Wo kann man in Bayern ein Gewerbe gründen?
In Bayern gibt es über 2000 Gemeinden, wo die Gewerbeanmeldung (nach § 14 der GeWo) erfolgen kann. Welches Gewerbeamt für einen zuständig ist, hängt davon ab in welcher Stadt man sein Gewerbe eröffnen möchte.
Zur Gewerbeanmeldung muss man bei dem zuständigen Gewerbeamt alle erforderlichen Unterlagen abgeben, damit der Antrag auch bearbeitet werden kann.
Erforderliche Unterlagen hierfür sind der Personalausweis oder Reisepass und bei nicht EU-Bürgern ein gültiger Aufenthaltstitel, welcher die selbstständige Tätigkeit erlaubt und das Formular zur Anmeldung, welches man ausfüllen und abgeben muss.
Bei juristischen Personen muss zusätzlich der Handelsregisterauszug eingereicht werden. Außerdem können auch ein Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug angefordert werden, wenn es sich um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe handelt.
Falls man noch nicht volljährig ist, benötigt man Vollmacht oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Falls es sich jedoch um einen freien Beruf handelt, muss keine Gewerbeanmeldung erfolgen.
Freiberufler müssen sich direkt beim Finanzamt melden. In manchen Fällen kann es trotzdem sein, dass Freiberufler einer Gewerbeanmeldung nachkommen müssen. Dies entscheidet aber letztendlich das Finanzamt.
In jeden Fall kriegt man vom Finanzamt seine Steuer-ID und das Formular zur steuerlichen Erfassung, welchen man sofort ausfüllen und zurückschicken muss. Die Steuer-ID, die man bekommt, muss auf jeder Rechnung, die man ausstellt, zu finden sein. Bei nicht Freiberuflern wird in der Regel das Finanzamt automatisch vom Gewerbeamt informiert.
Wenn man sein Gewerbe angemeldet hat, ist man auch automatisch Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer. Falls es sich um eine handwerkliche Tätigkeit handelt, muss man sich auch bei der Handwerkskammer eintragen lassen.
Kann die Gewerbeanmeldung online erfolgen?
In über 800 Städten in Bayern ist es möglich auch der Gewerbeanmeldung online nachzukommen. Dies hat den Vorteil, dass man sein Gewebe nicht vor Ort beim Gewerbeamt anmelden muss, denn manchmal kann es dauern bis man ein Termin bekommt. Somit kann man jeder Zeit sein Gewerbe melden und auch der Tätigkeit nachkommen.
Die Gewerbeanzeige bzw. Anmeldung des Gewerbes ist die Zulassung der Behörde, dass man der Tätigkeit nachkommen darf. Vorher ist es nicht erlaubt, denn sonst kann es zur Bußgeldstrafe kommen. Auch bei dem Online-Verfahren müssen alle Unterlagen vollständig eingereicht werden, um den Antrag bearbeiten zu können.
Was kostet eine Gewerbeanmeldung?
In Bayern belaufen sich die Kosten der Anmeldung auf rund 25 bis 100 Euro. Die genauen Kosten hängen davon aber, um welche Form eines Gewerbes es sich handelt.
Zusätzliche Kosten können dann anfallen, wenn weitere Unterlagen angefordert werden, wie zum Beispiel ein Führungszeugnis oder der Handelsregisterauszug. Je nach Rechtsform des Gewerbes müssen die Gesellschafter ein Mindestkapital aufweisen. Dies wäre zum Beispiel bei einer GmbH der Fall.
Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss dann angemeldet werden, wenn eine selbstständige, langfristige und auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit vorliegt. Es muss vor Beginn der Tätigkeit angemeldet werden, damit man der Tätigkeit nachkommen darf und sein Geld damit verdienen darf.
Wenn man es unerlaubt tut, kann es zur Bußgeldstrafe führen. In München zum Beispiel kann es zur Bußgeldstrafe in Höhe von bis zu 50.000 Euro kommen. Aus diesem Grund sollte die Gewerbeanmeldung schnell und rechtzeitig erfolgen.
Kann ich rückwirkend Gewerbe anmelden?
Ja, das geht. Ob du ein Gewerb oder Kleingewerbe rückwirkend anmelden möchtest ist beim Gewerbeamt auch Gewerbe rückwirkend noch möglich. Jedauch achte darauf dass du es allerdings zeitnah deine Tätigkeit anmeldest.
Was braucht man alles für ein Kleingewerbe?
Eine Kleingewerbe-Anmeldung ist nicht bei dem Gewerbeamt melden. In dem steuerlichen Erfassungsbogen, den man vom Finanzamt bekommt, muss man sein Unternehmen als Kleingewerbe anmelden.
Als Kleingewerber kann man von der Kleinunternehmerregelung profitieren und muss keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro und im zweiten 50.000 Euro Umsatz gemacht hat.
Wie fülle ich die Gewerbeanmeldung Formulare aus?
Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet.
Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Fazit
Um der Gewerbeanmeldung (nach § 14 der GeWo oder 55 c GeWo) und nachzukommen, muss man nur das ausgefüllte Formular und seinen Personalausweis bei dem Amt des Gewerbes einreichen.
Abhängig von der Stadt, wo man der Anmeldung seines Gewerbes nachkommt, hat man auch eventuell die Möglichkeit es online anzumelden. Der Vorteil einer Online-Anmeldung ist, dass man es jeder Zeit machen kann und somit auch schneller mit der Tätigkeit beginnen kann, weil es vorher nicht erlaubt ist.
Die genaue Bearbeitungsgebühr hängt von der Form der Gewerbeanmeldung ab, belaufen sich aber auf 25 bis 100 Euro in Bayern. Danach kriegt man vom Finanzamt die Steuer-ID und das Formular zur steuerlichen Erfassung, welches man ausfüllen und zurückschicken muss. Grundsätzlich ist die Anmeldung eines Gewerbes einfach und kostengünstig. Man muss nur entscheiden, welche Rechtsform sich am besten eignet.