sich zwei natürliche oder juristische Personen zusammen tun und den selben Zweck verfolgen, gründen sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Es müssen mindestens zwei natürliche oder juristische Personen eine GbR gründen, sonst kann man es nicht gründen. Bei der GbR-Gründung ist ein GbR-Vertrag nicht zwingend erforderlich, doch ist es von Vorteil, wenn man spätere Interessenkonflikte der Gesellschafter vermeiden möchte.
Wenn die Gesellschafter ein Vertrag festhalten möchten, können sie die Geschäftsführung, die Gewinn- und Verlustverteilung oder den Fall der Auflösung schriftlich niederschreiben. Bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts haften alle Gesellschafter zu gleichen Teilen auch mit ihrem Privatvermögen.
Wie meldet man eine GbR an?
Um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts anzumelden, muss man zu einigen Behörden. Die GbR-Gründung beginnt meisten beim Gewerbeamt. Je nach dem in welcher Stadt man wohnt hat man auch die Möglichkeit dies online zu tun.
Wie kann man GbR beim Gewerbeamt anmelden?
Um die GbR beim Gewerbeamt anmelden zu können, müssen alle Gesellschafter anwesend sein. Zur Anmeldung muss man ein Formular ausfüllen. Notwendige Unterlagen hier für sind der Personalausweis, eventuell der Handelsregisterauszug, wenn es sich um ein eingetragenes Unternehmen handelt.
Wie kann man GbR beim Finanzamt anmelden?
Tätigkeiten, die unter die Kategorie Freiberuflern fallen, müssen nicht zum Gewerbeamt. Diese müssen sich direkt beim Finanzamt und bei der Industrie- und Handelskammer anmelden. Bei nicht Freiberuflern ist es besser, wenn man selbst zum Finanzamt geht, weil es dauern kann, bis man ein Schreiben von ihnen kriegt.
Die Eintragung im Handelsregister ist nicht vorgeschrieben, dagegen ist eine offene Handelsgesellschaft (OHG) verpflichtet dazu. Eine GbR sollte sofort angemeldet werden, wenn eine dauerhafte Gewinnerzielung beabsichtigt ist.
Ist eine GbR umsatzsteuerpflichtig?
Da man bei der GbR-Gründung beabsichtigt Gewinn zu erzielen, ist man dazu verpflichtet Steuer zu bezahlen, welche Umsatzsteuer genannt werden. Bei jeder Dienstleistung, die man anbietet, bezahlt man 19% davon für Steuern.
Zum Beispiel kostet so eine Dienstleistung 75€ , dann zahlt man 19% davon also 14,25€ an das Finanzamt. Die Umsatzsteuer werden letztendlich von dem Endverbrauchern bezahlt. Für die Endverbraucher heißt es dann nicht Umsatzsteuer sondern Mehrwertsteuer, wie man es auch im Alltag kennt.
Was sind die Vorteile einer GbR?
Die Vorteile des Gesellschaft buergerlichen Rechts sind einige. Der größte Vorteil ist, dass die Gesellschafter kein Mindestkapital aufweisen müssen. Also ist die Gründung kostengünstig und kann somit auch schnell erfolgen. Es ist kein großer Aufwand nötig um den Schritt zu wagen.
Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist nicht Pflicht, denn auch mündliche Entscheidungen sind rechtsgültig. Zudem ist auch die Buchführung einfach. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht für die Buchhaltung des Gesellschaft bürgerlichen Rechts aus.
Fazit
Eine GbR zu gründen ist für die Gesellschafter einfach, denn sie müssen kein Mindestkapital aufweisen und können schnell starten. Notwendig sind nur zwei oder mehrere natürliche oder juristische Personen.
Zur Anmeldung muss man nur zum Gewerbeamt und Finanzamt und kann sofort mit der Tätigkeit starten. Da ein Gesellschaftsvertrag nicht zwingend erforderlich ist und die Buchhaltung auch nicht aufwendig ist, ist auch der Papierkram nicht aufwendig.