Was ist eine GbR?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch BGB-Gesellschaft genannt, ist ein Gewerbe und Voraussetzung ist, dass mindestens zwei Gründer das Gewerbe gründen. Die Gesellschafter können natürliche als auch juristische Personen sein. Die GbR gehört zu den Personengesellschaften und ist einer der einfachsten Formen.
Da die GbR ein Gewerbe ist, ist eine Gewerbeanmeldung Pflicht. Eine Ausnahme bilden die Freiberufler, denn auch sie können eine GbR gründen. Da aber Freiberufler grundsätzlich kein Gewerbe anmelden müssen, müssen sie es auch bei einer GbR nicht. Freiberufler sind laut deutschem Gesetz rechtlich geregelt.
Berufe, die zu den Freiberuflern zählen sind zum Beispiel Ärzte, Schriftsteller, Ingenieure, Architekten und Künstler. Freiberufler müssen sich direkt beim Finanzamt melden. Zu dem muss meine GbR bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer eingetragen werden.
Eine GbR muss nicht im Handelsregister eingetragen werden. Wenn es sich jedoch um eine offene Handelsgesellschaft (OHG) handelt, dann muss es auch beim Handelsregister eingetragen werden.
Beim Gründen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist ein Vertrag nicht verpflichtend, jedoch hat man die Möglichkeit es zu tun, damit auch die Gesellschafter in der Zukunft für alle Fälle abgesichert sind.
Ist eine Gewerbeanmeldung bei einer GbR erforderlich?
Eine Gewerbeanmeldung bei einer GbR ist vorgeschrieben, außer bei Freiberuflern. Um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts anzumelden, muss man zum zuständigen Gewerbeamt. In manchen Städten ist es heutzutage auch möglich die Gründung einer GbR online durchzuführen.
Die Online-Anmeldung bringt einige Vorteile mit sich. Der größte Vorteil ist, dass man es jeder Zeit melden kann und nicht auf einen Termin der Behörde warten muss um eine GbR gründen zu können.
Und bei einer GbR kann es sein, dass nicht alle den Termin wahrnehmen könnten, welches schlecht wäre, denn bei der Anmeldung beim Gewerbeamt müssen alle Gesellschafter anwesend sein. Zur Anmeldung müssen alle Unterlagen vollständig abgeben werden.
Unterlagen die man abgeben muss, sind das ausgefüllte Formular, Personalausweis oder Reisepass und bei nicht EU-Bürgern die Aufenthaltsgenehmigung. Je nach dem, welche Tätigkeit man ausüben möchte, können Unterlagen wie ein polizeiliches Führungszeugnis, Nachweise oder Erlaubnisse gefordert werden.
Wenn es sich um ein eingetragenes Unternehmen handelt, benötigt man auch die Eintragung im Handelsregister. Alle Gesellschafter, die die GbR gründen, müssen beim Gewerbeamt vorstellig werden und das Formular zur Anmeldung ausfüllen.
Nach dem man bei der Behörde alles vollständig abgegeben hat, bekommt man den Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die Erlaubnis der Behörden um der Tätigkeit nachzukommen. Das heißt die Anmeldung muss vor Beginn der Tätigkeit erfolgen.
Was kostet die Gründung der GbR?
Die Gründung einer Gesellschaft buergerlichen Rechts ist recht kostengünstig. Die Kosten der GbR-Gründung beim Gewerbeamt belaufen sich auf rund 15 bis 50 Euro, abhängig von der Stadt in der man die Gesellschaft bürgerlichen Rechts anmeldet.
Nicht nur die Anmeldung bei der Behörde ist kostengünstig, auch müssen die Gesellschafter kein Mindestkapital aufweisen um eine GbR gründen zu können. Das erleichtert auch die Gründung, denn man muss nicht lange warten um eine GbR anzumelden und kann sofort mit der Tätigkeit starten.
Bis wann muss man eine GbR anmelden?
Die Anmeldung der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts muss vor Beginn der Tätigkeit erfolgen. Wenn man der Tätigkeit nachkommt und die Gründung einer GbR später erfolgt, kann es zu Ordnungswidrigkeiten kommen.
Sobald man mit den Gesellschaftern zusammen beabsichtigt der Tätigkeit langfristig nachzukommen und damit Gewinn erzielen möchte, handelt es sich um ein Gewerbe und muss angemeldet werden.
Was folgt nach dem Gewerbeamt?
Nach dem man die GbR beim Gewerbeamt angemeldet hat, muss man sich beim Finanzamt anmelden. In der Regel wird das Finanzamt vom Gewerbeamt informiert, aber das kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb sollten die Gesellschafter selbst das Finanzamt aufsuchen.
Man hat maximal vier Wochen Zeit bis die Anmeldung beim Finanzamt erfolgen muss. Vom Finanzamt kriegt man eine Steuer-ID, welche benötigt wird um eine Rechnung im Namen der Firma ausstellen zu dürfen. Das heißt auch gleichzeitig, dass die Steuer-ID auf jede Rechnung gehört.
Beim Finanzamt muss man ein Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Ausgefüllt werden muss als erstes Angaben zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts und den Gesellschaftern gemacht werden. Danach muss man kurz die Tätigkeit beschreiben, die man bei der GbR ausüben wird.
Namensgebung bei einer GbR
Bei der Namensgebung einer GbR gibt es Vorschriften, an die man sich halten muss. Man kann nicht einen beliebigen Namen dafür auswählen. Beim Namen der GbR müssen die Namen der Gesellschafter werden und am Ende des Namens muss bekanntlich gemacht werden, dass es sich um eine GbR handelt.
Also muss am Ende GbR stehen. Zum Beispiel könnte es heißen “Reiner Schmitz und Johann Wolfgang GbR“. Man hat die Möglichkeit nach dem Namen noch einen frei erfundenen hinzuzufügen. Wenn es sich zum Beispiel um eine Reinigungsfirma handelt, könnte es “Reiner Schmitz und Johann Wolfgang Reinigung GbR“ heißen.
Wann ist die Gründung einer GbR sinnvoll?
Die Gründung der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist dann sinnvoll, wenn man mehrere Personen sind, die die selbe Idee haben und sich damit selbstständig machen möchten. Der größte Vorteil einer GbR ist, dass die Anmeldung kostengünstig ist und man zu dem kein Mindestkapital aufweisen kann.
Auch ist die Anmeldung schnell getan und man muss nicht lange darauf warten um beginnen zu können. Man muss nur zum Gewerbeamt, Finanzamt und sich bei der IHK oder Handwerkskammer eintragen lassen.
Wie sieht ein GbR Vertrag aus?
Ein GbR-Vertrag ist nicht vorgeschrieben, denn auch Abmachungen, die mündlich getroffen werden sind gültig. Damit aber eine Abmachung gültig ist, müssen alle Gesellschafter damit einverstanden sein.
Jedoch ist es besser für die Gesellschafter alles schriftlich festzuhalten um spätere Konflikte zu vermeiden, somit leiden auch keine persönlichen Beziehungen. Im Gesellschaftsvertrag kann man vieles schriftlich festhalten.
Am besten sollte man zu aller erst den Zweck der GbR niederschreiben, damit man nicht davon abweicht und später kein Wettbewerbsverbot herrscht. Zusätzlich wären zum Beispiel wichtige Aspekte die Gewinn- und Verlustverteilung, die Geschäftsführung, Fälle von Auflösung der GbR oder wenn ein Gesellschafter abtritt oder ähnliches.
Wenn man eine GbR gründen möchte und einen Gesellschaftsvertrag festhalten möchte, sollte man es von einem Anwalt abschließend prüfen lassen.
Pflichten und Rechte bei einer GbR
Die Gesellschafter haben Plichten bei einer GbR der sie nachkommen müssen. Sie müssen den Abmachungen, die sie getroffen haben, nachkommen. Abmachungen sind zum Beispiel die Arbeitsaufteilung, Arbeitszeiten oder wenn man festgelegt hat Kapital aufzuweisen.
Es können alle möglichen Abmachungen sein. Auch sind die Gesellschafter zur Treuepflicht gezwungen. Das heißt sie müssen immer im Sinne des Unternehmens handeln und dürfen keine Entscheidungen treffen, die dem Unternehmen schaden könnte. Somit herrscht auch Wettbewerbsverbot.
Ein Gesellschafter darf keine Entscheidung treffen, wobei es zur Schädigung des Unternehmens kommen könnte. Ein Gesellschafter allein darf ohnehin keine Entscheidung treffen, sondern muss nach Einverständnis aller Gesellschafter fragen.
Die Gesellschafter haben Recht darauf sich alle Dokumente anzusehen. Es könnten Dokumente wie zum Beispiel Verträge sein. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften alle Gesellschafter zu gleichen Teilen und mit ihrem Privatvermögen.
Wie viel Umsatz darf man bei einer GbR machen?
Mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist es erlaubt im Jahr ein Umsatz von 260.000 Euro zu erzielen und nicht mehr. Das heißt man darf ein Gewinn von 24.500 Euro jährlich erzielen, weil eine GbR ein Kleingewerbe ist.
Falls man diese Beträge überschreitet, ist eine Eintragung im Handelsregister verpflichtend. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die Buchführung ganz leicht, denn es reicht die Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Welche Steuern zahlt man bei einer GbR?
Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gibt es drei Arten von Steuer, die man zahlen muss. Dazu zählen Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Bei einer GbR muss man keine Steuererklärung für das Unternehmen abgeben, wenn es den einen Gewinn von 24.500 Euro nicht überschreitet.
Da das Unternehmen keine Erklärung abgeben muss, müssen die Gesellschafter es in ihren privaten Einkommenssteuererklärung eintragen. Wenn man mit der GbR gewerblich tätig ist, muss man auch Gewerbesteuer zahlen. Freiberufler sind von diesem Beitrag befreit, weil sie kein Gewerbe anmelden müssen.
Bei jeder Leistung die eine GbR erbringt, müssen sie 19% davon versteuern. Die Umsatzsteuer sind auf jeder Rechnung zu finden. Aus der Sicht der Gesellschaft sind es Umsatzsteuer und aus der Sicht vom Kunden sind es Mehrwertsteuer.
Das heißt, dass die Umsatzsteuer eigentlich von den Kunden bezahlt werden und nicht vom Unternehmen selbst. In manchen Fällen kann es auch sein, dass die Umsatzsteuer 7% betragen.
Muss man von einer nebenberuflichen Tätigkeit dem Arbeitgeber berichten?
Je nach dem wie es im Arbeitsvertrag niedergeschrieben ist, müsste man dem Arbeitgeber von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Bescheid geben. Wenn dies nicht der Fall ist, muss man nicht unbedingt den Arbeitgeber davon informieren.
Es sei denn es handelt von Wettbewerbsverbot. Dann hat der Arbeitgeber das Recht die nebenberufliche Tätigkeit zu untersagen. Auch darf er es, wenn man das Arbeitsrecht verletzt, wenn man zum Beispiel die Ruhezeiten nicht einhaltet.
Beim Gründen einer nebenberuflichen Gesellschaft bürgerlichen Rechts, muss man darauf achten, dass es die hauptberufliche Tätigkeit bzw. den eigenen Job nicht gefährdet.
Das heißt es darf nicht die Arbeitsleistung und die Arbeitszeiten belasten. Auch wenn man nicht dazu verpflichtet ist dem Arbeitgeber es zu melden, wäre es besser es zu tun, um auch das Vertrauen vom Arbeitgeber nicht zu verletzen.
Was sind die Vorteile einer GbR?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bringt einige Vorteile mit sich. Da eine GbR die einfachste Form vom Gründen eines Gewerbes ist, hat jeder die Möglichkeit eine GbR gründen zu können. Sie ist einfach, weil man kein Mindestkapital aufweisen muss wie zum Beispiel bei einer GmbH und zum dem kann man sie schnell gründen.
Es eignet sich für Personen, die den selben Zweck verfolgen möchten und das langfristig. Falls dieser Zweck Gewinn mit sich bringen soll, sind die Gesellschafter dazu verpflichtet die GbR beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden. Auch ist die GbR-Gründung kostengünstig, denn die Kosten belaufen sich rund 15 bis 50 Euro, falls keine weiteren minimalen Kosten anfallen sollten.
Auch ist die Buchhaltung nicht schwer, da die Einnahme-Überschuss-Rechnung ausreichend ist. Den größten Vorteil hat an, wenn man ein Kredit ziehen möchte. Bei Kreditinstituten kommt es sehr gut an, wenn man eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufweisen kann.
Eine GbR stellt ein vertrauenswürdiges Gewerbe dar und somit zeigt man auch, dass man zahlungsfähig ist. Zu dem hat man auch die Möglichkeit eine GbR nebenberuflich zu betreiben. So braucht man sich auch keine Sorgen um die finanzielle Existenz machen.
Da eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu einem Kleingewerbe zählt, kann man von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Wenn man im Vorjahr dem Umsatz von 22.000 Euro nicht überschritten hat, muss man keine Umsatzsteuer zahlen.
Bei der Kleinunternehmerregelung darf man im ersten Jahr nicht mehr als 22.000 Euro und im zweiten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Wenn dies der Fall ist, zählt man zum Kleinunternehmen.
Fazit
Zusammenfassend kann man sagen, dass eine GbR gründen einfach und schnell erfolgt. Mit nur wenigen Kosten kann man eine GbR gründen. Man muss nur die Kosten der GbR-Gründung beim zuständigen Gewerbeamt bezahlen.
Danach muss man nur noch zum Finanzamt sich anmelden. Nach der Anmeldung kriegt man vom Gewerbeamt seinen Gewerbeschein und ist berechtigt der Tätigkeit nachzukommen. Ohne den Gewerbeschein sind die Gesellschafter nicht dazu berechtigt der Tätigkeit nachzukommen.
Wenn man der Gewerbeanmeldung nicht vor Beginn der Tätigkeit nachkommt, kann es zu Ordnungswidrigkeiten kommen. Also sollte man es so schnell wie möglich, vornehmen. Um eine GbR gründen zu dürfen, müssen mindestens zwei natürliche oder juristische Personen sich zusammen tun.
Ein Gesellschaftsvertrag bei einer GbR ist nicht vorgeschrieben, doch wäre es von Vorteil für die einzelnen Gesellschafter. Somit haben sie alles schriftlich festgehalten und Konflikte können vermieden und schnell gelöst werden. Entscheidungen, die mündlich getroffen werden, sind gültig.
Aber jeder Gesellschafter muss damit einverstanden sein. Alle Gesellschafter müssen im Interesse der GbR handeln und dürfen keine Entscheidungen treffen, die zur Schädigung des Unternehmens führen könnten. Zu dem hat man den Vorteil, dass man mit einer GbR von der Kleinunternehmerregelung profitieren kann.
Auch Freiberufler können eine GbR gründen. Sie müssen sich nur beim Finanzamt anmelden. Die Buchhaltung bei einer GbR ist einfach geregelt, denn die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht aus. Also braucht man nicht lange überlegen, um eine GbR gründen zu wollen.
Wichtig ist nur, dass man den Zweck der Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit den Gesellschaftern zusammen festlegt und kann direkt starten ohne wenig Aufwand und Kosten.