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Wo erhält man das Formular zur Gewerbeanmeldung?
Um am Ende des Tages den Gewerbeschein in den Händen halten zu können, muss man sich zunächst beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Bei kleineren Gemeinden gibt es in der Regel auch noch nur ein Gewerbeamt, welches für die Gewerbeanmeldung verantwortlich ist.
Bei Großstädten, wie z.B. in Berlin, wo man die Anmeldung sowohl auf Charlottenburg Wilmersdorf, als auch auf Friedrichshain Kreuzberg erledigen kann, muss man zunächst das zuständige Gewerbeamt einmal erst finden.
Gewerbeanmeldung: Vor Ort oder mit Termin?
Wenn das zuständige Amt des Gewerbes einmal ausfindig gemacht worden ist, muss man schauen, ob man einfach vor Ort erscheinen kann oder einen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Wenn man vor Ort erscheint, erhält man in der Regel auch am selben Tag noch den Gewerbeschein, kann aber auch davon ausgehen, das man sehr viele Stunden beim Gewerbeamt verbringen wird.
Wenn man allerdings einen Termin hat, kann man sich sicher sein, dass es nicht solange dauern wird, jedoch kann es sein, dass über mehrere Wochen und Monate hinweg keine Termine für die Gewerbeanmeldung zur Verfügung stehen.
Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?
Eine dritte Alternative, die immer mehr am kommen ist, ist die Online Gewerbeanmeldung. Für Leute, die direkt ein Gewerbe anmelden möchten, ohne dabei auf irgendwelche Öffnungszeiten zu achten oder einen bestimmten Termin zu benötigten, ideal geeignet.
Problem der Online Gewerbe Anmeldung: noch wird dieser Service nicht überall angeboten. Daher muss man erst einmal schauen, ob die eigene Stadt auch diese Art der Gewerbeanmeldung akzeptiert.
Wenn man also vor Ort erscheint, dann zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühren können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man noch Dokumente bei sich haben.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man mehrere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, einen Eintrag vom Handelsregister, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
- als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- falls man im Handelsregister eingetragen ist, einen Auszug davon,
- falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.
- bei juristischen Personen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Wen man die erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, erhält man ein Formular vorgelegt, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auch hat man die Möglichkeit, das Formular Zuhause auszufüllen, doch davon würden wir eher abraten.
Zum einen deshalb, damit man nicht ein zweites Mal zum Gewerbeamt muss. Zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei entsprechenden Fragen direkt eine Antwort geben kann.
Beim Formular muss man unter anderem angeben, ob man ein nebenberufliches oder ein hauptberufliches Gewerbe anmelden möchte. Falls man die Gründung eines hauptberuflichen Gewerbes beantragt, dann tritt der Fall ein, dass man die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche aus bezahlt.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Wen man Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält der Gewerbetreibende, welches dann von da an als Gewerbeschein fungiert. Dieser Schein erlaubt es einem Gründer noch nicht, mit dem Gewerbe Gewinne zu erwirtschaften, das darf man erst nach dem man beim Finanzamt vorstellig wurde.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Da du nun weißt, dass der Gewerbeschein eigentlich nichts anderes als das eigentliche Formular ist, haben wir bereits ein großes Geheimnis gelüftet. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.