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Was sind Kapitalgesellschaften?
Bei Kapitalgesellschaften handelt es sich, wie der Name schon sagt, um Gesellschaften, die ein bestimmtes Mindestkapital aufweisen müssen. Bei Kapitalgesellschaften kriegt man je nach dem, wie viel Kapital man aufweist, sein Gewinn bzw. sein Anteil ausgezahlt.
Falls bei einer Kapitalgesellschaft ein Todesfall vorliegt, wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern lebt als juristische Person weiter. Kapitalgesellschaften sind Haftungsbeschränkt.
Das heißt die Gesellschafter haften, anders als wie bei Personengesellschaften, nicht mit ihrem Privatvermögen. Kapitalgesellschaften stellen immer eine juristische Person dar und somit trägt sie Rechte und Pflichten.
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft beginnt damit, dass es im Handelsregister eingetragen wird. Hier für muss ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden und muss von einem Notar beurkundet werden. Kapitalgesellschaften haben immer hohes Ansehen, welches ein großer Vorteil ist.
Merkmale einer Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaften weisen folgende Merkmale auf:
Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
Bei Kapitalgesellschaften gibt es einen Geschäftsführer, die die Geschäfte führt. Dieser Geschäftsführer kann auch Gesellschafter der Kapitalgesellschaft sein.
Buchführung
Bei der Buchführung einer Kapitalgesellschaft gibt es gesetzliche Vorgaben, wie diese zu führen ist. Da Kapitalgesellschaften als Formkaufmann gelten, ist die doppelte Buchführung verpflichtend.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt sich durch das eingebrachte Kapital des Gesellschafters.
Haftung
Anders als bei den Personengesellschaften haften die Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft nicht mit ihrem privaten Vermögen, sondern die Gesellschaft selbst haftet mit ihrem Vermögen.
Besteuerung
Da eine Kapitalgesellschaft eine juristische Person ist, ist sie ein Rechtsobjekt. Deshalb zahlt man bei einer Kapitalgesellschaft neben der Gewerbesteuer und Umsatzsteuer auch Körperschaftssteuer und Kapitalertragsteuer.
Welche Rechtsformen zählen zu den Kapitalgesellschaften?
Zu den Kapitalgesellschaften zählen:
- Aktiengesellschaft (AG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (UG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Aktiengesellschaft (AG)
Eine Aktiengesellschaft hat die Rechtsgrundlage des Aktiengesetzes. Sie kann von mehreren Personen gegründet werden. Bei einer Aktiengesellschaft haftet die Aktie selbst mit ihrem Vermögen.
Da das Gesellschaftsvermögen einer Aktie aufgeteilt ist, haften die Aktionäre mit ihrem eingebrachten Kapital. Trotzdem haften die Aktionäre nicht mit ihrem privaten Vermögen.
Einer Aktiengesellschaft darf einen Fantasiename tragen, jedoch darf dieser Name nicht vorhanden sein. Am Ende des Namens muss bekanntlich gemacht werden, dass es sich um eine Aktiengesellschaft handelt. Entweder kann Aktiengesellschaft ausgeschrieben am Ende stehen oder es reicht auch die Abkürzung AG.
Wie hoch ist der Mindestkapital der AG?
Bei einer Aktiengesellschaft beträgt das Mindestkapital 50.000 Euro.
Welche Organe hat eine AG?
Bei einer Aktiengesellschaft gibt es den Vorstand. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Vorstand vertritt die Geschäftsführung innerhalb und außerhalb der Gesellschaft. Der Vorstand kommt seiner Aufgabe fünf Jahre nach. Danach kann die Zeit verlängert werden.
Der Vorstand ist in der Regel nicht haftbar, jedoch muss er seiner Arbeit sorgfältig nachkommen. Wenn er seiner Arbeit nicht richtig nachkommt, können eventuell die Aktionäre eine Haftung des Vorstandes in Anspruch nehmen. Neben dem Vorstand gibt es den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat kann aus maximal drei Personen bestehen. Ihre Aufgabe liegt darin den Vorstand zu bewachen und vertritt die Gesellschaft gegenüber ihm. Das Aufsichtsrat kontrolliert die Geschäftsbücher und bestellt auch einen Prüfer, welche den Jahresabschluss prüfen soll.
Das letzte Organ der Aktiengesellschaft ist die Hauptversammlung. Diese sind die Aktionäre der Gesellschaft und treffen sich mindestens einmal jährlich zur ordentlichen Hauptversammlung.
Was sind die Vorteile einer Aktiengesellschaft?
- Die AG braucht nicht unbedingt ein Kredit, weil sie ihren Eigenkapital durch Aktienausgabe erhöhen kann.
- Auch bei einem Todesfall bleibt die Aktiengesellschaft bestehen.
- Für die Übertragung der Aktien ist kein Notar notwendig.
Gründung einer Aktiengesellschaft
Die Gründung einer Aktiengesellschaft kann von einer oder mehrere juristischen und natürlichen Personen erfolgen. Sie werden im Handelsregister mit dem Firmennamen eingetragen, außer eine Ein-Mann-AG. Zur Gründung ist ein Mindestkapital von 50.000 Euro notwendig und es muss ein Gesellschaftsvertrag gemacht werden.
Bei einer AG wird ein Gesellschaftsvertrag auch Satzung genannt. Dieser Gesellschaftsvertrag muss von Notar beurkundet und beim Handelsregister eingetragen werden.
Die Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgt nach der Eintragung im Handelsregister. Das Finanzamt wird vom Gewerbeamt benachrichtigt. Diese schicken den steuerlichen Erfassungsbogen und die Steuer-ID zu. Eine Aktiengesellschaft wird auch zum Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer.
Welche Steuern zahlt man bei einer AG?
Bei einer AG werden folgende Steuern gezahlt:
- Körperschaftssteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Einkommenssteuer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Was ist eine GmbH?
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zählt auch zu den Kapitalgesellschaften. Bei einer GmbH können die Gesellschafter nicht mit ihrem privaten Vermögen haften. Wenn die GmbH von mehreren Gesellschaftern gegründet wird, muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden.
Gründung einer GmbH
Die Gründung einer GmbH beginnt mit der Eintragung beim Handelsregister. Bei einer Ein-Mann-GmbH wird im Handelsregister der Firmenname und der Name des Geschäftsführers eingetragen.
Falls mehrere Gesellschafter vorhanden sind, muss ein Gesellschaftsvertrag gemacht werden. Dieser muss vom Notar beurkundet werden. Danach erfolgt die Eintragung beim Handelsregister dadurch, dass der Notar den Gesellschaftsvertrag weiterleitet.
Erst dann kann man der Anmeldung beim Gewerbeamt nachkommen. Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht folgende Unterlagen ein:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei nicht EU-Bürgern der gültige Aufenthaltstitel
- Gesellschaftsvertrag
- Je nach Tätigkeit kann es sein, dass Nachweise (z.B. Führungszeugnis) oder Qualifikationen gefordert werden
Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt geht es weiter mit dem Finanzamt. Vom Finanzamt bekommt man die Steuer-ID des Unternehmens und den steuerlichen Erfassungsbogen. Den muss man ausfüllen und zurückschicken. Mit der Gewerbeanmeldung beginnt auch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer.
Mindestkapital einer GmbH
Bei einer GmbH müssen die Gesellschafter bei der Gründung einen Mindestkapital von 25.000 Euro aufweisen. Bei der Anmeldung beim Gewerbeamt muss man schon mindestens die Hälfte des Kapitals aufweisen, sprich 12.500 Euro. Den restlichen Betrag muss man in Laufe der Zeit einzahlen.
Unternehmergesellschaft (UG)
Bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft ist kein Mindestkapital notwendig.
Gründung einer UG
Die UG kann allein, aber auch mit mehreren Personen gegründet werden. Sie wird auch gerne Mini-GmbH genannt. Bei der Gründung kann es sein, dass man Nachweise erbringen muss, um der Tätigkeit nachkommen zu können. Falls die Gründung mit weiteren Gesellschaftern erfolgt, muss man einen Gesellschaftsvertrag festhalten.
Dieser muss dann, wie auch bei einer GmbH, von einem Notar beurkundet werden. Bevor man beim Notar vorstellig wird, kann man den Gesellschaftsvertrag von einem Anwalt überprüfen lassen, damit es auch lückenlos ist.
Danach kann man ein Geschäftskonto eröffnen und ein Kapital einzahlen. Die Gründung einer UG ist schon mit nur einem Euro möglich. Nach dem der Gesellschaftsvertrag beurkundet worden ist, wird die UG im Handelsregister eingetragen.
Nach diesem Schritt folgt die Anmeldung beim Gewerbeamt. Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Anmeldung aus, reicht den Gesellschaftsvertrag ein und eventuell weitere Unterlagen.
Weitere Behörden wie das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer werden benachrichtigt. In der Regel kriegt man innerhalb von paar Tagen die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt.
Vorteile einer UG
- Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen
- ein Euro als Stammkapital reicht schon aus
- kann auch alleine gegründet werden
Änderung der Rechtsform
Wenn man mit der UG 25.000 Euro ansparen konnte, kann man die UG in eine GmbH umwandeln. Das Mindestkapital muss nicht unbedingt von einer UG gespart werden, sondern der Gesellschafter kann auch es von außerhalb einbringen. Die Änderung der Rechtsform ist nicht verpflichtend für eine UG. Jedoch hat man mit einer GmbH ein höheres Ansehen.
Buchhaltung
Eine UG ist der doppelten Buchhaltung verpflichtet. Das heißt, dass der Bilanz und die Gewinn- und Verlustverteilung ermittelt wird. Die Bilanz wird am Anfang und am Ende des Jahres ermittelt.
Kleinunternehmerregelung
Eine UG kann auch von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Dies muss beim steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt angegeben werden. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für die ersten Jahre eines Gewerbes und befreit sie von den Umsatzsteuern.
Dafür darf man aber im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt werden, muss keine Umsatzsteuer gezahlt werden.
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine Gesellschaft, die die Elemente der Kommanditgesellschaft und Aktiengesellschaft verbindet. Bei der Gründung einer KGaA muss ein Mindestkapital von 50.000 Euro nachgewiesen werden.
Auch hierbei muss bei der Gründung mit mehreren Gesellschaftern ein Gesellschaftsvertrag festgehalten werden. Dieser wird von einem Notar beurkundet und an das Handelsregister weitergeleitet. Nach dem die Eintragung erfolgt ist, folgt die Anmeldung beim Gewerbeamt, Finanzamt und Industrie- und Handelskammer.
Eingetragene Genossenschaft (eG)
Außerdem gibt es die eingetragene Genossenschaft. Zwar handelt es sich bei einer eG nicht um eine Kapitalgesellschaft, kann aber zum Beispiel mit einer GmbH gleichgestellt werden.
Die eingetragene Genossenschaft wird als eine juristische Person angesehen. Sie wird im Genossenschaftsregister eingetragen. Die Voraussetzung zur Gründung einer eG ist, dass sich mindestens drei Gesellschafter zusammenschließen.
Organe der eingetragenen Genossenschaft
Die eingetragene Genossenschaft hat vier Organe. Diese sind: der Vorstand, Aufsichtsrat, Generalversammlung und Beirat. Der Vorstand übernimmt die Leitung der Gesellschaft.
Voraussetzung für den Vorstand ist, dass es aus mindestens zwei Personen der eingetragenen Genossenschaft besteht. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern der eG. Der Aufsichtsrat hat die Funktion der Kontrolle.
Die Generalversammlung hat die Macht zu bestimmen, was zum Beispiel die Auflösung der Genossenschaft betrifft oder ähnliches. Der Beirat darf keine Entscheidungen treffen. Es dient nur zur Beratung.
Besteuerung einer eG
Steuern, die bei einer eG gezahlt werden, sind:
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
- Lohnsteuer
- Körperschaftssteuer
- Abgeltungssteuer
Was sind die Vor- und Nachteile einer Kapitalgesellschaft?
Den größten Vorteil bei einer Kapitalgesellschaft genießen die Gesellschafter bei der Haftung, denn sie können nicht mit ihrem privaten Vermögen haften. Die Gesellschaft haftet mit seinem eigenen Vermögen.
Kapitalgesellschaften haben immer ein hohes Ansehen vor allem bei Kreditinstituten. Die Anteile können innerhalb der Gesellschaft übertragen werden. Der Nachteil bei einer Kapitalgesellschaft ist, dass bei manchen Rechtsformen ein Mindestkapital nachgewiesen werden muss.
Dadurch kann es sein, dass man nicht direkt einer Gewerbeanmeldung nachkommen kann. Das heißt aber nicht, dass man nicht mit der Tätigkeit starten kann.
Zunächst kann man sich auch für eine Rechtsform entscheiden, bei dem kein Mindestkapital notwendig ist, und wenn man sein Kapital angespart hat, kann man die Rechtsform ändern.
Ein weiterer Nachteil ist die doppelte Buchführung, doch kann man sich hierbei Hilfe von einem Steuerberater einholen und ist nicht alleine mit dem Aufwand.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Prinzip in allen Kapitalgesellschaften gleich ist. Eine Kapitalgesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem privaten Vermögen haften.
Sondern haftet vielmehr die Gesellschaft selbst mit seinem Vermögen. Meistens wird bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft ein Mindestkapital benötigt. Die Gründung beginnt damit, dass ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen wird.
Beim Festhalten eines Gesellschaftsvertrages kann man sich von einem Anwalt Hilfe einholen, damit auch nichts schief laufen kann. Dieser muss von einem Notar beurkundet werden.
Der Notar leitet diese an das Handelsregister weiter. Jede Kapitalgesellschaft muss im Handelsregister eingetragen werden. Erst nach dem die Eintragung im Handelsregister erfolgt ist, kann es mit der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt losgehen.
Spätestens beim Gewerbeamt muss das Mindestkapital aufgewiesen werden. Zumindest die Hälfte des Mindestkapitals (z.B. bei einer GmbH). Beim zuständigen Gewerbeamt füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus. Neben dem Formular muss auch den Gesellschaftsvertrag einreichen und die notwendigen Unterlagen.
Unterlagen, die benötigt werden, hängen von der Tätigkeit ab, die man ausüben wird. Es kann sein, dass Nachweise gefordert werden oder aber Qualifikationen. Nach dem man der Gewerbeanmeldung nachgekommen ist, wird diese Informationen an das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer weitergeleitet.
Vom Finanzamt erhält man die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen. Den steuerlichen Erfassungsbogen schickt man ausgefüllt zurück. Die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer ist für jeden Gewerbetreibenden verpflichtet.
Die IHK bietet einem Unternehmen Weiterbildungskurse und Zertifikate an. Je nach dem, ob man bei der Gesellschaft noch Mitarbeiter beschäftigt, muss man von der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer anfordern und die Mitarbeiter beim Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Sozialversicherung und bei der Krankenkasse anmelden.
Wenn man seine Steuer-ID und den Gewerbeschein erhalten hat, kann man auch mit der Tätigkeit starten. Auch Freiberufler können eine Kapitalgesellschaft gründen.
Jedoch müssen sie sich zuerst erkundigen, ob sie mit dem Beruf, welchen sie ausüben werden, eine Kapitalgesellschaft gründen können. Auch wenn man zuerst ein Mindestkapital aufweisen muss, kann man mit einer Kapitalgesellschaft ein hohes Ansehen genießen.
Sowohl bei Kreditinstituten als auch bei Geschäftspartnern. Mit einer Kapitalgesellschaft ist man auf der richtigen Seite!