Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten. Auf diesem muss man dann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Erst wenn man dies tut, gilt man als Kleingewerbe. Beim Finanzamt selbst muss man dafür nicht vorstellig werden. Dafür muss man allerdings vorher das Gewerbeamt in der Stadt aufsuchen und die gewerbliche Tätigkeit anmelden. Ist dies einmal erledigt, dann erfolgen die restlichen Schritte automatisch.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Doch das klingt einfacher als es tatsächlich ist. Denn vor allem in Großstädten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung beantragen kann. Auch kann es in einigen Städten der Fall eintreten, dass man die Anmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen kann.
Dann muss man zunächst recherchieren, welche Behörde für einen zuständig ist. Ist dies erledigt, folgt bereits der nächste Schritt: reicht es aus, wenn man einfach vor Ort erscheint oder benötigt man einen festen Termin? Beides hat seine Vor- und Nachteile. Wenn man einfach vor Ort erscheinen darf, dann wird man sicherlich auch an dem Tag das Gewerbe anmelden können.
Doch genauso kann man sich sicher sein, dass der Andrang relativ groß sein wird. Dadurch wird man einiges an Zeit im Wartezimmer verbringen müssen. Ein kleiner Tipp: um eine solche Situation zu entgehen, sollte man so früh wie möglich, am besten zu den direkten Öffnungszeiten beim Gewerbeamt erscheinen.
Solch ein Problem hätte man bei einem festen Termin nicht. Doch da der Andrang für das gründen eines Gewerbes vor allem in unserer heutigen Zeit so groß ist, sind freie Termine meistens erst nach Wochen und Monaten möglich. Eine kleine Zwickmühle. Für wen keine der beiden Alternativen eine Option darstellt, den kann vielleicht die Online Anmeldung interessieren.
Diese ist recht neu und daher noch nicht überall in Deutschland zugänglich. Man kann unabhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten, bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung beantragen. Auch dauert die Online Anmeldung nur wenige Minuten. Der Ablauf ist derselbe, wie, als wenn man auch beim Amt des Gewerbes selbst erscheinen würde.
Doch zunächst einmal muss man schauen, ob die zuständige Behörde dies überhaupt anbietet. Doch ist man dann endlich soweit und kann die Anmeldung beantragen, den muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr zahlt man immer und ist unabhängig davon, welche Rechtsform man später auswählt.
Was braucht man für die Anmeldung?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie kann man den Gewerbeschein beim Gewerbeamt bekommen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, wird beim Amt des Gewerbes böse Überrascht.
Auf dem Gewerbeformular kann man nämlich nicht angeben, dass man ein kleines Gewerbe gründen möchte. Ein Kleingewerbe kann man nur beim Finanzamt, indem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhält und dort angibt, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu wollen.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, benötigt man vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Gewerbetreibende müssen diesen Bogen nicht selbst anfordern, sondern erhalten diesen automatisch nach der Anmeldung beim Amt des Gewerbes.
Nach der Anmeldung dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man diesen Bogen erhält. Falls es etwas länger dauern sollte, was durchaus Mal vorkommen kann, dann genügt es aus, wenn man einmal kurz beim Finanzamt anruft und nachfragt.
Wie kann man Kleingewerbe beim Finanzamt anmelden?
Wenn man dann einmal diesen Bogen in den Händen hat, dann merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein kleiner Brocken ist.
Es ist daher ratsam, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit lässt. Es gibt insbesondere zwei wichtige Felder, die man mit einem besonderen Augenmerk ausfüllen sollte. Das wäre zum einen die mit der Kleinunternehmerregelung. Wer wirklich ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss diese Regelung in Anspruch nehmen, ansonsten gilt man nicht als Kleingewerbe.
Keine Umsatzsteuer
Wer diese Regelung in Anspruch nimmt, profitiert von vielen Begünstigungen. Sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind, zahlt man beim Kleingewerbe beispielsweise keine Umsatzsteuer. Des Weiteren müssen Kleingewerbetreibende keine Buchführung betreiben.
Diese wird durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Sofern man diese nicht in Anspruch nehmen sollte, dann darf man dieses Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als Kleingewerbe anmelden. Darüber sollten sich Gewerbetreibende bewusst sein.
Ein weiteres wichtiges Feld, ist die Beschreibung der gewerblichen Tätigkeit. Diese sollte man so umfassend wie möglich beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben wirklich so stimmen.
Falls sich im Laufe der Zeit etwas an der Tätigkeit ändern sollte, muss man dies unverzüglich dem Finanzamt melden. Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften.
Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind. Die Bedingungen sehen wie folgt aus: Im ersten Geschäftsjahr darf der Umsatz nicht über 22.000 Euro und im zweiten Jahr nicht mehr 50.000 Euro liegen.
Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann. Man unterliegt nicht mehr dem strengen und komplexen Gesetzen der HGB, sondern der einfachen BGB.
Zudem benötigt man keine lästige Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses ist nicht von Nöten. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man in Ruhe an dem Unternehmen arbeiten.
Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Wenn man bereits weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man entweder sofort oder kurz vor dem Start das Gewerbeamt aufsuchen.
Ansonsten gilt die Definition: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, das Gewerbe so schnell wie möglich anzumelden.
Falls man dies nämlich nicht tut, dann können harte Konsequenzen drohen. Man müsste mindestens mit einem Bußgeld rechnen. Dieses würde rund 1000 Euro und gar mehr Kosten. In München werden beispielsweise Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verteilt. Nicht so schön, oder?
Das muss das Unternehmen schneller wieder dicht gemacht werden, als es eröffnet wurde. Um solch eine Tragödie zu umgehen, reicht es einfach aus, wenn das die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornimmt. Auch hat man die Möglichkeit, ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können.
Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auch würde dann auf diese Steuern ein Zinssatz drauf berechnet. Falls man nur wenige Monate verspätet die gewerbliche Tätigkeit anmeldet, dann muss man in der Regel nicht mit Konsequenzen rechnen.
Auch muss nicht immer ein Bußgeld ausgesprochen werden. Bei eher kleineren Beträgen lassen Ämter Mal auch gerne Milde walten. Doch allein darauf sollte man nicht vertrauen.
Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?
Auch ein Kleingewerbe muss Steuern zahlen. Kaum zu glauben, denn dem Kleingewerbe wird des öfteren auch nachgesagt, dass dieses eigentlich steuerfrei sei. Das stimmt nicht. Doch was stimmt, ist die Tatsache, dass man mit einem Kleingewerbe in manchen Fällen so wenig Steuern zahlen muss, dass dieses fast schon wieder als steuerfrei gelten könnte.
Doch beginnen wir zunächst einmal mit den Steuern selbst, die gezahlt werden müssten. Bei einem Kleingewerbe fallen da die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer an. Sofern man die Bedingungen der Kleinunternehmerregelung erfüllt, muss man keine Umsatzsteuer zahlen. Damit wäre bereits die erste Steuer abgehackt.
In Deutschland darf man bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Das ist der aktuelle Freibetrag für die Unternehmen und ist unabhängig von der Rechtsform. Eine immens hohe Summe.
Wenn man dies auf das Jahr runter rechnen würde, wären dies 2000 Euro monatlich, ohne die Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Das ist jede Menge Schotter. Dann gibt es da noch die Einkommensteuer.
Auch hier kann man einiges von der Steuer absetzen. Beispielsweise Leute, die die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen, können diese als Betriebsausgaben angeben und so auf das Jahr hochgerechnet bis zu 1900 Euro anrechnen lassen. Du siehst, lieber Leser, mit einigen kleinen, aber feinen Tricks, kannst du jede Menge Steuern und somit bares Geld sparen.
Ist die Mitgliedschaft bei der IHK auch für Kleingewerbe verpflichtend?
Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, werden einige Behörden informiert, unter anderem auch die IHK. Die IHK ist dafür zuständig, die regionale Wirtschaft anzukurbeln.
Beispielsweise sorgt sie dafür, dass Bahngleisen schneller repariert werden, was wiederum dafür sorgen kann, dass wieder vermehrt Kunden schneller an Orte gelangen, wo Leute ihre Geschäfte betreiben.
Auch bietet die IHK sehr viele Möglichkeiten, sich weiterzubilden und Zertifikate zu erhalten. Diese kommen dem Unternehmen zugute. Für diese Leistung zahlen Gewerbetreibende eine jährliche Gebühr.
Kleinere Gewerbe zahlen rund 30 bis 70€ im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen 150 bis 300€ im Jahr. Der Beitrag unterscheidet sich jeweils von Stadt zu Stadt und kann weiter steigen, wenn auch die Einnahmen vom Unternehmen steigen.
Gewerbe, die einen Umsatz von unter 5200€ haben, sind von der Pflicht befreit, Gebühren zahlen zu müssen. Die Mitgliedschaft ist gesetzlich verpflichtend und man kann sich von dieser auch nicht befreien lassen. Allerdings muss jeder die Mitgliedschaft bei der IHK antreten, das ist gesetzlich so in Deutschland geregelt und kann nicht umgangen werden.
Dann gibt es noch eine eher unschöne Seite der IHK, die vor allem Neugründer hart treffen kann. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Bereits im ersten Jahr kann man eine solche Rechnung erhalten, die es in sich haben kann. Manchmal muss man dann Neuanschaffungen und geplante Investitionen aufs erste auf Eis legen, um diese Rechnung zu begleichen.
Doch keine Panik, mit dieser kurzen Anleitung kannst du dem Ganzen entgehen: Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen. Dann kannst du hergehen und die IHK Gebührenberatung von uns für dich nutzen.
Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob man die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können. Ja, richtig gelesen lieber Leser, eine fast vollständige Minimierung der Kosten ist im Bereich des Möglichen.
Zwar gibt es dafür keine Garantie, allerdings sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache. Falls du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Kann der Arbeitgeber ein nebenberufliches Unternehmen verhindern?
Das Gewerbe bei dem Amt des Gewerbes eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.
Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.
Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.
Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Fazit:
Für viele Gründer lohnt es sich, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Dafür muss man allerdings vorher den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und dort diese Regelung in Anspruch nehmen.
Hat man dies einmal erledigt, dann ist man nicht mehr dazu verpflichtet, die Buchführung zu betreiben und lästige Jahresabschlüsse zu veröffentlichen. Auch ist man dann nicht mehr dem HGB verpflichtet, sondern darf nach den Gesetzen der BGB handeln.
Der BGB wird nachgesagt, dass diese weitaus unkomplizierter ist, als die HGB. Der Verwaltungsaufwand sinkt dadurch massiv. Zudem sind die anfallenden Kosten beim Kleingewerbe sehr moderat. Bis dieser Stein allerdings ins Rollen kommt, muss man zunächst die Anmeldung beim Gewerbeamt beantragen. Dort beginnt jede Reise eines Gewerbetreibenden.
Wie man ein kleines Gewerbe beim Finanzamt anmelden muss und worauf man dabei unbedingt achten muss, erfährst du nur hier. Erfahre mehr ->