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Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung
Das eigene Gewerbe anmelden zu können ist für viele Gründer der Traum schlechthin. Dieser Traum wird nur von der Vorstellung überboten, mit dem Gewerbe auch richtig durchstarten zu können, eine wichtige Veränderung in den Alltag der Leute mit zu bringen und einen guten Gewinn zu erwirtschaften. Der eigene Chef zu sein, selbst bestimmen zu können, wie viel man verdienen kann und auch bestimmen zu können, wie lange man arbeiten möchte, ist ein sehr großer Anreiz.
Auch wenn man immer glaubt, das Gewerbe anzumelden sei schwer, so muss man dies doch ganz entscheidend verneinen. In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Unabhängig vom Alter, der Ethnie und dem bisherigen Bildungsstand kann jeder seine Chance ergreifen und seinem Traum Stück für Stück näher kommen. In diesem Artikel möchten wir dir genaueres zu den Unterlagen rund um die Gewerbeanmeldung ein Stückchen beleuchten.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Man muss das zuständige Gewerbeamt in der Nähe ausfindig machen und da die Gewerbeanmeldung durchführen.
Das klingt im ersten Moment immer ganz einfach, kann sich aber vor allem in Großstädten als relativ schwer erweisen, da hier mehrere Ämter gleichzeitig tätig sind und man das für sich zuständige erst einmal finden muss.
Beispielsweise gibt es allein in Berlin zwölf Gewerbeämter oder in Hamburg insgesamt sieben. Daneben kann man sich allerdings auch noch bei einigen Ordnungsämtern anmelden oder wie es in Hamburg der Fall ist auch der Handwerkskammer.
Nachdem man dies dann hat muss man zunächst schauen, ob man beim Gewerbeamt einen Termin vereinbaren muss oder einfach vor Ort erscheinen kann. Beides hat seine Vor und Nachteile. Bei einem Termin weiß man ganz genau, wann man vor Ort erscheinen muss und die Sorge, lange im Wartezimmer zu verharren ist verschwindend gering.
Dafür kann es allerdings sein, das man den Termin erst nach mehreren Wochen oder gar Monaten erhält. Wenn man einfach vor Ort erscheint, dann kann es sein, dass man mehrere Stunden im Wartezimmer warten muss.
Zwar hat man dann die Anmeldung vielleicht an einem Tag erledigt, dafür aber auch einen ganzen Tag geopfert. Für all diejenigen, die beide Optionen eher wenig vielversprechend klingen, für die habe ich noch eine weitere Alternative parat…: Online das Gewerbe anmelden zu können.
Kann man online Gewerbeanmeldung machen?
Es ist möglich, Online das Gewerbe anmelden zu können. Dieser Service vereint beide Optionen und vereinfacht das sogar noch um ein vielfaches. Man kann alles bequem von Zuhause aus erledigen.
Die Anmeldung beim Gewerbeamt wird so überflüssig, denn man braucht nur zehn bis 20 Minuten, bis man das Gewerbe angemeldet hat. Zudem ist es vor allem für Leute eine bessere Alternative, die aufgrund der bisherigen Öffnungszeiten nie die Zeit gefunden hatten, beim Gewerbeamt zu erscheinen.
Außerdem schon man die Umwelt, da das Formular zur Gewerbeanmeldung online erfolgt und man somit kein Blatt Papier verschwendet.
Was sind Vorteile und Nachteile online Gewerbeanmeldung?
Einziges Manko: noch wird dieser Service, online ein Gewerbe anzumelden, nicht überall angeboten. In Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies der Fall.
Nachdem wir so ausgiebig über die verschiedenen Alternativen gesprochen haben, kommen wir nun zu dem Ganzen Prozedere, der dich beim Gang zum Gewerbeamt erwartet. In der Regel braucht man nur 30 bis 40 Minuten im Büro und kann den Beamten über alles befragen.
Deutschland ist ein Land, wo Unternehmer gerne gesehen sind und auch unterstützt werden. Nicht umsonst nennt man uns auch das Land der Dichter und Denker. Das spiegelt sich auch in der Arbeitskultur wieder.
Bei der Anmeldung zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr zahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes und die kosten können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Unterlagen benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Worauf muss man Formular Gewerbeanmeldung beachten?
Nachdem man alle Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeanmeldung-Formular welches man vor Ort ausfüllen muss.
Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen. Ein Beispiel aus dem Formular wäre, das man auch Angeben muss, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte.
Denn je nachdem, für was man sich am Ende entscheidet, hat dies eine Auswirkung auf die eigene Krankenkasse. Bei einem Hauptgewerbe muss man nämlich die eigene Krankenkasse selbst bezahlen.
Wie kann man ein Gewerbeschein bei der Gewerbeanmeldung bekommen?
Nachdem man das Gewerbeanmeldung-Formular ausgefüllt hat, wird dies unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein, welche es dem Gewerbetreibenden allerdings noch nicht erlaubt, mit dem Gewerbe Geld zu verdienen.
Das darf man erst dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, darunter eben auch dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, kurz IHK, und der Berufsgenossenschaften.
Kann jeder ein Gewerbe anmelden?
In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun darf. Einzige Ausnahmen sind Leute, die nicht volljährig sind und keine Erlaubnis von den Erziehungsberechtigten erhalten.
Es gibt allerdings auch Berufsgruppen, die gar nicht dazu verpflichtet werden, ein Gewerbe anmelden zu müssen und dennoch Selbstständig sind. Dazu gehören die Freiberufler.
Das sind Leute, die lediglich beim Finanzamt vorstellig werden müssen. Durch den Wegfall der Gewerbepflicht müssen diese Leute auch keine Gewerbesteuern zahlen und keine Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Zu den Freiberuflern gehören unter anderem:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Anwälte,
- Designer,
- Fotografen,
- Ingenieure,
- Schriftsteller,
- Journalisten,
- Künstler,
- und viele weitere mehr.
Diese Leute müssen allerdings von selbst zum Finanzamt gehen und die Unterlagen zum einen einreichen und auch den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Als Freiberufler vollkommen durchstarten zu können, ist es von Vorteil, wenn besondere Qualifikationen und Zertifikate in dem Bereich der nebenberuflichen Tätigkeit vorweisen kann.
Wie sieht ein Formular zur Gewerbeanmeldung aus?
Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet. Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Bis wann muss man Gewerbeanmeldung machen?
Ein Gewerbe anmelden sollte man in der Regel sofort. Da gibt es auch keine Ausnahmen. Wenn man eine Tätigkeit mehrere Male ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit Gewinne einzufahren, dann ist man dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.
Ausgenommen von der Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen, die mit einem Hobby allerdings auch nur bis zu 410 Euro im Jahr verdienen können. Ebenfalls von der Pflicht der Gewerbeanmeldung befreit sind Freiberufler.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Die bisher ausgefallenen Steuern müssen dann zurückgezahlt werden und darüber hinaus kommt dann noch ein Zinssatz drauf, der ebenfalls bezahlt werden muss.
Trotzdessen kann es sein, das Ämter dennoch ein Bußgeld aussprechen können. Zwar lassen diese bei eher geringeren Beträgen das Auge eher zugedrückt, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.
Das Problem hierbei ist vor allem, das man für das Versäumnis der Gewerbeanmeldung im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr rechnen muss. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden.
Dies tut nicht nur weh und ist zeitgleich nur unnötig, sondern kann auch noch viele Existenzen bedrohen. Daher ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung so schnellst möglich erledigt.
Als Gewerbe anmelden im Handelsregister eintragen lassen?
Grundsätzlich wird man als Gründer eines kleinen Unternehmens bzw. eines Kleingewerbes nicht im Handelsregister eingetragen bzw. es gibt keine Pflicht, deinen dazu veranlässt. Dennoch kann man sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile zu genießen, die wie folgt aussehen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch einige Nachteile. Sofern das Unternehmen denn im Register ist, wird es nicht mehr so wie nach der Gewerbeanmeldung sein. Das bedeutet unter anderem:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.
Letztendlich musst du für dich selbst entscheiden, ob und inwieweit es sinnvoll für dich wäre, dein Unternehmen eintragen zu lassen. Sofern du allerdings die ganzen Vorzüge eines Kleinunternehmens genießen möchtest, worunter eben auch der geringere Verwaltungsaufwand und die wenigen unternehmerischen Verpflichten dazugehören, dann bleib auch bei dieser.
Gewerbeanmeldung erledigt – Wie hoch darf der Umsatz bei einem Gewerbe sein?
Auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Gewinne und Umsätze bei einem Kleingewerbe riesengroß. Der Gewinn würde wahrscheinlich bei vielen das eigentliche Hauptgehalt übersteigen und umso wichtiger ist es, das Gewerbe zu schätzen, da es einem viele Türen öffnen und so einiges ermöglichen kann.
Doch du sollst nicht weiter auf die Folter gespannt werden: mit einem kleinem Gewerbe darf im Jahr bis zu 500.000 Euro Umsatzerwirtschaften oder 50.000 Euro Gewinn erzielen. Man darf allerdings nicht vergessen, dass man auch hier dann Gewerbesteuern zahlt.
Wie sieht die Gewerbeanmeldung beim Finanzamt aus?
Nachdem man die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt hinter sich hat, werden die Informationen des Gewerbetreibenden an das Finanzamt weitergeleitet.
In der Regel meldet sich das Finanzamt dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei einem. Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden.
Unter anderem muss man da angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist vor allem für kleinere Unternehmen eine Hilfe, wo diese keine Gewerbesteuern bezahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Die Voraussetzungen sehen so aus, dass man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro Umsatz und im zweiten unter 50.000 Euro bleiben muss, damit keine Gewerbesteuern zahlen muss.
Ein Beispiel: wenn man im ersten Geschäftsjahr 24.000 Euro Umsatz erzielt, dann muss man ebenfalls keine Gewerbesteuern zahlen, da man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Umsatz hat.
Allerdings würde so die Voraussetzung für die Regelung nicht mehr greifen und man müsste versuchen, nächstes Jahr unter 22.000 Euro Umsatz zu bleiben. Auch muss man beim Formular angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.
Diese Tätigkeit sollte man so ausführlich wie möglich beschreiben, da das Finanzamt später sehr genau kontrolliert, ob auch alle angegeben Angaben stimmen. Nachdem man den Bogen zurückgeschickt hat, erhält man eine Steuernummer für das Gewerbe.
Bei Kleingewerben gilt, dass diese ihre eigene Steuernummer verwenden müssen. In der Regel erhält man als Kleingewerbe keine neue Steuernummer, außer dann, wenn man im Handelsregister ist.
Letzte Schritt zur Gewerbeanmeldung: Pflichtmitglied bei der Industrie und Handelskammer?
Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Hierbei gibt es keine Ausnahmen und man kann sich auch nicht befreien lassen. Die IHK ist eine Organisation, die versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln und weiter zu entwickeln.
Wenn man beispielsweise Mal Bahngleise hat, dann werden diese von der IHK unterstützend repariert, da das den Geschäften in der Nähe zu gute kommt. Solch eine Tätigkeit verursacht natürlich auch einige Kosten, die es zu decken gilt. Diese Kosten nimmt sich die IHK durch die Gebühr, die die Mitglieder jährlich zahlen müssen.
Die jährlichen Gebühren betragen rund 30 bis 70 Euro und für Gewerbe, welche im Handelsregister sind, fallen gar Kosten in Höhe von rund 150 bis 300 Euro an.
Auch wenn diese Kosten im ersten Moment sehr unnötig erscheinen, so sollte man doch nicht vergessen, das die IHK dem Gewerbetreibenden auch die Möglichkeit gibt, sich und sein Gewerbe weiter zu entwickeln, indem man die unzähligen Weiterbildungskurse besucht oder Zertifikate macht.
Allerdings gibt es noch eine unschöne Sache, die von der IHK kommt.. die Beitragsrechnung.. die gezahlt werden muss.. Diese kann es manchmal in sich haben und kann beispielsweise Neuanschaffungen auf Monate hinweg nach hinten verschieben. Das ist natürlich ärgerlich, vor allem dann, wenn man genau weiß, wie man dem ganzen entgehen kann.
Denn du kannst als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Dort prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu reduzieren.
Ja, du hast richtig gelesen, eine Minderung der Kosten auf ein Minimum von 0 Euro ist möglich! Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen sprechen da eine deutliche Sprache. Wenn du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest und weitere Informationen benötigst, dann klicke hier.
Welche Kosten verursacht ein Gewerbe im Jahr?
Vor allem für Treiber eines Kleingewerbes sei so viel gesagt: man zahlt wirklich nur sehr wenig. Wenn wir jetzt einmal alle Kosten durchgehen würden, dann kommen zum einen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung selbst.
Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und fallen nur einmalig bei der Anmeldung an. Als Gründer eines Betriebes muss man die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK bzw. HWK antreten.
Diese Gebühren kosten für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro im Jahr und für Gründer, deren Unternehmen im Handelsregister ist, einen Betrag von 150 bis 300 Euro. Das wären auch bereits die einzigen Kosten, die auf einen zukommen könnten.
Natürlich könnte man dies auch weiter ausführen, so das man auf weitere Kosten kommt. Denn jeder möchte das der eigene Betrieb weiter wächst. Mit diesem Wachstum gehen in den meisten Fällen auch die Kosten weiter hoch.
Unter anderem kann es dann sein, das man dann eine Räumlichkeit anmieten muss, Partnerschaften eingeht, Patente anmelden muss, Mitarbeiter bezahlt oder Neuanschaffungen tätigen muss.
Das sind alles Kosten, die ebenfalls auftreten können, aber im Endeffekt bedeuten, dass das Unternehmen seit der Anmeldung beim Gewerbeamt ganz gut läuft.
Fazit:
Man muss die Kleingewerbe Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erledigen. Sehr wichtig hierbei ist, dann man folgende Unterlagen bei sich hat:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Unterlagen benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls einige Unterlagen dabei haben, wie ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Personalausweis.
Nachdem man die Unterlagen vorgezeigt hat, muss man ein Formular ausfüllen, welches dann später als Gewerbeschein fungiert.