Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Bevor man überhaupt beim Finanzamt vorstellig werden muss, gilt es zunächst das Gewerbeamt zu besuchen, um ein Kleingewerbe anmelden zu können.
Die meisten Leute kommen wegen der Kleingewerbe Anmeldung zum Gewerbeamt, doch in Wirklichkeit ist es so, dass man das Kleingewerbe erst dann anmelden kann, nachdem man beim Finanzamt vorstellig wurde und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten hat.
Nur beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, die ein Kleingewerbe ausmacht. Um die gewerbliche Tätigkeit beginnen zu können, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie kann man ein Kleingewerbe Formular beim Gewerbeamt ausfüllen?
Beim Gewerbeamt erhält man dann ein Formular vorgelegt. Nein, nicht den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, sondern ein Gewerbeformular, wo man unter anderem angaben zum Gewerbetreibenden und zum Unternehmen machen muss.
Nachdem dies erledigt ist, wird das Formular unterschrieben und die Kopie dient dann als Gewerbeschein. Um die gewerbliche Tätigkeit beginnen zu können, reicht der Gewerbeschein nicht aus, man muss erst den Fragebogen vom Finanzamt ausfüllen und zurückschicken.
Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt die anderen Behörden, darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.
Kann man Kleingewerbe online anmelden?
Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.
Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.
Wann muss man die Anmeldung beim Finanzamt machen?
Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, informiert das Gewerbeamt das Finanzamt von deinem Vorhaben. Du musst als Gewerbetreibender dann nicht mehr selbstständig zum Finanzamt hin.
Diese schicken dir dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen einen Bogen zur Erfassung der Steuern. Dieses sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Beim Bogen muss man unter anderem angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch nehmen möchte.
Die Regelung ist eine kleine Starthilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sind, dass man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz bleibt.
Wenn man beispielsweise im ersten Geschäftsjahr 24.000 Euro Umsatz erwirtschaften würde mit der Tätigkeit, dann müsste man ebenfalls keine Steuern zahlen, da der Freibetrag bei 24.500 Euro liegt, allerdings würde man nicht mehr unter die Voraussetzung passen.
Dann müsste man versuchen, das nächste Jahr wieder einen geringeren Umsatz zu erzielen. Wenn man die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen möchte, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahr nicht mehr als Option erwähnen.
Bevor man also diese Option rausstreicht, sollte man dies dennoch einmal versuchen. Auch muss man beim Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Diese Tätigkeit sollte man so umfassend wie möglich beschreiben, da das Finanzamt später sehr genau kontrolliert, inwieweit die Angaben auch wirklich passen.
Wie lange hat man Zeit um ein Kleingewerbe anmelden?
Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit mehrere Male ausübt, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erhalten, so muss dieser das Gewerbe beim Amt des Gewerbes anmelden. Das außer acht lassen dieser Regel kann schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen.
Unter anderem kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr verlangt werden. In München ist es gar so, dass ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden kann. Das ist nicht nur eine unfassbar hohe Summe, sondern würde viele Leute in den Ruin schicken.
Man sollte nicht vormachen, der Staat hat einen Blick auf unsere Finanzen und umso dubioser erscheint es, wenn wir monatliche Zahlungen erhalten, die allerdings nicht vom Hauptjob stammt. Es wäre umso tragischer, wenn irgendwer anders zum Finanzamt hingeht und einen „verpetzt“.
Die Konsequenzen wären immens. Rechtlich gesehen könnte man sogar von einer Steuerhinterziehung sprechen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man die Anmeldung für das Gewerbe vornimmt, denn Unwissenheit ist nicht straf mindernd.
Kann man Kleingewerbe rückwirkend anmelden?
Man hat das Glück, das man die Gewerbeanmeldung rückwirkend machen kann. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann abgesehen von dem Bußgeld, noch die ausgelassenen Steuern nachzahlen, sowie einen Zinssatz, der auf diese fallen würde.
In vielen Fällen, wo es um eher kleinere Umsätze geht, lässt das Finanzamt eher Gnade walten und verteilt keine oder eher geringere Bußgelder. Doch allein darauf sollte man nicht vertrauen und schnellstmöglich das Amt der Finanzen aufsuchen.
Wie lange dauert es bis man eine Steuernummer bekommt?
In der Regel bekommt man innerhalb von wenigen Wochen die Steuernummer zugeschickt. In wenigen Fällen kann es allerdings vorkommen, das man die Steuernummer dann noch erst später erhält.
Das ist abhängig vom Finanzamt. Man darf an dieser Stelle die Steuernummer nicht mit der Umsatzsteuer Identifikationsnummer verwechseln. Die Umsatzsteuer Identifikationsnummer erhält man nämlich direkt nach der Geburt ist nur für eine einzelne Person gültig.
Die Steuernummer hingegen kann wechseln, wenn man beispielsweise ein Gewerbe abmeldet und dann in einer neuen Gemeinde anmelden möchte.
Wer muss überhaupt die Kleingewerbe anmelden?
Nicht jeder, der Selbstständig ist, muss auch ein Kleingewerbe anmelden. Es gibt einige Ausnahmen, die von dieser Pflicht befreit sind. Zum einen gibt es diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einer Tätigkeit bzw. einem Hobby bis zu 410 Euro pro Jahr verdienen, ohne dabei das Gewerbeamt aufsuchen zu müssen.
Auch kein Kleingewerbe gründen müssen Freiberufler. Diese sind genauso Selbstständig, wie Kleingewerbetreibende auch, müssen allerdings nur beim Amt der Finanzen den Bogen ausfüllen und abgeben. Zu den Freiberuflern gehören Berufe wie:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Ingenieure,
- Fotografen,
- Designer,
- Schriftsteller,
- Journalisten,
- und viele weitere.
Als Kleingewerbe im Handelsregister anmelden lassen?
Beim Kleingewerbe herrscht keine Pflicht, dieses im Handelsregister eintragen zu lassen. Kleingewerbetreibende können dies dennoch tun, um einige Vorteile genießen zu können. Vorteile wären unter anderem:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch einige Nachteile. Sofern das Unternehmen denn im Handelsregister ist, muss man auf einige exklusive Vorteile des Kleingewerbes verzichten. Die Nachteile wären dann:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.
Was ist Vorteile Kleingewerbe im Gegensatz zu anderen Unternehmen?
Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, das Handelsgesetzbuch als Grundlage ihres Handelns zu nutzen, sondern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze.
Die HGB ist sehr umfangreich und komplex, deshalb ist es ein großer Vorteil, wenn man als Kleingewerbe sich nicht so tief in die Materie einlesen muss. Das Kleingewerbe hat den entscheidenden Vorteil, das man für dieses kein Mindestkapital benötigt.
Kann man mit einem Kleingewerbe leben?
Jemand, der alleine lebt, wird mitnichten überhaupt keine Probleme bekommen, über die Runden zu kommen. Vielmehr kann diese Person sogar noch einen satten Gewinn beiseite legen für die Zukunft. Ein kleiner Familienhaushalt mit vier Personen kann da eher schon Probleme bekommen.
Weniger aufgrund der Einnahmen, die bei 50.000 Euro sehr hoch sind. Dennoch kann der Wunsch irgendwann nach einem Haus oder einem größerem Wagen entstehen, falls man das gesamte Geld nicht bereits beiseite hat, dann wird es schwierig bis nahezu unmöglich, einen Kredit von der Bank zu bekommen.
Über diese Tatsache sollten sich die meisten Kleingewerbetreibenden bewusst sein. Außerdem muss man berücksichtigen, dass man auch Steuern zahlen muss. Auch wenn man bis zu 50.000 Euro verdienen kann, was auch erst einmal verdient werden muss, so muss man auch einiges an Steuern bezahlen. Kleingewerbetreibende zahlen nämlich Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer.
Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe zahlt die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Doch hierbei gibt es viele Ausnahmen, wo man am Ende fast nichts versteuern muss. Unter anderem darf man nämlich bis zu 24.500 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen.
Wenn man dann noch die Bedingungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllt, dann zahlt man am Ende auch keine Umsatzsteuer. Am Ende bleiben für den Kleingewerbetreibenden nur noch die Einkommenssteuer.
Fazit:
Zunächst muss man sich beim Gewerbeamt anmelden. Anschließend muss man dort eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro zahlen. Zusätzlich dazu benötigt man einige Unterlagen, wie beispielsweise einen Reisepass und eine Melde Bestätigung.
Daraufhin erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann und sollte, da es sich anbietet, das der Arbeitet die Fragen auch direkt dort klären kann. Außerdem verzögert sich das anmelden nicht um weitere Tage.
Nachdem man das Formular vollständig ausgefüllt hat, erhält man eine Kopie dieser, die dann als Gewerbeschein fungiert. Daraufhin informiert das Amt des Gewerbes das Amt der Finanzen, von der Gewerbeanmeldung deinerseits. Man erhält dann innerhalb von wenigen Tagen und Wochen einen Fragebogen, welches sich mit den Steuern befasst.
Dieses sollte man ausführlich und mit größter Sorgfalt ausfüllen. Anschließend muss man dieses dann wieder zurückschicken und erhält dann in der Regel die Steuernummer. Ab dann kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. Falls man bisher nicht beim Finanzamt war, dann hat man bis zu 60 Monaten Zeit, die Gewerbeanmeldung noch durchführen zu können.