Wie füllt man das Formular für eine Gewerbeanmeldung online aus?
Die Gründung deines Kleingewerbes musst du beim Gewerbeamt anmelden. Das ist jedoch gar nicht so einfach, wie du vielleicht denkst. Um alles richtig zu machen, solltest du diesen Artikel lesen.
So einfach es an sich ist, ein Gewerbe zu gründen, so mühselig kann bisweilen seine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt sein. Ein jedes Gewerbe ist jedoch von dieser Anmeldepflicht betroffen, egal, um welche Art des Unternehmens es sich handelt.
Um in diesem Prozess Zeit zu sparen, gibt es ein spezielles Formular, das auch online ausgefüllt werden kann.
Worauf aber muss dabei geachtet werden?
Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?
Gemäß § 14 GewO (Gewerbeordnung) muss man eine selbstständige Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden.
Davon ausgenommen sind Freiberufler, also beispielsweise Ingenieure, Rechtsanwälte oder Steuerberater. Auch für Land-, Forst- und Fischwirte gilt diese Vorschrift nicht.
Als Grundvoraussetzung gilt das gewerbliche Handeln, das heißt, die Verfolgung von Gewinnabsicht.
Eine Anleitung zur Gewerbeanmeldung
Um dein Gewerbe anzumelden, musst du dein Anmeldeformular beim Gewerbeamt einreichen. Dies kann entweder auf postalische Wege oder (in den meisten Städten) online erfolgen.
Damit du genau über die Gegebenheiten des für dich zuständigen Amts Bescheid weißt, solltest du entweder bei der Stadtverwaltung anrufen oder einen Blick auf ihre Webseite werfen.
Solltest deine Selbstständigkeit anmeldepflichtig sein, also weder zu den genannten Fallgruppen zählen noch in den Freibetrag von 17.500 Euro pro Jahr fallen, musst du das Formular zur Datenerfassung ausfüllen. Dazu gehst du zu deinem örtlichen Gewerbeamt und weist dich mithilfe deines Personalausweises aus.
Falls du den Prozess lieber online durchführen möchtest, wird ein spezieller Verifizierungsprozess deiner Person durchgeführt. Anschließend werden dir weitere Formulare zugesandt, beispielsweise ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Das Formular zur Gewerbeanmeldung
Angaben zum Betriebsinhaber
Feld 1 und Feld 2 kannst du als Kleinunternehmer ignorieren, sie betreffen lediglich jene Betriebe, die im Handelsregister oder dem Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind. Für eine OHG sind hier die weiteren Gesellschafter zu benennen, der Registereintrag wird in Feld 2 angegeben.
Angaben zur Person
Die Felder 3 bis 9 sind eigentlich selbsterklärend. Hier trägst du persönliche Daten, beispielsweise zu deinem Namen, deiner Anschrift oder deinem Geburtsdatum an. Im Gegensatz zu den ersten beiden Feldern betreffen sie auch dich als Kleinunternehmer. Achte unbedingt darauf, sämtliche Daten so einzutragen, wie sie in deinem Personalausweis stehen.
Angaben zum Betrieb
Die Felder 10 und 11, die Angaben zum Betrieb, müssen Kleingewerbetreibende wie du nicht ausfüllen. Unternehmen einer anderen Rechtsform müssen hier die Zahl ihrer Gesellschafter (Personengesellschafter) angeben, in Feld 11 vertretungsberechtigte Personen, sofern vorhanden.
Anschriften (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
Lass dich nicht durch die vermeintliche Fülle an Informationen der Felder 12 bis 26 abschrecken. Eigentlich ist alles ganz einfach, vor allem als Kleinunternehmer, denn nur einige der Felder finden auf dich Anwendung. In Feld 12 schreibst du die Anschrift des Standorts deines Gewerbes.
Solltest du in erster Linie von zu Hause aus arbeiten, gibst du dementsprechend deine Heimadresse an. Hast du die Betriebsstätte gewechselt und warst früher von einer anderen Anschrift aus tätig, musst die dies in den Feldern 13 und 14 kenntlich machen, ansonsten bleiben sie leer.
Besondere Aufmerksamkeit ist Feld 15 zu widmen. Darin definierst du die Tätigkeit, die mit deinem Kleingewerbe ausgeübt werden soll. Eine genaue Ausdrucksweise ist entscheidend, schließlich können zu allgemein gehaltene Anträge abgelehnt werden. Sei daher so spezifisch wie nur möglich.
Gleichzeitig ist es jedoch möglich, mehrere Tätigkeiten auf einmal auszuüben. Indem du sie gleich mit dem ersten Formular anmeldest, sparst du Geld, denn etwaige Nachträge zu einem späteren Zeitpunkt bedeuten stets auch zusätzliche Kosten.
In Feld 16 machst du deutlich, ob es sich bei deiner Gewerbetätigkeit um einen Nebenverdienst handelt. Als Kleinunternehmer lautet die Antwort darauf grundsätzlich ja.
Feld 17 ist für das Datum deines Geschäftsbeginns vorgesehen. Dieses Datum kann mit dem deiner Antragsstellung übereinstimmen oder aber noch in der Zukunft liegen.
Die Frage nach der Art des angemeldeten Betriebes in Feld 18 zielt darauf ab, ob deinerseits eine Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) besteht. Neben diesen Möglichkeiten kannst du auch das Kästchen Sonstiges ankreuzen.
In Feld 19 wird die Zahl deiner Mitarbeiter angegeben.
Für gewöhnlich beschäftigen Kleinunternehmern jedoch keine zusätzlichen Angestellten, sodass du dementsprechend die Option Keine auswählen solltest.
Für weitere Angaben sind die Felder 20 bis 26 vorgesehen. Darin wird die Art des Unternehmens genauer beschrieben. Dies kann versteckte Folgen haben, schließlich werden für ein Reisegewerbe für gewöhnlich keine Geschäftsräume benötigt. Folglich kannst du eine Nutzung dann auch nicht von der Steuer absetzen.
Die Hauptniederlassung wird so in Feld 20 vermerkt, das heißt, es bestehen keine weiteren Gewerbe. In Feld 24 dann machst du deutlich, dass es sich bei deinem Unternehmen um eine Neugründung handelt.
Sonderregelungen
Du benötigst für die Ausübung deiner anzumeldenden Tätigkeit eine Erlaubnis? Dann musst du in den Feldern 28 und 29 angeben, dass es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe bzw. ein solches handelt, für das es spezifische Zulassungsvorschriften gibt. Dazu zählen unter anderem die folgenden Betriebe:
- Gastronomie
- Handwerk
- Immobilienmakler
- Pflegedienst
- Versicherungsvermittler
- Waffenproduktion
Die Felder 30 und 31 müssen nur ausgefüllt werden, wenn du eine Aufenthaltsgenehmigung hast.
Abschließend versiehst du das Formular noch mit dem Datum und deiner Unterschrift.
Besonderheiten des Online-Formulars
Die Anmeldung deines Kleingewerbes auf dem Online-Weg, beispielsweise per PDF-Formular, hält einige Eigenheiten bereit. So musst du hier beispielsweise deinen zu erwartenden Jahresumsatz schätzen. Dabei gehst du am besten konservativ vor.
Für die Mitgliedschaft in der IHK gilt eine Befreiung von der Beitragszahlung, wenn der eigene Gewinn eine Schwelle von 5.200 Euro nicht überschreitet. Solltest du einen erwarteten Gewinn angegeben haben, der über dieser Grenze liegt, am Ende jedoch weniger erwirtschaftet haben, musst du den Mitgliedschaftsbeitrag von der IHK zurückfordern. Dies kann sich unnötig mühselig gestalten. Schätze den Gewinn daher lieber defensiv.
Für Existenzgründer gilt an dieser Stelle eine Sonderregelung. Sofern du als solcher nicht im Handelsregister eingetragen bist, wirst du für die ersten beiden Jahre von Grundbeitrag und Umlage befreit. Dazu darf dein Gewerbeertrag 25.000 Euro im Jahr nicht übersteigen.
Die Kosten des Formulars zur Gewerbeanmeldung
Die Kosten, die mit dem Formular zur Gewerbeanmeldung verbunden sind, bewegen sich im Rahmen von 20 bis 60 Euro. Sie unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und liegen beispielsweise in Hessen bei 30 Euro. Eine GbR muss diese Summe für jeden Gründer einzeln hinblättern, sie also mindestens zweimal zahlen.
Falls du mit deinem Unternehmen umziehst, muss dies ebenfalls mithilfe eines neuen Formulars angemeldet werden, für das auch der volle Preis anfällt. Eine solche Ummeldung kann für gewöhnlich auch online per PDF-Formular gemacht werden.
Fazit
Mit der richtigen Vorgehensweise ist es kein Hexenwerk, das Formular zur Gewerbeanmeldung auszufüllen:
- Finde heraus, ob du überhaupt ein Gewerbe anmelden musst
- Wende dich an dein Gewerbeamt und weise dich aus, um das Formular ausfüllen zu können
- Falls du das Formular online bearbeiten möchtest, musst du dich verifizieren lassen. Die meisten Städte, aber nicht alle, bieten diese Option an
- Fülle das Formular mit Sorgfalt aus und vermeide Fehler, denn diese können später teuer werden
- Beachte die weiteren Formulare, die dir das Amt zukommen lässt
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