Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung
Der große Traum der Selbstständigkeit ist nach der Gewerbeanmeldung nicht mehr weit entfernt. Nachdem man die Kleingewerbe Anmeldung hinter sich hat, kann man sich gerne als Unternehmer schimpfen.
Weniger der Status, sondern das, was einen Unternehmer ausmacht und welchen Lifestyle er leben kann, machen dieses Modell so einzigartig und interessant zu gleich. Die Freiheit, selbst zu entscheiden, was man tun und lassen möchte, wann man arbeiten möchte und wie viel.
Diese Freiheit kann uns eine innere Zufriedenheit geben, die Ihresgleichen sucht. Um diesem Traum einen Stück näher zu kommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt. Welche genau das sind, wirst du im Laufenden Artikel erfahren.
Wenn du mehr über die Gewerbeanmeldung erfahren möchtest, dann kannst du dir gerne auch unsere anderen Artikel diesbezüglich anschauen. GewerbeAnmeldung.com ist nämlich die größte Seite im deutschsprachigem Raum, wenn es um das Anmelden eines Gewerbes geht. Informiere dich daher bei der Nummer 1 und bleibe immer top aktuell.
Was muss man tun um ein Gewerbe anmelden zu können?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man sich zunächst beim Gewerbeamt vorstellig werden. In Großstädten kann es sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung durchführen kann.
Beispielsweise kann man in einigen Städten die Anmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer erledigen. In der Regel braucht man beim Gewerbeamt einen Termin, um das Kleingewerbe anmelden zu können. Anderen Ämtern reicht es aus, wenn man lediglich vor Ort erscheint und dann im Wartezimmer platz nimmt.
Beides hat seine Vor- und Nachteile. Bei der Terminvereinbarung kann es sein, dass man mehrere Wochen und Monate dann warten muss. Wenn man allerdings einfach vor Ort erscheinen kann, dann gilt das auch für andere. Das bedeutet dann im Umkehrschluss, dass das Gewerbeamt überfüllt sein kann und man mehrere Stunden im Wartezimmer bleibt.
Kann man online Gewerbeanmeldung machen?
Es gibt eine Art der Gewerbeanmeldung, die immer populärer wird: Online das Gewerbe anzumelden. Hier muss man weder einen Termin vereinbaren, noch sich an die Öffnungszeiten richten. Die Gewerbeanmeldung findet leicht und sehr schnell statt. Nur bis zu 15 Minuten kann die reine Anmeldung dauern.
Unabhängig davon, wie man sein Gewerbe anmelden möchte, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt unterscheiden
Was ist Nachteile online Gewerbeanmeldung?
Einziges Manko: noch wird dieser Service nicht überall angeboten. Vor allem in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens und in einigen Großstädten ist diese Form der Gewerbeanmeldung akzeptiert. .
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Man erhält dann anschließend ein Formular zur Gewerbeanmeldung. Dieses Formular kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später wieder einreichen. Letztere Option wird allerdings nicht von jedem Gewerbeamt angeboten.
Außerdem wäre es für Neugründer ohnehin besser das direkt beim Gewerbeamt zu erledigen, da falls Fragen aufkommen könnten, man diese dann direkt dem Beamten stellen und eine Antwort darauf erhält.
Bei dem Bogen muss man einige Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte.
Bei einem Hauptgewerbe ist es nämlich so, dass man die Krankenkasse, die bis dahin vom Arbeitgeber bezahlt wurde, eben nicht mehr von diesem bezahlt bekommt und man das dann für sich selbst machen muss. Die Kosten für die Krankenkasse sind dann abhängig von dem Einkommen.
Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?
Nachdem Gewerbeanmeldung-Formular dann ausgefüllt ist, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie des Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein. Dieser Schein gibt einem allerdings noch nicht die Erlaubnis, mit dem Gewerbe Gewinne einzufahren.
Das darf man nämlich erst dann, nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt und die Steuernummer für das Gewerbe erhalten hat. Das Gewerbeamt leitet nämlich die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, darunter beispielsweise eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft.
Wann muss man Gewerbeanmeldung machen?
Das Gewerbe anmelden muss man in der Regel vor oder kurz vor Start der gewerblichen Tätigkeit. Jeder, der in Deutschland eine Tätigkeit mehrere Male ausübt, mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, muss auch ein Gewerbe anmelden. Das Gewerbe meldet man beim Gewerbeamt an.
Ausgenommen von der Pflicht sind zum einen die Freiberufler, die lediglich bei dem Amt der Finanzen vorstellig werden muss, sowie Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Mit einem Hobby darf man bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne die Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen.
Doch keine Panik: sofern das Gewerbe eher kleinere Umsätze erzielt, drücken die meisten Ämter ein Auge zu und erlassen einem das Bußgeld bzw. die höhe ist noch recht moderat. Doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht, weil man nie weiß, wie das gegenüber tickt. Daher sollte man auch ein Gewerbe so schnell wie möglich anmelden.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Es besteht die Möglichkeit, rückwirkend noch das Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Die ausgefallenen Steuern muss man dann allerdings zurückzahlen, sowie einen vorher bestimmten Zinssatz noch drauflegen.
Für alle anderen gilt diese Pflicht. Wer diese missachtet, kann mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und weitaus mehr rechnen. Beispielsweise ist es in München so, dass Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können. Das ist eine immens hohe Summe und würde für viele Leute den absoluten Kollaps und Ruin bedeuten.
Was kostet ein Kleingewerbe pro Jahr?
Das Gewerbe anmelden ist nur die halbe Miete, denn es kommen auf einen noch viele weitere Kosten dazu. So denkt man zumindest. In Wahrheit sind die Kosten vor allem bei einem Kleingewerbe recht überschaubar und auch für den Studenten von nebenan sehr leicht zu finanzieren.
Die Finanzen sollten daher kein Ausschlusskriterium für die Gewerbeanmeldung sein. Da kommen zunächst die Kosten für die Bearbeitungsgebühr während der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro kosten. Das sind einmalige Kosten, die nur bei der Gründung auftauchen.
Je nachdem, ob man noch weitere Dokumente benötigt, kann es sein, dass noch weitere Kosten auf einen zu kommen können. Anschließend kommen dann noch die Kosten für die Mitgliedschaft bei der IHK.
Für ein Gewerbe, welches nicht im Handelsregister ist, zahlt man jährlich rund 30 bis 70 Euro. Für Gewerbe, die im Handelsregister sind, zahlt man 150 bis 300 Euro. Außerdem können noch weitere Kosten entstehen, beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Mal Neuanschaffungen anstehen.
Gewerbeanmeldung erledigt – Wie hoch darf der Umsatz bei einem Gewerbe sein?
Auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Gewinne und Umsätze bei einem Kleingewerbe riesengroß. Der Gewinn würde wahrscheinlich bei vielen das eigentliche Hauptgehalt übersteigen und umso wichtiger ist es, das Gewerbe zu schätzen, da es einem viele Türen öffnen und so einiges ermöglichen kann.
Doch du sollst nicht weiter auf die Folter gespannt werden: mit einem kleinem Gewerbe darf im Jahr bis zu 500.000 Euro Umsatz erwirtschaften oder 50.000 Euro Gewinn erzielen. Man darf allerdings nicht vergessen, dass man auch hier dann Gewerbesteuern zahlt.
Wann muss man zum Finanzamt?
Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt in der Regel von selbst. Das Amt der Finanzen meldet sich innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei einem. Falls nicht, dann erst sollte man aktiv werden und einmal nachfragen, was denn das Problem ist.
Vom Finanzamt erhält man zum einen die Steuernummer für das Gewerbe, sowie den steuerlichen Erfassungsbogen. Dieser Bogen muss ausgefüllt und zurückgeschickt. Hierbei ist sehr wichtig zu erwähnen, dass man diesen Bogen mit größter Sorgfalt ausfüllen muss, da ein kleiner Fehler bereits große Auswirkungen haben kann.
Der Bogen ist sieben Seiten lang, daher sollte man auch ausreichend Zeit haben bei der Beantwortung. Unter anderem muss man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Mithilfe dieser Regelung muss man beispielsweise keine Gewerbesteuern zahlen, sofern einige Voraussetzungen dafür erfüllt worden sind.
Wenn man diese Option nicht für sich beanspruchen möchte, kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Unternehmen tun. Außerdem muss man die gewerbliche Tätigkeit näher definieren und so umfassend wie möglich beschreiben.
Das Finanzamt ist hier sehr streng und kontrolliert dementsprechend auch, ob auch alles im angegebenen Bereich ist. Falls nicht, dann kann es sein, das man ein Bußgeld zahlen muss.
Ist man Pflichtmitglied bei der Industrie und Handelskammer?
Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, wird die IHK informiert. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Es gibt diesbezüglich keine Ausnahmen und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen.
Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 300 Euro, je nachdem ob das Gewerbe im Handelsregister ist und in welcher Stadt man sich aufhält.
Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt. Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen.
Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region. Außerdem bietet die IHK viele Weiterbildungsmöglichkeiten, Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen. Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen.
Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.
Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist.
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Fazit:
Man muss sich beim Gewerbeamt anmelden. Bei der Gewerbeanmeldung zahlt man einen Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro, welches sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Außerdem muss man folgende Dokumente dabei haben:
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Anschließend muss man ein Formular ausfüllen und angaben zu sich und dem Betrieb machen. Man erhält dann am Ende das ausgefüllte Formular als Kopie. Diese dient dann als Gewerbeschein. Diese gibt einem Gewerbetreibenden allerdings nicht die Möglichkeit, direkt mit dem Gewerbe Geld zu verdienen. Dies darf man erst nachdem man die Anmeldung beim Finanzamt hinter sich hat.