Das man beim Gewerbeamt vorstellig sein muss, einen Bogen ausfüllen und benötigte Dokumente abgibt, ist in der Regel den meisten Leuten bekannt. Viel interessanter wird die Sache erst dann, wenn man den Gewerbeschein erhalten hat und dann annimmt, das man mit diesem bereits mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen kann. Dies ist allerdings nicht der Fall. Man darf erst nach dem man sich beim Finanzamt angemeldet hat mit der Tätigkeit beginnen.
Gewerbeanmeldung – wie läuft das ab?
Als erstes musst du herausfinden, welches Bezirk für dich zuständig ist und das Gewerbeamt dafür finden. Dann versuchst du einen Termin zu vereinbaren oder die Anmeldung per Online durchzuführen. Bei der Gewerbeanmeldung dabei haben musst du rund 20-60 Euro, dies kann sich von Stadt zu Stadt ändern. Auch dabei haben musst du:
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Meldebestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente wie ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt
Dann wäre die Gewerbeanmeldung auch schon abgeschlossen und du erhältst am Ende deinen Gewerbeschein. Dein Informationen werden dann an das Finanzamt weiter geleitet.
Gewerbetreibende vs Freiberufler
Es gibt eine Personengruppe, die gar nicht den Schritt machen und eine Gewerbeanmeldung müssen. Die Rede ist von den Freiberuflern. Diese Leute sind von der Pflicht der Gewerbeanmeldung befreit und können diesen Schritt ganz einfach überspringen.
Allerdings müssen diese Leute für ihre Tätigkeit ebenfalls steuern zahlen. Als Freiberufler muss man selbst aktiv werden und sich beim Amt der Finanzen erkunden, um den Fragebogen zu erhalten. Auch sind Leute, die einen freien Beruf ausüben, von der Pflichtmitgliedschaft bei der IHK befreit.
Dies kann in einigen sehr kostensparend sein. So entfallen eben die Kammerbeiträge. In einigen wenigen Fällen kann es dennoch vorkommen, das man sich je nach Beruf bei den berufsständischen Kammern anmelden muss. Die freien Berufe werden unter anderem auch als Katalog- und Katalogähnliche Berufe bezeichnet bzw. diese werden dort als solche gelistet. Berufe die in diese Kategorie fallen sind:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Tierärzte,
- Apotheker,
- Notare,
- Rechtsanwälte,
- Patentanwälte,
- Steuerberater,
- Wirtschaftsprüfer,
- Architekten,
- beratende Ingenieure,
- Schriftsteller,
- Journalisten
Es gibt da noch eine ganze Menge anderer Berufe, die nicht alle hier erwähnt werden können, da dies den Umfang des Textes sprengen würde. Allerdings findest du im Netz eine Liste mit den entsprechenden Berufen. Als Freiberufler musst du sowohl die Einkommensteuer, als auch die Umsatzsteuer zahlen.
Anmeldung beim Finanzamt
Wenn man sich denn nun bei dem Finanzamt gemeldet hat, dann erhält man von diesen innerhalb weniger Tage eine neue Umsatzsteuer Identifikationsnummer und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser muss ausgefüllt an das Finanzamt zurückgeschickt werden.
Hierbei ist es sehr wichtig, das man die ausgeübte Tätigkeit nicht zu kleinlich und detailarm beschreibt, da das Amt später die gewerbliche Ausübung genau kontrolliert. Sofern du beispielsweise angegeben hast, nur Handys zu reparieren und zu verkaufen, dann könnte das auf Lange Sicht gesehen viel zu kurz kommen.
Es könnte nämlich sein, das du im Laufe der Zeit auch Tablets in dein Angebot aufnimmst. Dies würde dann nicht mehr unter das angegebene Unternehmen mehr passen. Du könntest stattdessen dann den Vertrieb und die Reparatur von Elektrogeräten angeben.
Fazit:
Die Anmeldung beim Finanzamt muss jeder, der einen freien Beruf ausübt, von selbst machen. Diese werden nicht, wie es bei Gewerbetreibenden üblich ist, kontaktiert und müssen selbst die nötigen Informationen abgeben, um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu erhalten. Auch erhält man in der Regel die Umsatzsteuer Identifikationsnummer.
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