Zuerst einmal stellt sich die Frage, was ist überhaupt eine GbR? GbR ist die Abkürzung für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Im Gegensatz zum Einzelunternehmen ist eine GbR eine Personengesellschaft mit mindestens zwei juristischen oder natürlichen Personen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen und gründen.
Die GbR ist nicht nur eine Rechtsform für Gesellschafter, sondern auch geeignet für die zusammen Schließung zweier Freiberufler. Auch hier muss man beim Gewerbeamt ein GbR anmelden.
Was braucht man um eine GbR zu gründen?
Um eine GbR zu gründen braucht man zunächst mindestens zwei Gründer , welche sich beide als Geschäftsführer beim Gewerbeamt anmelden können. Die Gründung der GbR ist recht einfach und unkompliziert. Bei der Anmeldung beim Gewerbeamt müssen alle Gesellschafter anwesend sein und den Gewerbeschein ausfüllen.
Heut zu Tage hat man den Vorteil, dass man die Anmeldung auch online bequem von zuhause aus durchführen kann. Unterlagen, die man zur Gewerbeanmeldung benötigt, sind der Personalausweis, Kapitalgesellschafter oder OHG benötigen ein Handelsregisterauszug und je nach Tätigkeit noch andere Unterlagen, wie z.B. ein Führungszeugnis.
Auch muss die Anmeldung vom GbR beim Finanzamt erfolgen. Meistens wird beim Finanzamt die Gewerbeanmeldung eines Gesellschaft bürgerlichen Rechts vom Gewerbeamt informiert, jedoch kann es dauern, deshalb sollte man es selbst übernehmen.
Hier füllt man ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, in dem allgemeine Angaben zum Unternehmen gefragt sind, wie z.B. die Anschrift und die ausgeübte Tätigkeit. Ausgefüllt werden die Gründungsform bzw. die Geschäftsbezeichnung, Rechtsform der Gesellschaft,
Beginn der Tätigkeit und ganz wichtig die Angaben zur Gewinnermittlung. Man hat die Möglichkeit ein Geschäftskonto zu eröffnen und diese anzugeben, aber es ist nicht zwingend erforderlich. Eine GbR muss bei der Industrie- und Handelskammer und/oder der Handwerkskammer eingetragen werden. Im Gegensatz dazu muss man nicht im Handelsregister eingetragen werden.
Braucht man ein GbR-Vertrag?
Grundsätzlich muss man nicht zwingend ein Gesellschaftsvertrag festhalten. Auch mündliche Vereinbarungen sind rechtsgültig. Jedoch ist es für die einzelnen Personen von Vorteil, in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten oder bei Meinungsverschiedenheiten, einiges schriftlich fest zu halten.
Vor allem ist es auch für die Arbeitsaufteilung, das dies festgehalten wird. Je nach Arbeitsaufteilung kann man sich auch den Gewinn aufteilen. Dies kann beispielsweise sein, wenn eine Person mehr Arbeitsaufwand betreibt.
Wichtige Aspekte für diesen Vertrag sind der Gesellschaftszweck, wie viel Kapital jede einzelne Person mitbringt und wie die Geschäftsführung aufgeteilt wird. Die Personen haften bei der GbR mit ihrem Privatvermögen. Wichtig ist es aber auch dann, wenn eine Person ausscheiden sollte oder es zur Auflösung kommen sollte.
Bei Entscheidungen müssen alle Geschäftsführer damit einverstanden sein, falls es einer nicht sein sollte, dann ist diese nicht gültig. Falls ein Gesellschafter ein Grundstück oder eine Immobilie in die GbR mitbringt, ist ein Vertrag Pflicht.
Namensgebung einer GbR
Bei der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nicht jeder Firmennamen erlaubt. Es ist vorgeschrieben, dass von jedem der Gesellschafter der Vor- und Nachname in der Firmenbezeichnung benennt werden muss.
Es muss am Ende des Namens die GbR bekanntlich gemacht werden. Zusätzlich zum Vor- und Nachnamen kann man auch einen frei erfundenen Namen hinzugeben. Symbole sind nicht erlaubt.
Der festgelegte Name muss auf den Rechnungen stehen. Ein Beispiel für solch ein Namen wäre: „Wolfgang Peters und Niclas Schmitz GbR´´ oder „Transport Wolfgang und Niclas Schmitz Peters GbR´´
Welche Vorteile bietet eine GbR?
Eine GbR Gründung bringt einige Vorteile mit sich. Meistens beim Eröffnen eines Gewerbes hat man eine Idee, jedoch nicht genügend Kapital. Dann kommt es zum einen Gelegen, dass man mehrere Personen ist und eventuell eine Person mehr Kapital mit sich bringen kann, als der andere.
Hinzu kommt, dass die Gründung einer GbR kostengünstig ist und man sich sogar die Kosten teilen kann. Allerdings sollte man nicht vergessen, dass man bei der Gründung einer GbR kein Mindestkapital aufweisen braucht und zudem ist der Aufwand beim GbR gründen recht gering.
Das heißt man kann ganz schnell mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts starten. Auch die Buchhaltung eines Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist recht einfach. Man muss nur die Einkommens-Überschuss-Rechnung (EÜR) machen.
Ein großen Vorteil hat man auch bei Kreditinstituten, wenn man angibt eine GbR zu besitzen. Diese kommt besser an wie z.B. als ein Einzelunternehmer, denn eine GbR stellt ein vertrauenswürdiges Gewerbe dar, welche seiner Zahlungen nachkommen kann und im schlimmsten Fall mit seinem Privateinkommen oder -vermögen haftet.
Die Nachteile einer GbR können sein, dass man keiner kaufmännischen Tätigkeit nachkommen kann und das alle Gesellschafter gemeinsam und zu gleichen Teilen haften.
Wie wird eine GbR besteuert?
Bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts muss man Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen. Einkommenssteuer ist die einfachste Form der Steuer und wird direkt an das deutsche Staat gezahlt. Der Betrag von Steuern, die man zahlen muss, ergeben sich von dem Einkommen, welches man erzielt hat.
Gewerbesteuer muss jeder bezahlen, der im Inland ein Gewerbe betreibt. Gewerbesteuer werden auch Real- oder Objektsteuer genannt und wird an die Gemeinde bezahlt, wie z.B. das Finanzamt. Die Gewerbesteuer ergeben sich aus dem Gewinn des Unternehmens.
Freiberufler dagegen sind von den Gewerbesteuer befreit, da sie kein Gewerbe anmelden müssen. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften sind Personengesellschaften im Vorteil, weil sie bei einem Betrag von 24.500 Euro von den Gewerbesteuern befreit sind.
Die Gewerbesteuer ergeben sich von einem Kalenderjahr und sollten bis zu 31. Mai des Folgejahres abgegeben werden. Zum Schluss kommt die Umsatzsteuer, und ist somit die wichtigste Einnahmequelle Deutschlands. Die Umsatzsteuer von 19% sind auf den Rechnungen zu finden. Bis auf einige Ausnahmen sind in Deutschland alle Unternehmen umsatzsteuerpflichtig.
Für jede Dienstleistung, die man anbietet und bezahlt kriegt, muss man Umsatzsteuer bezahlen. Letztendlich wird die Umsatzsteuer eigentlich von dem Endverbraucher gezahlt.
Ein ganz einfaches Beispiel hierzu wäre: Man bietet eine Dienstleistung an die 50€ kostet. Auf diesen Betrag kommen die Umsatzsteuern von 19% und betragen 9,50€. Das heißt das Unternehmen verkauft diese Dienstleistung für 59,50€, aber bezahlt selber die 19% direkt an das Finanzamt.
Man kann die Umsatzsteuer mit den Mehrwertsteuern und Vorsteuern gleichsetzen. Aus der Sicht vom Kunden wird dies als Mehrwertsteuer bezeichnet und aus Sicht eines Unternehmens als Umsatzsteuer. Vorsteuer zahlt das Unternehmen selbst und diese bekommt man dann nach der Umsatzsteuervoranmeldung zurückerstattet.
In der Umsatzsteuervoranmeldung gibt man, wie viel man als Unternehmen selbst an Umsatzsteuern in Rechnung gestellt hat. Je nachdem wie viel die Differenz beträgt, muss man entweder weniger Steuern zahlen oder kann sogar auch vom Finanzamt ein Betrag bezahlt kriegen.
Rechte und Pflichten
Die vereinbarten Regelungen von den Gesellschaftern müssen eingehalten werden. Dies könnte die Arbeitsaufteilung sein oder Abmachungen untereinander, wie z.B. finanzielle Abmachungen, dass man ein bestimmtes Kapital mit sich bringt. Abmachungen jeglicher Art fallen unter diese Kategorie.
Wenn die Gesellschafter eine GbR für eine kurze Zeit gründen, kann ein Gesellschafter laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 721 einen Rechnungsabschluss und einer Gewinn- und Verlustverteilung nach der Auflösung der Gesellschaft verlangen.
Bei langfristigen Gesellschaften hingegen kann dies nach jedem Geschäftsjahr erfolgen. Auch hat der Gesellschafter Anspruch auf Aufwendungsersatzanspruch, welches heißt dass er für von ihm erbrachte Aufwendungen, seines Erachtens im Sinne des Gewerbes notwendig war, ein Anspruch hat.
Ebenfalls sind die Gesellschafter der Treue verpflichtet, welches heißt im Interesse der Gesellschaft zu handeln und es nicht zu schädigen. Es herrscht eine Art Wettbewerbsverbot.
Das heißt ein Gesellschafter darf nicht in seinem Namen oder im Namen anderer keine Geschäfte eingehen, bei der es zur Schädigung der eigenen Gesellschaft kommen könnte oder zu einer wirtschaftlichen Konkurrenz. Wenn man das Wettbewerbsverbot verletzt, haftet die GbR auf Schadensersatz.
Auch hat der Gesellschafter Einsicht- und Auskunftsrecht. Das heißt, dass er ein Recht auf Einsicht der Akten des Gewerbes hat. Es steht dem Gesellschafter zu, Überblick über laufende Verträge, abgeschlossene Verträge und auch andere Dokumente, zu haben.
Fazit
Zusammenfassend kann man sagen, dass es einfach ist eine GbR zu gründen. Die Grundvoraussetzung hier bei ist, dass mindestens zwei Gesellschafter es gründen können. Wenn zwei Gesellschafter sich einigen, können diese sich ans Gewerbeamt wenden. Danach folgt die Anmeldungen beim Finanzamt.
Das Gewerbeamt leitet zwar die Informationen über die Anmeldung weiter, jedoch kann es Zeit in Anspruch nehmen, weshalb man selbst das Finanzamt aufsuchen sollte und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen sollte.
Die Eintragung bei der IHK und/oder der Handwerkskammer ist Pflicht. Die Anmeldung ist nicht aufwendig und man muss auch kein Kapital aufweisen. Alles was man für Anmeldung benötigt ist der Personalausweis und je nach Tätigkeit weitere Unterlagen.
Man hat die Möglichkeit einen Vertrag festzuhalten, um die Gesellschafter abzusichern, jedoch ist es nicht zwingend erforderlich. Auch mündlichen Vereinbarungen sind rechtsgültig. Für die spätere Arbeitsaufteilung könnte es von Vorteil sein, wenn man es schriftlich festhält, denn so kann man Interessenkonflikte vermeiden.
Die Gesellschafter müssen Abmachungen einhalten, denn dies ist einer der Pflichten der man nachkommen muss. Ein Vertrag ist dann ein muss, wenn ein Gesellschafter ein privates Vermögen mit in die Gesellschaft bringt. Die Vorgaben der Namensgebung sind klar vorgeschrieben.
Der Name von mindestens eines Gesellschafters muss erwähnt werden und es muss am Ende des Namens kenntlich gemacht werden, dass es um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt.
Die Vorteile einer GbR sind, dass man es nicht alleine tut sondern eine weitere Person hat, die denselben Ziel verfolgt. So kommt man schneller ans Ziel heran und kann mit zwei verschiedenen Parteien die Idee besser ausarbeiten. Dieser Schritt ist ganz wichtig bei der Gründung.
Man sollte vorher schon sämtliche Fragen ausarbeiten und beantworten um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ein weiterer Vorteil des Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, dass man zunächst nicht viel Steuern zahlen muss, weil es im ersten Jahr ein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro gibt.
Trotzdem sollte man nicht vergessen, dass man Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen muss. Diese Zahlungen sind unumgänglich, außer es handelt sich um Freiberufler und müssen kein Gewerbe melden.
Es gibt Pflichten, denen der Gesellschafter nachkommen muss. Er hat aber auch Rechte, die ihn in schlechten Zeiten und bei Interessenkonflikten absichern. Insgesamt kann man sagen, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts viele Vorteile mit sich bringt, weil zwei Gesellschafter mehr Kontakte zum einen aber auch finanziell dazu beitragen können.