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Welche Steuern fallen für ein Kleingewerbe typischerweise an?
Du betreibst ein Kleinunternehmen und fragst dich nun, welche Steuern du dafür zu entrichten hast? Dann solltest du unbedingt diesen Artikel lesen!
Allgemeines zur Einkommenssteuer für Kleingewerbe
Du unterhältst zu deinem Vollzeitjob noch ein Kleingewerbe? Dann gibt es eine gute Nachricht: Du musst nur eine einzige Einkommenssteuer zahlen. Bei der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber deines Vollzeitjobs Monat für Monat für dich an das Finanzamt entrichtet, handelt es sich um eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer des gesamten Jahres.
Das Finanzamt rechnet dann deine Einkünfte als Arbeitnehmer mit jenen aus deinem Gewerbe zusammen. Dazu kommen noch etwaige Einkünfte aus einer Tätigkeit als Freiberufler oder Kapitalanlagen, Vermietungen, Renten etc. Die Summe aus all diesen Einkünften, das Gesamteinkommen, wird schließlich versteuert.
Beeinflussende Faktoren
Durch ein Kleingewerbe im Nebenberuf, also als Ergänzung zu deinem Vollzeitjob, steigt natürlich auch das Einkommen, dass du versteuern musst. Dementsprechend musst du im darauffolgenden Jahr Steuern nachzahlen.
Verluste in deinem Kleingewerbe lassen die Einkommenssteuer hingegen sinken.
Bisweilen kannst du sogar Steuerrückzahlungen erhalten.
Die Steuerpflicht von Gewerbetreibenden ist in § 15 EStG geregelt.
Damit das Finanzamt deine Einnahmen versteuern kann, benötigst du eine Steuernummer für die Zuordnung. Falls du zuvor schon ein zu versteuerndes Einkommen angemeldet hattest, benötigst du für dein Kleingewerbe keine neue Steuernummer.
Die Umsatzsteuer für Kleingewerbe – Kleingewerbe Steuerfreibetrag
Unabhängig davon, ob du deine Tätigkeit als Kleingewerbetreibender haupt- oder nebenberuflich ausübst, kannst du die Vorteile einer Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass dein jährlicher Umsatz 17.500 Euro nicht überschreitet.
Dabei handelt es sich um den Steuerfreibetrag, in dessen Zuge der Umsatz für das kommende Jahr dann sogar über 50.000 Euro liegen kann. Unter dieser Befreiung versteht man die Kleinunternehmerregelung, die den gesetzlichen Regelfall darstellt. Als Freibetrag für die Einkommenssteuer wurden für 2019 24.500 Euro angesetzt.
Als Kleinunternehmer kannst du dich jedoch auch gegenüber dem Finanzamt dazu entscheiden, auf diese Befreiung zu verzichten. Dazu musst du lediglich eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen, die dich dann für fünf Jahre an den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet.
Vorsicht: Für das Finanzamt besteht keine Aufklärungspflicht hinsichtlich der Kleinunternehmerregelung. Solltest du also das vorgesehene Formular ausgefüllt haben und es versehentlich einreichen, verzichtest du damit fünf Jahre auf die Befreiung von der Umsatzsteuer.
In diesem Fall musst du auf deine Einnahmen 19 Prozent Umsatzsteuer abführen, unabhängig davon, ob du eine Rechnung schreibst oder nicht. Im Gegenzug kannst du diese Umsatzsteuer dafür auch bei der Verrechnung von Käufen gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
Dafür musst du jedoch Rechnungen vorlegen. Daraufhin erstattet dir das Finanzamt die Umsatzsteuer als Betriebseinnahme zurück. Die Umsatzsteuer, die du hingegen an das Finanzamt zahlst, wird als Betriebsausgabe für die Gewinnermittlung erfasst.
Für die genaue Ermittlung der Einkommenssteuer, die du letztendlich zu zahlen hast, ist die Gewinnermittlung ausschlaggebend.
Die Einkommensteuer beim Kleinunternehmer – Kleingewerbe Steuererklärung
Egal, ob du als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bist oder nicht – du musst für deine Steuererklärung sowohl eine Gewerbesteuererklärung als auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) sowie eine Umsatzsteuerjahreserklärung einreichen.
Für die Erklärung gibt es zwei Steuerformulare, einerseits die Anlage S für Selbstständige und Freiberufler und andererseits die Anlage G für Gewerbetreibende.
Vergiss nie, deinen Status als Kleinunternehmer auf dem Formular anzugeben! Solltest du dies nämlich versäumen, ist das Finanzamt nicht dazu verpflichtet, dich auf diesen Fehler hinzuweisen oder ihn gar selbst zu korrigieren.
Die Anlage EÜR
Mit der Anlage EÜR wird der Jahresüberschuss für die Einkommensteuer festgestellt. Dazu vergleicht man sämtliche Einnahmen mit den betriebsrelevanten Ausgaben, also alles, was durch Quittungen belegbar ist.
Im Jahre 2018 wurde eingeführt, dass relevante Dokumente und Belege nur dann beim Finanzamt eingereicht werden müssen, wenn dieses speziell anfragt. Die Wahrscheinlichkeit einer solchen Anfrage ist jedoch sehr hoch, sodass du im besten Fall die folgenden Belege stets griffbereit haben solltest:
- Bescheide der Bundesagentur für Arbeit (sofern vorhanden)
- Kirchensteuerbescheide
- Krankenversicherungsbescheide
- Nachweise über Sonderausgaben
Gemäß § 147 AO (Abgabenordnung) müssen sämtliche Bescheinigungen über Einnahmen und Ausgaben sowie die dazugehörenden Verträge für zehn Jahre aufbewahrt werden. Diese Frist gilt außerdem für Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Steuerbescheide.
Der schriftliche Geschäftsverkehr muss hingegen nur sechs Jahre lang verwahrt werden.
Unter den Oberbegriff der betriebsrelevanten Ausgaben fallen auch die buchhalterischen Ausgaben, das heißt Abschreibungen auf Computer, Fahrzeuge für den beruflichen Einsatz oder Mobiliar.
An dieser Stelle gilt es für dich allerdings eine Besonderheit zu beachten. Anschaffungen, deren Wert 410 Euro übersteigt, müssen über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden. Liegt ihr Wert hingegen zwar über 410 Euro, gleichzeitig jedoch noch unter 1.000 Euro, kannst du sie als Sammelposten anmelden und innerhalb von fünf Jahren abschreiben lassen.
Quartalsmäßige Steuervorauszahlungen
Gemäß § 37 EStG kann das Finanzamt auch von Kleingewerbetreibenden Vorauszahlungen der Einkommensteuer verlangen. Im Gegensatz zur Lohnsteuer für Arbeitnehmer sind diese Vorauszahlungen aber vierteljährlich fällig.
Als Stichtage gelten dabei der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember des jeweils laufenden Jahres. Eines gilt es dabei allerdings zu beachten: Sofern für deine Einnahmen aus dem Kleingewerbe im Nebenberuf weniger als 400 Euro Einkommenssteuer pro Jahr fällig wären, sind keinerlei Vorauszahlungen erforderlich.
Spezielle Vorschriften für Kleingewerbetreibende
Grundsätzlich unterliegen Gewerbetreibende den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Kleinunternehmer sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen. Zudem finden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches zur Buchführung auf sie keine Anwendung. So musst du weder Inventur noch Bilanzen erstellen.
Doch auch diese vereinfachte Buchführung kann ihre Tücken haben, schließlich gibt es noch einige erweiterte Vorschriften:
Darlehen: Solltest du ein Darlehen aufgenommen haben, bedeutet das keineswegs eine Schmälerung deines Gewinns. Aus diesem Grunde werden Tilgungsraten auch nicht als Betriebsausgaben gewertet. Dafür kannst du aber den mit den Raten verbundenen Zinsanteil als Gewinnminderung anzeigen.
häusliches Arbeitszimmer: Auch die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers lässt sich von der Steuer absetzen. Es muss sich dabei um einen geschlossenen Raum handeln, der ausschließlich der gewerblichen Nutzung dient. Für die Berechnung der Betriebsausgaben betrachtest du den Flächenanteil des Arbeitszimmers an der gesamten Wohnung und wendest diesen auf die Miete an.
Kleingewerbe Steuern Beispiel – Kleingewerbe Steuern Rechner
Wenn du als Kleinunternehmer einen Gewinn von 48.000 Euro gemacht hast, liegt der Steuersatz dafür bei 19 Prozent, was Steuern in Höhe von 11.895 Euro ergibt. Hinzu kommt der volle Satz für den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, also 654,23 Euro.
Ein weiterer Zuschlag besteht in der Kirchensteuer, die in Baden-Württemberg und Bayern acht, in den restlichen Bundesländern neun Prozent beträgt. Somit macht die Kirchensteuer 1.070,55 Euro bzw. 951,60 Euro aus.
Dies ergibt im Gesamtergebnis Steuern in Höhe von 13.619,78 Euro (Baden-Württemberg, Bayern) bzw. 13.500,83 Euro (sonstige Bundesländer).
Fazit
Die Berechnung der Steuern für dein Kleingewerbe ist keineswegs einfach und auch die genaue Erklärung bietet viele Stolpersteine.
- Der Status als Kleingewerbe eröffnet dir zwar einige Vorteile bei der Steuererklärung, unterliegt jedoch auch bestimmten Sondervorschriften, die Vorsicht erfordern
- Das Finanzamt übernimmt deine Fehler die du einreichst! Achte also darauf, perfekte Zahlen abzuliefern
- Kleinunternehmern wird ein Steuerfreibetrag zugestanden, den du aber nicht in Anspruch nehmen musst.
- Unter Umständen musst du steuerliche Vorauszahlungen leisten. Beachte dabei unbedingt die angesetzten Fristen
- In manchen Bundesländern fallen die Steuern aufgrund eines höheren Kirchensteuersatzes kostspieliger aus.
Dank dieses Artikels hast du das nötige Rüstzeug.
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