Die Firma im Handelsregister eintragen lassen:
Bevor man überhaupt eine Firma gruenden kann, muss man zunächst beim Handelsregister vorstellig werden und die Firma dort eintragen lassen. In das Handelsregister muss sich jeder eintragen lassen, der als Kaufmann bzw. Kauffrau eingestuft wird. Sprich also alle diejenigen, die ein Handelsgewerbe betreiben.
Unternehmensformen wie die OHG, die KG, die GmbH und die AG müssen sich somit ins Handelsregister eintragen lassen. Falls du, lieber Leser, zunächst ein Kleingewerbe betreiben möchtest, dann musst du das Gewerbe nicht im Handelsregister eintragen lassen.
Grundsätzlich gelten Kleingewerbe ohnehin nicht als Firma, da sie keine Kaufleute im Sinne des Handelsrechts sind. Laut HGB ist eine „Firma“ nämlich der Name, unter dem der Kaufmann seinen Betrieb führt. Kleingewerbetreibende geben im Geschäftsleben statt einer Firma Ihren bürgerlichen Vor- und Zunamen an.
Unternehmen gründen beim Gewerbeamt:
Um nun die Firmengründung voranbringen zu können, muss man zunächst beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man das Unternehmen anmelden kann.
Als nächstes muss man schauen, ob man für die Anmeldung einen festen Termin benötigt oder ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint. Das ist ein sehr wichtige Recherche.
Kosten für Firmengründung
Nachdem man auch dies geklärt hat und man an dem besagten der Gründung angekommen ist, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens.
Was braucht für man die Firmengründung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Analog dazu vor dem Rechner. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen.
Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.
Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte. Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens.
Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Monatliche Gebühren fangen da monatlich ab 200 Euro an und können weiter steigen, sind allerdings von den Einnahmen abhängig.
Es gibt jedoch einige Tricks, wie man diese Ausgaben von den Steuern wieder absetzen kann, so dass es am Ende doch nicht so dramatisch anhört, wie zu Beginn gedacht. Außerdem kann es sein, das Leute, die nebenberuflich ein Gewerbe betreiben, ebenfalls einen Teil der eigenen Krankenkasse übernehmen muss. Auch dies ist abhängig von den Einnahmen und unter anderem auch, was im Arbeitsvertrag drinsteht.
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein.
Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können. Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.
Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.
Innerhalb von sieben bis zehn Tagen erhält man dann Post vom Finanzamt. Von dort erhält man dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist mit sieben Seiten ein ganz schön harter Brocken. Es wäre daher ratsam, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit nimmt.
Insbesondere das Feld rund um die gewerbliche Tätigkeit sollte so umfassend und genau wie möglich beschrieben werden, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben denn auch wirklich so stimmen.
Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, benötigt man dann noch die Steuernummer. Diese muss man entweder bei dem Bund der Arbeit beantragen oder lässt es direkt vom Finanzamt erhalten. Man benötigt die Steuernummer, um Rechnungen schreiben zu können.
Fazit:
Die eigene Firma zu gründen ist eines der spektakulärsten Meilensteine eines Gründers. Für die Firmengründung ist hierbei wichtig, dass man vor allem ein gesamt stimmiges Konzept hat, genug Ressourcen vorweisen kann und der Gründer mit ausreichend viel Wissen glänzt.
Denn eines der Hauptgründe, weshalb viele Unternehmen in unserer heutigen Zeit nicht die gewünschten Ziele erreicht, liegt unter anderem nicht nur daran, dass man fähiges Personal beschäftigt, sondern vor allem daran, dass der Gründer nur ausreichend viele Kenntnisse rund um das Unternehmen hat. Daher ist es gar fast schon pflicht, dass man sich hier an dieser Stelle ausführliche Gedanken rund um die Firma macht.