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Was ist eine GbR?
Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (kurz: GbR) ist eine Personengesellschaft und ist somit ein Gewerbe. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts schließen sich mindestens zwei Personen zusammen, die dasselbe Ziel verfolgen möchten.
Bei einer GbR ist es vorausgesetzt, dass sich mindestens zwei Personen zusammenschließen. Andernfalls kann man keine GbR gründen. Bei den Personen kann es von natürlichen und juristischen Personen handeln.
Bei juristischen Personen müssen die gesetzlichen Vertreter mit dem Zusammenschluss einverstanden sein. Da es sich bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts um ein Gewerbe handelt, ist auch eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Wie kann man eine GbR gründen?
Um eine GbR zu gründen, muss man das zuständige Gewerbeamt für sich finden. In manchen Städten kann es sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt oder aber auch andere Gemeinden zuständig sind.
Nach dem man das für sich zuständige Gewerbeamt gefunden hat, folgt die Anmeldung. Um ein Gewerbe anmelden zu können muss ein Formular zur Gewerbeanmeldung abgegeben werden.
In diesem Formular werden Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb gemacht. Vor Ort kann man sich von einem Beamten Hilfe einholen, wenn man nicht weiterkommt. Neben dem Formular müssen Unterlagen eingereicht werden.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- der gültige Personalausweis oder Reisepass
- bei nicht EU-Bürgern der gültige Aufenthaltstitel
- bei juristischen Personen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
- je nach dem, um welche Tätigkeit es sich handelt, können Nachweise oder Qualifikationen notwendig sein (wie zum Beispiel ein Führungszeugnis)
Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Neben dem Formular und den Unterlagen muss man noch die entsprechende Bearbeitungsgebühr zahlen. In der Regel betragen diese Gebühren zwischen 20 bis 60 Euro.
Danach bekommt man den Gewerbeschein und hat die offizielle Zulassung der Behörden, um der Tätigkeit nachzukommen. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts müssen alle Gesellschafter einzeln den Gewerbeschein beantragen.
Je nach dem in welcher Stadt das Gewerbe angemeldet wird, kann es auch sein, dass das Online-Verfahren angeboten wird. Das heißt, dass man bequem von Zuhause sein Gewerbe anmelden kann und nicht erst auf einen Termin der Behörde warten muss oder die Wartezeit vor Ort vermeiden kann.
Bei der Online-Anmeldung muss man auch wie vor Ort das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen und die notwendigen Unterlagen einreichen. Die Gebühren werden dann elektronisch bezahlt.
Die Bearbeitung kann paar Tage in Anspruch nehmen und man bekommt eine Bestätigung per E-Mail zugeschickt. Nach der Gewerbeanmeldung geht es weiter mit dem Finanzamt.
Wo muss eine GbR noch angemeldet werden?
Nach dem man die Gewerbeanmeldung erledigt hat, leitet das Gewerbeamt diese Information weiter an das Finanzamt. Vom Finanzamt kriegt man in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post zugeschickt.
Zugeschickt wird die Steuer-ID des Unternehmens und der steuerliche Erfassungsbogen. Der steuerliche Erfassungsbogen muss ausgefüllt zurückgeschickt werden.
Falls innerhalb von zehn Tagen man keine Post kriegt, kann man sicherheitshalber selbst beim Finanzamt vorstellig werden. Die Steuer-ID, die man zugeschickt kriegt, muss auf jeder Rechnung, die ausgestellt wird angegeben werden.
Neben dem Finanzamt wird die Information der Gewerbeanmeldung auch an die Industrie- und Handelskammer weitergeleitet. Bei der Industrie- und Handelskammer wird man dann zum Mitglied.
Je nach dem, ob man bei der Gesellschaft Mitarbeiter beschäftigen wird, muss man zur Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer anfordern. Außerdem müssen die Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft, bei der Krankenversicherung und Sozialversicherung angemeldet werden.
Die Eintragung in das Handelsregister ist für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht verpflichtend, doch kann man es auf eigenen Wunsch trotzdem tun.
Wann muss eine GbR angemeldet werden?
Grundsätzlich muss ein Gewerbe angemeldet werden, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. In Deutschland gibt es die Anzeigepflicht. Das heißt, sobald die gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss ein Gewerbe angemeldet werden.
Im besten Fall kommt man der Anmeldung schon vor Beginn der Tätigkeit nach um den Stress mit den Behörden zu vermeiden. Falls man der Gewerbeanmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann zu Bußgeld in Höhe von mehrere Tausenden Euros führen.
Zusätzlich müssen auch die Steuern, die nicht gezahlt worden sind, nachgezahlt werden. Aus diesem Grund sollte man dies nicht auf die leichte Schulter nehmen und umgehend das Gewerbe anmelden.
Wann muss keine Gewerbeanmeldung beantragt werden?
Es gibt eine Ausnahme bei der keine Gewerbeanmeldung gemacht werden muss. Dies betrifft die Freiberufler. Da Freiberufler in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind, sind sie auch nicht zur eine Gewerbeanmeldung gezwungen und auch sie dürfen sich zur einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusammenschließen.
Freiberufler suchen direkt das für zuständige Finanzamt auf und füllen den steuerlichen Erfassungsbogen aus. Freiberufler sind in § 18 des Einkommenssteuergesetz klar geregelt.
Grundsätzlich handelt es dabei um wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Dazu zählen unter anderem folgende Berufe:
- Ärzte
- Tierärzte
- Heilpraktiker
- Ingenieure
- Architekten
- Steuerberater
- Unternehmensberater
- Journalisten
- Schriftsteller
- Und noch weitere Berufe
Freiberufler müssen ihre fachlichen Kompetenzen beim Finanzamt nachweisen, damit sie auch berechtigt sind der Tätigkeit nachzukommen. In manchen Ausnahmefällen kann es sein, dass auch Freiberufler ein Gewerbe anmelden müssen. Dies ist aber in wenigen Situationen der Fall und wird von dem Beamten vor Ort entschieden.
Wie viel kostet die Gründung einer GbR?
Die Gründung einer GbR beginnt beim Gewerbeamt. Hier muss man die entsprechenden Gebühren zur Gewerbeanmeldung bezahlen. Die Bearbeitungsgebühren hängen letztendlich von der jeweiligen Stadt ab und können variieren.
In der Regel belaufen sich die Kosten auf rund 20 bis 60 Euro. Einen großen Vorteil haben die Gesellschafter bei der Gründung einer GbR, weil sie keinen Mindestkapital aufweisen müssen. Aus diesem Grund können sie jeder Zeit starten, anfangen ihr Geld zu verdienen und müssen nicht erst für ein Kapital sparen.
Was kostet das Gewerbe jährlich?
Die genauen Kosten des Gewerbes im Jahr können immer unterschiedlich aussehen und hängen von der Tätigkeit ab, die ausgeübt werden soll. Zunächst gibt es den jährlichen Mitgliedschaftsbeitrag bei der Industrie- und Handelskammer. Weitere Kosten, die auf Gesellschafter kommen können, sind:
- Miete für die Räumlichkeit
- Neuanschaffungen
- Geschäftspartner
- Mitarbeiter
- Krankenversicherung
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer Pflicht?
Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt wird dies an die Industrie- und Handelskammer weitergeleitet und die Mitgliedschaft beginnt. Die Mitgliedschaft ist für jeden Gewerbetreibenden Pflicht und kann nicht gekündigt werden. Die Höhe des Mitgliedschaftsbeitrages können variieren und hängen davon ab, ob man im Handelsregister eingetragen ist.
Die Kosten für ein kleines Gewerbe können zwischen 30 und 70 Euro belaufen und für Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, können die Gebühren zwischen 150 und 300 Euro betragen. Die Mitgliedschaft bei der IHK ist nicht umsonst, denn die IHK bietet dem Unternehmen dafür Weiterbildungskurse und Zertifikate an.
Welche Steuern zahlt man bei einer GbR?
Bei einer GbR müssen Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer gezahlt werden. Die Gewerbesteuern werden vom Gewerbeamt berechnet und können unterschiedlich sein.
Einkommenssteuer werden nicht vom Unternehmen selbst gezahlt, sondern werden in der privaten Steuererklärung angegeben. Umsatzsteuer muss jeder Gewerbetreibende zahlen. Die Umsatzsteuer sind auf jeder Rechnung zu finden.
Für jeden Betrag, den man von Kunden gezahlt kriegt, sind 19% Umsatzsteuer fällig. Diese werden direkt an das Finanzamt gezahlt. Umsatzsteuer sind die Mehrwertsteuer und werden im Endeffekt vom Kunden selbst gezahlt. Jedoch gibt es eine Möglichkeit wie man sich bei der GbR von dem Umsatzsteuern befreien lassen kann.
Wie viel Umsatz ist mit einer GbR erlaubt?
Bei einer GbR ist es erlaubt jährlich bis zu 260.000 Euro Umsatz oder maximal 25.000 Euro Gewinn zu erwirtschaften, weil eine GbR zu einem Kleingewerbe zählt. Falls diese Grenzen überschritten werden, muss eine GbR im Handelsregister eingetragen werden.
Wie kann man eine GbR als Gewerbe anmelden?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann von der Kleinunternehmerregelung profitieren und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen. Doch muss die GbR Voraussetzungen erfüllen.
Diese sehen so aus: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn diese gegeben sind, zahlt man keine Umsatzsteuer. Diese Regelung soll einem kleinen Gewerbe in den ersten Jahren eine Starthilfe sein und ihre Kosten minimieren.
Namensgebung einer GbR
Es gibt klare Vorschriften bei der Namensgebung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Es darf kein frei erfundener Name gewählt werden, weil es sich bei einer GbR nicht um eine Firma handelt. Bei dem Namen müssen alle Namen der Gesellschafter angegeben werden und es am Ende muss ‚GbR‘ stehen, denn es muss bekanntlich gemacht werden, dass es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt.
Nach den Namen der Gesellschafter kann immer noch ein frei erfundener Name angehängt werden. Ein Name für eine GbR könnte zum Beispiel so aussehen: ‚Frank Frischer und Jennifer Schneider GbR‘.
Diese Namensgebung wird auch Unternehmensbezeichnung genannt. Dieser Name muss bei den geschäftlichen Briefen vorhanden sein, denn die Kunden müssen wissen, wer die Geschäftsführer der GbR sind.
Braucht man einen GbR-Vertrag?
Ein Gesellschaftsvertrag ist bei der Gründung einer GbR nicht vorgeschrieben. Mündliche Abmachungen sind in dem Fall rechtsgültig. Doch um spätere Interessenkonflikte zu vermeiden, ist es von Vorteil für die Gesellschafter einen GbR-Vertrag aufzusetzen. In einem GbR-Vertrag kann man verschiedenes festhalten, wie zum Beispiel:
- Geschäftszweck
- Aufteilung der Geschäftsführung
- das Mitbringen von einem gewissen Kapital
- Aufteilung der Arbeit
- Gewinn- und Verlustverteilung
- den Fall der Auflösung der GbR
- den Fall des Verkaufes einer GbR
- Todesfall
Da man eine GbR auch jeder Zeit auflösen kann, sollte man den Fall der Auflösung und Verkaufes ordentlich ausarbeiten und niederschreiben.
Der Gesellschaftsvertrag muss nicht vom Notar beurkundet werden, deshalb gibt es auch keine Vorgaben wie ein Gesellschaftsvertrag bei einer GbR aussieht. Den Gesellschaftsvertrag sollte man mit Hilfe eines Anwaltes machen, damit keine Lücken im Vertrag auftauchen.
Wie sieht die Buchführung bei einer GbR aus?
Die Buchführung einer GbR ist einfach gehalten, denn es reicht die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus, wenn man unterhalb der Grenze von einem Umsatz von 260.000 Euro jährlich liegt. Somit sind sie nicht der doppelten Buchführung verpflichtet.
Was sind Vorteile und Nachteile eine GbR?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann viele Vorteile mit sich bringen. Den größten Vorteil hat man bei den Kosten der GbR, da man sie kostengünstig und ohne ein Mindestkapital gründen kann.
Außerdem ist die Gründung einfach, weil kein GbR-Vertrag gemacht werden muss und unabhängig davon auch nicht beurkundet werden muss. Aus diesem Grund zählt sie zu einer der beliebtesten Rechtsformen, weil der Aufwand bei der Gründung gering ist.
Auch ist kein großer Aufwand bei der Buchführung nicht nötig, weil die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung ausreicht. Nach dem die Gesellschaft gegründet worden ist, kann man sich jegliche Kosten aufteilen und es ist somit immer noch kostengünstig.
Zu dem kann eine GbR von der Kleinunternehmerregelung profitieren und noch mehr sparen. Vor allem hat man ein hohes Ansehen bei den Kreditinstituten, wenn man eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufweist. Den einzigen Nachteil, den man bei einer GbR hat, ist, dass die Gesellschafter alle zu gleichen Teilen haften und mit ihrem Privatvermögen.
Fazit
Wer sich mit einem Geschäftspartner zusammenschließen möchte, weil sie dasselbe Ziel verfolgen möchten, kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen. Voraussetzung ist, dass sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammenschließen.
Wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss dies vor Beginn mit der Tätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet werden. Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein.
Bei einer GbR reicht es nicht, wenn ein Gesellschafter den Gewerbeschein beantragt. Jeder Gesellschafter muss einzeln einen Gewerbeschein beantragen. Nach dem die Bearbeitungsgebühren vor Ort gezahlt worden sind, bekommt man seinen Gewerbeschein und hat die Berechtigung der Tätigkeit nachzukommen.
Eventuell hat man je nach Stadt auch die Möglichkeit sein Gewerbe bequem von Zuhause anzumelden durch das Online-Verfahren. Das Prinzip ist derselbe wie auch beim Gewerbeamt vor Ort. Wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, ist keine Gewerbeanmeldung vorgeschrieben.
Freiberufler müssen das zuständige Finanzamt aufsuchen und den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen. Vor Ort müssen Freiberufler ihre fachlichen Kompetenzen nachweisen, damit sie auch mit der Tätigkeit beginnen können.
Gewerbetreibende kriegen ihre Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt. Diesen müssen sie ausfüllen und zurückschicken. Die Mitgliedschaft bei der IHK beginnt automatisch mit der Gewerbeanmeldung und kann auch nicht abgetreten werden.
Einen Gesellschaftsvertrag müssen die Gesellschafter nicht festhalten, doch um spätere Konflikte zu vermeiden ist es von Vorteil. Die Gesellschafter müssen in jedem Fall im Sinne der GbR handeln und dürfen keine Entscheidungen treffen, die der GbR schaden könnten.
Zu dem kann eine GbR auch von der Kleinunternehmerregelung profitieren und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen. Zudem ist die Buchführung einfach gehalten.
Es genügt die Einnahme-Überschuss-Rechnung. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gründung einer GbR einfach und schnell erfolgen kann. Somit kann man ganz schnell mit der Tätigkeit beginnen.