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GbR – Was ist das?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (abgekürzt: GbR) ist ein Gewerbe wird auch meistens BGB-Gesellschaft genannt und gehört zu den Personengesellschaften.
Es muss von mindestens zwei Personen gegründet
Die Gründung einer GbR muss von mindestens zwei Personen gegründet werden. Es können auch mehr als zwei Gründer sein. Eine Person alleine kann keine GbR gründen. Dabei können diese Personen natürliche und juristische Personen sein. Als juristischen Personen werden zum Beispiel Kapitalgesellschaften bezeichnet.
Für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist kein Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben und muss nicht als Gewerbe in das Handelsregister eingetragen werden. Auch ist für die Gründung einer GbR kein Stammkapital notwendig, welches die Gründung einfacher macht. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine beliebte Rechtsform, weil bei der Gründung kein hoher bürokratischer Aufwand betrieben wird.
Wie gründet man eine GbR?
Um eine GbR zu gründen muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden.
- Zuerst müssen die Gesellschafter wissen, was sie machen wollen bzw. ihren Geschäftszweck festlegen.
- Wenn dieser fest steht, sucht man das für sich zuständige Gewerbeamt. Es kann sein, dass es in größeren Städten mehrere Gewerbeämter gibt oder auch andere Gemeinden zuständig sind für die Gewerbeanmeldung.
- Nach dem das zuständige Amt ausfindig gemacht worden ist, beginnt die Anmeldung des Gewerbes.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?
Zur Gewerbeanmeldung muss man ein Formular ausfüllen. Bei einer GbR müssen die Gesellschafter alle das Formular einzeln ausfüllen und deshalb müssen auch alle bei der Anmeldung anwesend sein. Sie müssen es alle für sich ausfüllen, weil jeder den Gewerbeschein benötigt.
Zur Anmeldung beim Gewerbeamt müssen die Gesellschafter kein Gesellschaftsvertrag, wie bei einer Kapitalgesellschaft, vorweisen. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden, damit man der Tätigkeit nachkommen darf. Nach dem man der Anmeldung nachgekommen ist, kriegt man den Gewerbeschein.
Wie sieht das Formular zur Gewerbeanmeldung aus?
Das Formular zur Anmeldung besteht aus zwei Teilen. Zuerst folgen kurz die Angaben zur eigenen Person und im Anschluss zum Gewerbe, welches man anmelden wird. Hier muss man angeben:
- Wie viele Geschäftsführer gibt es?
- Wo ist der Sitz des Gewerbes?
- Von welcher Tätigkeit handelt es?
- Werden Mitarbeiter beschäftigt?
- Handelt es von einem Nebengewerbe?
- Wann wird mit der Tätigkeit begonnen?
Das Formular ist sorgfältig auszufüllen. Vor Ort kann man den Beamten um Hilfe bitten, wenn man keine genaue Vorstellung hat, wie man das Formular ausfüllen soll.
Du meldest zum ersten Mal ein Gewerbe an?
Ein Gewerbe meldet man nicht jeden Tag an und deswegen hat man auch nicht unbedingt die Erfahrung. Aber deshalb brauchst du dir keine Sorgen machen! Bei uns auf GewerbeAnmeldung.com kannst du gemeinsam mit unserer Hilfe das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen. Hierbei kannst du uns all deine Fragen stellen und erlebst auch keine Überraschungen vor Ort beim Gewerbeamt. Die gemeinsam ausgefüllten Unterlagen kriegt du von uns zugeschickt und das einzige was du noch tun musst, ist diese bei deinem zuständigen Gewerbeamt einzureichen.
Welche Unterlagen benötigt man um eine GbR anzumelden?
Damit beim Gewerbeamt der Antrag auch bearbeitet werden kann, müssen noch alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Dabei sollten die Unterlagen vollständigen sein. Je nach Tätigkeit können andere Unterlagen angefordert werden.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung ?
- Der gültige Personalausweis oder Reisepass
- Bei nicht EU-Bürgern wird ein gültiger Aufenthaltstitel verlangt
- Eventuell eine aktuelle Meldebescheinigung
- Je nach dem welche Tätigkeit ausgeübt werden soll, können Nachweise oder Qualifikationen verlangt (z.B. Führungszeugnis oder Nachweis der fachlichen Kompetenz)
- Bei juristischen Personen wird die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter benötigt
Wenn man das Formular zur Gewerbeanmeldung ausgefüllt, die notwendigen Unterlagen eingereicht und die Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man die Zulassung und kann mit der Tätigkeit beginnen.
Bis wann muss man die Anmeldung vornehmen?
Es gibt feste Fristen bis wann die Gewerbeanmeldung erfolgen muss. Die Anmeldung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sollte rechtzeitig erfolgen.
Was wird wenn man die Anmeldung verspätet?
Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann man mit Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros rechnen. Neben dem Bußgeld müssen auch Steuern, die nicht gezahlt worden sind, nachträglich gezahlt werden. Um diesen Stress zu vermeiden, sollte man schon vor Beginn mit der Tätigkeit beim Gewerbeamt vorstellig werden.
Muss man persönlich zum Finanzamt?
Nach dem man beim Gewerbeamt war, informieren diese das Finanzamt. Das heißt, dass man nicht persönlich zum Finanzamt muss. Daraufhin schickt das Finanzamt die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen zu. Dies kann sieben bis zehn Tage dauern. Falls es zu lange dauern sollte, kann man zur Sicherheit das Finanzamt kontaktieren. Der steuerliche Erfassungsbogen muss ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Man kriegt eine Steuer-ID für das Gewerbe. Die Steuer-ID gehört auf jede Rechnung, die man ausstellt.
Wie sieht der steuerliche Erfassungsbogen aus?
Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man nicht mit der Tätigkeit beginnen. Beim Finanzamt meldet man sich an, in dem man den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllt. Jeder Cent, den man verdient, muss angezeigt werden. Folgende Angaben werden gemacht:
Zuerst gibt man seine eigenen Informationen an:
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Identifikationsnummer
- Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
- Tätigkeit, welche angemeldet wird
- Bankverbindung
- Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)
Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:
- Anschrift des Unternehmens
- Datum, wann man beginnen möchte
- Kammerzugehörigkeit
- Gründungsgrund: Handelt es von einer Neugründung oder Ummeldung? (meistens Neugründung)
Vostellen wie viel Einnahmen zu der Tätigkeit erzielen
Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel man sich vorstellt an Einnahmen zu erzielen. Man kann dazu am Anfang keine genauen Angaben machen und muss man auch nicht unbedingt, weil man nicht sofort abschätzen kann, wie viel man genau gewinnen wird. Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden, welches aber nicht so schlimm ist.
Punkt vier: Angabe zur Gewinnermittlung
Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind speziell auf einige Berufe ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt. Der sechste Punkt ist zum Beispiel an Bauunternehmer gerichtet. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Im letzten Punkt muss man angeben, ob man von der Regelung des Kleinunternehmers profitieren möchte.
Das ersten Mal selbstständig macht
Für einen der sich zum ersten Mal selbstständig macht, kann es sein, dass all dies Neuland ist. Es können dabei einem tausende von Fragen durch den Kopf gehen, welche auch verunsichern können. Es ist völlig normal. Doch auf GewerbeAnmeldung.com braucht man sich keine Sorgen machen.
Wir sind für dich da und unterstützen dich. Gemeinsam füllen wir die Unterlagen aus. Beim Ausfüllen kannst du jede Frage stellen die dir durch den Sinn geht. Das einzige was du dann tun musst, ist es die Unterlagen bei deinem zuständigen Amt abzugeben und schon kannst du starten. Wir begleiten dich auch nach der Anmeldung deiner Tätigkeit noch und sind in jeder Notsituation für dich da.
Was kostet die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist sehr kostengünstig für den Gesellschafter. Sie müssen nur lediglich die Bearbeitungsgebühren beim Gewerbeamt zahlen.
Die Bearbeitungsgebühren können ja nach Stadt minimal variieren, belaufen sich aber in der Regel auf rund 20 bis 60 Euro. Falls weitere Unterlagen angefordert werden, kann es sein, dass minimale Kosten anfallen. Bei der Gründung müssen die Gesellschafter keinen Stammkapital aufweisen.
Braucht man einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung?
Um eine GbR zu gründen, muss man keinen Gesellschaftsvertrag bei der Anmeldung vorweisen. Der Gesellschaftsvertrag wird nicht benötigt, weil das Gewerbe nicht in Handelsregister eingetragen wird.
Sind die mündliche Vereinbarungen rechtsgültig?
Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind auch mündliche Vereinbarungen rechtsgültig. Die Abmachungen sind auch nur dann rechtsgültig, wenn alle Gesellschafter zustimmen. Da es sich bei einer GbR nicht um eine eingetragene Gesellschaft handelt, gibt es auch keine Vorgaben wie der GbR-Vertrag aussehen muss.
Falls man einen Gesellschaftsvertrag abschließen wird, sollte man es am besten mit einem Anwalt zusammentun. Es wäre von Vorteil für die Gesellschafter einen Vertrag abzuschließen, um sich selbst zu schützen. Außerdem können dadurch Konflikte gemieden werden. Vor allem weil unter den Konflikten persönliche Beziehungen leiden. In dem Gesellschaftsvertrag kann folgendes festgehalten werden:
- Geschäftszweck
- Geschäftsdauer (falls die GbR für eine bestimmte Zeit gegründet wird)
- Die Geschäftsführer
- Die Aufteilung der Aufgaben
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Wenn doch ein Stammkapital eingebracht wird: Wer bringt wie viel Kapital mit?
- Falls ein Gesellschafter abtritt
- Wenn ein Todesfall vorliegt
- Falls die GbR verkauft wird
Falls ein Gesellschafter aus der GbR aussteigen möchte und es nur zwei Gründer gab, löst sich automatisch die GbR, weil die Voraussetzung nicht mehr erfüllt ist.
Muss eine GbR bei der IHK angemeldet werden?
Mit der Gewerbeanmeldung beginnt auch automatisch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer. Die Mitgliedschaft bei der IHK ist für jeden Gewerbetreibenden in Deutschland Pflicht und kann nicht gekündigt werden.
Die Höhe des Mitgliedschaftsbeitrages hängt davon ab, ob man im Handelsregister eingetragen ist. Es kann 30 bis 70 Euro betragen, und wenn es eingetragen ist 150 bis 300 Euro. Der jährliche Mitgliedschaftsbeitrag ist nicht umsonst, denn im Gegensatz bietet die Industrie- und Handelskammer einem Gewerbe an sich weiterzuentwickeln.
Keine Kosten bei der IHK? Ebenfalls möglich bei uns! Wir auf GewerbeAnmeldung.com überprüfen und berechnen es für dich und versuchen die Mitgliedschaftskosten bis auf null Euro zu senken!
Kann man eine GbR online gründen?
Ohne Stress das Gewerbe anmelden? Wieso nicht! Heut zu Tage hat man auch die Möglichkeit sein Gewerbe online anzumelden. Doch ist es noch nicht bundesweit abgedeckt und hängt von der jeweiligen Stadt ab, wo man sein Gewerbe anmelden wird.
Was bietet die Online- Anmeldung?
Die Online-Anmeldung bietet einen großen Vorteil an. Dadurch kann man jeder Zeit sein Gewerbe anmelden, ohne dass man erst mal einen Termin machen muss. Es kann durchaus sein, dass es dauert bis man einen Termin bekommt und dadurch kann man auch später mit der Tätigkeit beginnen. Dies ist ein großer Zeitverlust für den Gewerbetreibenden. Oder aber auch kann es sein, dass man vor Ort warten muss bis man drankommt. Wenn man die Möglichkeit hat sein Gewerbe online anzumelden, dann kann man es jeder Zeit und bequem vom Sofa aus tun.
Namensgebung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Bei der Namengebung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gibt es strickte Vorgaben, an die sich die Gesellschafter halten müssen. Man darf einer GbR keinen beliebigen Namen geben. Die Namen der Gesellschafter müssen enthalten sein und am Ende muss ‚GbR‘ stehen bzw. es muss kenntlich sein, dass es von einer GbR handelt. Es muss zurück verfolgbar sein, wem die GbR gehört. Nach den Namen der Gesellschafter kann man einen Zusatz hinzufügen, welches die Tätigkeit der GbR beschreibt. Ein Beispiel hierfür: ‚Marie Buch und Johannes Buch Transport‘.
Welche Steuern werden bei einer GbR gezahlt?
Bei einer GbR zahlt man:
- Einkommenssteuer,
- Gewerbesteuer und
- Umsatzsteuer.
Einkommenssteuer werden vom Gesellschafter in der privaten Steuererklärung gezahlt.
Gewerbesteuer sind jährlich zu bezahlen und werden vom Gewerbeamt berechnet. Sie können unterschiedlich aussehen.
Die Umsatzsteuer ist die Mehrwertsteuer. Diese betragen 19% und werden von jeder Einnahme, die man erzielt, gezahlt. Es ist möglich, dass man keine Umsatzsteuer zahlt, wenn man die Kleinunternehmerregelung im steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt in Anspruch nimmt.
Wie viel Umsatz darf man mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erzielen?
Mit einer Gesellschaft bürgerlichen Recht ist es erlaubt jährlich 25.000 Euro Gewinn bzw. 260.000 Umsatz zu erwirtschaften. Eine GbR ist nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet und es reicht die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.
Kann eine GbR die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Als eine GbR kann man die Regelung eines Kleinunternehmers beim Finanzamt in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern.
Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, zahlt in den ersten zwei Jahren keine Umsatzsteuer. Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
- Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen.
Was kostet eine GbR jährlich?
Die genauen Kosten ganz unterschiedlich aussehen. Diese hängen davon ab, welche Tätigkeit man ausüben wird. Folgende Kosten können aufkommen:
- Die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer
- Miete für eine Räumlichkeit
- Partnerschaften
- Neuanschaffungen
- Mitarbeiter
- Eventuell Versicherungen
Eine GbR als Nebengewerbe gründen
Bevor man direkt den Job kündigt, hat man die Möglichkeit ein Nebengewerbe anzumelden. Dies ist auch bei einer GbR der Fall.
Mit der Nebentätigkeit hat man genug Zeit um sich auszutesten und empfindet keinen Druck. Im Nachhinein kann man es immer noch ohne Probleme in eine Haupttätigkeit ummelden. Dadurch, dass man eine Haupteinnahmequelle hat, ist man finanziell abgesichert und muss sich keine Sorgen um finanzielle Notlagen machen. Währenddessen kann man den Markt in Ruhe erkunden, Kontakte knüpfen und ein erfolgreiches Gewerbe aufbauen.
Muss man den Arbeitgeber von der nebenberuflichen Tätigkeit erzählen?
Diese Situation kann immer unterschiedlich aussehen. Je nach dem ob es im Arbeitsvertrag nieder geschrieben ist, sollte man es erzählen oder nicht. Wenn im Arbeitsvertrag keine Rede davon ist, ist es nicht zwingend erforderlich. Es sei denn es herrscht dadurch Wettbewerb. In dem Fall muss man den Arbeitgeber wiederum informieren.
Am besten ist es, dass man den Arbeitgeber in jedem Fall informiert, damit man sein Vertrauen nicht missbraucht. Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit muss man beachten, dass die Arbeitszeiten nicht beeinträchtigt werden und die Arbeit auch nicht nachlässt. Bei der Nebentätigkeit muss beachtet werden, dass die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschritten werden.
Pflichten und Rechte der Gesellschafter
Wie auch bei jedem anderen Gewerbe gibt es Rechte und Pflichten, die der Gesellschafter bei einer GbR einhalten muss. Grundsätzlich muss er allen seinen Aufgaben, die ihm zugeteilt worden sind, nachkommen bzw. ist er seiner Aufgabe verpflichtet.
Als Gesellschafter der GbR muss man immer im Sinne des Gewerbes handeln und darf keine Entscheidungen treffen, die der GbR schaden könnte. Natürlich muss man hierbei beachten, dass mit einer Entscheidung alle Gesellschafter einverstanden sein müssen. Die Gesellschafter haben jeder Zeit das Recht auf das Einsehen der Dokumente und keines der Dokumente darf ihnen vorenthalten werden.
Vor- und Nachteile einer GbR
Die Vorteile einer GbR sind:
- Kein Mindestkapital notwendig
- Kein hoher bürokratischer Aufwand
- Anmeldung beginnt sofort beim Gewerbeamt
- Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden
- Es kann als Nebengewerbe gegründet werden
- Hohes Ansehen bei Kreditinstituten
Der einzige Nachteil bei einer GbR ist, dass alle Gesellschafter zu gleichen Teilen mit ihrem privaten Vermögen haften.
Fazit
Um eine GbR gründen zu können, müssen sich zunächst zwei Personen zusammenschließen. Die Gründung kann auch mit juristischen Personen erfolgen.
Nach dem der Geschäftszweck festgelegt worden ist, kann man das Gewerbeamt ausfindig machen. Die Anmeldung einer GbR beginnt direkt beim Gewerbeamt.
Eine GbR muss nicht im Handelsregister eingetragen werden und deshalb ist auch kein Gesellschaftsvertrag erforderlich. Bei der Anmeldung beim Gewerbeamt müssen alle Gesellschafter vorstellig werden. Auch wenn der Gesellschaftsvertrag nicht erforderlich ist, ist es von Vorteil für die Gesellschafter, weil es die Rechte und Pflichten von ihnen regelt.
Erst nach der Gewerbeanmeldung darf man mit der Tätigkeit beginnen, denn dafür wird der Gewerbeschein benötigt. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden, um mit der Tätigkeit starten zu können. Wenn man sich anfangs unsicher ist, hat man die Möglichkeit als Nebentätigkeit zu starten und sich auszutesten. Im Nachhinein kann man es immer noch als Haupttätigkeit ausüben. Bei der Nebentätigkeit muss man darauf achten, dass man die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht verletzt.