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GewerbeAnmeldung - Gewerbe anmelden mit Gewerbeanmeldung Formular

GbR

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Die Gesellschaftlich bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft. Die GbR ist ein Zusammenschluss von verschiedenen juristischen oder natürlichen Personen, die einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Es müssen mindestens zwei juristische oder natürliche Personen zusammen eine GbR gründen. Wenn dem nicht so ist, kann man beispielsweise ein Einzelunternehmen oder GmbH gründen. Alle Personen der GbR können als Geschäftsführer eingetragen werden. Die Gründung der GbR ist recht einfach und unkompliziert. Bei der Gründung muss man kein Kapital nachweisen. Eine GbR muss beim Gewerbeamt, Finanzamt, Berufsgenossenschaft und der Industrie- und Handelskammer gemeldet werden. Im Gegensatz dazu hat man die Möglichkeit, sich auch im Handelsregister eintragen zu lassen, eine Pflicht besteht allerdings nicht. Einer GbR kann man nicht jeden Firmennamen geben. Bei der Namensgebung werden in der Regel die Nachnamen der jeweiligen Personen geben. Bei einer GbR werden Entscheidung nicht alleine getroffen, sondern können nur gemeinsam getroffen werden. Beispielsweise kommt ein Dritter hinzu, wenn ein Gesellschafter nicht zustimmt, ist dies nicht rechtsgültig. Mündliche Vereinbarungen bei einer GbR sind rechtens gültig und müssen nicht unbedingt schriftlich festgehalten werden. Für spätere Meinungsverschiedenheiten ist es von Vorteil, wenn man die Vereinbarungen schriftlich hat.

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