Ein Kleinunternehmen anmelden kann einige Kosten verursachen. Wie man dieses auf ein Minimum hält und dabei jede Menge Steuern spart, erfährst du nur hier ->
Was sind Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer sind sowohl Leute, die ein eigenes Gewerbe besitzen, können aber auch Leute sein, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Was beide gemeinsam haben, ist, dass diese die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben, auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, welches man vom Finanzamt erhält. Damit man eben auch als Kleingewerbe, als Kleinunternehmer angesehen wird, muss man eben diese Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen.
Denn ein Kleingewerbe als solches kann man nicht als Rechtsform beim Gewerbeamt anmelden.
Was unterscheidet Kleingewerbe von Kleinunternehmern?
Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro pro Jahr dürfen Kleinunternehmer verdienen ohne auf ihren Rechnungen eine Umsatzsteuer angeben zu müssen.
Das hat unweigerlich den Vorteil dass damit der bürokratische Aufwand stark gesenkt wird. Außerdem ergeben sich im Privatkundengeschäft Preisvorteile gegenüber Wettbewerbern, da eben die Umsatzsteuer weg fällt.
Durch den preislichen Vorteil kann man die eigenen Dienste für einen günstigeren Preis anbieten als Mitbewerber, was wiederum potenzielle Kunden dazu bewegen kann, das Angebot eher anzunehmen. Jedoch muss auch bedenken, dass einige interessierte Unternehmen genau diese Umsatzsteuer mit angegeben haben möchten, damit sie später Steuern absetzen können.
Der Begriff Kleingewerbe wiederum stammt aus dem Handels- und Gewerberecht. Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten. Das erspart Kleingewerbetreibenden die doppelte Buchführung, was eine sehr große Erleichterung darstellt.
Doch was bedeutet das nun? Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende. Jedoch können Kleingewerbetreibende nur solange Kleinunternehmer sein, bis die Umsatzgrenzen eingehalten werden.
Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer
Der Umsatz im vorherigen Jahr darf nicht mehr wie 22.000 Euro (früher 17.500 Euro) und im laufenden Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro überschreiten. Hat man erst jetzt oder ist gerade noch dabei, Kleinunternehmer zu werden, dann darf man im ersten Jahr den Umsatz von 22.000 Euro nicht überschreiten. Außerdem müssen Kleinunternehmer nicht immer Besitzer eines Gewerbes sein.
Beispielsweise zählen auch Freiberufler als Kleinunternehmer. Was alle Kleinunternehmer gemein haben, ist, dass diese die Einnahme Überschuss Rechnung nutzen, um den Gewinn zu ermitteln.
Der bildet zusammen mit allen anderen persönlichen Einkünften die Berechnungsgrundlage für die Einkommensteuer. Freiberufler müssen sich beim Finanzamt anmelden, Gewerbetreibende erhalten dies automatisch, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Auf diesem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, um eben als Kleinunternehmen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen schreiben zu müssen.
Wer gilt als Freiberufler?
Wer unter anderem als Freiberufler gelten darf, ist in Deutschland klar geregelt. Diese gehören unter anderem zu der Kategorie der Katalogberufe. Im § 18 des Einkommensteuergesetzes heißt es:
„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte,
Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer,
Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.
Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“
Das sind allerdings Berufe, die nicht unbedingt in der breiten Masse häufig vorkommen. Daher wurden im Verlauf der Jahre auch die Katalogähnlichen Berufe hinzugefügt.
Nicht ausschließlich eine staatliche Fachausbildung oder ein staatlich anerkannter Berufsabschluss ermöglicht eine Tätigkeit als Freiberufler in der entsprechenden Berufssparte. Auch eine nichtstaatliche Ausbildung, langjährige Berufserfahrung oder eine Zulassung eröffnet den Weg zur Anerkennung als Freiberufler.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. In manchen Städten kann es sein, dass es die Möglichkeit gibt, die Gewerbeanmeldung auch bei anderen Wirtschaftsämtern zu beantragen, wie beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer.
Das muss man vorher allerdings recherchieren. Anschließend muss man schauen, ob man die Anmeldung vor Ort erledigen kann, einen genauen Termin benötigt oder ob sogar die Online Gewerbeanmeldung angeboten wird.
Hat man auch dies erledigt und geht den klassischen Weg zum Gewerbeamt, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr unterscheidet sich je nach Stadt zu Stadt.
Außerdem zahlt man diese Gebühr immer. Diese ist unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Anschließend muss man einige Dokumente vorzeigen.
Was brauche ich als Kleinunternehmer für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss ich als Kleinunternehmer Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt.
Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann. Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein.
Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert.
Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat.
Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden. Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.
Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet. Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr.
Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen.
Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden. Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung verpasst hast, dann kann ich dich beruhigen.
Ein Kleingewerbe muss man bei dem Amt der Finanzen anmelden, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Doch dazu gleich mehr.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Bis wann man die Gewerbeanmeldung beantragt haben muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wer also bereits jetzt schon weiß, dass er ein klein Gewerbe anmelden möchte, der sollte jetzt oder kurz vor dem Start der Tätigkeit das Gewerbeamt aufsuchen.
Falls man das nämlich nicht tut, dann muss man mit einem Bußgeld rechnen, welches rund 1000 Euro und mehr kosten kann.
Kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?
Man hat auch die Möglichkeit, das Gewerbe rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern müsste man dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf zahlen.
Was kostet ein Gewerbe im Jahr?
Da die meisten Leser auf der Seite noch vor der Anmeldung stehen, nehmen wir in unserem Beispiel für die Kosten auch die Bearbeitungsgebühr beim Gewerbeamt mit rein. Diese Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Außerdem müssen Kleinunternehmer, die hauptberuflich agieren, die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Die monatliche Gebühr fängt ab 200 Euro an und kann weiter ansteigen, je nachdem, wie die eigenen Einnahmen aussehen.
Hochgerechnet auf das Jahr also wären dies ca. 2400 Euro. Das gute hierbei ist, am Ende des Jahres, wenn man die Steuererklärung macht, kann man die Ausgaben für Krankenkasse als Betriebsausgaben angeben und somit bis zu 1900 Euro von den Steuern absetzen.
Das ist eine riesen Summe. Weitere Kosten, die man bei einem Kleingewerbe hat, sind die, die aufgrund der Mitgliedschaft bei der IHK auftreten. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Das wären somit auch alle Kosten, die man als Kleinunternehmer eines Gewerbes abdecken müsste.
Natürlich können weitere Kosten auftreten, beispielsweise dann, wenn man Mitarbeiter beschäftigt, Räumlichkeiten mietet, Partnerschaften eingeht, Patente anmeldet oder Neuanschaffungen tätigt. Diese Kosten sind allerdings sehr individuell und unterscheiden sich von Kleinunternehmer zu Kleinunternehmer.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?
Die erreichbaren Summen bei einem Kleingewerbe sind immens. Auch wenn es viele nicht vermuten würden, dürften die erreichbaren Einnahmen beim Kleingewerbe so hoch sein, dass sie die aktuelle Haupteinnahmequelle der meisten Leser übertreffen dürfte.
Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften, pro Jahr. Eine immense Summe. Dabei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch noch die Umsatzsteuer ausweisen muss, Gewerbesteuern zahlt und auch die Einkommensteuer drauf kommt. Ebenfalls muss man diese Summen auch erst einmal verdienen. Doch trotz all dem zeigt uns das Kleingewerbe sehr wohl auf, welches Potenzial es besitzt.
Wann muss man sich beim Finanzamt anmelden?
Gewerbetreibende müssen sich nicht ans Finanzamt wenden, denn die erfolgt automatisch. Nach der Gewerbeanmeldung bei dem Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis Kleinunternehmer Post vom Amt der Finanzen erhalten.
Falls innerhalb dieser Zeitspanne nichts eingetroffen sein sollte, dann erst kann man einmal nachfragen, was denn nun Sache ist. Freiberufliche Kleinunternehmer hingegen müssen das zuständige Amt der Finanzen selbst aufsuchen und von dort den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten.
Alle Kleinunternehmer erhalten den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn man diesen einmal in den Händen hält, dann merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein kleiner Brocken ist.
Daher ist es wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit nimmt. Insbesondere zwei Felder sind hierbei sehr wichtig: das, wo man die Kleinunternehmerregelung beanspruchen muss, und das, wo man die selbstständige Tätigkeit beschreiben muss.
Hat man den Bogen dann endlich ausgefüllt und abgeschickt, kann man endlich damit beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. Kleinunternehmer erhalten in der Regel keine Steuernummer. Auf Rechnungen gibt man die private Nummer an, die jeder Gründer seit der Geburt erhält.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Kleingewerbetreibende haben ihren Namen daher, weil sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben. Doch was genau ist diese Regelung überhaupt und für was ist diese gut?
Die Regelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.
Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen.
Dafür muss man allerdings eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Falls man mal mehr Umsätzen sollte, dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen.
Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht tun.
Ist die Mitgliedschaft bei der IHK für Kleingewerbetreibende verpflichtend?
Ja, für Kleinunternehmer, die gleichzeitig auch Gewerbetreibende sind, ist die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Kleinunternehmer, die ein Kleingewerbe besitzen, zahlen jährlich rund 30 bis 70 Euro.
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro pro Jahr. In beiden Fällen können die Gebühren ansteigen, allerdings sind sie abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls der jährliche Umsatz unter 5200 Euro betragen sollte, dann muss man keine Gebühren zahlen. In dem Sinne kommt die IHK den Unternehmen entgegen.
Doch dann gibt es noch eine unschöne Seite an ihr.. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Diese Rechnung kann es ganz schön in sich haben. Vor allem wenn man gerade dabei ist, Neuanschaffungen zu tätigen oder Koorperationen einzugehen, muss man diese höchstwahrscheinlich über mehrere Wochen hinweg verschieben. Doch keine Panik…
GewerbeAnmeldung.com fragen. Denn es gibt eine Möglichkeit, dem ganzen zu entkommen. Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Du kannst hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.
Dort prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit, dass man sogar gar nichts zahlen muss, ist gegeben. Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Für weitere Informationen klicke hier ->
Fazit:
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese kann man dann, wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt erhalten hat.