Wie sieht ein Gewerbeformular aus?
Während der Gewerbeanmeldung erhält man vor Ort ein Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Da die meisten Gründer so etwas noch nie eine Gewerbeanmeldung hatten, fragt man sich in der Regel, was genau denn von einem abgefragt wird.
Doch auf GewerbeAnmeldung.com erhälst du die Antworten, die du brauchst. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Was braucht man um ein Gewerbe anmelden zu können?
Um eine Gewerbeanmeldung beantragen zu können, muss man zunächst beim Gewerbeamt der Stadt erscheinen. Es kann durchaus sein, dass es vor allem in Großstädten mehrere Ämter gibt, bei der man ein Gewerbe eröffnen kann. Dann muss man zunächst das zuständige finden. Wenn man dann vor Ort da ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man mehrere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, einen Eintrag vom Handelsregister, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
- als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- falls man im Handelsregister eingetragen ist, einen Auszug davon,
- falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.
Wie kann man die Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die benötigten Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man das sagenumwobene Formular vorgelegt. Dieses ist nur eine Seite lang und kann vor Ort ausgefüllt werden.
Auch kann man das Formular Zuhause ausfüllen, doch es empfiehlt sich hier eher, vor Ort alles zu erledigen. Zum einen deshalb, da man, falls Fragen auftauchen sollten, man den Beamten fragen kann und zum anderen auch, damit man am selben Tag noch den Gewerbeschein in den Händen halten kann.
Wie lange dauert Ausfüllen von Gewerbeanmeldung Formular?
Die Gewerbeanmeldung dauert in der Regel rund 40 bis 50 Minuten. Beim Formular muss man unter anderem angeben, ob man ein nebenberufliches oder ein hauptberufliches Gewerbe anmelden möchte. Falls man die Gründung eines hauptberuflichen Gewerbes beantragt, dann tritt der Fall ein, dass man die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche aus bezahlt.
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man Gewerbeformular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält der Gewerbetreibende, welches dann von da an als Gewerbeschein fungiert. Dieser Schein erlaubt es einem Gründer noch nicht, mit dem Gewerbe Gewinne zu erwirtschaften, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Wer sich bis hierhin fragt, ob er den Part mit dem Kleingewerbe anmelden verpasst haben, den kann ich beruhigen: ein Kleingewerbe anmelden tut man nicht bei dem Gewerbeamt, sondern beim Amt der Finanzen.
In der Regel muss ein Gewerbetreibender nicht selbst bei dem Amt der Finanzen vorstellig werden, sondern vielmehr informiert das Gewerbeamt die anderen Behörden. Dazu gehören neben dem Finanzamt auch die Berufsgenossenschaften und die Ihk oder hwk. Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Ein Kleingewerbe anmelden kann man nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Amt der Finanzen beantragen. Damit das Gewerbe als Kleingewerbe angesehen wird und die Regeln dafür beanstandet werden können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dies kann man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen.
Das Finanzamt schickt den Fragebogen nach der Anmeldung beim Gewerbeamt innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Falls innerhalb dieser Zeitspanne nichts beim Gewerbetreibenden angekommen sein sollte, erst dann sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen, woran es gerade hakt.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist sieben Seiten lang. Selbsterklärend also, dass man sich hierfür einiges an Zeit nehmen sollte, um alle Fragen sorgfältig zu beantworten. Unter anderem muss man auch Angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige wichtige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Falls man die Umsätze überschreiten sollte, dann gelten die ganz normalen Regeln für das Kleingewerbe auch und man zahlt ganz normal die Umsatzsteuer. Diese Regelung hilft nicht nur dabei, Steuern einzusparen, sondern trägt dazu bei, dass Gründer eines Kleingewerbes keine Buchführung benötigen und Jahresabschlüsse veröffentlichen müssen.
Daher ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe auch eher niedrig. Falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man das bei einigen Ämtern für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe als Option betrachten.
Außerdem muss man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung außerdem noch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei sollte man darauf achten, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Bis wann muss die Gewerbeanmeldung beantragen?
Ein Gewerbe muss man sofort anmelden. Sofern man weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, muss man dieses zeitnah oder kurz vorher beim Amt des Gewerbes anmelden. Wenn man dies nämlich zu spät tut, kann man ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr erhalten.
In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Das ist zwar in den anderen Städten nicht die Regel, dennoch sollte man dies als mahnendes Beispiel nehmen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich durchführen.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Falls man bereits ein Gewerbe hat und die Gewerbeanmeldung schlicht aus Vergessenheit oder Unwissenheit nicht getan hat, so hat man die Möglichkeit, rückwirkend bis zu 60 Wochen noch das nachzuholen. Dann muss man allerdings die nicht gezahlten Steuern mit einem Zinssatz abgeben.
Dieses Zurückzahlen der Steuern verhindert die Ämter allerdings nicht daran, dass diese weiterhin die Bußgelder aussprechen können. Zwar lassen diese bei eher kleineren Beträgen mal Milde walten, dennoch sollte man sich nicht allein darauf verlassen und die Gewerbeanmeldung sollte so schnell wie möglich beantragt werden.