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Was ist eine GbR?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auch BGB-Gesellschaft genannt ist eine Personengesellschaft. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss von mindestens zwei Personen gegründet werden. Dabei können diese Personen natürliche und juristische Personen sein.
Als juristische Person ist eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH zu sehen. Sie zählt zu einen der beliebtesten Rechtsformen, weil die Gründung einfach erfolgen kann. Für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist kein Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben und muss nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Zu dem ist auch kein Mindestkapital notwendig. Da der bürokratische Aufwand gering ist, ist eine GbR auch einer der beliebten Rechtsformen.
Wie gründet man eine GbR?
Um eine Gesellschaft bürgerlichen gründen zu können, müssen sich zunächst mindestens zwei oder mehr Gesellschafter zusammentun, die dasselbe Ziel verfolgen möchten.
Nach dem die Gesellschafter ihr Ziel festgelegt haben, können sie mit der Anmeldung beim Gewerbeamt beginnen. Dafür müssen die Gesellschafter das für sich zuständige Gewerbeamt aufsuchen.
Es kann sein, dass es in größeren Städten mehrere Gewerbeämter gibt oder auch andere Gemeinden zuständig sind für die Gewerbeanmeldung. Nach dem das zuständige Amt ausfindig gemacht worden ist, beginnt die Anmeldung des Gewerbes. Dafür müssen die Gesellschafter der GbR das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen.
Bei dem Amt des Gewerbes müssen alle Gesellschafter, die die GbR anmelden möchten, anwesend sein und einzeln das Formular ausfüllen. Sie müssen es alle für sich ausfüllen, weil jeder den Gewerbeschein benötigt.
Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden, damit man der Tätigkeit nachkommen darf. Um den Gewerbeschein zu kriegen, müssen noch die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden und die entsprechende Bearbeitungsgebühr muss gezahlt werden.
Anders als bei Kapitalgesellschaften ist für die Gründung der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts kein Gesellschaftsvertrag notwendig und muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Auch muss bei der Anmeldung kein Stammkapital aufgewiesen werden.
Wie sieht das Formular zur Gewerbeanmeldung aus?
Im Allgemeinen macht man im Formular zur Gewerbeanmeldung Angaben zur eigenen Person, wie zum Beispiel: Name und Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und Staatsangehörigkeit, und Angaben zum Gewerbe. Hier muss man angeben:
- Wie viele Geschäftsführer gibt es?
- Wo ist der Sitz des Gewerbes?
- Von welcher Tätigkeit handelt es?
- Werden Mitarbeiter beschäftigt?
- Handelt es von einem Nebengewerbe?
- Wann wird mit der Tätigkeit begonnen?
Das Formular ist sorgfältig auszufüllen. Vor Ort kann man den Beamten um Hilfe bitten, wenn man keine genaue Vorstellung hat, wie man das Formular ausfüllen soll.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
Neben dem Antrag auf Gewerbeanmeldung müssen auch notwendige Unterlagen eingereicht werden, damit der Antrag bearbeitet werden kann. Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt letzten Endes davon ab, welcher Tätigkeit man nachkommen möchte. Im Allgemeinen werden benötigt:
- Der gültige Personalausweis oder Reisepass
- Bei nicht EU-Bürgern wird ein gültiger Aufenthaltstitel verlangt
- Eventuell eine aktuelle Meldebescheinigung
- Je nach dem welche Tätigkeit ausgeübt werden soll, können Nachweise oder Qualifikationen verlangt (z.B. Führungszeugnis oder Nachweis der fachlichen Kompetenz)
- Bei juristischen Personen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
Erst nach dem alle Unterlagen eingereicht worden sind, kann auch der Antrag bearbeitet werden.
Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
In Deutschland gibt es die Anzeigepflicht. Das heißt, dass sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, diese auch beim Gewerbeamt angemeldet werden muss. Also sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, welche langfristig ausgeübt werden soll und Gewinn einbringen soll, muss es beim zuständigen Amt angemeldet werden.
Am besten meldet man das Gewerbe an bevor man mit der Tätigkeit beginnt. Man braucht sich keine Sorgen machen, dass man frühzeitig etwas zahlen muss, weil man im Formular angeben kann wann genau man mit der Tätigkeit beginnen wird.
Wer der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann dem Gesellschafter ein Bußgeld in Höhe von mehrere Tausende Euros drohen. Neben dem Bußgeld muss man auch alle Zahlungen, die nicht getätigt worden sind (z.B. Gewerbesteuer) nachträglich gezahlt werden müssen.
Wann muss man zum Finanzamt beantragen?
Zur Anmeldung beim Finanzamt muss man nicht persönlich. Das Finanzamt wird vom Gewerbeamt über die Gewerbeanmeldung informiert. Darauf hin schickt das Finanzamt die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen zu.
Der steuerliche Erfassungsbogen muss ausgefüllt und zurückgeschickt werden. In der Regelt erhält man den Bogen innerhalb von paar Tagen bis paar Wochen, doch wenn es länger dauern sollte, kann der Gesellschafter zur Sicherheit selbst das Finanzamt aufsuchen. Die Steuer-ID, die man erhält, muss auf jeder Rechnung, die ausgestellt wird, angegeben werden.
Wie sieht der steuerliche Erfassungsbogen aus?
In dem steuerlichen Bogen gibt man hauptsächlich Informationen zum Gewerbe an. Es beginnt damit, dass man allgemeine Informationen zur eigenen Person macht:
- Angaben zur eigenen Person (Name, Adresse und Steuer-ID)
- Angaben zum Ehegatten (falls vorhanden)
- Tätigkeit, welcher ausgeübt werden soll, angeben
- Bankkonto angeben
- Angaben zum Steuerberater (falls vorhanden)
In Punkt zwei folgen die Angaben zur freiberuflichen Tätigkeit:
- Anschrift des Unternehmens
- Datum des Beginns
- Kammerzugehörigkeit (in der Regel ist man es als Freiberufler nicht)
- Gründungsform (Neugründung, Übernahme, Verlegung)
Danach muss man angeben:
- Was stellt man sich vor, wie viel Einnahmen man erzielen wird?
- Angaben zur Gewinnermittlung
- Werden Mitarbeiter beschäftigt? Wenn ja, wie viele?
- Will man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Wie viel kostet die Gründung einer GbR?
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist sehr kostengünstig, da kein Mindestkapital notwendig ist. Die einzigen Kosten, die die Gesellschafter an erster Stelle tragen müssen sind die Bearbeitungsgebühren beim Gewerbeamt.
Die Höhe der Gebühren können von Stadt zu Stadt variieren. Grundsätzlich belaufen sich die Kosten auf rund 20 bis 60 Euro. Weitere minimale Kosten können anfallen, wenn weitere Unterlagen gefordert werden.
Braucht man einen GbR-Vertrag?
Ein Gesellschaftsvertrag ist bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht vorgeschrieben, da es nicht im Handelsregister eingetragen wird. Mündliche Abmachungen reichen bei einer GbR aus.
Die Abmachungen sind auch nur dann gültig, wenn alle Gesellschafter zustimmen. Doch um später Konflikte zu vermeiden ist es immer besser alles schriftlich in einem Gesellschaftsvertrag festzuhalten. Meistens leiden bei Konflikten die persönlichen Beziehungen darunter und um das vorzeitig zu verhindern eignet sich ein Gesellschaftsvertrag am besten.
Da es sich bei einer GbR nicht um eine eingetragene Gesellschaft handelt, gibt es auch keine Vorgaben wie der GbR-Vertrag aussehen muss. Es kann individuell festgehalten werden und am besten macht man den Vertrag zusammen mit einem Anwalt, damit es lückenlos ist. In dem Gesellschaftsvertrag kann folgendes festgehalten werden:
- Geschäftszweck
- Geschäftsdauer (falls notwendig)
- Die Geschäftsführer
- Die Aufteilung der Aufgaben
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Wenn doch ein Stammkapital eingebracht wird: Wer bringt wie viel Kapital mit?
- Falls ein Gesellschafter abtritt
- Wenn ein Todesfall vorliegt
- Falls die GbR verkauft wird
Man sollte kurz erwähnen, dass wenn ein Gesellschafter abtritt und es nur zwei gab, die GbR automatisch aufgelöst wird, da sonst die Voraussetzung nicht erfüllt ist. Zuletzt muss der GbR-Vertrag von allen Gesellschaftern unterschrieben werden.
Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer
Die Mitgliedschaft bei der IHK ist für jeden Gewerbetreibenden in Deutschland Pflicht und kann nicht gekündigt werden. Sie beginnt mit der Gewerbeanmeldung, in dem das Gewerbeamt die IHK darüber informiert. Die Höhe des Mitgliedschaftsbeitrages hängt davon ab, ob man im Handelsregister eingetragen ist.
Es kann 30 bis 70 Euro betragen, und wenn es eingetragen ist 150 bis 300 Euro. Der jährliche Mitgliedschaftsbeitrag ist nicht umsonst, denn im Gegensatz bietet die Industrie- und Handelskammer einem Gewerbe an sich weiterzuentwickeln.
Das heißt, dass sie Weiterbildungskurse und Zertifikate anbietet. Diese sind immer von Vorteil für ein Gewerbe, dadurch kann das Unternehmen wachsen. Außerdem kommen auch Zertifikate gut bei den Kunden an.
Kann mann eine GbR online anmelden?
In der digitalen Zeit ist es auch durchaus möglich, dass man sein Gewerbe online anmelden kann. Es hängt aber davon ab, ob die jeweilige Stadt, wo man sein Gewerbe anmelden wird, es anbietet. Viele Städte bieten es an, aber es gibt noch einige die nicht mit der Online-Anmeldung gedeckt sind.
Die Online-Anmeldung bietet einen großen Vorteil an. Dadurch kann man jeder Zeit sein Gewerbe anmelden, ohne dass man erst mal einen Termin machen muss. Es kann durchaus sein, dass es dauert bis man einen Termin bekommt und dadurch kann man auch später mit der Tätigkeit beginnen.
Dies ist ein großer Zeitverlust für den Gewerbetreibenden. Oder aber auch kann es sein, dass man vor Ort warten muss bis man drankommt. Mit dem Online-Verfahren kann die Anmeldung jeder Zeit bequem von Zuhause erfolgen. Das Prinzip ist dasselbe. Man füllt das Formular zur Anmeldung an und reicht die notwendigen Unterlagen ein.
Kann man als Freiberufler eine GbR anmelden?
Auch Freiberufler dürfen sich zu einer GbR zusammenschließen. Damit sie eine GbR gründen können, müssen beide in ihrer Tätigkeit freiberuflich sein. Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt an. Sie müssen ein kurzes formloses Schreiben an das Finanzamt schicken in dem sie kurz ihre Daten angeben (Name, Vorname, Anschrift und Steuer-ID) und ihr Vorgehen beschreiben.
Im Anschluss erhalten sie den steuerlichen Erfassungsbogen. Freiberufler müssen ihre fachliche Kompetenz durch einen akademischen Abschluss nachweisen, weil es sich um freie Berufe handelt. Da Freiberufler in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind, sind sie auch von der Gewerbeanmeldung befreit. Jedoch gibt es einige Ausnahmefälle, wo auch Freiberufler ein Gewerbe anmelden müssen.
Dies wird aber vom Beamten entschieden. Da sie kein Gewerbe anmelden müssen, sind sie auch automatisch von den Gewerbesteuern befreit und auch von der Mitgliedschaft bei der IHK. Freiberufler haben andere Anlaufstellen, wie zum Beispiel: Standeskammer und Versorgungswerk (für kammerpflichtige Berufe) und Künstlersozialkasse. Auch dürfen Freiberufler einen GbR-Vertrag aufsetzen um Konflikte zu vermeiden.
Wer sind Freiberufler?
Freiberufler sind im deutschem Gesetz nach § 18 des Einkommenssteuergesetzes klar geregelt. Sie werden auch Katalogberufe oder katalogähnliche Berufe genannt. Im Allgemeinen kann man sagen, dass es von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten handelt. Dazu zählen zum Beispiel diese Berufe:
- Ärzte
- Zahnärzte
- Tierärzte
- Architekten
- Ingenieure
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Notare
- Rechtsanwälte
Und noch viele andere Berufe. Auch müssen Freiberufler wie Gewerbetreibende ihre Tätigkeit rechtzeitig anmelden. Das heißt sobald eine langfristige Tätigkeit vorliegt mit der Absicht Gewinn zu erzielen, muss man dies beim Finanzamt anmelden.
Namensgebung der GbR
Es gibt Vorgaben bei der Namensgebung. Es darf kein frei erfundener Name ausgesucht werden. Es muss die Namen der Gesellschafter enthalten und am Ende muss ‚GbR‘ stehen. Es muss zurück verfolgbar sein wem die GbR gehört.
Welche Steuern zahlt man bei einer GbR?
Bei einer GbR werden Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer gezahlt. Freiberufler die eine GbR anmelden sind von den Gewerbesteuern befreit.
Einkommenssteuer werden vom Gesellschafter in der privaten Steuererklärung gezahlt. Gewerbesteuer sind jährlich zu bezahlen und werden vom Gewerbeamt berechnet.
Sie können unterschiedlich aussehen. Die Umsatzsteuer ist die Mehrwertsteuer. Diese betragen 19% und werden von jeder Einnahme, die man erzielt, gezahlt. Jedoch hat man die Möglichkeit sich von dem Umsatzsteuern befreien zu lassen.
Wie viel Umsatz darf man mit einer GbR machen?
Mit einer Gesellschaft bürgerlichen Recht ist es erlaubt jährlich 25.000 Euro Gewinn bzw. 260.000 Umsatz zu erwirtschaften. Eine GbR ist nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet und es reicht die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.
Kann eine GbR die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Auch darf man mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese gibt man in dem steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt an.
Die Kleinunternehmerregelung befreit die Gesellschaft von den Umsatzsteuern. Dafür darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften.
Wenn man die Umsatzgrenze im ersten Jahr überschreitet, tritt die Regel nicht mehr ein und man muss die Umsatzsteuer zahlen. Diese Regelung ist eine kleine Starthilfe und soll die Gesellschafter in den ersten Jahren im Hinblick der Kosten entlasten.
Welche Kosten bringt ein Gewerbe jährlich mit sich?
Die genauen Kosten ganz unterschiedlich aussehen. Folgende Kosten können aufkommen:
- Die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer
- Miete für eine Räumlichkeit
- Partnerschaften
- Neuanschaffungen
- Mitarbeiter
Eine GbR als Nebengewerbe
Man hat die Möglichkeit eine GbR als Nebengewerbe zu eröffnen. Dabei kann man sich erstmal austesten. Man empfindet keinen Zeitdruck, weil man nicht unbedingt sofort erfolgreich werden muss.
Dadurch, dass man eine Haupteinnahmequelle hat, ist man finanziell abgesichert. Währenddessen kann man den Markt in Ruhe erkunden und Kontakte knüpfen. Auch wenn die nebenberufliche Tätigkeit bei einer GbR scheitern sollte, ist es nicht so tragisch, weil man keinen großen finanziellen Aufwand betreiben musste.
Muss man den Arbeitgeber von der nebenberuflichen Tätigkeit informieren?
Ob der Arbeitgeber informiert werden muss, hängt immer vom Arbeitsvertrag ab. Wenn es im Vertrag enthalten ist, muss in jedem Fall der Arbeitgeber benachrichtigt werden. Falls nicht ist es nicht zwingend erforderlich.
Es sei denn es herrscht dadurch Wettbewerb. In dem Fall muss man den Arbeitgeber wiederum informieren. Am besten ist es, dass man den Arbeitgeber in jedem Fall informiert, damit man sein Vertrauen nicht missbraucht.
Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit muss man beachten, dass die Arbeitszeiten nicht beeinträchtigt werden und die Arbeit auch nicht nachlässt. Außerdem müssen auch die gesetzlichen Arbeitszeiten eingehalten werden.
Was sind die Pflichten und Rechte der Gesellschafter?
Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat der Gesellschafter die Pflicht seiner Tätigkeit nachzukommen. Grundsätzlich muss er allen seinen Aufgaben, die ihm zugeteilt worden sind, nachkommen.
Er muss immer im Sinne der Gesellschaft handeln. Das heißt er darf keine Entscheidungen treffen, die der GbR schaden könnte, wie zum Beispiel Wettbewerb.
Natürlich muss man hierbei beachten, dass mit einer Entscheidung alle Gesellschafter einverstanden sein müssen. Die Gesellschafter haben jeder Zeit das Recht auf das Einsehen der Dokumente. Ihnen darf nichts vorenthalten werden.
Vor- und Nachteile einer GbR
Die Vorteile einer GbR sind:
- Kein Mindestkapital notwendig
- Kein bürokratischer Aufwand
- Anmeldung beginnt sofort beim Gewerbeamt
- Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden
- Es kann als Nebengewerbe gegründet werden
- Hohes Ansehen bei Kreditinstituten
Der einzige Nachteil bei einer GbR ist, dass alle Gesellschafter zu gleichen Teilen mit ihrem privaten Vermögen haften.
Fazit
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfolgt ganz einfach und schnell. Es ist kein Mindestkapital und GbR-Vertrag notwendig. Es müssen sich nur mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen und ihre gewerbliche Tätigkeit anmelden. Freiberufler melden kein Gewerbe an.
Sie melden sich direkt beim Finanzamt an. Damit Freiberufler eine GbR gründen können, müssen sie alle in ihrer Tätigkeit freiberuflich sein. Auch wenn kein Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben ist, ist es von Vorteil für den Gesellschafter, wenn alles schriftlich festgehalten wird.
Außerdem kann man mit einer GbR die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen. Dazu können sie auch erstmal nebengewerblich starten und haben genug Zeit um sich auszuprobieren ohne dabei Zeitdruck und Stress zu empfinden.
Eine GbR muss rechtzeitig angemeldet werden, damit man auch der Tätigkeit nachkommen darf. Im großen und ganzen kann man sagen, dass eine GbR schnell gegründet werden kann und man somit schnell starten kann.