Während der Gewerbeanmeldung erhält jeder Gewerbetreibende ein Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Dies sind die ersten Schritte eines Unternehmers, bis man endlich ein Gewerbe anmelden kann. In diesem Artikel wirst du erfahren, wie genau Gewerbeanmeldungen ablaufen, wie ein Formular aussieht und worauf du noch achten musst bei einer erfolgreichen Anmeldung.
Wo erhält man das Formular zur Gewerbeanmeldung?
Um am Ende des Tages den Gewerbeschein in den Händen halten zu können, muss man sich zunächst beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Bei kleineren Gemeinden gibt es in der Regel auch noch nur ein Gewerbeamt, welches für die Gewerbeanmeldung verantwortlich ist.
Bei Großstädten, wie z.B. in Berlin, wo man die Anmeldung sowohl auf Charlottenburg Wilmersdorf, als auch auf Friedrichshain Kreuzberg erledigen kann, muss man zunächst das zuständige Gewerbeamt einmal erst finden.
Wenn das zuständige Amt des Gewerbes einmal ausfindig gemacht worden ist, muss man schauen, ob man einfach vor Ort erscheinen kann oder einen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Wenn man vor Ort erscheint, erhält man in der Regel auch am selben Tag noch den Gewerbeschein, kann aber auch davon ausgehen, das man sehr viele Stunden beim Gewerbeamt verbringen wird.
Wenn man allerdings einen Termin hat, kann man sich sicher sein, dass es nicht solange dauern wird, jedoch kann es sein, dass über mehrere Wochen und Monate hinweg keine Termine für die Gewerbeanmeldung zur Verfügung stehen.
Online Gewerbeanmeldung
Eine dritte Alternative, die immer mehr am kommen ist, ist die Online Gewerbeanmeldung. Für Leute, die direkt ein Gewerbe anmelden möchten, ohne dabei auf irgendwelche Öffnungszeiten zu achten oder einen bestimmten Termin zu benötigten, ideal geeignet.
Problem der Online Gewerbe Anmeldung: noch wird dieser Service nicht überall angeboten. Daher muss man erst einmal schauen, ob die eigene Stadt auch diese Art der Gewerbeanmeldung akzeptiert.
Kosten für Gewerbeanmeldung
Wenn man also vor Ort erscheint, dann zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühren können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man mehrere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, einen Eintrag vom Handelsregister, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
- als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- falls man im Handelsregister eingetragen ist, einen Auszug davon,
- falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.
- bei juristischen Personen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
Gewerbeanmeldung Formular richtig ausfüllen
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, erhält man ein Formular vorgelegt, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auch hat man die Möglichkeit, das Formular Zuhause auszufüllen, doch davon würden wir eher abraten. Zum einen deshalb, damit man nicht ein zweites Mal zum Gewerbeamt muss.
Zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei entsprechenden Fragen direkt eine Antwort geben kann. Beim Formular muss man unter anderem angeben, ob man ein nebenberufliches oder ein hauptberufliches Gewerbe anmelden möchte.
Falls man die Gründung eines hauptberuflichen Gewerbes beantragt, dann tritt der Fall ein, dass man die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche aus bezahlt.
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält der Gewerbetreibende, welches dann von da an als Gewerbeschein fungiert.
Dieser Schein erlaubt es einem Gründer noch nicht, mit dem Gewerbe Gewinne zu erwirtschaften, das darf man erst nach dem man beim Finanzamt vorstellig wurde.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Da du nun weißt, dass der Gewerbeschein eigentlich nichts anderes als das eigentliche Formular ist, haben wir bereits ein großes Geheimnis gelüftet.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wo findet die Gewerbeanmeldung statt?
Ein kleines Gewerbe kann man nicht beim Amt des Gewerbes anmelden, sondern beim Finanzamt. Man erhält vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem kann man unter anderem angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Diese Regelung ist die Voraussetzung dafür, das ein Gewerbe als Kleingewerbe akzeptiert wird. Falls man die Regelung nicht beanspruchen sollte, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr tun und das Gewerbe kann nicht mehr in ein Kleingewerbe umgewandelt werden.
Bis wann muss die Gewerbeanmeldung beantragen?
Das Gewerbe anmelden muss man sofort, wenn man weiß, das man eine gewerbliche Tätigkeit ausführen möchte. Auch gibt es in Deutschland klare Regeln, wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss.
Wenn man eine Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, eben mit dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen, dann sollte man möglichst zeitnah beim Gewerbeamt in der Stadt einen Besuch abstatten und die Gewerbeanmeldung vornehmen.
Wenn es die Option, dann auch Online. Falls man die Gewerbeanmeldung nicht vornimmt, dann kann man mit einem Bußgeld bestraft werden, welches rund 1000 Euro und mehr betragen kann.
In München ist es beispielsweise sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es umso wichtiger, die Gewerbeanmeldung nicht zu verschieben und so schnell wie möglich zu tun.
Kann man Gewerbeanmeldung rückwirkend beantragen?
Ja. Man kann ein Gewerbe rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die ausgelassenen Steuern nachzahlen.
Auf diese Steuern würde dann noch ein bestimmter Zinssatz anfallen. Bei eher kleineren Beträgen lassen die Ämter Mal gerne Milde walten und verhängen dann kleine bis keine Bußgelder, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.
Fazit:
Jeder Gewerbetreibende erhält ein Formular bei der Gewerbeanmeldung. Unabhängig davon, um welche Rechtsform es sich hierbei handelt, gibt es nur ein Formular, das bei allen Gründern gleich aussieht.
Am Ende des der Gewerbeanmeldung wird das Formular unterschrieben, gestempelt und kopiert. Diese Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Der Mythos, dass es einen Kleingewerbeschein gibt und somit auch ein anderes Formular für Kleingewerbetreibende, stimmt so nicht. Ein Kleingewerbe muss man beim Finanzamt anmelden, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.