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Wo kann man eine Firma gründen?
Wer sich selbstständig machen möchte, muss zuerst bei den zuständigen Behörden sein Gewerbe anmelden. Je nach Art des Gewerbes kommen unterschiedliche Behörden in Frage. Zu aller erst erfolgt die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.
Wie kann man Gewerbe anmelden?
Bei der Gewerbeanmeldung müssen alle erforderlichen Unterlagen abgegeben werden, damit der Antrag bearbeitet werden kann. Unterlagen hier für sind das Formular zur Gewerbeanmeldung, Personalausweis oder Reisepass und je nach dem um welche Tätigkeit es sich genau handelt, können noch vom Gewerbeamt zusätzlich Nachweise oder Qualifikationen angefordert werden.
Kann man online Gewerbeanmeldung beantragen?
Willkommen im 21. Jahrhundert! In unserer heutigen digitalen Zeit ist es auch mittlerweile möglich, die Gewerbeanmeldung auch per Online durchführen zu können. Man muss nicht mehr einen lästigen Termin beim Amt mehr vereinbaren oder beim spontanen erscheinen auf eine lange Wartezeit Rücksicht nehmen. Heute kann man alles ganz bequem von zu Hause aus erledigen.
Was sind Vorteile und Nachteile online Gewerbeanmeldung?
Online Gewerbeanmeldung vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit immer Probleme hatten, mittags einen Termin zu vereinbaren oder persönlich zu erscheinen, ist hiermit geholfen. Die Anmeldung dauert nicht mehr wie zehn Minuten und man benötigt die selben Dokumente, wie beim Gewerbeamt auch.
Einen kleinen Haken hat die ganze Sache dann doch allerdings. Dieser Service wird nämlich noch nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. In den meisten Großstädten und in einem sehr großen Teil Nordrhein-Westfalens kann man das Gewerbe im Internet anmelden.
Wie muss ich dem Finanzamt anmelden?
In der Regel wird das Finanzamt vom Amt des Gewerbes benachrichtigt. Dann kriegt man Post vom ihnen mit der Steuer-ID des Gewerbes und den steuerlichen Erfassungsbogen. Der steuerliche Erfassungsbogen muss sofort ausgefüllt und zurück geschickt werden. Bei Freiberuflerin ist es so, dass sie sich direkt an das Finanzamt wenden müssen.Sie sind von der Gewerbeanmeldung befreit.
Gewerbe anmelden erledigt, was folgt nun?
Man muss sich abhängig von der Tätigkeit bei der Industrie- und Handelskammer und/oder der Handwerkskammer eintragen lassen. Falls man im Unternehmen noch Mitarbeiter beschäftigen wird, muss man bei der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer anfordern.
Es ist nicht erlaubt, der Tätigkeit nachzukommen bevor die Gewerbeanmeldung erfolgt ist, denn sonst kann es zur Bußgeldstrafe von mehreren Tausend Euro führen. Je nach dem in welcher Stadt man wohnt, hat man auch heut zu Tage die Möglichkeit, dass man der Gewerbeanmeldung online nachkommen kann.
Der Vorteil hierbei ist, dass man jeder Zeit sein Gewerbe bequem von Zuhause aus melden kann und nicht erst zum Gewerbeamt anmelden gehen muss, denn manchmal kann es dauern bis man einen Termin bekommt. Somit würde sich dann auch die Anmeldung verzögern.
Wo kriegt man den Gewerbeschein?
Den Gewerbeschein bekommt man vom Gewerbeamt nach dem die Gewerbeanmeldung erfolgt ist. Damit die Gewerbeanmeldung erfolgen kann, müssen alle Unterlagen vollständig abgegeben werden. Danach kriegt man den Gewerbeschein, welches die Zulassung der Behörde ist, um der Tätigkeit offiziell nachkommen zu dürfen.
Das heißt jeder der langfristig und selbstständig einer Tätigkeit nachkommen möchte und damit Gewinn erzielen möchte, kommt um eine Gewerbeanmeldung nicht drum herum. Die Kosten des Gewerbescheines sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
Was kostet ein Gewerbeanmeldung?
Die Kosten der Gewerbeanmeldung sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In der Regel belaufen sich die Kosten auf rund 20 bis 60 Euro. Die Anmeldung eines Gewerbes ist meistens kostengünstig und in manchen Fällen müssen die Gesellschafter auch kein Mindestkapital aufweisen.
Das hängt das von ab für welche Rechtsform von einem Gewerbe man sich entscheidet bzw. welches sich am Besten eignet. Je nach dem ob man weitere Unterlagen einreichen muss, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis oder ähnliches, können noch weitere minimale Kosten anfallen.
Wenn man zum Beispiel ein Einzelunternehmen oder eine GbR gründen möchte, muss man kein Mindestkapital aufweisen. Hier genügen die Kosten beim Gewerbeamt zur Kleingewerbe-Anmeldung.
Welche Kosten erwarte mich beim Kleingewerbe im Jahr?
Ein Kleingewerbe ist die beliebteste Rechtsform für die Gründung der Deutschen. Dabei kann man diese nicht mal beim Gewerbeamt so angeben. Vielmehr muss man die Kleinunternehmerregelung beim Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Amt der Finanzen in Anspruch nehmen, um die vielen Vorteile eines kleinen Gewerbes genießen zu können. Eines dieser Vorteile ist eben auch, dass das Gewerbe sehr kostengünstig ist.
Das bedeutet, dass die Kosten von jedem gedeckt werden, auch vom Studenten von Nebenan oder dem Arbeitslosen, der eine große Vision hat. Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss zunächst bei dem zuständigen Amt des Gewerbes erscheinen. Bei der Anmeldung muss man dann eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann, um den Gewerbeschein in den Händen halten zu können.
Das sind allerdings Kosten, die nur einmalig bei der Gewerbeanmeldung bezahlen muss. Weitere Kosten muss man dann begleichen, wenn man die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antritt. Die jährliche Gebühr für einen Kleingewerber kostet rund 30 bis 70 Euro im Jahr.
Wer ein Gewerbe hat, welches im Handelsregister eingetragen ist, der muss sogar 150 bis 300 Euro zahlen. Bei einem Kleingewerbe wären das auch bereits die einzigen Kosten, die in der Regel auf einen zukommen können.
Fazit
Um ein Kleingewerbe gründen zu können muss man bei dem Amt des Gewerbes vorstellig werden. Zunächst muss man die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Die verursacht Kosten in Höhe von 20 bis 60 Euro. Zusätzliche Kosten fallen dann an, wenn man die Mitgliedschaft bei der IHK antritt.
Für ein kleines Unternehmen muss man rund 30 bis 70 Euro jährlich zahlen. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro. Das wären die einzigen Beträge die man bei einer Firmengründung bezahlen müsste.
Für den Fall der Fälle sollte man auch weitere Zahlungen in Betracht ziehen. Beispielsweise dann, wenn der Fall eintritt, dass man auch eine Räumlichkeit anmieten muss oder Mitarbeiter einstellt und bezahlen muss.