Gewerbeanmeldung beantragen:
Bevor man ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man zunächst beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt vorstellig werden. Einige Ämter verlangen für die Anmeldung eine Terminvereinbarung. Bei anderen Ämtern reicht es aus, wenn man einfach vor Ort erscheint. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Wenn man nun beim zuständigen Gewerbeamt erschienen ist, muss man damit rechnen, dass die Gewerbeanmeldung rund 40 bis 50 Minuten dauert, je nachdem, wie viele Fragen man dem Beamten stellt. Man muss vor Ort dann eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man einige Unterlagen bei sich haben.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Reisepass bzw. einen Personalausweis,
- eine Melde Bestätigung und als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass weitere Unterlagen benötigt werden, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- Minderjährige benötigen zudem die Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten,
- falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst vor Ort einen Personalausweis, sowie die Melde Bestätigung dabei haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Wen man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular. Dieses kann man vor Ort ausfüllen oder auch mit nach Hause nehmen und später einreichen. Die meisten Gründer bevorzugen es aber, das Formular direkt vor Ort auszufüllen.
Zum einen deshalb, weil man dann direkt den Gewerbeschein dann auch an diesem Tag erhält, zum anderen aber auch aus dem Grund, falls sich irgendwelche Fragen ergeben sollten oder man nicht genau weiter weiß, der Beamte bei den Fragen helfen kann.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Wen man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Allerdings kann man erst dann mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt ausgefüllt zurückgeschickt hat.
Beim Finanzamt müssen sich Gewerbetreibende nicht von selbst melden, da das Gewerbeamt die anderen Behörden bereits automatisch informiert. Zu diesen Behörden gehören neben dem Finanzamt auch die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Die Kleingewerbe Anmeldung findet ebenfalls beim Finanzamt statt und nicht wie meistens vermutet wird, beim Amt des Gewerbes.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Ein Kleingewerbe anmelden kann man nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Amt der Finanzen beantragen. Damit das Gewerbe als Kleingewerbe angesehen wird und die Regeln dafür beanstandet werden können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dies kann man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen.
Das Finanzamt schickt den Fragebogen nach der Anmeldung beim Gewerbeamt innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Falls innerhalb dieser Zeitspanne nichts beim Gewerbetreibenden angekommen sein sollte, erst dann sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen, woran es gerade hakt.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist sieben Seiten lang. Selbsterklärend also, dass man sich hierfür einiges an Zeit nehmen sollte, um alle Fragen sorgfältig zu beantworten. Unter anderem muss man auch Angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige wichtige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Falls man die Umsätze überschreiten sollte, dann gelten die ganz normalen Regeln für das Kleingewerbe auch und man zahlt ganz normal die Umsatzsteuer.
Diese Regelung hilft nicht nur dabei, Steuern einzusparen, sondern trägt dazu bei, dass Gründer eines Kleingewerbes keine Buchführung benötigen und Jahresabschlüsse veröffentlichen müssen.
Daher ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe auch eher niedrig. Falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man das bei einigen Ämtern für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe als Option betrachten.
Außerdem muss man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung außerdem noch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei sollte man darauf achten, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Wann man in Deutschland ein Gewerbe anzumelden hat, ist klar geregelt. Wenn man nämlich eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, dann muss man ein Gewerbeamt aufsuchen. Und das am besten so schnell wie möglich.
Was wird wenn man die Anmeldung verspätet?
Wenn man die Anmeldung verspätet oder gar nicht ausführt, dann droht ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und sogar mehr. Ein krasseres Beispiel, damit du den ernst der Lage besser verstehst: in München werden Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Zwar ist das nicht die Regel und nur bei den aller härtesten Fällen verhängt worden, doch diese Summe zeigt, das damit nicht zu spaßen ist.
Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?
Man kann ein Gewerbe noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man 60 Monate Zeit. Falls man über Jahre hinweg verspätet die Anmeldung vornimmt, dann muss man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern wird noch ein bestimmter Zinssatz als Strafe drauf gerechnet.
Dies hindert die Ämter allerdings nicht daran, Bußgelder auszusprechen. Zwar lassen diese bei eher kleineren Beträgen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung bei dem Gewerbeamt so schnell wie möglich vornehmen.
Vorteile eines Kleingewerbes im Gegensatz zu anderen Unternehmen?
Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, das Handelsgesetzbuch als Grundlage ihres Handelns zu nutzen, sondern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze. Die HGB ist sehr umfangreich und komplex, deshalb ist es ein großer Vorteil, wenn man als Kleingewerbe sich nicht so tief in die Materie einlesen muss.
Das Kleingewerbe hat den entscheidenden Vorteil, das man für dieses kein Mindestkapital benötigt. Auch muss das Kleingewerbe nicht im Handelsregister eingetragen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, das die IHK Gebühren pro Jahr dann geringer ausfallen.
Bei einem Kleingewerbe kommt es nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt. Außerdem kann man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer zahlen. Wenn man dabei noch berücksichtigt, dass man einen Gewinn von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften kann, ohne die Gewerbesteuer abführen zu müssen, dann ist dies umso besser für einen.
Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe sein?
Spätestens nach der Anmeldung beim Finanzamt fragen sich viele Gründer, wie viel sie denn überhaupt mit einem Kleingewerbe verdienen können. Jede Menge muss man sagen. Bei vielen dürften die erreichbaren Zahlen die Haupteinnahmequelle übersteigen.
Man darf nämlich bis zu 50.000€ Gewinn oder 500.000 Euro pro Jahr Umsatz erwirtschaften. Dabei darf man nicht vergessen, dass ab dieser Summe nicht mehr die Kleinunternehmerregelung gilt und man ebenfalls die Umsatzsteuer bezahlen muss und auch die ganzen anderen Vorteile wegfallen. Dennoch sollte dies einem verdeutlichen, was alles möglich ist, mit einem solchen Gewerbe.
Kann man mit einem Kleingewerbe leben?
Das Kleingewerbe ist ja kein richtiges Unternehmen, deshalb ist es sicherlich schwer, damit über die Runden zu kommen? Nicht wirklich. Mit einem Kleingewerbe lässt es sich durchaus gut leben, doch diese Frage kann man nicht einfach so beantworten.
Es ist Situationsabhängig. Jemand, der alleine wohnt und das über mehrere Jahre hinweg, der kann mit den erreichbaren Summen durchaus etwas anfangen und damit ein betrachtliches Vermögen ansparen. Auch könnte eine kleine drei oder vierköpfige Familie mit den Einnahmen durchaus leben. Doch auch wenn die erreichbare Summe bei 50.000€ Gewinn liegt, muss dieses erst einmal erreicht werden.
Außerdem darf man nicht vergessen, dass man, wie jedes andere Gewerbe auch, einige Steuern zahlen muss. Neben der Umsatzsteuer sind dies nämlich die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer. In Deutschland gilt der Freibetrag von bis zu 24.500 Euro pro Jahr.
Diese Summe darf man mit einem Gewerbe, unabhängig der Rechtsform, erreichen, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Erst ab dieser Summe müssen Gewerbetreibende die Gewerbesteuer zahlen. Außerdem sollten Gründer wissen, dass zwar die Einnahmen ausreichend sind, zum Leben, man jedoch in erster Linie aber alles in Bar kaufen muss.
Kredite werden an Kleingewerbe nur sehr ungerne bis gar nicht vergeben. Falls der Traum eines Eigenheims gegeben sein sollte, dann dürfte dies ein sehr schweres Unterfangen sein, sofern nur ein Elternpaar arbeitet und das mit einem Kleingewerbe.
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
Einem Kleingewerbe wird nachgesagt, dass Gründer keine bis wenig Steuern zahlen müssen. Zum Teil stimmt diese Aussage auch. Durch die Einhaltung der Kleinunternehmerregelung etwa müssen Gewerbetreibende keine Umsatzsteuer abführen. Außerdem kann man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.
Was bleibt, sind die Einkommenssteuer. Es stimmt also nicht ganz, dass ein Kleingewerbe vollständig von den Steuern befreit ist, doch die Steuern, die man zahlen muss, sind im Endeffekt sehr gering. Vor allem dann, wenn man dies mit anderen Gewerben und deren Abgaben vergleicht.
Welche Kosten verursacht ein Kleingewerbe aufs Jahr verteilt?
Nicht nur, dass der Verwaltungsaufwand gering ist, man als Kleingewerbe auch noch wenig Steuern zahlt, so kann man auch sagen, dass ein Kleingewerbe nur sehr geringe Kosten für den Gewerbetreibenden bedeutet. Wir versuchen hier Mal alle relevanten Kosten zu benennen.
Da die meisten Leser noch vor der Anmeldung eines Gewerbes stehen, kann man auch die Bearbeitungsgebühr mit in die Aufzählung rein nehmen. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und der Preis kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Allerdings muss man diese Gebühr nur einmalig bezahlen.
Kosten: Hauptberuflich oder Nebenberuflich?
Je nachdem, ob man das Gewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte, muss man auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem hauptberuflichen Gewerbe beginnen die Kosten ab 200 Euro monatlich.
Studenten, die nicht über die Familie versichert sind, müssten einen Betrag von rund 100 Euro monatlich bezahlen. Abhängig von den Einnahmen kann es sein, dass man auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit einen kleineren Teil der Kosten übernehmen muss.
Zusätzliche Kosten sind die Gebühren für die Mitgliedschaft bei der IHK. Für ein Kleingewerbe betragen diese Kosten rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr.
Das wären auch bereits die einzigen Kosten, die fix anfallen würden. Sehr überschaubar, wenn man bedenkt, dass bei den meisten Gründern die Krankenversicherung ohnehin vom Arbeitgeber bezahlt wird und die Bearbeitungsgebühr lediglich einmal anfällt.
Natürlich können auch weitere Kosten anfallen. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt und deren Versicherung bezahlt, Patente anmeldet, Weiterbildungskurse besucht, Webseiten eröffnen lässt, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Jedoch kann man mit diesen Zahlen nicht rechnen und können sich von Gründer zu Gründer unterscheiden.
Muss man auch als Kleingewerbe die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK antreten?
Ja, auch für Kleingewerbetreibende gilt, das die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend ist. Viele wissen gar nicht, welche Aufgaben die IHK überhaupt hat und welche Vorteile man durch die Nutzung der Angebote erhalten kann. Die IHK versucht in der Regel die regionale Wirtschaft anzukurbeln.
Dies versucht sie, indem sie beispielsweise Bahngleise repariert, damit Leute schneller von A nach B können und so potenzielle Kunden vor Geschäfte bringen können.
Außerdem bietet die IHK auch sehr viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann. Diese wiederum helfen dem Unternehmen, an Reputation zu gewinnen und interessanter für Kunden zu werden. Für diese Angebote verlangt die IHK auch eine jährliche Gebühr. Kleingewerbe zahlen Gebühren von rund 30 bis 70 Euro.
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr von rund 150 bis 300 Euro im Jahr. Dann gibt es noch eine eher unschöne Seite an der IHK, die vor allem zu beginn der unternehmerischen Karriere sehr schmerzhaft sein kann.
Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Diese Rechnung kann es ganz schön in sich haben. Vor allem wenn man gerade dabei ist, Neuanschaffungen zu tätigen oder Koorperationen einzugehen, muss man diese höchstwahrscheinlich über mehrere Wochen hinweg verschieben.
Doch keine Panik… GewerbeAnmeldung.com fragen. Denn es gibt eine Möglichkeit, dem ganzen zu entkommen. Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Du kannst hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.
Dort prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit, dass man sogar gar nichts zahlen muss, ist gegeben. Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Falls du mehr Informationen benötigst, dann klicke hier ->
Als Kleingewerbe die Umsatzsteuer Identifikationsnummer beantragen lassen?
Das kann man durchaus machen, doch dann muss man sich bewusst werden, dass das Kleingewerbe ebenfalls die Buchführung im Betrieb einführen muss. Dabei würde man auf einige Vorteile des Kleingewerbes verzichten. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erleichtert grenzüberschreitende Geschäfte in der Europäischen Union.
Daher lohnt sich das für die meisten Gründer nicht. Leute, die in dieser Branche tätig sind, müssen dann genau abwägen, ob die wirtschaftlichen Vorteile überwiegen oder man die Prioritäten eines Kleingewerbes weiterhin genießen möchte.
Kann der Arbeitgeber das Kleingewerbe verbieten lassen?
Es ist die Frage aller Fragen für die meisten nebenberuflichen Gründer: hat der Arbeitgeber etwas zu sagen und kann dieser sogar die Gewerbeanmeldung annullieren? Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.
Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.
Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mit Leistungen glänzt.
Man muss auch dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Fazit:
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, müssen Gründer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dies können sie dann, wenn sie vom Finanzamt innerhalb von sieben bis zehn Tagen, nach der Gewerbeanmeldung, den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten haben. Wenn man dann die Regelung für sich beansprucht, dann wird das Gewerbe als Kleingewerbe registriert und angemeldet.